Wie löse ich den Fall? Falsche Speisekarte im Restaurant?

Am 14. Februar 2002 ist Sarah Stark um 23:52 Uhr zur Welt gekommen. Während der sächsi- schen Winterferien 2020 lädt sie ihre Freundinnen Gisela Glitter und Hannah Herzlich, die beide bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, in das Zwei-Sterne-Restaurant Franca in ihrer Heimatstadt ein. Sie wollen dort am 14. Februar 2020 abends dinieren und Sarahs Geburtstag feiern.

Sarah und ihre Freundinnen entscheiden sich jeweils für das 7-Gänge-Menü inkl. Weinbeglei- tung und Tafelwasser „Maître de Cuisine Surprise“. Gegenüber der Bedienung Bärbel Bein be- stellt Sarah: „Drei Mal das7-Gänge-Menü „Maître de Cuisine Surprise“ inkl. Weinbegleitung und Tafelwasser“. Laut der ausliegenden Menükarte beträgt der Preis für das gewählte Menü 198 € pro Person. Nach einem sehr lustigen und unterhaltsamen Abend wird von der Inhaberin des Restaurants, Petra Maria Stur, um 23:12 Uhr die Rechnung in Höhe von 657 €, nämlich 219 € pro Person, präsentiert. Sarah verweist auf die vorliegende Menükarte mit dem Preis von 198 € pro Person für dieses Menü. Es stellt sich heraus, dass es sich hierbei um die veraltete Karte aus dem Jahr 2019 handelt, die ein anderer Gast des Lokals im Vorjahr entwendet und später wieder zurückgelegt hatte.

Da nach Auffassung von Petra Maria Stur selbst der Preis von 219 € pro Person für das Menü ein echtes Schnäppchen ist, besteht sie auf Bezahlung in voller Höhe. Sarah ist sehr verärgert und verweigert nunmehr die Bezahlung, weil sie noch minderjährig sei; allenfalls sei gemäß der Menükarte ein Preis von 198 € pro Menu geschuldet. Überdies habe sie nur ein Menü gegessen, wegen der anderen Menüs möge Petra Maria Stur sich an Gisela Glitter und Hannah Herzlich halten

Aufgabe:

Petra Maria Stur möchte von Ihnen wissen, ob sie einen vertraglichen Anspruch gegen Sarah auf Bezahlung des Preises für die drei Menüs in Höhe von 657 € hat.

Für die Fallbearbeitung ist zu unterstellen, dass

sowohl Petra Maria Stur als auch Bärbel Bein weder wussten noch kennen mussten, dass die alte Speisekarte aus dem Jahr 2019 auf dem Tisch auslag.

Restaurant, Jurastudium
Restaurant sagt Feier ab, möchte aber Anzahlung nicht erstatten?

Hallo liebe Community,

Am Samstag hätten wir in einem Nebenraum eines Restaurants einen Geburtstag mit 40 Personen gefeiert. Der Wirt hat nun plötzlich und ohne Grund die Veranstaltung abgesagt, möchte aber die Anzahlung nicht zurückerstatten.

Wir könnten ja trotzdem auf gut Glück kommen. Allerdings als reguläre Gäste im Gastraum und a la Carte essen...

Die Aussage ist mehr als unverständlich. Er storniert unsere Veranstaltung, würde die Gesellschaft von 40 Personen aber als "normale" Gäste im Gastraum akzeptieren, vorausgesetzt es wäre genug Platz?! Macht für uns keinen Sinn, sondern lässt den Verdacht aufkommen, dass er nun eine Reservierung für den Nebenraum erhielt, die profitabler wäre...

Wir haben jetzt auch mehrere Rezensionen gefunden, bei denen ähnliches Vorgehen seitens des Wirtes geschildert wird (hatten diese vorher nicht angesehen, da wir das Restaurant mehrmals besuchten und für gut befunden haben)

Natürlich werden wir kommende Woche nicht mit 40 Personen auf gut Glück das Restaurant aufsuchen und das "Risiko" in Kauf nehmen, dass eben nicht genug Platz ist, sondern sind gerade auf der Suche nach einem anderen Restaurant.

Aber wir sehen es nicht ein, dass er unsere Anzahlung einsteckt, wenn ER die Reservierung absagt hat.

Die Reservierung wurde mit Vermerk über die Anzahlung in seinem Reservierungsbuch dokumentiert. Eine Quittung gab es darüber aber nicht (sein Quittungsbuch war gerade nicht auffindbar...)

Wisst ihr wie in dem Fall die Sachlage aussieht? Wenn wir abgesagt hätten, hätte er die Anzahlung natürlich verständlicherweise einbehalten... Aber wie sieht es umgekehrt aus? Kann er das Geld einfach so einstecken, wenn er absagt?

Restaurant, Recht, Rechtslage, Anzahlung, Vertragsbruch

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