Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
ALG1 - Rechtsfrage - Ist ein Bewerbungstraining pflichtig?

Guten Tag,

zuerst einmal alles wichtige zu mir. Ich bin in der Chemiebranche tätig und nun seit 8 Jahren das erste Mal arbeitslos geworden. (Nicht eigenverschuldet, ich habe also keine Sperre o.Ä.) Meine Arbeitslosigkeit startete am 01.03.17. Wohnort: Niedersachsen, Hannover.

Nun hatte ich heute mein zweites Gespräch mit meinem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Ich sag es einfach mal, wie es ist. Mir wurde ein griesgrämiger, älterer Herr zugeteilt.

Dieser meinte sofort, dass meine Bewerbungsunterlagen nicht gut genug ausgebaut seien und das ich mehr dafür tun solle. Nun ist es allerdings so, dass es nicht an jeder Ecke eine Institution gibt, an der ich arbeiten kann.

Dieses Fordern kann ich nicht nachvollziehen. Gefordert waren laut Eingliederungsvereinbarung 8 Bewerbungen. Ich habe 13 akkurate Bewerbungen im letzten Monat geschrieben. 9 Davon Niedersachsenweit, davon 2 Vorstellungsgespräche und 3 Deutschlandweit...eine in die Schweiz.

Ich hatte mich schon vor meiner Arbeitslosigkeit darum bemüht meine Lebensläufe etc. auf Vordermann zu bringen. Habe mich dazu sogar in einem entsprechenden Forum angemeldet.

So nun zu meinem Anliegen:

Heute hatte ich also mein Zweitgespräch und obenstehendes wurde mir zur Last gelegt. Zum Ende hin sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen. Ich soll nun 5 Tage die Woche von 10-18 Uhr an einer Maßnahme für Bewerbungshilfen (AVIBA) teilnehmen.

Ich sehe ja wirklich viel ein aber geht das nicht etwas zu weit? Ich möchte nicht sagen, dass das nicht eine gute Sache wäre, aber ich habe auch andere Verpflichtungen, die ich nachkommen muss.

Ich habe die EGV heute so nicht unterschrieben und gesagt, dass ich ihn vorher prüfen wolle.

Versteht mich bitte niemand falsch. Mir liegt es nichts ferner als wieder einen geregelten Arbeitsalltag anzustreben. Aber dann doch bitte mit der Freiheit von Eigeninitiative.

Ach ja und gäbe es die Möglichkeit seinen Vermittler u.U. zu wechseln?

Arbeit, Arbeitslosengeld, Rechte, Gesetz
Hilfe, Instagram Support hilft nicht?

Weder der persöhnlich angeschriebene Support reagiert, noch die von Instagram eingerichtete Hilfeseite ist zu gebrauchen. Ich weiß mittlerweile echt nicht mehr, was ich dagegen tun kann. Keiner von denen nimmt sich die Zeit mir zu helfen.

Hier meine Nachricht:


Hallo Instagram,

Ich schreibe nun zum wiederholten Male, und hoffe auf endliche Antwort!

Sie verstehen wohl nicht, um was es geht. Dieses Konto ist ein Online-Mobbing für mich und schadet mir und meiner Person. Stellen sie sich vor, jemand sieht diese Bilder, WELCHE OHNE MEIN EINVERSTÄNDNIS VON DRITTEN AUF IHRE PLATTFORM HOCHGELADEN WURDEN, und ich muss mich persöhnlich dafür verantworten.

Ich habe sie mehrmals und auf mehreren Wegen gebeten dieses Schundprofil zu löschen - denn diese Bilder soll und darf niemand sehen - dass verletzt mein Privateigentum und wenn sie es weiterhin bestehen lassen, werde ich mich an andere Istanzen wenden müssen.

Mein Bruder hat vor jahren peinliche Fotos von mir gemacht. Diese hat er nun auf ein Instagram Konto öffentlich gestellt. Er weigert sich das Konto zu löschen und gibt das Kennwort nicht heraus.

Ich will, dass dieses Konto gelöscht wird.

Außerdem sind auf nahezu allen Bildern des Kontos Kommentare die meine Person beleidigen, bedrohen und erpressen.

So schreibt der User xxxxxxkindermann, Zitat: "Ich werde von jedem einzelnen Bild einen Screenshot machen und diese dann in 10 Jahren mit besten Grüßen an deinen Chef, deine Kunden, all deine Bekannte und an den ganzen Rest xxxxxxx's aushändigen."

Quelle: https://www.instagram.com/p/BR0yG03BGG6/?taken-by=petra_xxxx

Diesen Nutzer melde ich und erwarte ebenso eine Sperrung dessen Kanals.

Internet, Mobbing, Rechtsanwalt, Anwalt, Service, Rechte, Anzeige, Instagram
Der Vermieter macht uns für die Verstopfung (Küchenabfluss) verantwortlich - Was tun?

Hallo allerseits,

wir hatten im April die besagte Verstopfung. Diese hat sich allmählich entwickelt war aber dann relativ schnell wieder zu, nachdem wir Rohrreiniger genutzt haben, so dass doch der Fachmann gerufen werden musste. Unser Vermieter hat uns dann die Pflicht dafür gegeben. Da wir den Abfluss brauchen und der Vermieter eh schwierig ist, haben wir die Kosten von 180€ erstmal auf uns genommen. Der Klempner sagte, dass es höchste Zeit wäre die Rohre mal im gesamten Haus reinigen zu lassen oder gar noch besser auszuwechseln, da diese Ablagerungen eine sehr lange Zeit bestünden und es nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sei. Der Hausmeister war sogar dabei und hat nach dem Kostenpunkt gefragt...

Wir haben aber angekündigt, dass es von der Miete abgezogen wird (schriftlich)... keine Reaktion von ihm. Diesen Schritt haben wir dann in die Tat umgesetzt und besagten Betrag von der Miete einbehalten nachdem wir uns haben fachlich beraten lassen (Anwalt beim Mieterbund). Jetzt macht der Vermieter Stunk weil er ja angeblich eindeutig weiß, dass wir das Ganze verschuldet haben und will seine volle Miete. Angeblich kann er jetzt auf einmal eine Rechnung einer anderen Firmavorzeigen, die bestätigt, dass die Rohre vor 4 Jahren komplett gereinigt wurden. Das scheint uns suspekt, denn wir wohnen seit 3 Jahren hier und der Abfluss hat immer wieder mal Probleme gemacht (trotz regelm. Abflussreiniger) und davon war nie die Rede. Er hat uns außerdem gesagt es sei unsere Pflicht noch regelmäßiger Abflussreiniger zu benutzen (das steht nicht im MV).

Weil meine Freundin am Telefon heute eigentlich keine Zeit hatte und eher zurückhaltend ist, hat sie den Vermieter (der uns sogar auf der Arbeit anruft) beschwichtigt, dass sich das schon zum guten wendet und wir ja erstmal den Rest nachzahlen und dann schauen wir mal.... Wir haben uns aber im Nachhinein eingestanden, dass der Vermieter uns nicht so auf der Nase herumtanzen kann. Jetzt wollen wir nochmal zum MB , haben aber erst in 3 Wochen nen Termin.

Was ist in diesem Fall ratsam? Weiter beschwichtigen (dass er uns in Ruhe lässt)?

Sagen, dass wir nicht zahlen werden vorerst und auf den MB verweisen (das nimmt er sicher als Anlass uns wieder hinterherzutelefonieren um uns anzuschreien)?

Oder einfach erstmal doch zahlen (wobei der Anwalt im MB meinte es obliegt dem Vermieter seine Wohnung so zu erhalten, dass man die Vertragsgemäß nutzen kann)?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Rechte, Reparatur
ausversehen PC-Game-Key gekauft und erst nach dem einlösen gemerkt, dass es kein PS4-Key ist, was tun?

Hallo,

habe mir bei MMOGA aus versehen statt einem PS4 Game-Key einen PC-Game-Key gekauft und bei Uplay (Ubisoft) eingelöst. Nach dem einlösen ist es mir aber erst aufgefallen. Gibt es irgendwas was ich tun kann, außer dem Support schreiben, da beide mir anscheinend nicht helfen können um entweder den Spieleinhalt (Rainbow 6 Siege Year 2 Season Pass) für meine PS4 zu bekommen, oder mein Geld zurück in Form eines Gutscheins oder irgendwas in Richtung Kulanzantrag? MMOGA sagte, dass ein solcher Code vom Umtausch ausgeschlossen ist und das Widerrufsrecht nicht gilt, da die Bestellung abgeschlossen wurde. Der Uplay Support schrieb, dass ich den Key bei MMOGA umtauschen soll, da ein Wechsel der Plattform nicht möglich sei. Kann ich aber nicht nachvollziehen, wieso im Jahr 2017 man nicht PC-Key sperren und einen PS4-Key freischalten kann. 26 Euro sind als Schüler viel Geld und die können ja nicht einfach jetzt weg sein. Und der erste mit dem Problem bin ich doch bestimmt auch nicht... wir haben 2017..

Hat jemand ne Idee, auch eine Bitte beim MMOGA Kundendienst auf Kulanz einen neuen Key zu bekommen blieb erfolglos, dabei besitze ich nichtmal einen Computer und in der Verkaufsanzeige und den Emails wird nur 2 mal gezeigt , dass es um den PC-Key geht... LG Nils

PC, Computer, PlayStation, Rechte, CD Key, Code, Online-Bestellung, PlayStation 4
Käufer wirft mir Täuschung vor?

Hallo,

ich habe zuletzt einen Nintendo DS inklusive mehrerer Spiele und diversem Zubehör bei Ebay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat sich relativ schnell gemeldet und kaufte das Set für 80 € inkl. Versand. In der Beschreibung stand, dass der DS bereits einige Jahre in Gebrauch war, aber noch voll funktionsfähig ist.

Das Geld hat er schnell überwiesen und ich ihm, nachdem ich die Ware nochmal überprüft habe, auch die Ware zugesendet.

Gestern kam die Ware bei ihm an, und er hat mir ein Foto geschickt, dass ein Scharnier angebrochen ist. Dies war bei mir allerdings definitiv nicht der Fall. Der DS selbst ist jetzt wohl nur dadurch eingeschränkt, dass er in einer bestimmten Position nicht mehr einrastet. Sonst funktioniert er einwandfrei.

Der Käufer wollte von mir nun Geld zurück, ich habe mich zuerst dagegen gewehrt und sagte, dass der Fehler bei mir noch nicht so war. Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen dass es beim Versand passierte, doch ausschließen kann ich es nicht. Der Käufer hat mir mit einem Anwalt gedroht und ich bin ihm entgegen gekommen und hab ihm zuerst eine Schadensersatzzahlung geboten (von weniger als er verlangte). Das hat er nicht angenommen. Dann sagte ich, dass ich ihm (trotz dessen, dass ich Garantie und Rücksendung ausgeschlossen hatte in der Beschreibung) die 80 € zurücksenden kann, und er mir dafür aber auch die Ware. Das nimmt er jedoch auch nicht an und verlangt, dass ich 80 € plus die Rückversandkosten trage.

Nun meine Frage: Was soll ich jetzt tun? Ich bin ihm so weit entgegen gekommen, dass ich das Set zurücknehme (trotz dessen, dass ich das Gerät wie beschrieben abgeschickt habe), er lässt sich darauf aber nicht ein.

Wenn er rechtliche Schritte einleitet, wäre ich nun im Nachteil? Immerhin kann auch der Käufer den Schaden verursacht haben, um den Preis zu drücken.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Rechte, Kleinanzeigen, Verkauf
Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

Bild zum Beitrag
Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arbeitsamt, Hartz IV, obdachlos, Sanktion, Verfassung
Habe mit einem Firmenwagen eine Zapfpistole abgerissen wer muss zahlen?

Ich fahre gelegentlich für eine Pizzeria Pizza aus(Studentenjob neben Uni, weil ich nicht alle Klausuren mitmache)

Vor einer Woche war ich mal wieder mit fahren dran. Beim Rausgehen sagte mir der Chef noch" Tank auf jedenfall vorher noch für diese 20 Euro was drauf. es sind nur noch für 20 km Benzin drin." (gibt mir einen 20er)

Also mit einen Riesenstapel Pizzen losgefahren und schnell bei der ersten Total getankt.

Weil es wirklich viel auszufahren gab, fuhr ich natürlich recht zügig los. Hinten zappte es kurz, was ich aber nicht der Zapfpistole zuschrieb, weil dort auch so ein plastikbecher lag und ich dachte, ich hätte den platt gemacht.

Beim ersten Kunden sah ich natürlich, was es war.

Also schnell zur Tanke zurück und das Teil abgegeben. Dazwischen lagen vielleicht 5 Minuten.

Jetzt habe ich die Rechnung von denen über glaub es waren 400€ an den Pizzachef überreicht.

Der regte sich natürlich auf und meinte nur"die nächsten zwei Monate kannst du jeden Tag für umsonst fahren!"

Ich meine es ist ja auch selten dämlich ohne Rausziehen loszufahren, aber bei 5 Kunden, die alle ihr essen in 20 Minuten haben sollen ist man schon mal im Stress. Und eigentlich müsste doch auch der Chef dafür sorgen, dass die Fahrzeuge einsatzbereit sind oder irre ich mich?

Jetzt mal die Fragen:

1) Darf der das auf mich abwälzen?

2) Kann ich/er das der Haftpflicht melden, damit die zahlen?

Denn 2 Monat ohne Geld würden Wohnungstechnisch nicht gehen und ich müsste bei der Bank ins Minus gehen, worauf ich echt keine Lust habe.

Auto, Geld, Versicherung, Rechte, tanken, Tankstelle
Wo kann ich mich über den Bildungsträger "Inab" beschweren oder austreten?

Das wird etwas lang, da ich ausholen muss:

Einleitung: vom Jobcenter wurde angeboten, freiwillig einen Kurs, den man mit einem Intensivkurs gleichstellen kann zu machen, um seine Chancen zu verbessern eine Ausbildung schnellstmöglich zu finden aber auch um durch deren Hilfe schneller eine Ausbildung zu finden.

Zu Inab: Inab ist wohl eine freiwillige Maßnahme, die das Jobcenter als die teuerste Maßnahme ganz Bremens bezeichnet

Problem: ganz anders wie versprochen wird in diesem Kurs rein GARNICHTS gemacht, wir dürfen keine Bewerbungen schreiben aber auch keine anderen dinge machen die beitragen könnten eine Stelle zu finden. (laut Insider weil jedes verlorene Mitglied = weniger Geld für Inab bedeuten könne)

Des weiteren sitzen wir nur da und warten bis die 8 Stündige Zeit vergeht, seltener kommt es auch mal vor, dass wir "Unterricht" wenn man das so nennen darf machen. (Grundschul zeugs wie 1x1 usw) Meistens jedoch sitzt ein Betreuer da und redet mit uns über vollkommen unangebrachte Dinge wie Schnabeltiere, einen Ausflug machen zum Hochseilgarten oder über die heutige Zeit, also nichts was uns näher an eine Ausbildung bringen könnte.

nach freiwilliger Entscheidung musste man beim Jobcenter einen Vertrag unterzeichnen, der uns letzten Endes verpflichtet diesen "Unterricht" wahrzunehmen ich glaube spätestens hier wird das Problem ganz klar :D

Beschwerde: nun habe ich beim Jobcenter angerufen und mich Beschwert aber auch um einen Austritt gebeten. Vom Jobcenter kam zurück, dass es in der letzten Zeit sehr viele Beschwerden mit der selben schilderung gab und man bereits an einer Lösung arbeite. (das war vor fast 2 Monaten)

Austritt: Ich bin nicht ganz sicher wie ich da raus komme, zwar ist die Maßnahme ERST beendet, wenn man einen Ausbildungsvertrag nachweisen kann, was einem schwer fällt, wenn man da statt gefördert, sogar noch gebremst wird. Aber einer der es geschafft hat, muss dennoch 2x die Woche da aufkreuzen, trotz Ausbildungsvertrag! Es scheint man kommt von denen Nie los!!

Eine weitere Möglichkeit sehe ich bei einem Umzug, da die Inab wohl nur in Bremen existiert aber muss man hierfür eine Erlaubnis einfordern umziehen zu dürfen beim Jobcenter. -.- schlimm!

Juristisch: besteht auch vielleicht die Chance den Vertrag für nichtig zu erklären, weil man im persönlichen Beratungsgespräch andere Versprechungen gemacht hat, wie tatsächlich eingehalten werden? wenn ja ist die Chance gering oder?

Was nun?: Also ich denke alles gut beschrieben zu haben, sollten dennoch Fragen auftreten, nur her damit!

ich würde einfach gerne Wissen, ob jemand sich damit auskennt, Erfahrungen hat, weiss wohin ich mich noch wenden kann, eventuell eine höhere Amtsstelle die Bürgern gehör schenkt bei solchen Angelegenheiten oder auch sonstiges ist erwünscht.

DANKE SCHONMAL IM VORAUS :)

Bildung, Rechte, Gesetz, Amt, Arbeitsamt, Behörden, Jobcenter
Nachbarn wollen nicht unsere hausnummer am gebäude haben?

Hallo liebe leute.

Wir wohnen in einem mehrfamilien haus mit 1 gebäude, 2 eingängen und insgesamt 6 wohnungen (3 in unserer hälfte 3 beim nachbarn)

Jeder eingang hat seine eigene hausnummer und das gebäude steht längs zur straße also von der straße geht ein weg ca 20m quer zur straße weg und da sind die eingänge.

vorne am straßennächsten haus wohnen unsere nachbarn. alle 3 wohnungen von einer familie bewohnt und ihre hausnummer gut sichtbar richtung straße zeigend.

Unsere Hausnummer jedoch ist erst hinten an unserem eingang da sich unsere Nachbarn weigern unsere Hausnummer an ihrem gebäude anzubringen.

Wäre ja generell nicht alzuschlimm... muss man halt ein wenig suchen. doch suchen die paketdienste nur selten so gut das sie uns finden der größte schreck war letztens als bei uns im zaun eine katze festhing und wir die feuerwehr ruften um diese zu befreien.

man fängt an sich mächtig sorgen zu machen wen die feuerwehr die hausnummer auch nicht findet...

nach den infos nun die eigendliche frage:

  1. Ist das so echt erlaubt das unsere nachbarn das einfach verbieten unsere hausnummer ans gebäude zu machen wen es ein gebäude mit mehreren eingängen ist?

  2. Wen das so ist wie können wir uns dan besser sichtbar machen? ich sah schon oft so schilder wen eingänge im innenhof liegen (Zur XYStraße 27-41) am eingang... aber auch der gartenbereich an der straße gehört den nachbarn und ab gehweg der stadt...

vielen dank für eure hilfe und ich hoffe das wir das problem bald beheben können.

Rechte, Grundstück, Hausnummer, Maler, Nachbarn, Nachbarschaft, Schild
Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

Auto, Anwalt, Rechte, Gesetz, Autofahren, Nötigung, Rechtsprechung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Ist Aussage über einen Nachbarshund eine Beleidigung ober üble Nachrede bzw. Rufschädigung für den Halter?

Hallo zusammen,

folgender Fall - die Hintergründe dazu will ich Euch möglichst ersparen - ist eingetreten: Die Nachbarn versuchen uns aus dem Haus zu treiben, allerdings ist der Vermieter mit Eigenbedarfskündigung sowohl vor dem Amts- als auch vor dem Landgericht gescheitert.

Daraufhin hat der Vermieter sich einen neuen Anwalt genommen, der dann forderte, wir sollten unseren Hund (Katzengröße, ehemalige Streunerin aus Rumänien und extrem ruhig), der bereits ca. 1,5 Jahre da war, abschaffen, da er sich mit dem Hund des direkten Wohnungsnachbarn (Akita) nicht vertragen würde.

Fakt ist: Unser Hund geht nachweislich auf JEDEN anderen Hund freundlich zu und hat keinerlei Probleme mit diesen. Als ich letztes Jahr den Weg ums Haus herunterging (Hund an der Leine mit Sicherheitsgeschirr!), kamen Nachbars mir entgegen. Ich ging an ihnen vorbei und als ich ca. 1,5 m entfernt war, warf der Akita sich voll auf meinen Hund. Nachbar grinste nur, zog seinen Hund nicht zurück und meinte, sein Hund möge es nicht, wenn ein anderer Hund ihm in die Augen schaue...

Nachdem mein Anwalt dies verneinte, dass mein Hund sich nicht mit anderen vertrage und unglücklicherweise formulierte, dass "... im Gegensatz dazu der Akita bereits andere Hunde in der Nachbarschaft angefallen hat...", sind Nachbars los und haben sich von anderen Hundehaltern unterschreiben lassen, dass es noch nie Probleme gegeben hätte (was so nicht stimmt, aber die Leute wollen einfach nur ihre Ruhe). Andere Nachbarn haben sie weggeschickt, weil sie sich nicht reinziehen lassen.

Nun verlangt Nachbar per Anwalt eine Unterlassungserklärung von uns wegen genau dieser Tatsache, denn sie lassen sich "ihren guten Ruf doch nicht kaputt machen". Andererseits dreht fast jeder andere Hundehalter um, wenn Nachbar mit Akita des Weges kommt, weil sein Hund dann halt Theater macht.

Wir haben definitiv NICHT vor, eine solche Erklärung zu unterschreiben, zumal es meinen Mann - an den das auch geht - ja gar nicht involviert ist, was die Nachbarn auch genau wissen.

Was meint Ihr dazu? Eine Aussage über einen Hund eines anderen ist m. E. weder Rufmord noch Verleumdung oder Beleidigung, außerdem behaupten Nachbars vor ihrem Anwalt plötzlich, ihr Hund habe meinen nie angefallen...

So, nun habe ich Euch genug vollgelabert - hoffe auf Eure Meinungen.

Hund, Rechte, Nachbarschaft
Mein Kind hat Geld genommen, kann ich die Ware zurück geben?

Hallo zusammen,

mein Sohn (8) hat sich gestern heimlich aus meinem Portmonee einen 50 € Schein genommen. Zwar habe ich es heute bemerkt, doch da war es bereits zu spät. Nach intensiven Gesprächen hat sich heraus gestellt, dass er beim örtlichen Geschäft das gesamte Geld verprasst hat für Spielzeug (10 verschiedene Figuren á 4 € zzgl. für 10 € Naschi).

Nun waren wir beim Kaufmann und haben es direkt besprochen. Der Verkäufer sagte, es sei ja nicht sein Problem, wenn wir unser Kind nicht im Griff haben. Wir wiederum haben uns auf den Taschengeldparagraphen berufen, dass die Summe das Taschengeld (unser Sohn bekommt 2€/ Woche) deutlich übersteigt.

Die Ware wollten sie nicht zurück nehmen, da natürlich bereits alles ausgepackt war und mein Sohn die Verpackung in der Schule in Müll geschmissen hat.

Mit anderen Worten: Das Kind hat Waren gekauft, die das Taschengeld übersteigen. Der Verkäufer stimmt dem Kauf zu, lehnt eine Rücknahme aber ab.

Nun geht es uns nicht unbedingt mehr ums Geld (auch wenns ärgerlich ist) sondern um´s Prinzip. Der Taschengeldparagraph § 110 BGB ist ja nun sehr schwammig geschrieben. Kann/ darf der Verkäufer die Rücknahme ablehnen?

Zur Info würde ich dem Verkäufer sonst gerne mal ein Infoblatt geben (er kannte den Paragraphen angeblich gar nicht), gibt es eine seriöse Seite, wo man so etwas bekommt?

Recht, Rechte, Gesetz, Kauf, Taschengeld, Taschengeldparagraph
Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

Auto, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Autofahren, Anzeige, parken, Strafe, Strafrecht
Darf meine bank mein Geld einbehalten?

Wenn ihr meine alten fragen durchlest dann seht ihr das ich von einem Betrüger in eine Geldwäsche mitrein gezogen wurde ohne das ich es wusste. Dies habe ich bei der Polizei angezeigt nur stehe ICH jetzt als Beschuldigte da und der Betrüger wird wahrscheinlich nie ermittelt werden.. Naja auf jedenfall wollen jetzt einige Leute die Geld an mich überweisen haben, wovon ich aber nur 20% bekommen haben, ihr komplettes Geld wieder zurück. Wie gesagt, ich habe von den zB 500€ überwiesenen Geld nur 20% für mich behalten und den Rest in Form von Gutscheinen an ihre Email weitergeleitet, also habe ich diese 500€ gar nicht und nie für meine Zwecke ausgegeben. Inzwischen sind es mehrere tausende, die die Kunden zurück wollen. Das Geld habe ich 1 nicht und 2 sehe ich es nicht ein das komplette Geld zurück zu zahlen, höchstens die 20% die ich bekommen habe. Weil ich nicht zahlen kann hat die bank also mein Konto gesperrt und so. Ich habe aber auch so Geld Probleme und mein letztes erspartes Geld, was zur Rückzahlung meiner anderen schulden (handyvertrag) war, kann ich jetzt nicht mehr zahlen weil mein Konto gesperrt wurde und ich nicht an mein Geld auf dem Konto darf obwohl ich es schleunigst brauche weil ich meinen übertrieben teuren handyvertrag bis zu einen gewissen zeitpunkt bezahlen muss. Darf die bank überhaupt mein Geld so einbehalten? Es kam ja noch nicht vor Gericht oder Verurteilung

Betrug, Polizei, Bank, Rechte, Geldwäsche, Targobank

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechte