Dass der Priester die Sünden der Beichte niemandem anderen weitersagen darf, ist klar. Aber darüber hinaus:
X) Darf der Priester Infos, die er nebenbei im Beichtgespräch erfahren hat, die nichts mit einer Sünde zu tun haben, zB Lebensgewohnheiten, Wohnorte von Verwandten, den Namen des Beichtenden selber, ... in der Gemeinde rumerzählen?
Y) Darf der Priester Infos, die nicht direkt in der Beichte offenbart wurden, aber im Zusammenhang mit der Beichte standen, zB bei der Terminvereinbarung für ein Beichtgespräch gegeben wurden (Name, Email, Telefon, ...) an andere weitergeben?
Z) Darf der Priester Dinge, die ich ihm unter 4 Augen gesagt habe, und die nur mein eigenes Leben betreffen und niemanden etwas angehen, in der Gemeinde erwähnen?
A) Darf der Priester im Anschluss an ein Beichtgespräch behaupten, ich habe gar kein Beicht-, sondern nur ein Seelsorgegespräch geführt, und aufgrunddessen Dinge von mir weitersagen?
B) Darf ein Priester Sünden, die er in früheren Beichtgesprächen von mir erfahren hat (Zweifel bzgl einzelner Glaubensfragen), bei folgenden Beichtgesprächen wieder erwähnen und zB aufgrund dieser Sünden eine weitere Beichte von mir bzw die Absolution danach verweigern?