Fehler beim Kopieren der Datei bzw des Ordners

Liebe Community, seit einiger zeit habe ich das Problem, Fotos von der Kamera nicht in den dazu vorgesehenen Ordner auf meinem Laptop zu kopieren: Wenn ich Fotos direkt von der Kamera in meinen Fotoordner und zusätzlich in einen Unterordner kopieren möchte, erscheint folgende Fehlermeldung: "Der Pfad ist nicht verfügbar. Auf E:\Bilder\110CANON\ kann nicht zugegriffen werden. Zugriff verweigert." (E:\Bilder\110CANON\ ist der Pfad in wo ich die Fotos hinkopieren möchte). Ich habe eine Partition E: für "Medien" erstellt. Mit den Ordnern "Bilder", "Dokumente", "Videos" und "Musik". Ich kann die Fotos von der Kamera nicht direkt in den "Bilder"-Ordner kopieren, jedoch in jeden beliebigen anderen Ordner. Ich kann die Fotos z.B. in den Ordner "Videos" packen und anschließend nach "Fotos" verschieben, wobei eine Meldung kommt, dass ich Administrator-Rechte brauche um weiter fortfahren zu können, obwohl ich Administrator-Rechte verfüge, aber das ist ja eine andere Sache.

Wenn ich den Fotoordner von der Kamera in den Ordner "Fotos" ohne Unterordner kopieren möchte erscheint diese Fehlermeldung: "Fehler beim Kopieren der Datei bzw. des Ordners. Zugriff verweigert".

Beide Fehlermeldungen tauchen auch auf, wenn ich den Windows-Explorer als Administrator ausführe.

Ich danke euch vielmals für eure Antworten!

lg MrKeineAhnung

Foto, Windows 7, kopieren, Rechte, Administrator, Medien, Fehlermeldung, Partition
Kann ich Widerspruch bei dieser Uniabsage einlegen?

Hallo,

ich habe eine Absage von der Universität Potsdam für ein Masterstudium erhalten. Laut dem Brief erfülle ich nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen nach § 2 der Zulassungsordnung, weshalb ich nicht in der 2ten Runde des Bewerbungsverfahrens berücksichtig wurde.

Nach der Überprüfung des genannten Artikels, habe ich festgestellt, dass der einzige Punkt den ich nicht erfülle, folgender ist:

(3) Die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der vorgeschriebenen Form vollständig bei den für die Zulassung zuständigen Stellen vorliegen.

Die Frist habe ich erfüllt, die Unterlagen jedoch nicht beglaubigt, ja, das ist mein Fehler. Ich persönlich finde es jedoch lächerlich, dass ich als Student 5 Euro pro Seite für eine amtliche Beglaubigung aller Unterlagen zahlen muss, ohne die Sicherheit zu haben, an der Universität angenommen zu werden. Andere Universität wie die Viadrina haben diese Regelung auch, sehen es jedoch nicht so ernst, wenn die Unterlagen doch nicht beglaubigt wurden. Aber meine persönliche Meinung interessiert die Universität ja natürlich nicht, da es bestimmte Vorschriften gibt.

Daher würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich nachzuweisen, dass einfache Kopien auch ausreichen und dass ich um eine Überprüfung meiner Unterlagen bitte. Bei einer Zusage hätte ich ja alles nachweisen können. Ich bin leider kein Jurist und weiß gar nicht wo ich danach suchen kann. Ich hoffe auf eure kreativen Ideen!

Danke im Voraus!

Bewerbung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Gesetz, Jura, Universität
Ich komme mit dieser absurden Gesellschaft einfach nicht klar!

Hallo Leute. Ich habe ein ernsthaftes Problem. Ich komme mit dieser Schwachsinnigen Gesellschaft und diesem Schei+ System einfach nicht klar! Wir hatten in Geographie letztens "Ressourcenverteilung auf dem Planeten" und mir kam einfach nur das Kot+en!!! Da wird armen Bauern in Sierra Leone und sonst wo das Land weggenommen um Zuckerrohr für Bioethanol anzubauen. Den Bauern werden Versprechungen gemacht, von wegen mehr Arbeit und Geld und Wohlstand und am Ende nichts eingehalten. Als der Chef dieser Firma interviewt wurde, hätte ich ihm am liebsten für sein verschi++enes, freches Grinsen einen Stuhl in seine Fre+se gedrückt! Er kann seine Millionengewinne scheffeln und diese armen Leute in Afrika, dürfen das Essen von der Straße lecken! Mich ekelt es vor unserem so genannten "Fortschritt" und diesem Wohlstand. Wenn ich Mitschüler über Nichtigkeiten streiten höre, von wegen "Ich hole mir das Handy weil meins nen Kratzer aufm Display hat", dann gehe ich meistens aus dem Zimmer weil der Schüler vermutlich nicht heil nach Hause kommen würde! -.- Mich ekelt es dass unser Kühlschrank so gefüllt ist, dass die westliche Welt einfach nur erstickt im Wohlstand, während für alles was wir alltäglich benutzen irgendwo auf der Welt ein Mensch ausgebeutet wird und sein Dasein wie eine Ratte in der Suhle fristet! Mich kot+t unsere Ressourcenverschwendung an, dass für Nichtigkeiten wertvolle Ressourcen wie Bauxit, Holz, Erdöl und anderes vergeudet wird und ich denke mir oft genug "Man müsste Produktionsverbote für manche Firmen anschaffen"! Mich kot+t es an dass überall auf der Welt Regenwälder und Tierarten verschwinden für diese Unglaubliche Wohlstandsgier unserer so genannten "Fortschrittlichen Welt" und Tiere wie Hunde in China abgeschlachtet werden, dass wir Grundwasser verseuchen, dass wir andere menschen vergiften um jeden Tag unser Steak in uns hineinfressen können! Was kann man, bzw Ich dagegen machen? Kann man etwas machen? Oder sollte man sich bis ans Ende seiner Tage besaufen um all diese Sinnlosigkeit und Absurdität zu übersehen?? Sry für den langen Text..

Menschen, Rechte, Welt, Menschenrechte, Weltfrieden, ressourcen
HILFE! Haftbefehl liegt gegen mich vor - ich weiß von nichts!

Vorgeschichte: Mein damaliger Partner und Ich wohnten in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung und sind dann nach einem Jahr ausgezogen. Grund hierfür: Wohnung zu klein, Schimmel, nasse Fenster etc. pp !!!

Wir sind in eine andere Stadt gezogen, haben dem alten Vermieter die Wohnung gestrichen, geputzt und so überlassen, wie wir sie bekommen hatten. Der alte Vermieter hatte auch unsere neue Adresse in der neuen Stadt. Wir bekamen dann 2013 zwei Nebenkostenabrechnungen. Eine haben wir bezahlt, besser gesagt Ich und die andere sollte mein damaliger Partner bezahlen. Ich verlies mich darauf, zu der Zeit waren wir jedoch schon getrennt. Dies geschah im August 2013.

AKTUELL: Ich wohne seit dem 1.11.2013 nicht mehr in der alten Wohnung und mein damaliger Partner seit dem 1.12.2013 nicht mehr. Ich habe mich vorsorglich umgemeldet etc. Nun bekam ich am Freitag einen Brief vom Amtsgericht Kaiserslautern, ich solle das nachfolgende Schreiben zur Kenntnis nehmen. Ich blätterte weiter und was sah ich da: Einen Brief vom Amtsgericht Mayen Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder!!!

Datum: 10. April 2014

Adresse: die alte Adresse

Und dort steht nun drinnen, das meine Anschrift die alte ist, ich in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde und der Grund Nichtabgabe der Vermögensauskunft!!! Eintragungsanrodnung der 20.03.2014

Ein Anruf bei dem Amtsgericht verriet mir dann, dass gegen mich ein Haftbefehl vorliege. Ich fiel aus allen Wolken.

Denn ich habe weder Mahnbescheid, noch Vollstreckungsankündigung bekommen und habe den Obergerichtsvollzieher noch nie zu Gesicht bekommen

Es geht also um die alte Nebenkostenabrechnung die mein damaliger Partner wohl doch nicht bezahlt hatte. Er bekam jedoch kein Schreiben !!! Grund könnte vielleicht sein, dass er damals eine EV gemacht hat vor ca. 2 Jahren?!

Meine Frage

Wie verhält sich das nun?! Den Gerichtsvollzieher konnte ich bis jetzt noch nicht telefonisch erreichen. Können die überhaupt einen Haftbefehl gegen mich aussprechen wenn ich weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsankündigung usw. bekommen haben?! Und was bedeutet hier in dem Falle Haftbefehl?! Und kann es an der EV liegen, dass mein damaliger Partner noch nichts bekommen hat und sozusagen verschont bleibt?!

Wäre um Hilfe sehr dankbar.

Finanzen, Miete, Rechte, Gericht, Haftbefehl, Haftung
Spielautomat defekt.

Hallo liebe Community,

Also ich hab da ein kleines Problem..

Ich war neulich in einer Spielothek und hab dort an einem Automat etwa 1000 Euro gewonnen. Der Automat hat mir etwa 400-500 Euro ausgezahlt und müsste eigentlich noch den rest auszahlen, aber die Münzen waren leer. Also hat ein Mitarbeiter angefangen den Automaten wieder aufzufühlen damit er mir, der Automat, den rest auszahlen kann. Doch beim auffühlen ist ein technischer Defekt an diesem Automaten entstanden. Der Mitarbeiter hat daraufhin auf ein Blatt etwa die Summe aufgeschrieben und die Nummer des Automaten und mich um meine Handynummer gebeten.

Ein Techniker sollte am nächsten Tag vorbei kommen und sich den Automaten anschauen. Ich bin dann halt am nächsten Tag dahin gefahren weil ich nicht angerufen wurde und da hat man mir gesagt, dass der Automat eingeschickt werden muss und ich warten soll. Die meinten wir hoffen, dass die dort die Spieldaten wiederherstellen können.

Was heißt das jetzt für mich? Angenommen die können die Daten nicht wiederherstellen und nicht sehen wieviel er mir noch auszahlen muss. Hab ich dann etwa Pech gehabt und wurde um mein Glück beraubt? Das geht doch nicht, oder? Könnte ich in so einem Fall nicht etwas tun? Und müsste ich vllt jetzt schon etwas tun, mich eventuell an die Polizei wenden damit die schonmal Beweise der Überwachungskamera sichern? Weil am Ende heißt es, dass die Aufzeichnungen von diesem Abend schon gelöscht sind. Und weil die nichts nachweisen können, werde ich damit Leben müssen und hab in dem Fall pech gehabt.

Was meint ihr?

Danke schonmal, und einen angenehmen Abend euch allen!!

Schöne Grüße Lego

Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht
Teeneager zum Umgangsrecht mit dem Vater gezwungen.

Ich weis mir nicht mehr zu helfen und versteh die Welt nicht mehr. Meine Tochter 13 möchte keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie ist bei mir aufgewachsen ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihr Vater war die ersten 8 jahre so gut wie gar nicht für sie da (Junky). Ich habe in der Zwischenzeit geheiratet und noch ein Kind bekommen. Meine Tochter fühlt sich wohl in unserer Familie und hat entlich den Vater den sie sich immer gewünscht hat. Nach 8Jahren kamm mein Ex und wollte umgang mit seiner Tochter. Da er in der Zwischenzeit einen Entzug gemacht hatte und meine Tochter nicht abgeneigt war habe ich dem zugestimmt. Doch in diesen 2 Jahren des Umgangs sind ein paar Dinge nicht recht gelaufen. Er hat sie zwar regelmäßig geholt aber sich nicht ausreichent um sie gekümmert, er hatte oft einen Freund dabei, oder ist des öffteren zu seinen Bruder gefahren wo er meisten mit den großen sprach und meine Tochter mit ihrem kleineren Cousin im Kinderzimmer verbracht hat. Er hat sie auch mit ins Krankenhaus zu seinem Kranken Vater gebracht obwohl wir besprochen hatten das daß nicht gut ist. Oft hat er ihr ein schlechtes Gewissen gemacht so das sie manchen zugestimmt hat obwohl sie keine lust dazu hatte. Danach wahr der Umgang nur noch sporadisch und dann gar nicht mehr. Als ich dann eine Klage wegen Unterhalt gemacht hatte hat er den Umgang angeklagt. Seit 3 Jahren läuft das per Gericht ........ meine Tochter möchte nicht doch es wurden Besuchstage vom Gericht vereinbart. Mein Fehler war mich auf ein vergleich einzulassen. Als wir den ersten Besuchstagen entgegen kammen war meine Tochter mit ihren Großeltern (Mütterlicher seits) im Urlaub und hat mit heftigen Bauchschmerzen reagiert. Da sie sich so heftig dagegen gewehrt hat ließ ich sie nicht hingehen. Darauf reagierte er mit einem neuen Gerichtstermin, in dem meine Tochter nicht anwesent sein muste und ich habe die Sachlage geschildert. Darauf wider ein vorladung vom Gericht diesmal mit Kind. Woraf meine Tochter wieder mit hftigen Bachschmerzen reagirte, eine Woche Krankenhaus aufenthalt und es stellte sich heraus es ist eine nervöse Gastritis. Meine Tochter schilderte nochmalig das sie kein Kontakt zu ihrem Vater wolle. Doch laut Gericht sollen wir Eltern jetzt Termine beim Jugentamt wahrnehmen damit es zu einem Treffen kommt. Wenn ich mit meiner Tochter über ihren Vater reden möcht lehnt sie es ab, ich solle sie mit dem Tehma in ruhe lassen, knallt mit den Türen o. schließt sich ein. Ich weiß nicht was ich machen soll wie ich ihr helfen kann diese Sache macht sie krank und demnächst wohlen sie uns vom Gericht einen Gutachter schicken. Läuft das noch auf normalen Wege ? Bitte helft uns ...... das läuf nicht mehr zum wohle des Kindes. Danke im vorraus, NieGee

Umgangsrecht, Teenager, Vater, Rechte, Gericht
Alkoholkranker Nachbar,terrorisiert mit lauter Musik zu unterschiedlichen Zeiten,was tun?

Hallo liebe Community

Ich kämpfe schon länger mit meinem alkoholkranken Nachbar neben mir,der natürlich arbeitslos ist und die Musik so laut aufdreht (ob Morgens,Mittags,Abends und auch Nachts) das der Bass durch meine ganze Wohnung schallt und es geht mir so langsam aber sicher an die Substanz,wenn man sich nicht mal in seiner Wohnung in Ruhe zurück ziehen kann. Ich bin selber nervenkrank und deswegen brauche ich wenigstens meinen ruhigen Schlaf,aber der wird mir hier auch entzogen.

Was ich bereits unternommen habe: 1) Natürlich als erstes,versucht in mündlich drauf hinzuweisen (mehrmals) ,er ignoriert es

2)Polizei gerufen Anzeige gemacht,welche zum Ordnungdamt weitergeleitet worden ist,aber er stritt alles ab und es wurde zurück gezogen.

3)Vermieter angerufen (mindestens schon 3 mal) zuzüglich schriftlich mit zugesendetem Lärmprotokoll,dass ich geführt habe darauf hingewiesen,dass es mir langsam reicht und ich die Miete bald mindern werde (Erst beim 3 Schreiben,ersteinmal habe ich es vernünftig versucht mehrfach,da sich nichts änderte,wurde ich irgendwann sauer)

4)Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen,der an den Nachbar ein Schreiben aufgesetzt hat,dass ich einen Unterlassungsanspruch habe und das er seine Musik so laut hören kann wie er will,wenn er Kopfhörer benutzt. Dazu noch ein Schreiben an den Vermieter vom Anwalt,mit der Androhung auf Mietminderung,wenn keine Besserung eintritt.

Alles in einem brachte bis heute rein gar nichts und ich werde einfach ignoriert,vom Nachbar und auch vom Vermieter. Leider bin ich derjenige,der es am meisten hört,da ich direkt neben ihm Wohne,aber es haben sich auch schon andere beschwert,aber sie möchten sich da raus halten,da sie es noch lange nicht so stark abbekommen,wie ich,mit der Lautstärke.

Es wohnen auch auf meiner Etage keine anderen Mitmieter mehr außer ich und der Alkoholkranke,bis auf ein Päärchen,zu denen ich auch keinen guten Draht habe,die sich da aber auch raushalten möchten,obwohl sie es selbst schon seid Jahren mit ihm hier mitmachen mit dem Musikterror.

Leider kann ich hier nicht so schnell ansziehen,erstens bin ich selbst psychisch angeschlagen und habe nicht schon wieder die Kraft für einen Umzug,zweitens habe ich kein Geld ( mir wurden schon 3 Umzüge bezahlt) und drittens wohne ich gerade erst seid nichtmal 2 jahren hier und habe mir allees neu eingerichtet,es ist also eine Menge Geld drauf gegangen (mehrere Hundert Euro).

Da der Nachbar sich bei meinem Anwalt sehr freundlich gibt (er hatte sie angerufen und hat alles total abgestritten und behauptete,er hätte mich noch nie gesehen und es hätten sich nur andere beschwert,aber nicht ich und das er nicht wüsste,dass es so laut ist,was alleine schon durch die ganzen Mahnbriefe die er bekommen hat,schonmal totaler Schwachsinn ist) glaubt mir meine Anwältin das alles nicht so richtig und ich werde meistens am Telefon schon abgewimmelt. Ich fühle mich total machtlos,was kann ich noch machen?

Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Mietminderung, Rechte, Lärmbelästigung
Kann ich gegen Hausverbote vorgehen?

Hallo ihr lieben,

ich hab mal nh Frage wegen eines Hausverbotes welches ich in einer Supermarktkette bekommen hab. Zuerst erkläre ich mal wie es zu dem Hausverbot kam.

Ich ging während der Schulzeit in besagten Supermarkt um mir etwas zu kaufen. Am Eingang wurde ich jedoch aufgefordert meinen Rucksack abzulegen. Ich weigerte mich. Der Kassierer faselte dann etwas von Hausrecht (Ich weiß leider erst jetzt das es besagtes "Hausrecht" gar nicht gibt). Ich habe mich jedoch weiter geweigert die Tasche abzugeben. Der Kassierer hat mir darauf den Zutritt zu besagtem Supermarkt verwehrt. Ich hab ihn daraufhin gebeten den Filialleiter sprechen zu dürfen.

Als dieser da war, schilderte ich ihm die Situation. Er Sprach mir nun ein Hausverbot aus. Vermutlich weil ich ihn der Diskriminierung eines Schülers beschuldigte mit dem Hintergrund das eine Dame in der Schlange der Kasse auch eine Tasche bei sich trug. Sie wurde offensichtlich nicht aufgefordert die Tasche abzugeben. Nachdem der Filialleiter mir das Hausverbot aussprach wies ich ihn daraufhin das ein Hausverbot schriftlich erfolgen muss (ja das war dumm). Auf jeden fall habe ich da nun ein Hausverbot.

Ich bezweifele allerdings das er mir ein Hausverbot mit der Begründung erteilen kann das ich trotz mehrfacher Aufforderung meinen Rucksack nicht abgegeben hab. Das hat er nämlich auf das Formular geschrieben. Außerdem hat er ein paar Wörter im Kopf der Formulares durchgestrichen (ich weis nicht ob das rechtens ist).

Mittlerweile weiß ich, er hätte mir kein Hausverbot ausstellen dürfen. Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich gegen dieses Hausverbot vorgehen kann da es ja auf keiner rechtlichen Basis erteilt wurde.

Das Problem ist nur ich habe meine "Schuld" gestanden indem ich das Hausverbot unterschrieben hab. Kann ich immer noch dagegen vorgehen? Vielen Dank schonmal im vorraus!

Liebe Grüße !

Rechte, Hausrecht, Hausverbot, Supermarkt

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