Winter: Schnee schippen muss man auf falsch parkende Autos Rücksicht nehmen?

Hallo, mich würde es gerade interessieren in wie weit ich auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nehmen muss.

Stand ist der, dass es sich bei dem Grundstück eigentlich um einen Privatparkplatz handelt. Leider fehlt jedoch das genaue Schild dazu und im ersten Moment sieht es aus wie ein Hinterhof. Obwohl am Rest der Straße Parkplätze für Ärzte etc. sind.

Jetzt im Winter gibt es auf diesem Parkplatz einen Schneehaufen, und auch der Winterdienst der den Weg für die medizinischen Parkplätze frei macht schiebt uns zumindest einen kleinen Weg bei uns frei.

Nun hat sich ein nicht denkender Autofahrer natürlich gedacht: "Super da ist frei ich parke da." Er hat sich somit genau vor den Schneehaufen gestellt, der bereits über 1m hoch ist.

Der Winterdienst kann so natürlich nicht mehr darauf schieben, da der freundliche Fahrer natürlich mit seiner Karre diesen Platz blockiert und er ihn maximal zuschieben kann und uns damit auch den Ausgang versperren würde.

Aber zurück zum Thema. Meine Frage ist, ob ich darauf aufpassen muss, dass das Auto durch Schnee und ähnlichem nicht beschädigt wird. Die Frage kommt nicht von ungefähr. Gerade dann wen der Winterdienst uns einen Berg vor die Einfahrt schiebt (wir müssen selbst räumen) sind da nicht selten Eisblöcke drin.

Ich selbst bin gerade mal wenig über 1.50 m groß und muss auch so den Schnee schon eher werfen als auf den Hügel zu schippen. Da wir aber nicht wirklich viel mehr Platz haben können wir eigentlich nur den Schnee-Hügel zum Abladen benutzen.

Wisst ihr ob ich darauf achten muss, dass Eisklötzer etc. nicht aufs Auto kommen dürfen? Natürlich nicht mutwillig, dass ich die auf das Auto werfe, sondern bezogen darauf, dass die vom Hügel runter rutschen und ähnliches.

Wäre froh wenn mir jemand da einen Tipp geben kann in wie weit das Recht da geht.

Auto, Schnee, Winter, Rechte, Sachbeschädigung, Winterdienst, Pflicht
Amazon storniert eigenmächtig aufgegebene Bestellung, habe ich einen Anspruch auf Lieferung?
Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Artikel zu einem günstigen Preis bei Amazon erstanden, Verkauf und Versand beides durch Amazone.

Soweit so gut..... ich habe die folgenden beiden Tage nach der Bestellung des Artikels bei meinen Bestellungen nachgeschaut, ob der Artikel schon unterwegs sei.

Da ich Amazone Prime habe, wurde als voraussichtliche Lieferzeit 2 Tage angegeben, also eigentlich wie immer.

Nach zwei Tagen habe ich erneut in meine Bestellungen gesehen. Ergebnis: Artikel noch nicht versandt.

Am Abend des Tages habe ich nochmals in meine Bestellungen geschaut und ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich feststellen musste, dass meine Bestellung dort nicht mehr auftauchte!

Ich schaute in meinen Email Account und fand folgende Nachricht von Amazone:

Guten Tag, wir haben eine aktuelle Information zu Ihrer Bestellung.

Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:......(Name des Artikels)

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden. Bitte besuchen Sie die obigen Detailseiten, um diese Artikel eventuell bei anderen Anbietern zu finden.

Falls Sie das Produkt bei einem unserer Marketplace-Verkäufer bestellen möchten, besuchen Sie bitte erneut die entsprechende Produktdetailseite und klicken Sie auf "Alle Angebote" oder "Angebote erhältlich ab". Bitte beachten Sie, dass sich die Versandbedingungen von Marketplace-Angeboten von den Versandbedingungen, die für Amazon.de gelten, unterscheiden.

Wir bemuehen uns sehr, unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden. In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

(Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zur Versendung, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen. Dürfen die das???

Ich bin mächtig sauer und fühle mich richtig auf den Arm genommen und würde gerne das Produkt was ich seit 3 Tagen bestellt habe zu dem Preis zu dem ich es bestellt habe geliefert bekommen!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage???
Amazon, Rechte, Anspruch, Bestellung, Möglichkeiten, Rechtslage, Vertragsrecht, Stornierung
Ist das Jura-Studium machbar?

Hey Leute,ich habe mal ne Frage : Wie schwer ist das Jurastudium wirklich ? Kann man es schaffen,wenn man jeden 2.Tag lernt,weil manchmal ist jeden Tag unmöglich,da man um 18 uhr von der uni kommt,kaputt ist und einfach nur noch schlafen möchte. Ich überlege mir,ob ich nicht doch vielleicht zum Sommersemester mein Jura Studium anfangen sollte...Viele Leute haben mich in dieser Entscheidung beeinflusst,in dem sie mir gesagt haben,ich solle lehramt machen. Ihr wisst ja wie das ist,wenn die eigene Mama sagt,als Lehrerin hätte ich viele Ferien,angenehme Arbeitszeiten etc. ;-)) Nur leider bereue ich jetzt meine Entscheidung zutiefst und wollte gerne im Sommersemester mich für Jura bewerben. Jetzt wollte ich von euch mal wissen,ist das Studium machbar und kann man danach einen Job finden (" Was du machst Jura? Das macht doch jeder!"). Auch,wenn ich mir im Internet häufig Berichte durchlese,dass gerade mal 10 % ihr Prädikatsexamen schaffen,Studenten "fast garnicht" die Note "Vollbefriedigend" erreichen und die Durchfallquote bei 80% liegt,fange ich an zu zweifeln. Wenn man sowas hört,fragt man sich tatsächlich,ob man es aufgeben sollte. Ich wollte aber so gerne Jura studieren,habe schon 2x ein Praktikum in einer Kanzlei und im Landesgericht absolviert und es stört mich auch nicht,dass ich seeehr viel auswendiglernen muss.Jetzt will ich mal von euch wissen,was fällt euch zu Jura ein ? Ist es schwer? Habt ihr Erfahrungen damit etc ? Ich bitte um Hilfe und würde mich sehr über jeden ernstgemeinten und hilfreichen Rat freuen. !! Dankeschön im Voraus =)

Lernen, Studium, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Jura
Unfairer Staatsanwalt?

Hallo ich habe ein problem in sachen recht. und zwar wurde ich heute von der staatsanwaltschaft angeklagt. es geht darum ich hätte angeblich meine eigene verlobte vergewaltigt. ich schildere euch mal den genauen vorgang. und zwar hat meine verlobte im februar ihren exfreund angezeigt der sie vergewaltigt hat, die polizistin fragte auch wer der neue freund ist (ich), also sagte meine verlobte meinen vor und nachnamen, 2 wochen spääter bekomme ich von dieser polizistin eine vorladung mit der ich schnur-strags zu meinem anwalt ging dieser forderte die polizei akte an.

die polizei akte war da und ich bin zu meinem anwalt mit meiner verlobten, darin stand das meine verlobte ausgesagt hat das ich sie mehrfach vergewaltigt hätte, meine verlobte steitet dieses ab und sagt vor meinem anwalt das ich sie nie vergewaltigt habe (was auch stimmt), meine verlobte sagte bei meinem anwalt aus das sie keinerlei aussage gegen mich gemacht habe und vermutete das selbe wie mein anwalt nähmlich das die polizistin eine aussage geschrieben hat und die unterschrift meiner verlobten gefälscht hat.

Daraufhin nahm mein anwalt kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf und bittete diesen darum mich und meine verlobte zu einem gespräch in die staatsanwaltschaft zu laden ( der staatsanwalt hat uns nie einen termin gegeben).

heute ein parr wochen spääter bekam ich post von der staatsanwaltschaft das ich angeklagt bin in diesem verfahren was ich ziemlich unfair finde denn der eigendliche vergewaltiger wurde nur ermahnt vom staatsanwalt.

die staatsanwaltschaft will mir und meiner verlobten nicht glauben und ist auch nicht zu einem schlichtendem gespräch bereit!

was kann ich jetzt noch tun, denn so eine verhandlung anzutretten ist doch recht teuer wenn man recht wenig chancen hat weil einem keiner glaubt, selbst dem angeblichen opfer wird nicht geklaubt.

ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weiß nicht mehr weiter.

PS: akte2012 habe ich auch schon um hilfe gebeeten doch ich denke nicht das diese mir helfen.

Der anwalt nahm kontakt mit dem zuständigen staatsanwalt auf

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, anklage, Staatsanwaltschaft
Wie weit darf sich das Jugendamt eigentlich einmischen?

Ich habe das alleinige Sorgerecht nachdem der Kindesvater eine schwere Straftat beging. Durch SEINE Straftat bekamen wir Kontakt mit dem Jugendamt. Nun werden wir das Jugendamt aber nicht mehr los.

Die Kinder leben bei mir, es geht ihnen gut, sie gehen beide zur Schule etc. pp. Das kleinere Kind ist geistig behindert.

Nun fängt das Jugendamt an sich in alles einzumischen. Als Beispiel: Ich habe für nachmittags eine Betreuungsperson für das kleine Kind. Nun will das Jugendamt aber diese Person kennenlernen. (Es handelt sich hierbei um eine erwachsene Person, die durchaus in der Lage ist ein Kind zu betreuen). Das Kind soll nur sonderpädagogische Betreuung haben. Ich bin der Meinung nachmittags kann das Kind doch wohl von jeder geeigneten und verantwortungsvollen Person betreut werden. Oder irre ich mich. Dann soll ich mich melden wenn ich verreise und es soll genau geprüft werden ob die Betreuung durch eine geeignete Person stattfindet.

Wohlgemerkt ich habe das alleinige Sorgerecht ohne Auflagen und so ein wenig möchte ich auch noch eigene Entscheidungen über meine Kinder fällen. Wenn ich verreise setze ich sie ja schliesslich nicht irgendwo aus oder lasse sie alleine.

Auch darf mein 16,5 jährige, verantwortungsvolles Kind nicht mal ein paar Stunden auf das behinderte Geschwisterchen (12 Jahre) aufpassen.

Es irritiert mich dass das Jugendamt sich so einmischen darf. Immer und immer wieder. Ich möchte nochmal betonen: Mein Ex ist straffällig geworden, nicht ich....

Vielen Dank im voraus

Rechte, Jugendamt
Security zu brutal?

Hallo!

Ich bin 16 Jahre alt und wohne in Österreich am Land. Wir Jugendlichen am Land kommen eher selten in Discos & die Feste in der Umgebung sind sowieso viel chilliger. Jeder kennt jeden & so macht das feiern spaß : ) Fast jede Gemeinde hat ihren eigenen "landjugend" Verein. Da gibts dann immer Feste die von Jahr zu Jahr immer einen höheren Rang bekommen & irgendwann sozusagen zu einem "Pflichttermin" werden. Nun ja, letztes Wochenende war mal wieder so ein lustiges Fest und ich war natürlich auch dabei.

Ich habe viele Freunde und hab sehr viele davon auch auf dem Fest getroffen. Zu späteren Stunde ging ich mit meinen Freundinnen kurz zum Eingang, 1. weil eine Freundin auf die Toilette musste und 2. war es drinnen so heiß und wir wollten kurz frische Luft schnappen. Ausserdem waren auch viele andere Leute draussen, die meisten Leute die Nüchtern sind halten sich öfters draussen auf, da es da ruhiger ist und man in Ruhe tratschen und plaudern kann ; ))

Als wir da so draussen standen kamen aufeinmal zwei Security Männer mit einem jungen Burschen raus. Sie schubbsten ihn so stark das er gleich mal 2 Meter nach vorne und genau in den tiefsten Dreck flog. Als der Junge sich aufgerafft hatte rannte er auf die Securitys los und wollte mit ihnen zu Raufen beginnen. 2 Seiner Freunde konnten ihn noch grade so davon abhalten. Doch dann ist ihn der Security Mann angegangen und wollte mit ihm zu streiten beginnen. Die 2 haben dann noch ein bisschen herumgerangelt & anschließend kam dann ein Vorstand der landjugend der die ganze Sache beendete.

Der Junge ging mit seinen Freunden nachhause und der Mann von der Security ging wieder rein. Solche Szenen spielen sich öfers ab - & auch noch wildere Sachen. Die Securitys sind oft nicht sehr vorsichtig und da kanns auch mal sein dass dan wer auf einem Stein oder Glasscherben landet. Noch dazu sind die Burschen ja meist alle betrunken & haben sowieso kein Gleichgewichtsgefühl mehr. Also recht viel Kraft braucht man ja nicht um die umzuschubbsen.

Meine Frage jetzt: Ist das eigentlich gerechtfertigt das die Securitys die so schubbsen oder angreifen dürfen ? Wie ist da die Gesetzeslage ? Mich würde das echt sehr interressieren.

Liebe Grüße Kathi

Polizei, Jugendliche, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gewalt, Anzeige
RECHTE - Mitmieter schmeißt ihren Müll auf mein Balkon!

Eine Frau, die direkt über mir wohnt, entsorgt ihren Müll auf meinem balkon, welche rechte habe ich? Wie kann ich mich wehren?

Story: Ich entdecke schon seit Wochen immer große Haarbüschel-Staub (Staubsauger denke ich)-Haargummis und Klammern-auch schon Plastik ... etc, auf meinem Balkon. Ich habe mir oft nichts dabei gedacht und meinen Balkon dann gesäubert, aber nach und nach kam mehr Dreck dazu. Irgendwann hab ich dann mal mitbekommen, dass draußen Staubflocken von oben flogen.Ich habe nur noch mitbekommen, dass das Fenster (Dachgeschoss) über meinem Balkon zugeknallt wurde. Vor ein paar Tagen habe ich es dann LIVE miterlebt. Ich saß gemütlich auf meinem Balkon und das Fenster über mir gibg auf. Ich konnte ganz deutlich ein Handfeger und ein Besen erkennen!! Und wieder mein ganzer Balkon voller Dreck! -.- Ich habe die Person natürlich SOFORT drauf aungesprochen !!! ICH-entsorgen Sie ihren Dreck, BITTE in IHREM Haus. SIE- wie soll ich das denn machen?-ich muss mein Müll ja irgendwo entsorgen-regen Sie sich mal nicht so auf !!! Ich habe Ihren Müll eingesammelt und Ihr vor die Tür gelegt (in ner Mülltüte, so als Anstoß), ein paar Stunden später war die Tüte dann bei mir vor der Tür.

UND JETZT...Ihr Müll landet treotzdem bei MIR meine Frage jetzt an euch.WIE kann ich mich schützen? Was kann ich tun? Habe ich rechte bei sowas? WIE kann ich sie dazu bringen aufzuhören???

DANKE

Mietrecht, Rechte, Nachbarn, Nachbarschaft
Rechte im Gemeindeweg

Hallo, wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, dies nur über einen Gemeindeweg erreichbar ist. Dieser Weg wird mit 2 weiteren Hauseigentümern und Garteneigentümern genutzt. Am Anfang war alles okay, bis wir auf die Idee kamen eine Garage zu bauen, von da an haben wir Ärger, man muß sich vorstellen das wir ein Haus kaften an diesem Bauplan vom Haus bereits ein genehmigtes Carport laut Plan genehmigt war. Als wir jetzt eine Garage bauen wollte meinte unsere Nachbarin, " dies wäre Ihr Überhaupt nicht recht" Ab jetzt haben wir den größten Ärger, jetzt fiel auf, das wir kein überfahrrecht auf diesem Weg haben, dieser wurde uns noch Monaten eingetragen, aber wir mußten der Gemeine einen Nutzungsvertrag unterschreiben, indiesem wir keine Ansprüche auf den Weg haben, und unsere Besucher! War uns am Anfang egal, hauptsache wir dürfen unsere Garage bauen! Ist so ein Nutzungsvertrag überhaupt zulässig? Jetzt köommen wir nähmlich zum hauptproblem unsere Nachbarin sieht nicht ein den Weg von Bäumen, Sträuchern, Hecken und soweiter zu befreien, das wir den Weg, ohne unser Auto zu verkratzen befahren können. Wenn wir Baumaterial brauchen, wird dies auf der Hauptstraße abgeladen, und wir müssen alles mit der Schubkarre über den Weg fahren. Unser Bürgermeister weiß seit über einem Jahr bescheid und unternimmt nichts er weist nur auf unseren Nutzungsvertag hin und sagt, wir hätten keine Rechte, deswiteren wird von der besagten Nachbarin Wasser, dies gefaßt aus einem Betonrohr kommend vor unsere Haustüre läuft Wasser in den Weg eingeleitet, dies nur über unserem Grundstück ablaufen kann. Wenn die Nachbarin von uns aufmerksam gemacht wird das Sie den Weg sauber zu halten hat, bekommen wir vor unsere Einfahrt Geschenke geschüttet, wie Nägel Glasscherben, Tontopfscherben, Eisenpinne etc. Unser Bürgermeister, kommt und erzählt uns wir sollen das weg machen und fertig, das scönste beim beseitigen das wir keinen platten Reifen bekommen, werden wir von ihr Fotografiert. Als wir Sie darauf ansprachen, sagte Sie das wäre lächerlich von uns Sie schütte schon 20 Jare den Dreck in den weg, und wenn Sie den Weg fotografiere und wir darauf sind, wäre das unsere Schuld. Jetzt haben wir einen Garten gekauft, und wollen wissen, ob wir jetzt Ansprüche auf den Weg stellen dürfen? Uns wurde untersagt sogar Vorsieb, diesen wir sogar selber bezahlen würden aufzufüllen. Warum hat diese Person mehr Rechte? Weil wir zugezogen sind? Weil mein Mann, nicht wie ihr Freund auf der Verbandsgemeinde arbeitet? Bitte um Hilfe

Haus, Recht, Rechte, Eigentum

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