Vermieter will anbauen & Garten weg nehmen.... darf er das so einfach?

Hallo Leute! Unser Vermieter will bei seinem Haus, welches er an zwei Parteien vermietet anbauen und selber einziehen. Er will in 2-3 Wochen damit anfangen und hat es mir erst gestern gesagt (ABSOLUTE FRECHHEIT), obwohl er es schon länger geplant hat. Ich habe eine Garage und einen Stellplatz, hinten einen kleinen Garten und vorne an der Straße noch einen kleinen Garten. Der hintere Garten wird komplett zugebaut und fällt für mich weg. Die Garage wird abgerissen und es soll in ca. 6-8 Monaten eine neue gebaut werden, die ich kriegen könnte. Im Kinderzimmer soll ein Fenster zugemauert werden und an eine andere Stelle versetzt werden, soll ein kleineres Fenster hinkommen. Vorne im Garten zu grillen oder zu sitzen ist Mist, da ich dann quasi auf der Straße sitze und die Mieterin unter mir da Ihr großes Wohnzimmer Fenster hat. Also sitze ich auf dem Präsentierteller. Ich bin erst im September 2009 hier eingezogen. Hätte ich das damals gewusst, wäre ich bestimmt nicht eingezogen. Mit vier Kindern finde ich auch nichts passendes so auf die schnelle....

Hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll und welche Rechte ich habe. Kann ich gegen den Bau Protest einlegen? Wie viel Mietminderung steht mir zu? Ich hab ein Baby (5 Monate) das braucht seine Ruhe. Baulärm, Schmutz, Stellplatzmangel.. soviel Stress kann ich nicht gebrauchen. Umziehen ist auch schwer...

Umziehen? 43%
Bau abwenden? 29%
Mietminderung? 14%
Wohnen bleiben? 14%
Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Gesetz, Anbau
Arzthelferin weist einen Notfall zurück

Guten Abend zusammen, Mein Sohn hat sich bei einem Technik Unterricht verletzt.Beim Löten ist ihm ein heißes Zinn ins Auge gesprungen.Folge - starke Schmerzen,ein weises Fleck neben Augenapfel. Da wir vor kurzen Umgezogen sind, kenne ich keinen Augenarzt in der Nähe, habe übers Internet zur meinem Haus nahgelegenen Augenarzt / Augenklinik ausgesucht (Fahrzeit ca. 10 min), hab mein Sohn im Nahbarort, wo seine Schule ist gegen 11.00 abgeholt und sind wir hingefahren. Als wir beim Augenarzt gegen 11: 15 angekommen sind,fragte mich die Arzthelferin was passiert ist, nach dem Namen und ob wir bei Ihnen Kunden sind,als ich es verneint habe, fragte sie aus welcher Stadt wir kommen, und wieso wir nicht zu einem Arzt in unsere Stadt gegangen sind.Ich erklärte Ihr das ihre Praxis von der Entfernung her als nächste wäre. Sie sagte mir, wir sollen einen Arzt in unsere Stadt aussuchen.Als ich mich weigerte und auf eine Aufnahme bestehen wollte,hat sie zugefügt das ihre Praxis voll wäre. Während wir uns unterhielten hat sie bereits einen anderen Arzt ausgesucht, hat mir die Adresse gegeben, wir sollen hin fahren. Erst gegen 11:45 erreichten wir die nächste Praxis. Die Untersuchung ergab, das es eine Verbrennung ist und kein Fremdkörper im Auge war.Es hätte aber schlimmer ausgehen können. Frage-Darf die Arzthelferin uns zurückweisen? Wo reiche ich eine Beschwerde ein? Vielen Dank

Gesundheit, Kinder, Rechte
Wer zahlt jetzt die Miete bei JVA Aufenthalt?

Folgendes Problem liegt in der Luft. Eine Bekannte kam die Tage zu mir an, das einer aus Ihrer Familie seit September in einer Justizvollzugsanstalt ist, dort 7 Monate bleiben müsse und nun kein Geld mehr vom Amt (ARGE) erhält. Sie sagte mir, das die besagte Person aus Ihrer Familie sehr gerne die Wohnung behalten wolle, da Sie sonst Ihr ganzes Hab und Gut verliert, wenn Sie nicht zahlt und bei späterer Entlassung aus der JVA alles von vorne kaufen müssten, den Umzug organisieren müßte etc. und dies kostet doch vielmehr, als wenn das Amt jetzt gar nicht die Miete bezahlt und Sie dann bei der Entlassung der besagten Person alles finanzieren müssen. Wo ist denn da bitte die Logik? Zumal es so ist, das die besagte Person höchstwahrscheinlich auf 2/3 aus der JVA entlassen werden kann, sprich im Januar 2010. Desweiteren ist es so, das vom Gesetzgeber doch zumindestens 6 Monate die die Miete wenigstens übernommen werden muß, so das die besagte der Person meiner Bekannten die Wohnung nicht verliert. Es muß doch wenigstens sowas wie ein Darlehnen geben oder sehe ich das verkehrt. Es kann doch nicht sein, das jemand, der nur kurzfristig in einer JVA sitzt, sein ganzes Hab und Gut verliert und hinterher sich wieder alles Neu kaufen muß. Da meine Bekannte selbst kein Internet hat und auch so keine Ahnung hat, hat sich mit gebeten Informationen ausfindig zu machen. Wer weiß mehr?

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