Klausureinsicht, welche Rechte?

Hallo, ich studiere an eine FernUni und will Einsicht in meine Klausuren nehmen. Im Formular für den Antrag selbst steht, ich zitiere: "Hinweise am Einsichtstermin: 1.) während der Einsicht dürfen keine Notizen gemacht bzw. die Klausur mit dem Studienmaterial verglichen werden.

2.) es dürfen keine Fotohandys oder sonstigen, ähnlichen Geräte verwendet werden.

3.) im Einsichtsraum herrscht absolute Ruhe.

4.) Einsicht-Nehmende dürfen nicht miteinander kommunizieren

5.) es ist nicht gestattet, Dritten die eigenen Prüfungsleistungen zu zeigen.

6.) Klausurakten müssen vollständig, mit Aufgaben / ggf. Bewertungsblatt / ggf. Notizblätter, der Aufsichtsperson zurückgegeben werden.

7.) Unklarheiten in der Bewertung, bei der Punktvergabe etc. müssen der Aufsichtsperson genannt werden, diese werden im Anschluss an die Einsichtnahme zur Bearbeitung in die Verwaltung nach Riedlingen weiter geleitet.

8.) Die Hochschule kann Korrektoren, aufgrund der Freiheit bei Forschung und Lehre, nicht zur Kommentierung ihrer Bewertungen zwingen weswegen es möglich ist, dass eine Klausur keinerlei Kommentare enthält.

9.) Die Einsicht in Prüfungsleistungen ist nur einmal möglich."

Mit Punkt 1 hab ich ein Problem und mit Punkt 8. Ist es rechtens, dass man sich keine Notizen machen darf? Wie soll ich dann mit jmd drüber reden können, um einzuschätzen, ob meine Benotung gerecht ist? Das bezieht sich auch darauf, dass ich den Studienbrief nicht zum Abgleichen einsehen darf. Ist das legal? Die Uni hat ihren Sitz in Baden-Würtemberg, die Einsicht würde aber in Berlin erfolgen. Was ist mit Punkt 8? Wenn keine Notizen da sind, muss wenigstens eine Musterlösung vorhanden sein,oder?

Danke für eure Antworten! :) Beste Grüße

Rechte, Fernstudium
Taxifahrt nicht bezahlt - NICHT weggelaufen

Hallo an alle! Ich habe schon einige Fragestellungen und Antworten gesehen, jedoch sieht die Sache bei mir anders aus, als bei allen anderen.

Begonnen hat die Geschichte mit einer ausgiebigen Feier, nach der ich stark alkoholisiert war. Und irgendwann kam ein Punkt (an dem ich mich nicht mehr erinnere), wo ich einfach aufgestanden und gegangen bin ohne jemanden zu sagen wohin oder sonst irgendwas und habe alles stehen und liegen gelassen. Somit auch meine Geldtasche, mein Handy, meine Schlüssel, die Jacke... also ich war nur mit kurzem Laibchen bei etwa +5 Grad unterwegs.

Das Problem war dann, dass ich in ein Taxi gestiegen bin (von dem ich auch nichts mehr weiß) und mich nach Hause fahren hab lassen. Ich weiß nur mehr, dass ich bei der Ankunft dem Taxifahrer schildern wollte, dass ich nicht mal irgendwas mit habe und wie wir das lösen könnten, jedoch sehr alkoholisiert.

Dieser rief daraufhin die Polizei und ich wartete auch und die fragten mich dasselbe, warum ich nicht bezahlen konnte. Der Polizist sagte nur, ja das hilft nichts, sie müssen mich jetzt auf die Station begleiten. Dort wurden meine Personalien aufgenommen, was aufgrund meiner Alkoholisierung auch etwas länger dauerte.

Danach fragte ich noch, was auf mich zukommen werde und die Antwort war, eine Verwaltungsstrafe. Zwei Wochen später bekam ich eine Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aufgrund Verdacht des Betrugs. Danach steht noch was von "Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft" und Ort, Datum und Adresse. Ich weiß leider nicht mehr, wie das Taxiunternehmen, geschweige denn der Lenker hieß, sonst hätte ich dort mal angerufen.

Meine Frage ist jetzt, was auf mich zukommen könnte, bzw. wie ich mich verhalten soll und ob das einen Eintrag im Strafregister zu Folge hat? Die Fahrt hat sich allerhöchstens auf 25€ belaufen, also würde ein Anwalt sowieso keinen Sinn machen? Und das Ganze geschah in Österreich.

Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen, bzw. nur mitteilen, auf was ich mich einstellen müsste.

Betrug, Polizei, Recht, Rechte, Strafe, Strafrecht, Taxi
Obdachlos und keine Krankenversicherung

Zum Sachverhalt: Ich habe keine Krankenversicherung, somit auch keine KV-Nr. Das einzige was ich noch besitze ist ein Ausweis mit Wohnsitz O.f.W., eine Geburtsurkunde und meine Sozialversicherungsnummer.

Nun versuche seit Tagen bei einer Sachbearbeiterin für Tagegeld eine KV zu bekommen. Diese schickt mich zu meiner KV (die ich nicht besitze) um dort eine KV-Nr. zu erhalten. Ich wähle die AOK und gehe zur nächsten Filiale. Einem sehr findigen und hilfsbereiten Mitarbeiter schildere ich mein Anliegen.

Dieser schickt mich nach einigen Recherchen mit folgender Anweisung zur Tagesgeld-Sachbearbeiterin zurück:

AOK benötigt Betreuungsauftrag durch Träger:

Bitte Betreuungsauftrag schicken an

AOK -Die Gesundheitskasse für Nds- Geschäftsbereich Auslandsabkommen, Auslandsgeschäfte Hans-Böckler-Allee 13 30173 Hannover

Bitte angeben ob Krankenversicherungskarte o. Abrechnungsscheine benötigt werden und wohin ggf. die Krankenversicherungskarte geschickt werden soll.

Die Sachbearbeiterin scheint mit dieser Anweisung jedoch völlig überfordert zu sein. Auch eine Telefon-Nr. der zuständigen Sachbearbeiterin der AOK konnte ihr nicht weiter helfen und sie besteht weiterhin darauf, dass eine Anmeldung bei der KV bei vorhandener KV-Nr. automatisch erfolgt.

Ich gehe zwar momentan davon aus, dass sie noch gar nicht verstanden hat, das eine komplett neue KV benötigt wird und daher keine KV-Nr. angegeben werden kann. Jedoch, selbst wenn sie dass erkannt haben sollte, wie bekomme ich sie dazu, diesen Betreuungsauftrag abzusenden? Der gute Mann von der AOK hat mir geraten, ihr in letzter Instanz mit einer Unterlassungsklage zu drohen...

Ich gehe morgen Vormittag wieder zu ihrer Sprechstunde zwischen 11 u. 12 Uhr und melde mich dann wieder, wie es gelaufen ist.

Bis dahin würde ich gerne erfahren, welche Rechte und Pflichten ich mit einer KV als Obdachloser habe?

Rechte, Krankenversicherung, obdachlos, Pflicht
Bank benutzt das hausrecht um konflikt aus den weg zu gehen...

Ich war gestern mit meinen lebensgefährten auf der bank um so einiges zu klären. jedoch hat der ihm zugeteilte fachberater sich die ganze zeit verleumden lassen so das wir gezwungen waren mit der frau vom empfang das thema durchzugehen. Diese zeigte jedoch wenig interesse schaute ständig auf die uhr und meinte das sie das ganze nicht interessieren würde.ich wollte ihr einen Brief geben wo sie auf den durchschlag einen empfangsstempel drauf setzen sollten dies verweigerte sie als ich sie fragte warum meinte sie sie hätte jetzt gleich feierabend und darauf habe sie jetzt keine lust. zu guter letzt hat sie noch die polizei informiert die zu schlichtung anrückte, das gute war jedoch gewesen das all die zeugen das nicht verstehen konnten warum die polizei gerufen wurde, da ich die ganze zeit sehr ruhig und sachlich gewesen bin. ich habe jetzt mit meinen lebensge. lebenslanges hausverbot was ja nicht das schlimmste ist da ich nie wieder etwas mit der bank zu tun haben möchte aber ich möchte zu meinen recht kommen da dieser fachbearbeiter meint menschen mit harz 4 bzw alg1 zu dissgriminieren bzw. menschenunwürdig zu behandeln.

weiß jemand einen rat wohin man sich wenden könnte um sein recht einzufordern bzw dieser bank mal einen denkzettel zu verpassen damit sie merken das sie nicht alles mit uns kunden machen können vielen dank im vorraus

Polizei, Bank, Rechte, Gesetz, Beschwerde, bankberater
Wie lange muss ich als Schwerbehinderter beim Arzt warten?

Ich bin wegen starker Rückenschmerzen 50% schwerbehindert. Ich kann mit leichten Schmerzen und Morphium nur 45 Minuten auf einem Stuhl sitzen oder 25 Minuten stehen, sonst werden die Schmerzen schnell schlimmer. Neulich war ich beim Facharzt wegen Magenspiegelung, musste trotz Termin 90 Minuten warten, konnte aber auf einem Sofa sitzen, das ging gerade noch so.

Musste wieder zu diesem Arzt wegen Ultraschalluntersuchung. Diesmal fragte ich bei der Anmeldung. 30 Minuten Wartezeit, sagte die Sprechstundenhilfe. Diesmal war das Sofa besetzt, ich musste auf einem Stuhl. Nach 60 Minuten fragte ich nach und wies die Frau darauf hin, dass ich schwerbehindert bin und immer stärkere Rückenprobleme bekomme. Man sagte mir in 10 Minuten bin ich dran! Das Sofa wurde frei, wegen der starken Schmerzen nahm ich zusätzlich weiteres Morphium und fiel dann in einen Dämmerschlaf. (Kreislauf am Boden) Als mich die Sprechstundenhilfe holte, hatte ich insgesamt über 2 Stunden gewartet! Als Folge davon hatte ich eine Woche stärkere Rückenschmerzen als sonst und auch Beinschmerzen, da ein Nerv eingeklemmt.

Jetzt muss ich nochmal zu diesem Arzt wegen Darmspiegelung und habe schon Angst wegen der Wartezeit. Kann ich mich auf die Schwerbehinderung berufen? Hat man da irgendwelche Rechte? Wie lange muss ich maximal, trotz Termin, warten? Sollte ich nochmal anrufen und verlangen dass ich innerhalb von 30 Minuten dran komme?

Leider ist der Arzt der einzige in der Nähe der diese Untersuchung macht, sonst würde ich sowieso nicht mehr hingehen! Danke im voraus für die Antworten/Hilfe!

Rechte, Wartezeit, Arzt, Schwerbehinderung
Kann mir ein Autohändler nach einer bereits bezahlten Rechnung noch eine Nachforderung stellen?

Ich hatte neulich mein Auto bei der Reparatur. Mir wurde gesagt, es würde ca. 900€ ausmachen. Tatsächlich musste ich dann nur ca. 500€ bezahlen. Ich wunderte mich und freute mich, das es doch um soviel günstiger wurde. Mein Betreuer hat mir alle Punkte auf der Rechnung gezeigt, die am Auto gemacht wurden, den Gesamtbetrag gezeigt - Rechnung unterschrieben - Kreditkarte durchgezogen - Ratsch - Fertig!

Nun zwei Monate danach, habe ich einen Anruf auf meiner Mobilbox, wo mich mein Betreuer darum bittet, ich möge doch bitte zurückrufen, ihnen "ist da ein kleiner Fehler mit der Rechnung passiert". Was nun konkret der Fehler ist, hat er mir nicht auf die Box gesprochen, aber seien wir uns doch mal ehrlich ... würden die sich bei mir melden, wenn ich ZUVIEL bezahlt hätte? Wohl eher nicht. Wohl eher geht es darum, dass ich jetzt wahrscheinlich nochmal 400€ bezahlen soll ...

Und Hier nun meine FRAGE: Haben die das RECHT dazu, mir nachträglich nochmal eine Rechnung zu schicken, wenn ich doch bereits eine Rechnung, auf der alle Reparaturen aufgelistet waren, unterschrieben und bezahlt habe?

Was würdet ihr mir raten, zu tun, wenn sie mich tatsächlich auffordern, nochmal zu zahlen? Einfach nicht abheben? So lange warten, bis sie sich postalisch bei mir melden, und vielleicht gleich eine Rechnung, Mahnung, sonst was hinterher schicken?

Oder kommt jetzt eine Moralpredigt á la "Du hättest sowieso 900€ zahlen müssen, also zahl jetzt gefälligst die Differenz - das Geld "einstecken" gehört sich nicht" :P

KFZ, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Autohändler
Auftragsbestätigung per Email - Widerspruchsfrist - Vertrag

Hallo, ich habe am 09.12.2011 über check24.de einen Gaspreis verglichen und mich auch für einen Anbieter entschieden. Habe eine Bestätigungsmail von check24.de bekommen:

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Der Antrag für Ihren Gastarifwechsel wurde am 09.12.2011 um 17:17 Uhr an Ihren neuen Gasversorger Priogas weitergeleitet. Ihr neuer Gasversorger wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Wechsel nochmals separat zu bestätigen. Sollten Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen noch keine Auftragsbestätigung erhalten oder weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren neuen Gasversorger Priogas unter service@priogas.de oder 0800-588 9578.

Dann passierte aus meiner Sicht nichts mehr.

Da sich nichts tat habe ich mit meinem aktuellen Gasanbieter gesprochen udn dort bessere Konditionen bekommen.

Vor einigen Tagen kam dann folgende email von dem neuen Gasanbieter :

soeben haben wir die Kündigungsbestätigung zum 29.02.2012 von Ihrem bisherigen Gasversorger erhalten. Um den voraussichtlichen Lieferbeginn am 01.03.2012 einzuhalten, benötigen wir nur noch die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers. Sobald diese bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen den tatsächlichen Lieferbeginn mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir für den ordnungsgemäßen Abschluss des Wechselprozesses auf die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers angewiesen sind. Verspätete Rückmeldungen des Netzbetreibers können zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.

darauf hin habe ich dort angerufen und gesagt das ich den Vertrag nicht wolle - ich wurde abgebügelt mit dem satz :

wir haben Ihnen doch im Dezember mitgeteilt das wir ihren antrag angenommen haben inkl. Widerrufshinweis

da ich nicht widersprochen habe, soll der Vertrag zustande gekommen sein und eine stonierung nicht mehr möglich -

wie ist das rechtlich ? Ich kann mich nicht dran erinnen solch eine Bestätigungmail inkl. Wiederufshinweis bekommen zu haben - Habe ich hier eine Chance aus dem Vertrag zu kommen ? Ist sowas per email bindend ? Der Empfang der emal kann mir ja gar nicht nachgewiesen werden, da ich sie ja nicht gelesen/bekommen habe -

Bin für jeden Tip dankbar weil der gasanbieter nicht mit sich redne lässt und ich nach einigen telefonaten alles möchte nur DORT NIE Kunde sein !!!

Danke für jeden Tipp !!

Recht, Widerruf, Rechte, Vertrag
Einbrecher in der Nacht, wie verhält man sich richitg?Gibt es überhaupt ein richtig?

Schon seit der Kindheit beschäftigt mich diese Frage. Was ist, wenn man Abends in seinem Bett liegt und plötzlich bemerkt, dass jemand fremdes (Einbrecher) im Haus/der Wohnung ist.

Damals hat mir meine Mutter gesagt (als ich noch klein war)..das man am besten liegen bleibt und so tut als würde man schlafen...

Gute Therorie...aber woher weiß man, dass der Einbrecher einen nicht vllt im Schlaf umbringen wird? Das klingt jetzt verrückt, aber es gibt doch genug Psychophaten auf dieser Welt...

Sollte man vllt versuchen irgendwie die Polizei zu alarmieren wenn man denkt der Einbrecher ist ausser Hörweite?

Sollte man sich ihm vllt stellen? Nicht wenn man eine kleine zierliche Frau ist oder vllt etwas älter und daher nicht ganz so stark? Aber große kräftige Männer? Wäre es sinnvoll wenn diese sich den Einbrecher schnappen?

Immerhin möchte man ja auch nicht, dass einem das Hab und Gut weggenommen wird..im Vergleich zum überleben ist das natürlich Nebensache..aber ärgerlich ist es doch...

Soll man warten bis der Einbrecher weg ist?und dann die Polizei rufen...obwohl die chancen dann sicher schlecht stehen den Einbrecher noch zu fassen..

ODER - jetzt wird es ganz bunt ;) - sollte man selbst versuchen aus der Wohnung raus zu kommen? Und evtl. sogar den Einbrecher einsperren??

Also wie verhält man sich richtig?

Freue mich über jeden Rat, jeden Kommentar, jeden Kommentar zum Kommentar ;), jedes gedrückes Plus auf meine Frage =)

Allgemeinwissen, Angst, Polizei, Menschen, Rechte, Soziales, Verbrechen
Wie weit darf der Lehrer gehen? - Rechte der Schüler und der Lehrer

Hallo :) mal ne schulische Frage. Das ist mir heute passiert: Wir hatten Informatik und mussten einen Test schreiben. Nun sollte sich jeder einzelnd an einen Tisch setzen. Das habe ich getan aber ein Kollege hat sich neben mir dazu gesetzt. Mein Lehrer (Herr Freund) hat das gesehen und sprach nun komischerweise mich an, obwohl er gesehen hatte, dass ich zuerst dort saß, und meinte ich soll mich woanders hinsetzen. Ich dann so: "ich saß zu erst hier und geh hier nicht weg". Mein Kumpel dann: "ok" und saß sich dann an den mir vorgeschriebenen Platz. Jeder hatte nun also einen Tisch für sich.

So dann sagte er aber, dass er sich wieder zurück setzen sollte und ich mich dahin setzen soll. Er kam nun wieder zurück zu mir aber ich blieb sitzen weil ich kein Bock auf die Kindergarten Situation mehr hatte. So aber jetzt gehts ab. Nun hat er die Tests verteilt und jedem einen gegeben außer mir. Ich hab sogar nachgefragt und er Ignorierte mich total.

Nach 2 min hab ich den Raum verlassen und wollte die Schulleiterin sprechen. War leider keiner da und 2 andere Lehrer im Lehrerzimmer meinten ich solle wieder hoch gehen und den test einfach schreiben und morgen mich beschweren. Ich ging hoch und betrat den Raum. Ein anderer Freund hatte sich nun an meinem eigentlichen Sitzplatz hingesetzt und sein Platz war frei (den sinn versteh ich net ^^). Wollte mich dann auf seinen Platz setzen, er meinte sogar "setzen sie sich" so wollte mich grad setzen hab ich aber noch ganz höflich gefragt ob ich nun den Test haben könne "bitte". Er dann nur: "verlassen sie bitte den Raum". SO ich noch gesagt können sie den kindergarten kram hier lassen ? " er mich ignoriert und ich hab wieder den raum verlassen und meinte morgen gäbe es ne beschwerde.

So der kumpel mit dem ich das sitz problem hatte hat Herrn Freund auch gefragt was das sollte, seine Antwort darauf: "Ich alleine entscheide wer, wo sitzt".

Meine Frage ist nun: darf er mir den Test verweigern und darf er das alles auch mit dem plätzen obwohl jeder Platz voll übersichtlich war und ich sogar in der nähe des pults saß an der seite und jeder einen Tisch für sich hatte ?

Das ist eine ernste Frage also bitte keine Scherzantworten oder ähnliches. Möchte nur meine und seine Rechte wissen wie weit man gehen darf.

Danke jetzt schon mal :)

Test, Schule, Recht, Rechte, Schüler, Lehrer
unerenhaft entlassen und jetzt wieder genommen?

hallo zusammen brauch mall bitte eure hilfe euren rat. nämlich geht es darum:ich war vor 7 jahren zeit soldat auf 3 jahre. hab mich damals freiwillig gemeldet und mich gleich auf 3 jahre verpflichtet. nach 2 jahren und 4 mon. woltte ich verkürzen und dann wieder aus der bundeswehr raus.das war damals in dem zeitpunkt wo alle standorte geschlossen worden sind.dann wurde das ganze geprüft. das ende war sie haben festgelt das ich bei der musterung eine frage falsch beantwortet hab. ( nämlich ob ich schon mall gerichtlich was zu tuhn hatte,das hätte ich mit nein angekreutz.doch ich hatte ein verfahren und wurde mit sozial stunden verdonert, darum hätte ich ja ankreuzen sollen)so wurde ich dann wegen urkunden fälschung unerenhaft entlassen.hab dagegen wiederspruch eingelegt der maior hat auch für miich eine beurteilung geschrieben auf der hoffnug das ich doch bleiben kann.doch alles half nichts, SIE meinten sie können keine ausnahme machen. und so musste ich am gleichen tag wo ich dann das erneute schreiben erhilt die bundeswehr verlassen und mit auch die kaserne.sass von heut auf morgen auf der strasse. jetzt 7 jahre später wollte ich schauen was ist wenn ich mich noch mall melde... und sie nehmen mich wieder auf zeit an..BITTE.ist das normal?kann ich das urteil von damals anfechten... mir wurde alles gestrichen hab auch die abfindung nicht bekommen nichts garnichts kann ich mich da irgendwie wehren ? bitte nur fachlich richtige antworten DANK uch schon mall

Bundeswehr, Rechte
Wer kann mir helfen ich wurde überfallen.

ich versuche mal kurz mein problem zu schildern. ich bitte um verständniss das die rechtschreibung vielleicht nicht mehr ganz so in ordung ist, dass war aber mal anders... Also ich wurde anfang februar in der stadt überfallen von 2 mutmaßlichen tätern. ich bin selbständiger versicherungsfachmann und war auf dem weg zu einer kundin als ich von hinten gerufen wurde drehte ich mich um und bekam einen baseballschläger an den kopf und wurde sofort bewustlos. ich wurde dann von dem fußweg in eine dunkle ecke gezocgen und dort ausgeraubt. sie versuchten mich noch wieder zu bewusstsein zu bekommen aber nur um mir zu sagen das sie jetzt wissen wo ich wohne und das ich nicht zur polizei gehen solle was ich natürlich gemacht habe! auf jedenfall war ich ca 15 minuten bewusstlos. ich habe mich bis zu meinem auto geschleppt und bin noch nach hause gefahren wo mich mein vater der bei der polizei arbeitet gleich ins krankenhaus gefahren hat. mein problem ist das ich noch weiter geschlagen und getreten wurde als ich schon bewusstlos war und nun schäden davon getragen habe. das äußert sich in dem ich keine körperliche anstrengung mehr ausrichten kann und auch mich kaum noch konzentrieren kann. das ist der grund warum ich auch nicht mehr wirklich lesen kann was jetzt ein programm übernimmt für mich. ich kann auch nur noch bild auf der tastatur schreiben daher bitte ich um verständniss für fehler in meinem text. ich bin jetzt seit februar arbeitsunfähig und werde auf grund meiner einschränkungen vorerst auch nicht mehr arbeiten können. und das ist mein großes problem ich bin 22 jahre alt und habe schon eine tochter bin verheiratet und wir besitzen auch ein neues eigenes haus. nun war ich der hauptverdiner in unserer familie. ich bekomme zwar krankengeld doch das reicht leider nicht. die täter konnten leider nicht gefasst werden da die zeugen die aussagen hätten können bedroht wurden und so keine aussage machen wollten um sich selbst zu schützen was ich auch nachvolziehen kann. aufgrund dessen das die täter nicht ermittelt wurden habe ich auch kein anspruch auf das opfer entschädigungsgesetz. ich weiß nun wirklich nicht wie es weiter gehen soll da mein erspartes bald aufgebraucht sein wird. so jetzt meine frage. gibt es irgend eine möglichkeit für mich von irgend einer stelle unterstützt zu werden? vielleicht ein opferfong für opfer oder kann ich vllt auch spenden erhalten? ich weiß wirklich nicht mehr wie es weiter gehen soll. die ärzte können mir vorerst auch nicht weiter helfen. ich brauche dringend geld kann es aber selber auf keinen fall verdienen. habe es trotzdem versucht wonach ich zusammen gebrochen bin und ins krankenhaus musste... ich hoffe mir kann jemand von euch vielleicht weiter helfen.

Schmerzen, Finanzen, Familie, Zukunft, Polizei, Recht, Rechte, Gewalt, Kriminalität
Ehestreit-Räumungsklage durch Ehefrau, ohne Kündigung und Mietvertrag?

Hallo! Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, finde keine ähnlichen Fälle im Internet... Ich bin auch nicht selbst betroffen, es geht um den Vater meines Verlobten... Ich wohne bei den Eltern meines Partners und bekomme den ganzen Streit mit, ich möchte meinem zukünftigen Schwiegervater gerne helfen...

Die Eltern meines Partners leben gemeinsam in einem Haus, sein Vater hat ein kleines Zimmer und seine Mutter quasi den Rest des Hauses. Badezimmer und Toilette werden gemeinschaftlich benutzt. Sie sind immernoch verheiratet aber getrennt lebend. Und die Mutter meines Partners macht ihrem Mann das Leben zur Hölle... Sie meint es wäre ihr Haus und will ihren Mann um jeden Preis aus dem Haus rausekeln. Er will selbst auch raus, aber er braucht etwas Zeit. Ich kenne mich nicht allzugut mit dem Gesetz aus, doch irgendwas läuft da ziemlich verkehrt...

Ein paar Infos zum Wohnverhältnis.... Das Haus wurde vor der Ehe gekauft, sie bewarb sich für das Haus und bekam die Zusage und sein Vater hat die Bürgschaft für einen Kredit übernommen, mit dem das Haus bezahlt wurde. Sie steht allein im Grundbuch, es gibt keine Gütertrennung und keinen Ehevertrag, das Haus ist abbezahlt.

Jetzt will sie ihn rausekeln, indem sie zum Beispiel bei einer Anwältin war und diese eine Räumungsklage gegen den Mann verfasste. Jetzt ist meine erste Frage, ist das überhaupt rechtskräftig von Ehefrau zu Ehemann, ohne Mietvertrag und vorherige Kündigung? In der Räumungsklage werden unter anderem folgende Gründe aufgezählt... die Kosten trägt die Frau völlig allein (was nicht stimmt, er hat mehrere Unterlagen, die beweisen, dass er jahrelang auch ihren Strom und ihr Wasser mit bezahlte, Müllgebühren...) ... dass die Anwältin ein Gewaltschutzverfahren eileten wird, sollte es zu "weitern Übergriffen" seinerseits kommen (die es nie gegeben hat)... um es kurz zu fassen: Alles, was sie der Anwältin mitteilte, ist erstunken und erlogen, sie wurde dabei nicht vereidigt, es wurde einfach so hingenommen und aufgeschrieben und der Mann wurde dazu auch nicht angehört, einfach beschlossene Sache. Geht sowas? Außerdem muss er eigentlich auch darauf hingewiesen werden, dass er einen Widerspruch schreiben kann... entweder von seiner Frau oder von seiner Anwältin.. keine von beiden hat sich nur ansatzweise gerührt.

Der Mann ist jetzt leider seelisch komplett zerstört und weiß sich allein nicht mehr zu helfen. Bei einer Anwältin war er schon, diese fordert jetzt eine Akteneinsicht von der Anwältin der Frau, um dagegen vorzugehen...

Und was kann man gegen Mobbing ihrerseits tun... dass sie sich beispielsweise vor die gemeinsame Toilette stellt und ihn nicht mal sein Geschäft verrichten lässt... mit Polizei droht und dort Lügengeschichten erzählen will... Oder zum Beispiel seinen Laptop aus seinem Zimmer entwendet und verschwinden lässt...

Über ihre Fehler verliert sie kein Wort... über Scheidung auch nicht.. sie will einfach den Mann aus dem Haus rausekeln...

Was kann man tun ... ?

Haus, Mobbing, Mietrecht, Anwalt, Rechte, Diebstahl, Ehe, falschaussage, Räumungsklage
Grenzübertritt Tschechien mit Hund

Hallo liebe Community,

ich bin überfragt. Nach stundenlanger Sucherei bin ich mir immer noch unsicher ob, wie und überhaupt ;)

Folgendes:

Über Silvester möchte ich gerne zu Freunden nach Bayern im Fichtelgebirge fahren, allerdings nehme ich meinen Hund mit. Er ist kein Kampfhund, EU-gechipt und hat alle nötigen Impfungen (incl. Tollwut) und Haftpflichtversicherung. Die meisten Unterkünfte, die noch frei sind und Hunde erlauben liegen allerdings in Tschechien kurz hinter der Grenze.

Wie sieht das aus? Ich war noch nie in diesem Land. Darf ich ihn da einfach so mit rüber nehmen oder muss ich ihn irgendwie anmelden? Die Grenzen sind ja nun laut Schengeabkommen schon Jahre offen.

Ich selbst wohne direkt an der dänischen Grenze und hier ist es überhaupt kein Problem. Ich kann ihn mitnehmen wohin ich will und wie oft ich will, er darf aber, genau wie ich selbsverständlich auch, nicht über eine gewisse Anzahl Übernachtungen kommen.

Wie sieht das da unten aus? Kann ich da Tag ein Tag aus über die Grenze rüber und nüber fahren, ohne dass was passieren könnte? Ich bin so'n kleener Schisser und muss sowas vorher immer alles abklären. Habt ihr da Erfahrungen? Auch gerne generell Grenzübergang Deutschland-Tschechien. Oder gibt es einen Ort (Behörde?!?), wo ich hingehen kann und mich über sowas informieren lassen kann?

Über eure Hilfe, Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank!

Lg Einapeina

Urlaub, Tiere, Hund, Rechte, Grenzübergang, grenzübertritt

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