Auflösung Hausrat ex Partner Brief was schreiben?

Hallo,

wollte mich von meinem Partner trenne, damit er keine ansprüche mehr hat auf seine Sachen habe ich mir folgenden text ausgefdacht..:

was denkt ihr darüber? hat er rechtlich noch eine Chance iwas an sich zu reißen? habt ihr sondtige tipps was ich noch reinschreiben kann??

ich muss ihm noch bisschen mehr Geld geben für eine Auto Anzahlung .. aber da hab ich keine lust das rein zu schreiben, da er dafür keine belege und nachweise hat und ich ihm das eigl unterschlagen will da er mir fremd gegangen ist.

Vereinbarung Zwischen: xxx und yyy

Die von uns gemietete Wohnung wird yyy zur alleinigen Nutzung überlassen. xxx verpflichtet sich, die Wohnung bis spätestens zum 31.10.2016 zu räumen und die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel herauszugeben.

Die Miete und die Nebenkosten werden von yyy, die in der Wohnung verbleibt, bezahlt. Nachzahlung und Rückerstattung von Nebenkosten entfallen zeitanteilig auf denjenigen Person, der sie im Abrechnungszeitraum getragen hat.

Wir sind uns weiter darüber einig, dass der gemeinschaftliche Hausrat in das alleinige Eigentum der Verbliebenden der Wohnung übergehen soll gegen eine Zahlung von 1000,00 EUR auf das Girokonto des xxx zahlbar spätestens zum 31.10.2016. und somit xxx keine weiteren Ansprüche mehr auf den von ihm mitgezahltem aktuellen Hausrat hat. Explizit wird auf den Eigentumsübergang an yyy folgender Artikel aufmerksam gemacht: RE 123 Laptop, RE 124 Wohnwand usw...

PS sind nicht verheiratet und keine KInder.. Kündigungsfristen muss ich nicht beachtet oder ? da wir uns beide einig waren zum 31.10.2016

Liebe, Brief, Kündigung, Wohnung, Miete, Scheidung, Kaufvertrag, Trennung, Rechte
ALG I - Urlaub?

Hallo liebe Gutefrage.net-Community,

meiner Mutter wurde das ALG I gestrichen, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. Zu den Hintergründen: Meine Oma ist an Alzheimer erkrankt und lebt im Ausland. Da meine Mutter die einzige Familienangehörige ersten Grades in unmittelbarer Nähe ist, musste sie dorthin fliegen, auch weil ihr sonst eine Gefägnisstrafe drohte, da sie ihre Mutter ,, im Stich gelassen" hat. Die Lage war/ist sehr prekär, da meine Oma pflegebedürftig ist. Meine Mutter hat es versäumt, der INGA-Beraterin rechtzeitig vorher bescheid zu geben. Sie hat aber trotzdem ab dem 15.10. einen neuen Job in Vollzeit, so dass sie nur 1 Monat arbeitslos ist.

Die Beraterin will von all dem nichts wissen. Für ihr ist nur wichtig, dass wir nicht ihre Erlaubnis hatten, auch wenn die Genehmigung ,,kein Problem" dargestellt hätte. Meine Mutter stand dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das ist das einzige, was für die Beraterin zählt und somit hat sie meiner Mutter das ALG I gestrichen.

In den Haushalt meiner Mutter leben mein kleiner Bruder und ich. Die Reise hat unsere Haushaltskasse stark beansprucht. Aufgrund der Fixkosten sind wir auf dieses ALG I angewiesen.

Wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren? Wo kann ich Beschwerde einreichen?

Ich hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann.

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Beratung, Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitsamt, arbeitslos, Justiz
Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?

Hallo liebe Community.

Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.

Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.

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Wurde von Obstmann bei Haustürverkauf übers Ohr gehauen, was soll ich machen?

Hallo,

ich habe mir heute von einem "Obstmann" an der Haustür 25kg Kartoffeln und 12,5kg Äpfel zum stattlichen Preis von 160€ aufschwatzen lassen. Er ging dabei sehr geschickt vor und die Ware war schon bei mir im Keller, bevor ich von dem Preis erfuhr. Als ich bei der Zahlung zögerte und meinte, dass dies schon etwas zu teuer sei, meinte er, dass die Äpfel und Kartoffeln ja auch 3 Monate lang ausreichen würden und dass man normalerweise in dieser Zeit genausoviel Geld für Äpfel und Kartoffeln ausgibt, nur eben nicht auf einmal. In diesem Moment der Überrumpelung und unter Zeitdruck, da das Mittagessen auf dem Tisch stand und kalt wurde, wusste ich auch nicht, was ich normalerweise so an Geld für diese Nahrungsmittel ausgebe. Ich willigte ein und bezahlte mit Karte. Als ich nun später genauer über den Preis nachdachte, wurde mir klar, dass ich zu einem abwegig hohen Preis Kartoffeln und Äpfel gekauft habe. Normalerweise bezahle ich weniger als die Hälfte für das Gleiche. Ich recherchierte im Internet und fand heraus, dass man ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, wegen Überrumpelung, hat. Davon möchte ich nun gerne Gebrauch machen, allerdings sind auf der Quittung nur der Name der Firma und des Inhabers angegeben und keine Adresse. Eine Handynummer ist auch angegeben, die ich bereits angerufen habe. Es ertönte allerdings nur eine Ansage: "Guten Tag, hier ist die Firma Obstland! Wegen Krankheit ist das Kundentelefon vorübergehend nicht erreichbar. Vielen Dank!" Von wegen Krankheit! Der Mann war heute vor meiner Haustür und hat kein bisschen angeschlagen ausgesehen!!! Wie kann ich diese Firma jetzt ausfindig machen? Die müssen doch irgendwo registriert sein. Auf der Quittung sind noch eine VU-Nummer, eine Genehmigungs-Nummer und die Terminal-ID angegeben. Dann stellt sich die Frage, ob ich nicht bald ein viel größeres Problem als die 160€ haben werde. Ich habe gelesen, dass bei Kartenzahlung (und er betonte zwei mal, dass ich mit Karte zahlen könne), die Daten geklaut werden und mein Konto geplündert werden könnte. Sollten wir sicherheitshalber unser Konto sperren lassen? Der Mann meinte, sie kommen alle drei Monate vorbei, das nächste mal am 18.12.16. Die Obstkisten solle ich bitte aufbewahren, da sie teuer wären und das nächste mal wieder abgeben. Da er ja wieder kommen und seine Kisten wieder haben möchte, sollte ich also nicht davon ausgehen, dass er mein Konto plündern will? Oder ist das auch nur eine Strategie? Bitte sagt mir, was ich jetzt am Besten tun soll, ich bin sehr verunsichert! LG

Betrug, Rechte, Verbraucherschutz, Abzocker, Kartenzahlung, Widerrufsrecht, Datenklau
Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

Meine Oma hatte meiner Mutter damals für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht geschrieben und diese notariell beglaubigen lassen. Das Alles wollen die Gerichte nicht sehen und reagieren auf unsere Schreiben nicht. Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts wurden ignoriert und die Akte wieder zurück an das Amtsgericht bei uns gesendet.

Die Betreuerin, die im Übrigen nur die Vermögenssorge übertragen bekommen hatte, erteilte uns damals Hausverbot, was bis heute noch besteht. Wir haben keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Dürfen Sie nicht mal mehr aufsuchen.

Das war natürlich nun nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ganzen Fall. Haben Sie Interesse uns zu helfen und beizustehen? Wir haben mittlerer Weile aufgegeben und auch kein Geld mehr für einen Anwalt, die meisten lehnen ab, weil die Akte schon zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht allerdings.

Die Polizei hat ein Verbot von dem Richter bekommen aktiv zu werden, der Richter ist telefonisch nie zu erreichen, postalisch bekommen wir keine Antwort, persönlich werden wir rausgeschmissen und es wird mit der Polizei gedroht. Die Betreuerin schreibt uns andauernd, neuerlich per Gerichtsvollzieher, dass wir die Vorsorgevollmacht, ihr aushändigen sollen.

Recht, Anwalt, Erbe, Rechte, Gericht, Vorsorge, Altersvorsorge, Betreuung, Bund, Verfassung
Mindestarbeitszeit FSJ - Minusstunden?

Hallo,

meine Tochter ist 16 Jahre alt und macht seit dem 1. September 2016 ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) in einer Kindertagesstätte der Diakonie. Im Moment sieht sie sich mit folgenden Aussagen konfrontiert: “Du darfst 39 Stunden pro Woche arbeiten.” “ Pass auf deine Minusstunden auf.” “ Wenn du zu viele Minusstunden hast, bekommst du kein Geld.” Mehrfach hat sie bereits nachgefragt, was das bedeutet und keine klare Antwort erhalten. In ihrem Arbeitsvertrag werden keinerlei Stunden erwähnt, weder Soll-, Muss-, Darf- noch Minusstunden. Auch keine Gehaltskürzung in irgendeiner Weise. Vom 1.9. – 9.9.16 (WE ausgenommen) hat sie jeden Tag 8 Stunden gearbeitet, fast ausschließlich nur als Küchenhilfe. In ihrem Vorstellungsgespräch und auch beim Probearbeiten für einen Tag wurde ihr ihr zukünftiges Arbeitsfeld anders vermittelt. Auf die Arbeit mit Kindern hat sie sich sehr gefreut. Gestern erhielt sie einen Dienstplan, der 39 Stunden pro Woche vorsieht. Mit dem Verweis, dass sie dann allerdings Minusstunden hat (?). Da stimmt doch was nicht. Meine Fragen lauten nun: Was genau sind Minusstunden? Wann fallen sie an? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Werden Stunden abgezogen , wenn die Kita Ferien hat? Werden Stunden abgezogen im Krankheitsfall? Und wenn ja, ist das rechtmäßig? (auch bezüglich der Ferien?) Muss sie diese Minusstunden nacharbeiten? Wie viele Stunden pro Woche muss sie mindestens arbeiten? Auch um keine Minusstunden zu erwirtschaften? Im Internet konnte ich leider auch keine klaren Antworten finden.

Vielleicht gibt es hier jemanden, der Bescheid weiß.

Vielen Dank schonmal im Voraus. Bernd687

Arbeitsrecht, Rechte, Jugendschutz
Was kann ich gegen den Bademeister machen?

Hallo zusammen, ich bin 15 Jahre alt und am DO und am FR kam es zu einer Handfestem Auseinandersetzung mit unseren Bademeister. Der Vorfall spielte sich so ab, dass ich wieder mal in das Schwimmbad wollte weil der Sommer schon fast vorbei war, ich hätte das schon früher gemacht aber da ich und der Bademeister uns nicht so gut vertragen ließ ich dieses Jahr beinahe ausfallen. Meine Freunde redeten mir aber zu ich sollte doch gehen und so ging ich hin. Als ich dann im Schwimmbad war suchte ich mir einen Platz und ging mit einen Freund von mir ins Becken. Daraufhin kam der Bademeister auf mich zu und wollte wissen ob ich gerade gestaut habe, ich sagte nein und darauf sagte er meinen Namen und wollte wissen ob ich das bin (weil unsere letzte Begegnung schon 1 Jahr her ist), ich sagte Ja und darauf rief er mit aggressiver Stimme das ich das Schwimmbad verlassen soll

Ich fragte warum und er meinte das ich seit einen Jahr Schwimmbad habe. Ich ging daraufhin zu meinen Sachen und wurde zirka 1/4 der Strecke mit Beleidigungen des Bademeisters konfrontiert, ich erwiderte diese Beleidigungen mit provokanten Sprüchen (keine Beleidigungen). Ich packte also meine Sachen und wollte gehen als wieder er Zielstrebig am Ausgang auf mich zukam und meinte ich soll mich hier nie wieder Blicken, ich erwiderte und meinte das ich morgen wieder komme. Daraufhin wurde er aggressive und Schupfte mich weg, er drückte mir auch die Nase zusammen und schmiss mich Buchstäblich aus dem Schwimmbad

Ich erzählte die Sache meinen Eltern worauf mir am nächsten Tag zum Bürgermeister gingen, er meinte das er kein Badeverbot aussprechen kann, nur der Bürgermeister kann das und das ich auch jederzeit in den Ferien ins Schwimmbad gehen kann. Also ging ich gleich wieder hin und kaum 50 Meter nach dem Eingang kam er auf mich zu und meinte das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin sagte ich das was mir der Bürgermeister gesagt hat, er meinte auf eine aggressive Art, dass das ihm egal sei und das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin packte er mich an den Arm und wollte mich rauß ziehen ich schrie: Fass mich nicht an! woraufhin er noch aggressiver wurde, er riss mich hin und her und schupste mich mehrmals sodass ich einen Schuh verlor und auf den Asphaltboden flog ich stand wieder auf und irgendjemand kam dann dazwischen

Er beleidigte noch mehrmals meine Familie und mich und inzwischen zeit wurde auch die Polizei gerufen die einen Kompromiss machte das ich mich zurückhalte mit meinen provokanten Sprüchen und er sich dann auch zurückhalten würde. Jetzt würde ich gerne wissen ob man da was rechtlich machen kann ? Und danke schon mal fürs durchlesen und antworten. Ach ja der Bademeister ist ein ein weitaus älterer durchtrainierter Mann.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Österreich
Lieferando erstattet Geld nach mehrmaligem Versprechen seit über 2 Monaten schon nicht nicht. Anzeigen oder Rechtsanwalt?

Hallo,

bei Lieferando habe ich Mitte Juli Essen bestellen wollen, dies wurde aber nicht rechtzeitig geliefert, sodass ich nachdem 2 1/2 Stunden später das Essen kam, die Annahme verweigerte. Dies war auch lt. Lieferando alles rechtens, sodass man mir seitdem und fünf (!!!) Anrufen nach jedem Anruf eine Storno-Bestätigung zuschickte, dass ich das Geld zurückbekomme. Doch bisher konnte ich immer noch keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen. Immer wieder hieß es bei jedem Telefonat "es war ein Fehler, es wird manuell an die Buchhaltung gegeben, bitte schreiben Sie uns ihre Bankverbindung" - auf meine Mail kam auch immer eine Antwort, dass das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird. Immer wieder sind nach jedem Anruf 7 Werktage einfach verstrichen.

Langsam glaube ich, dass die mich veräppeln wollen und mich betrügen. Auf meine Nachfrage die Buchhaltung sprechen zu wollen, bekam ich - wie zu erwarten - ein nein.

Es geht hier um eine vielleicht vergleichbar kleinere Summe von knapp 15,00€, aber trotzdem. Es ist für mich (Leistungs-)Betrug, was der Laden mit mir veranstaltet. Der Pizzaservice ist aus der Sache bereits draußen. Somit ist Lieferando nicht mehr der Vermittler, sondern für die Zahlung zuständig.

Deshalb: den Betrug zur Anzeige bringen oder zum RA?

Pizza, Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Rechte, Anzeige, Lieferservice, Lieferando
Darf ich ein Gesprächsprotokoll ohne Einverständnis in Anonymisiertet Form veröffentlichen?

Moin zusammen, in meiner Masterarbeit behandle ich momentan eine Thematik, welche ich persönlich als sehr wichtig erachte. Deshalb habe ich ein Unternehmen in der freien Wirtschaft kontaktiert, um mich darüber zu erkundigen, wie dort das Interesse an der Thematik ist. Das Unternehmen konnte mir bestätigen, dass die Thematik für sie von hoher Bedeutung ist. Anschließend habe ich mit mit dem Geschäftsführer und den CTO des Unternehmens getroffen und wir haben über die Thematik diskutiert. Das Gespräch verlief sehr positiv für alle. Nach dem Gespräch hatte ich die Idee ein Protokoll dessen in meine Masterarbeit einzubauen. Anschließend habe ich dem Geschäftsführer einen Entwurf des Protokolls zugeschickt und ihm gefragt ob er dieses Bestätigen kann oder gegebenenfalls Änderungsvorschläge hat. Weiterhin habe ich ihm verschiedene Optionen angeboten: a) Das Gesprächsprotokoll mit Nennung des Unternehmens in meine Masterarbeit einzufügen. b) Das Gesprächsprotokoll in anonymisierter Form in meine Masterarbeit einzubauen. c) Das Gesprächsprotokoll nicht in meine Masterarbeit einzubauen.

In der Zwischenzeit habe ich meinem betreuenden Professor von dem Interview erzählt und er meinte ich solle das Gesprächsprotokoll auf jeden Fall in die Masterarbeit einbauen. Er war verwundert, dass ich zunächst nach einer Erlaubnis gefragt habe und meinte, ich solle das Protokoll im zweifel anonymisiert in die Masterarbeit einbauen.

Einige Tage nach dem Gespräch mit meinem Professor, hat sich der Geschäftsführer gemeldet und meinte, er wünsche sich keine Veröffentlichung des Gesprächprotokolls, auch nicht in anonymisierter Form.

Meine Frage ist, kann ich mich über den Wunsch des Geschäftsführers hinweg setzen und kann ich dafür gegebenenfalls rechtlich belangt werden?

Besten Gruß Tobias

Recht, Rechte, Protokoll

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