Am Flughafen/Cargo City gilt auf dem ganzen Areal die StVo.Jedenfalls gibt es ein privates Unternehmen, dessen Security-Mitarbeiter auf der schon auf der Zufahrtsstrasse statt erst am/beim Rampenbereich die Fahrzeuge kontrolliert. Mit der Strasse kann man auch andere Unternehmen anfahren. Aber dennoch läuft der Mitarbeiter vor die Fahrzeuge und fordert auf,das man anhält. Was ihm verständlicherweise die Lauferei zu jeden einzelnen Fahrzeug erspart, das direkt die einzelnen Rampen anfährt.
Ist private Security auf öffentlichen Raum Weisungsbefugt?
Ich persönlich finde, das ich da (noch) nicht halten muss, auch wenn ich eine Ablieferung an besagtes Unternehmen habe und da Security kein Hoheitsrecht hat, er wohl auch ein Vergehen in Richtung ,,Eingriff in den Strassenverkehr" begeht. Immerhin blockiere ich so den Strassenverkehr, auch behindert das mein Vorfahrtsrecht als fliessenden Verkehrsteilnehmender.
Mich interessiert nur die klare Rechtslage, da bei Nichtnachkommen der Security-Anweisung deren Reaktion bei dem Mein-Recht-Dein-Recht-Spiel, wohl einfach ein Hausverbot ohne nähere Angaben von Gründen ausgesprochen wird.
Ich danke schon mal für informelles Feedback