Polizei Berlin lehnt Einstellung in die Ausbildung aufgrund zuvieler Strafzettel ab?

Sehr geehrtes Community,

ich habe mich bei der Berliner Polizei für den mittleren Dienst beworben, habe die Polizeidiensttauglichkeit bestanden, das persönliche Vorstellungsgespräch auch, jedoch fehlte die Leumundsprüfung was für mich sehr merkwürdig war.

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Mail, indem steht, dass ich vom Auswahlverfahren ausgeschieden sei, was ich nich einsehen konnte. Ich hatte zuvor schon eine persönliche Zusage, dass ich zum 01.09.2017 eingestellt werde würde und mein Ranglistenplatz keine Bedeutung hat.

In meinem Führungszeugnis gibt es KEINE EInträge.

Ich habe im Einstellungsbüro angerufen und wollte den Grund wissen und der nette Kollege meinte, dass etwas mit meinem Leumund nicht stimme, ich zuviele Anzeigen vor 5-6 Jahren hätte. Ich bin mir sicher, dass ich keine Anzeigen habe, außer Strafzetteln (falsch parken, kein Parkschein, zu schnell gefahren etc.)

Jetzt möchte ich klagen und bin auf der Suche nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Berlin, der sich in dieser Materie auskennt und eventuell schonmal so einen ähnlichen Fall hatte.

Ich bitte euch um Hilfe, freue mich jetzt schon auf eure Antworten und bedanke mich vielmals im Voraus für euren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

GYPSY2727

Berlin, Bewerbung, Rechtsanwalt, Polizei, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Bin ich verpflichtet zu spenden?

Manche werden mich als herzlos und geizig bezeichnen, aber ich sehe es nicht ein und fühle mich nicht dazu verpflichtet an diese Organisation zu spenden.

Meine Schule hat vor drei Wochen einen Spendenlauf gestartet und mehrfach dazu aufgefordert, dass Schüler/Innen kommen sollen und sich von ihrer Klasse oder von Familienmitgliedern sponsern zu lassen. Auf dem Infobrief steht, dass 50% der Einnahmen an UNICEF und 50% an eine lokale Hilfsorganisation geht.

So - alle, die die zwei Läufer aus unserer Klasse sponsern wollen, haben sich per Handmeldung gemeldet. Es waren 17 von 18 Schülern, alle außer ich. Der Lehrer sagte: "Alle, die sich jetzt gemeldet haben, bringen bitte das Geld bis dato xy mit". Sieben Schüler waren zu dem Zeitpunkt im Lateinunterricht und konnten somit nicht selbstentscheiden.

Nach dem Spendenlauf meinte der Lehrer, dass jetzt alle 2€ spenden sollen. Natürlich es handelt sich um eine zwei lächerliche Euros, aber ich vertrete eine Meinung und würde das gespendete Geld an andere Organisationen spenden, anstatt an Hilfwerke, die eine Medienstrategie verfolgen. Ohne meine Argumentation gegen die Hilfsorganisation UNICEF aufzuführen, möchte ich fragen, ob ich dazu verpflichtet bin das Geld abzugeben bzw. zu spenden, obwohl von Anfang an abgezählt wurde, wieviele und wer alles spendet.

Falls ich dazu verpflichtet bin, dürfte ich einen Nachweis von der Schule einfordern, dass sie auch wirklich die gesamten Einnahmen an diese Organisationen spenden? Unsere Schule hat schon häufig Eltern gebeten zu spenden, für unnötige Sachen, weil ihnen das nötige Geld fehlt. Unsere Schule hat ja nicht einmal Geld für Seife auf den Toiletten, jetzt wollen sie das Schulgebäude verschönern und wir wurden dazu gezwungen mitzuhelfen. Woher haben sie das Geld?

Hin, oder her - muss ich das Geld abgeben, oder nicht?

MfG, Flocky212

Schule, Rechte, Gesetz, Lehrer, Pflicht, Spendenaktion
Kfz Versicherung - Admiral Direkt?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Geschichte/Problem/Fehler:

Ich habe mit 18 mein Auto angemeldet und war bei der DEVK versichert. Hier war mein Vater der Versicherungsnehmer & ich die Halterin des Fahrzeugs. (Ich bin als einzige mit dem Auto gefahren)

Ein Jahr später als ich auch schon die SF1 hatte, habe ich mir ein neues Auto gekauft (VW Beetle Cabrio) &wollte gleichzeitig zu einer günst.Versicherung wechseln. Daraufhin habe ich gleich bei CHECK24 Preise verglichen, die Admiral Direkt machte mir ein sehr günstiges und verlockendes Angebot.

Da es mir alles gefallen hatte, habe ich ein paar Tage später gleich die KFZ-Versicherung bei der Admiral abgeschlossen. 3 Monate später kam ein Schreiben von der Adimral-Direkt, dass Sie die SF1 nicht übertragen können, da es eine Sonderreglung gibt (die irgendwo ganz ganz klein geschrieben ist), dass keine Rabattübertragung möglich ist, da mein Vater der Versicherungsnehmer war. Ich durfte auch nicht vom Vertrag zurück treten, da ich eine "12 Monate Police" zugestimmt habe.

Auf Einmal haben Sie mich auf SF0 gestuft und gleichzeitig meinen KFZ-Beitrag auf 485€ erhöht (Damals als ich den Vertrag abgeschlossen hatte waren es 335€) !!!! Ich musste Nachzahlen! Die haben mich richtig verarscht!

Natürlich habe ich so früh wie möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung. Dank Admiral - stehe ich jetzt entweder auf SF 1/2 oder SF1 obwohl ich 2 Jahre ununterbrochen, unfallfrei gefahren bin.

!!!!!!!! Ich gucke gerade bei CHECK24 und vergleiche und habe spaßeshalber mal - SF0 - eingegeben und hier bietet die Admiral das gleiche für 409€ an! Wie kann das sein??! Mir schicken die ein Schreiben das ich 485€ zahlen muss & andere Menschen kriegen die gleiche Leistung günstiger??

Kann ich hier was tun, so das ich evtl. bisschen Geld zurück bekomme?

KULANZ = 0

Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen, ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, dieser Fehler passiert mir NIE WIEDER. Ich hoffe auf positive Rückmeldungen....

Danke & einen schönen Tag noch

Auto, KFZ, Betrug, Rechtsanwalt, Versicherung, Rechte, Kfz-Versicherung, Verarschung, Auto und Motorrad
Wie laut darf ein PKW in Deutschland sein?

Ich habe einen Bericht gesehen, in dem (ich glaube in Mannheim) Anwohner interviewt wurden, die sich über sehr laute Motorengeräusche beschwert haben.

Gezeigt wurden dann diverse Szenen, in denen Mercedes AMG, Porsche, BMW etc. stark beschleunigten und dabei entsprechende Geräusche von sich geben.

Danach wurden Polizisten gefilmt, die eine Lautstärkemessung bei einem BMW durchgeführt haben und diesen als "zu laut" eingestuft haben. Der Auspuff des BMWs wurde von dem Halter verändert und dadurch das laute Fahrgeräusch erzeugt.

Vergleicht man die Geräusche des BMWs mit denen, die beispielsweise ein Jaguar F Type R (ohne Auspuffmodifikation) von sich gibt, wirkte der BMW schon fast zahm.

Laut Internet liegt der Grenzwert bei 74 dB für "normale" Kfz und bei 75 dB für Kfz, die ein Verhältnis von über 150 kW(204ps)/Tonne Leergewicht. (F Type R: 551ps/1,745 = 315,76 also auch der schwerste F Type R hat als Grenzwert 75 dB)

Nehmen wir an, der F Type fährt im Kick-Down am Messgerät vorbei mit geöffneten Klappen, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass die Lautstärke unter den 75 dB liegt.

Jetzt stellt sich mir diese Fragen:

Was würde in einer Polizeikontrolle passieren bei der Aufforderung "Geben Sie mal Gas." oder bei Beschwerden besagter Anwohner über ein solches Fahrzeug (Serienausstattung und keine Modifikation an der Auspuffanlage)?

Hat Jemand genauere Informationen über die "offizielle" Lautstärke eines F Type Rs?

Was gilt in Deutschland als zu laut?

Auto, KFZ, Polizei, Tuning, Rechte, Gesetz, Motor, Sportwagen, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
War mein Freund im Recht muss man im Bus für Schwangere Platz machen wenn man unfreundlich vom Mann angemault wird darf der Busfahrer mein Freund rauswerfen?

War heute mit Freunden schwimmen auf dem Rückweg im Bus hatte einer eine blöde Situation und zwar stiegen eine schwangere Frau mit Kopftuch und ihr Mann dazu er saß vorne auf einem Einzelplatz

Ohne das überhaupt etwas passiert war maulte der Mann ihn in einem unfreundlichen und abwertenden Ton an er solle doch aufstehen seine Frau wäre schwanger, er weigerte sich selbstverständlich und sagte seine Frau kann ihm schon selber sagen was sie möchte

Auf einmal fing dieser Mann an wild zu gestikulieren und ihn sogar zu bedrohen woraufhin mein Freund auf stur geschaltet hat und ihn ignoriert hat

Nach kurzer Zeit schaltete sich der Busfahrer ein und meinte er solle doch Platz machen wozu er aber angesichts dieser Behandlung nicht bereit war erst als die Frau nach etwa einer Minute selbst etwas sagte hat er ihr selbstverständlich Platz gemacht

Damit dachten wir eigentlich die Situation ist vorbei aber an der nächsten Haltestelle meinte der Busfahrer auf einmal zu meinem Freund er soll den Bus verlassen am Ende konnte er nur im Bus bleiben weil mein Bruder eingeschritten ist und dem Busfahrer gesagt hat das er die Siutation auf Facebook und Twitter mit Angabe der Zeit und Linien verbreiten wird (dabei hat er nichtmal Facebook und Twitter)

War mein Freund jetzt im Recht und was ist mit dem Busfahrer durfte der ihn so einfach versuchen rauszuwerfen ?

Nachtrag: Versteht ihr alle nicht worum es in dieser Frage wirklich geht, mein Freund ist nicht so jemand der Schwangere stehen lässt er wäre ganz sicher von alleine aufgestanden hatte aber nicht die Chance dazu weil dieser Mann ihn wirklich sofort angemault hat mit teils übelsten Worten

Es ging ihm wirklich alleine darum sich nicht so behandeln zu lassen

Verhalten, Menschen, Freunde, Deutschland, Alltag, Jugendliche, Rechte, bedrohung, Benehmen, Bus, Gesellschaft, Respekt, Situation, Sitzplatz
Wer haftet bei Verlust aus einer Rücksendung (Privat)?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit helfen. Ich habe hierzu leider keine vergleichbare Frage gefunden.

Folgender Fall: Verkäufer (V) verkauft über ebay Ware und versendet diese nach Zahlungseingang. Als diese beim Käufer (K) eingetroffen ist, behauptet dieser, dass die Ware beschädigt ist und Zubehör fehlt und bittet daher um sofortige Rücknahme. Da V dies nicht eindeutig ausschließen kann, wurde der Rücknahme zugestimmt und ein kostenloses Rücksendelabel (versichert bis 500€) von DHL zur Verfügung gestellt. K hat die Ware laut Sendungsverfolgung anschließend bei der Post abgegeben. Als die Ware bei V angekommen ist, musste dieser feststellen, dass das Paket leer ist und dieses nur notdürftig zugeklebt war. Noch am gleichen Tag hat V über mehrere Wege versucht, Kontakt zu K aufzunehmen, um die Sache klären zu können. K hat sich auch nach längerer Zeit hin nicht zurückgemeldet. Die Frist um den Verlust bei DHL zu melden, ist nun bereits erloschen. Anschließend wurde von V ebay eingeschaltet und zudem Anzeige bei der Polizei erstattet. ebay hat daraufhin zu Gunsten von V entschieden. K hat nun jedoch den Anwalt eingeschaltet und fordert eine Rückerstattung ein, da das Paket nachweislich bei der Post abgegeben wurde. V kann jedoch nachweislich durch einen Zeugen belegen, dass das Paket leer angekommen ist.

Anmerkung: V hat eine Abstellerlaubnis bei DHL. Das Paket wurde jedoch nicht am vereinbarten Ort (Garage) sondern vor der Haustür abgestellt. Nichts destotrotz war das Paket nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und kann hier auch nicht gesohlen worden sein.

Es geht um einen Streitwert von über 600€

Wer haftet in diesem Fall? Bitte beachten, dass der Verkäufer KEIN Gewerbe hat und privat gehandelt wurde.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

Schöne Grüße

Versand, eBay, Rechte, Haftung
Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?

Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."

Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.

Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".

Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.

"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:

Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."

in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.

Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.

Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?

Besten Dank

Sport, Rechtsanwalt, Verein, Rechte, Jura, Wahlen
Was unternehmen gegen Schikanen vom Vermieter?

Hallo Leute, weiter geht es im Kampf ums Recht. Vermieter hatte Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Innerhalb dieser Kündigungsfrist war es mir jedoch nicht möglich eine neue Wohnung zu finden. Somit kam es letzte Woche zur Räumungsklage vor Gericht. (Güteverhandlung). Richterin fragte Kläger (Vermieter + RA), was deren Vorstellung wäre, wie lang ich noch in der Wohnung verbleiben könne. Antwort Kläger: 1-2 Monate. Richterin meinte dazu: „Das ist ja recht kurz“! Richterin stellte zudem fest, dass der Beklagte (Ich + RA) sich in einem sehr hohen Maß um Wohnungen beworben hat. Richterin war mir wohlgesonnen! Nach einigem bla bla kam dann der Urteilsspruch. Beide Parteien einigen sich auf 5 Monate, Auszug zum 31.10.2017 mit einer Kündigungsfrist, meinerseits, von einer Woche. Mutter vom Vermieter (Hausdrachen) war nachher über das Urteil stinksauer. Zumal Mutter auch schon in unser Haus eingezogen ist, muss ich mit weiteren Schikanen rechnen. Ich selbst werde mich weiter um Wohnung bemühen, da ich nicht mit dieser Familie unter einem Dach wohnen will. Aber nun zu meinem Anliegen: A) Einen Tag nach dem Gerichtsurteil hat Vermieter neue Briefkästen für seine Familie angebracht. Mein Briefkasten wurde von der Wand genommen und steht nun auf dem Boden herum. Seit dem habe ich auch schon fremde Briefe in meinem Kasten gefunden. Ich denke der Briefträger ist es nicht gewohnt Briefkästen auf dem Boden vorzufinden. Ich weiß, dass es Vorschrift gibt, was das anbringen von Briefkästen betrifft. Frage: Sollten weiterhin solche Schikanen durchgeführt werden, könnte ich dann das Räumungsurteil noch mal anfechten? (Nur als Druckmittel gegen das Benehmen des Vermieters). B)… Mal angenommen ich habe bis zum 31.10. noch keine neue Wohnung gefunden…Wird mir dann die Wohnung am 1.11. geräumt?? Danke fürs zuhören

Mietrecht, Rechte
Kinder direkt vorm Fenster spielen erlaubt?

Hallo,

wir wohnen seit kurzem in einer Doppelhaushälfte, in dem unsere Fenster direkt in den Hof schauen. Da wir schon öfter Fußbälle und Flummis an die Scheibe bekommen haben, parkt mein Mann nun vor unserem Fenstern (ca. 4 m breit insgesamt und bodentief) um eine Sachbeschädigung durch die Kinder zu vermeiden. Nun sind wir heute aus allen Wolken gefallen. Unsere Nachbarn von der anderen Hälfte kamen vorbei und beschweren sich, dass UNSER Auto direkt vor UNSEREM Fenstern steht und nicht vor UNSERER Garage wie die letzten Monate... Wir sollten doch das Auto umparken. Mein Mann hat gesagt, dass die Kinder sonst direkt vorm Fenster spielen, letztes Mal haben wir extra den Nachbarn Bescheid gesagt, dass wir ein Ameisengift vor die Fenster gestreut haben da wir sonst Probleme mit Ameisen im Haus habenund wir uns Sorgen um die Kinder gemacht haben! Sie sollten Bescheid wissen, damit mit aufgepasst wird! Das Auto stand zu dieser Zeit ebenfalls davor. Und nun wurde uns mitgeteilt das wir doch vor der Garage wieder parken sollen es sind schließlich Kinder. Das ist uns schon klar, Kinderlärm macht uns doch nix aus. Aber wir müssen doch nicht das Fussball spielen direkt vorm Fenster bzw. Ans Fenster akzeptieren? Wer bezahlt wenn die Scheibe bricht! Zudem haben die Kinder nun vor unserer Garage mehr Platz zu spielen, obwohl dies eben auch unser Bereich ist. (Die Nachbarn haben auf der anderen Seite ihre Parkplätze). Wir wurden nun kinderfeindlich dargestellt und wenn wir mehr Kinder haben, dann wüssten wir wie es ist?!

Nun meine Frage, Entschuldigung der lange Text, möchte eben alles detailliert beschreiben; Nachbarn können uns doch wohl kaum verbieten vor unseren Fenstern zu parken? Muss man Fussbälle an der Scheibe akzeptieren da Kinder? Wer bezahlt die Sachbeschädigung wenn wirklich etwas zu Bruch geht? Es rumst ganz schön, geschweige denn der Lärm im Wohnzimmer (auch noch mit Baby im Arm....). Wieviel "Lärm" muss man vor Fenster hinnehmen? Es ist auch schon öfter vorgekommen dass die Kinder direkt vor unseren Fenstern mit kreide gemalt haben, und damit meine ich nicht paar Meter davor, sondern Direkt von der Scheibe aus. Laut unseren Nachbarn wurden wir übertreiben aber sie bekommen ja gar nix mit! Auch im Garten, der ebenfalls uns gehört wurde öfter gespielt, dass ist uns ebenfalls egal. Aber eben vorm Fenster ist blöd. Gesagt haben wir öfter schon was, aber es sind Kinder, die vergessen das natürlich. Wir haben ein neues Auto gekauft, es stand drei Tage bei uns dann hatten wir den ersten Lackplatzer drauf. Seit dem das Auto an den Fenstern steht, haben die Kinder mehr Platz vor der Garage und Auto bleibt "heile". So aus Interesse; müssen wir es hinnehmen wenn Kinder das Auto beschädigen? Man muss ja viel mit Kindern hinnehmen, Lärm etc. das ist verständlich, ausdrücklich macht uns das nix aus, aber wie sieht es mit Sachbeschädigung aus durch Spielende Nachbarskinder? Sorry für Rechtschreibfehler.

Kinder, Rechte, Nachbarn, Sachbeschädigung
Geruchsbelästigung durch Nachbarn. Was tun?

Unsere Nachbarn nebenan grillen ständig. Seit es draußen wieder wärmer ist, grillen Sie an jedem Wochenende und unter der Woche wars auch schon mal. In unserem Wohnzimmer heizt es immer sehr auf und wir sind froh, wenn wir abends die Fenster weit öffnen können und schön alles auf Durchzug haben damit frische Luft reinkommt. So bleibt es auch relativ angenehm bis zum nächsten Mittag - Nachmittag je nach Außentemperatur, aber leider ist das nicht immer möglich. Unser Nachbar hat große Freude am Grillen und bei uns zieht dann immer alles schön in die Bude. Das geht nicht nur mal 1-2 Stunden sondern erstreckt sich gerne mal über den ganzen Abend bis in die Nacht hinein. So können wir dann nie lüften. Entweder ersticken wir dann vor Wärme hier drin oder vom Rauch der grillwütigen Nachbarn. Wir wissen nicht so recht wie wir das Problem angehen/ansprechen sollen. Unsere Vermieterin ist die Mutter des Nachbarn und wir haben stark bedenken ob sie da etwas machen würde. Ist ja schließlich ihr Sohn und seine Frau/Familie. Wir wollen hier auch keinen Streit anfangen, aber es stinkt uns wirklich sehr. Von der Lautstärke mal ganz abgesehen... Wie könnten wir die Sache angehen ohne gleich einen Streit herauf zu beschwören? Ist es überhaupt erlaubt so oft zu grillen, wenn man andere damit belästigt? Haben davon leider gar keine Ahnung...
Leider sagen sie uns vorher nicht einmal bescheid. Und meistens muss ich dann auch noch schnell die Wäsche auf unserer Terrasse retten, was nicht immer klappt.

Sommer, Grillen, Grill, Rauchen, Rechte, Gesetz, Geruch, Nachbarn, Nachbarschaft
Strom selbst wieder anstellen bei bezahlter Rechnung am Wochenende ?

Sehr geehrte User,

ich habe habe schon versucht über die Suchfunktion einen ähnlichen Fall zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Bei mir wurde auf Grund eines doofen Zustandes, dass eine aus einer alten Wohnung offenen Jahresabrechnung auf die Vertragsnummer der neuen Wohnung umgeschrieben wurde der Strom abgestellt. Ich habe dementsprechend eine Ankündigung zur Einstellung der Stromversorgung erhalten mit der Kenntzeichnung " * Keine Ratenzahlung möglich. "

Nun wurde mein Strom am 06.06.17 eingestellt. Der offene Rechnungsbetrag wurde am 07.6.17 direkt von der Arge übernommen und parallel dazu eine Mail an den Energieversorger gesendet aus der hervorgeht, das der Betrag bezahlt wurde. Dies geschah ebenfalls durch die Arge und wird vom Energieversorger auch als sofortige Zahlung angenommen.

Am 07.06.17 ging ich mit den Belegen direkt zum Stromversorger und reichte diese ein. Das Inkasso Büro des Stromversorgers teilte mit vor Ort mit, das der Strom noch am selbigen Tag eine Entspeerung erfolgt, spätestens aber am Folgetag, also der 08.06.17. Am 08.06.17 erfolgte leider immer noch keine versprochende Enspeerung , ebenso nicht am 09.06.17. Also am gestrigen Tage.

Als ich dann mehrmals die Hotline anrief und mir dort die verschiedensten Sachverhalte erläutert worden sind und mir nochmals zugesagt wurde, dass der Strom dann am Samstag angestellt werden würde. Nun heute am 10.06.2017 rief ich direkt morgens bei dem Versorger an um mitzuteilen das ich nicht den ganzen Tag zu Hause sei und der Techniker bitte vorab anrufen soll damit ich vor Ort sein kann. Der sehr unfreundliche Mitarbeiter teilte mir sagte, das die Entspeerung freigegeben sei aber die Techniker am Samstag nicht Arbeiten wimmelte mich so wieder ab.

Da ich Tiere mit UV Bestrahlung zu Hause pflegen muss, mein Warmwasser und sonstiges über Durchlauferhitzer in Betrieb genommen werden ist es mir nicht einmal möglich zu Duschen oder zu Kochen, geschweige denn meine Tiere zu versorgen.

Nun habe ich so eben einmal geguckt ob der Stromzähler überhaupt verplombt ist oÄ.

Was mich stark wundert, dass der Stromkasten und Zähler weder verplombt noch durch eine Speere verspeert ist. Es wurden lediglich die Sicherungen für die einzelnen Räume herunter gedrückt und ein Aufkleber ( Durch Stromversorger Gespeert ) klebt am Zähler selbst.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Da die Rechnungen ja beglichen sind und ich dementsprechend ja wieder Recht auf eine Versorgung habe / hätte, der Stromversorger selbst Aussagen getroffen hat die nicht zustande gekommen sind und mir jetzt noch gesagt wird, dass ein Techniker dann wohl erst am Montag kommt, also sprich 5 Tage nach eigentlicher mündlicher Aussage der Freischaltung durch die Mitarbeiterin.

Wie stehen da die rechtlichen Konsequenzen wenn ich die Sicherungen wieder nach oben betätige? Ich beschädige keine Plombe und entferne keine Speereinrichtung etc. Ich würde lediglich meine Sicherungen wieder rein machen und die Rechnung ist bezahlt.

Rechtsanwalt, Strom, Rechte, Stromanbieter, Stromverbrauch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechte