Was passiert wenn ich die Schachttür vom Fahrstuhl selbst öffne?

Hallo.

 

Was passiert, man wenn man „mal“ in einen Fahrstuhlschacht schauen möchte, weil einem die Funktion und Technik interessiert und deshalb die Schachttür oberhalb und unterhalb der Kabine öffnet?

 

Ich hab wirklich ein großes Interesse das mal von innen zu sehen. Die Schachttüren sind pro Etage außen zu öffnen mit einem Dreikantschlüssel, den man überall kaufen kann.

 

Ich möchte auch gern mal Fotos davon erstellen.

 

Was würde denn passieren, wenn man selbst die Tür auf macht um „mal rein schauen“ zu können?

 

Bleibt die Kabine dann stecken? Oder fährt sie danach wieder weiter? Mich würde das so brennend interessieren. Ich weis auch dass es bestimmt möglich wäre, wenn ein Techniker von der Fahrstuhlfirma kommen würde. Aber ich weis ja nicht, wann die mal da sind, nur dass sie einmal pro Jahr kommen müssen wegen TÜV.

 

Ich weis ja nicht mal ob man auch von den Schachttüren aus Licht im Schacht an machen kann, da der ja stockdunkel ist. Also würde ich mit der SpiegelreflexCam selbst mit Blitz nicht viel sehen. Am besten wäre es, wenn der ganze Schacht mal ausgeleuchtet wäre.

 

Was könnte passieren, wenn man solch eine Tür selbst öffnet, indem man selbst mit einem Dreikantschlüssel die Tür auf macht? Man möchte ja nichts kaputt machen.

 

Die Daten: Es ist ein Seilaufzug der oben den Maschinenraum hat. Er ist 1998 erneuert worden, von der Firma OTIS und hängt so weit ich weis an 6 Stahlseilen. Der fährt nur bis zum 1. Stock wo die Eingänge sind. Im Keller gibt es keine Schachttüren. Da befindet sich nur die Schachtgrube und der Poller. Der Fahrstuhl hat ein Gegengewicht und hält auf 14 Stockwerken. Die Schachttüren und die Türen der Fahrstuhlkabine gehen von der Mitte aus auf zu den Seiten.

 

Kann man bei der Firma ggf. beantragen, dass man diese Technik mal von innen sehen möchte?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

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Muss ich nicht verbaute Ersatzteile bezahlen?

Ich bin in der Werkstatt im Büro angestellt und hatte einen Autounfall mit meinem PKW, den ich dann auch in dieser reparieren lassen habe.

Dann hieß es ich muss die und die Teile besorgen / bestellen. Habe ich gemacht (das gehörte ja auch alles zu meiner Arbeitszeit dazu, wurde dann ja quasi als Kundin behandelt die dort halt arbeitet).

So, dann im Nachhinein sagte mein Chef mir ich muss die Ersatzteile die ich bestellen sollte, selbst bezahlen obwohl die nicht mal verbaut wurden. Begründung: ich hätte sie ja selbst bestellt und nicht er. Und er wusste nicht dass Renault die nicht zurück nimmt. (Weil er auch viel zu spät Bescheid gegeben hat dass die nicht benötigt werden weil die alten "gerettet" werden konnten.

Die sind also auf der Rechnung von mir ausgewiesen. Er hat für die Instandsetzung keine Arbeit berechnet weil es so abgemacht war.

Mich macht es richtig stinkig dass man mir gesagt hat die müssen ersetzt werden und daher bestellt werden.... und dann doch nicht aber ich bleibe auf den Kosten sitzen?! Lieber hätte ich dann für die Arbeit etwas bezahlt. Klar kann ich versuchen die zu verkaufen aber das ist ein eher seltenes Modell daher werde ich die nur mit Glück los... Ich habe nichts unterschrieben dass ich davon Kenntnis hätte. Und nur weil ich als Angestellte die Teile genau so bestellen sollte wie er es gesagt hat, kann ich doch keine Schuld dafür tragen?!

Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen ob das alles so rechtens ist...

Werkstatt, Rechte, Automobilbranche, Ersatzteile, Renault, Rückgaberecht
Im Gewinnspiel gewonnen?

Ich habe wohl ziemlich großen Bockmist veranstaltet. Ich nutze einige diese Sammle-Punkte-und-bekomme-Gutscheine-Anbieter, GfK, Payback, Payback Panel, Google Surveys, Microsoft Rewards. Man kennt es, man liebt es, und dann hast man es auch mal. Bei einem dieser Anbieter gab es nach einer Umfrage als "Dank" eine kostenlose und exklusive Teilnahme an einer Verlosung, und Alice die dumme Gans hat natürlich teilgenommen und die AGBs nicht gelesen. Jetzt habe ich 750€ gewonnen, damit ich aber keine Steuern darauf zahlen muss, bekomme ich einen seriösen Sponsor * hust . Ist halt Axel Springer AG. Dafür muss ich aber ein Abo für 14 Monate abschließen, und die ersten beiden Halbjahre über 60€ zahlen. Die erste Rate kann ich aber nicht zahlen, da ich so kurzfristig das Geld dafür nicht habe. Ich bin aber laut AGB verpflichtet. Darüber hinaus bekomme ich mit dem Abo auch noch einen Gutschein für 2 Personen über einen Aufenthalt in Wien für 2 Tage mit Übernachtung und Reise.

Jetzt kommen die Probleme:

1. Ich bekomme anteilig KdU vom Jobcenter in Höhe von etwa 53€.

2. Ich bekomme 622€ BAföG - elternunabhängig.

3. Ich lebe im Intensiv Betreutem Wohnen für psychisch Kranke. Das zahlt der Fachdienst Soziales mit fast 1300€/Monat

- alle 3 Leistungen sind Einkommensabhängig

4. Dazu bin ich noch, wenn auch unverschuldet, verschuldet, und muss alle Einkünfte dem Gerichtsvollzieher melden, bis 900€ bin ich noch im Pfändungsschutz, davon bin ich aber mit 863€ nicht mehr weit entfernt.

Könnt ihr mir bitte die rechtliche Lage erklären, bzw mir Tipps geben, was ich jetzt machen soll?

Besteht evtl eine Verletzung der gesetzlichen Richtlinien, da das Abo nur versteckt in den AGBs steht? Mir war dies nämlich nicht bewusst, da keine Hinweise darauf außerhalb der AGB waren, und ich die AGBs nur überflogen habe. Sie waren mir ehrlich gesagt zu lang, zu komplex und schlecht auf dem Handy dargestellt.

PS.: Ich bin halt erst 21. Da ist man nunmal unerfahren und naiv. Ich bin mir darüber bewusst, es richtig verbockt zu haben, und werde in Zukunft lieber auch von kostenlosen Gewinnspielanbietern die Finger lassen.

Gewinnspiel, Geld, Rechte, Verbraucherschutz, AGB, AGBs, Gewinn, Jura, Sozialhilfe, Verbraucherrecht, Verschuldung
Consors finanz Rückzahlung?

Ich habe folgendes "Problem" :

Habe mir im Januar diesen Jahres ein Handy in einem Elektrofachgeschäft für 500 Euro mit einer 0% Finanzierung finanziert.

Die Finanzierung läuft über consors finanz. Ich habe darauf, ein paar Wochen später eine Kreditkarte, mit 1500 Euro Kreditrahmen, zugeschickt bekommen, die ich jedoch nicht benutzt habe. Leider bin ich, diesen Monat, durch eine Autopanne in Engpass gekommen. Vorhin musste ich auf die Kreditkarte zurückgreifen, da ich dringend 500 Euro für morgen brauche.

Es wird damit geworben, dass man ab 300 Euro ohne Kosten bar abheben kann und innerhalb 3 Monate Rückzahlung (1 quartal) das ganze ohne Zinsen ist. Ich wollte den Betrag von 500 Euro, die ich vorhin abgehoben habe am 1. des nächsten Monats schon wieder komplett zurückzahlen.

Ich habe mir vorhin die bankingapp runtergeladen und gesehen, dass die 500 Euro von der Handyfinanzierung auch auf diesem Kreditrahmen berechnet wurden. Dh., dass ich mit der Handyfinanzierung und der barabhebung, 1000Euro meines Kreditrahmen in Anspruch genommen habe.

Jetzt sitz ich hier und überlege mir wie das klappen soll, dass ich die 500 Euro der barabhebung als Einmalzahlung zurück zahlen kann, während die Finanzierung wie gewohnt weiterläuft.

In der App kann man einstellen, dass man den Anspruch als Ratenzahlung oder Einmalzahlung zahlen kann. Wenn. Ich die Einmalzahlung auswähle heisst es ja, dass ich auch die finanzierung mit komplett zurückzahlen muss, da man nur entweder oder auswählen kann.

Habe ich irgendwie die Möglichkeit nur die Barzahlung komplett zurückzuzahlen oder bin ich in eine schuldenfalle getappt und habe diese Möglichkeit nicht?

Desweiteren besteht das Problem, sobald ich die app auf eine Einmalzahlung umstellen möchte, dass dort steht, dass dies für eine Einkäufe etc. nach der Umstellung gilt. Heisst das, dass ich diese Finanzierung und barabhebung nur auf Raten zurückzahlen kann, weil ich diese Umstellung davor nicht vorgenommen habe??

Tut mir leid fragen über fragen, wusste jedoch nicht, dass eine Bank so dreist sein kann.

Ich danke jetzt schon für eure Antworten.

Kreditkarte, Geld, Schulden, Rechte, Finanzierung, Mastercard, Wirtschaft und Finanzen, Consors Finanz
Muss ich im Sportunterricht sportliche Kleidung tragen?

Hallo, ich hatte letzte Woche Montag eine Doppelstunde Sport (9. Klasse, Gymnasium) und habe statt einer Leggins meine Jeans Hose mit Gürtel getragen und hatte eigentlich auch vor, damit Sport zu machen, da meine Sportleggins ziemlich rutscht wenn ich mich irgendwie bewege. Zudem habe ich auch keine andere Sportleggins. Jetzt würde ich gerne einmal die Konversation zwischen meiner Lehrerin und mir vom letzten Montag nachspielen:

Lehrerin: Und du machst heute anscheinend nicht mit wie es aussieht.

Ich: Na klar mache ich mich, wieso sollte ich denn nicht mit machen?!

Lehrerin: Na, weil du deine Sportsachen nicht trägst!

Ich: Achso, ich mache in meiner Jeans mit, da meine eigentliche Sportleggins immer rutscht wenn wir laufen.

Lehrerin: So lasse ich dich aber nicht Sport mitmachen!

Ich: Hä, und wieso nicht?

Lehrerin: Weil du eine angemessene Sportbekleidung brauchst!

Ich: Vielleicht kann ich in diesen Klamotten aber besser Sport machen als in der Sportbekleidung, die Sie jetzt von mir erwartet hätten.

Lehrerin: Da möchte ich jetzt nicht weiter drüber diskutieren! Heute machen wir eine Ausnahme aber das nächste mal trägst du bitte eine Jogging Hose oder eine Leggins...

So, dass war das Gespräch zwischen meiner Lehrerin und mir letzten Montag. Jetzt habe ich morgen logischerweise wieder Sport und möchte, rein aus Provokation, morgen meine Jeans tragen statt einer „angemessen Sporthose“! Denn nirgendwo in den Schulordnungen steht, dass ich eine Leggins o.Ä. brauche, um am Sportunterricht teilzunehmen. Was sagt ihr dazu? Müsste ich eine Leggins jetzt tragen, da es meine Lehrerin gesagt hat, ob wohl dies nicht in den Hausordnungen, oder wo auch immer, steht?

Kleidung, Schule, Mode, Menschen, regeln, Recht, Anwalt, Rechte, Sport und Fitness
Beim Graffiti sprühen erwischt, wie soll ich mich verhalten?

Hallo zusammen, ums kurz zu machen, ich wurde gestern beim Graffiti malen von einem Securitymann erwischt und bin daraufhin weggerannt. Leider wurde ich wenige Minuten später von einer Streife aufgegriffen und mit auf die Wache genommen. Es wurden Fotos von mir und meinen Händen gemacht (es war immernoch Farbe daran) und mein Handy sowie meine Sachen wurden durchsucht. Nach 2 Stunden auf der Wache in denen ich belehrt wurde und angab einen Verteitiger zu befragen bevor ich etwas sage durfte ich wieder gehen. Jedoch wurde mein Rucksack einbehalten da es Farbreste im Innern gab. Außerdem wurden Aufsatze für Graffitidosen in meinem Rucksack gefunden, die ebenfalls konfisziert wurden. Meine Frage ist ob ich die Tat nun gestehen soll, da alle Indizien auf mich weisen oder ob ich die Tat weiter leugnen soll. Kann ein Geständnis Strafmilderung bewirken? Oder vielleicht die Tatsache dass mein Alkoholpegel bei 0,42 Promille lag? Was kann schlimmstenfalls als Strafmaß gewählt werden und könnte es auch sein dass ich mit ein paar Sozialstunden davon komme? Über eine Rückmeldung und Tipps wie ich im der Angelegenheit umgehen Sollte würde ich mich sehr freuen. Anhängend wäre es vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich 19 Jahre alt bin und im Sommer letztes Jahr bereits Verfahren wegen Betäubungsmitteln am Hals hatte, aber davom abgesehen wurde dieses weiterhin zu verfolgen und ich mit einem Verwarnungsgeld von 100€ davon kam.

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