Artikel entspricht nicht der Beschreibung - Wer übernimmt die Rücksendung?

Guten Tag Zusammen,

ich habe auf amazon.de einen Parka vom Hersteller ONLY bestellt. Der Verkäufer die METXXX, hat den Artikel wie folgt beschrieben:

Only Damen Winterjacke Parka Kurzmantel (M, Black), Fütterung: 80% Polyester / 20% Baumwolle - Länge für Größe XS etwa 75 cm

So nun habe ich diesen Parka bestellt, da ich explizit nach einer Winterjacke gesucht habe. Auf dem Foto sieht der Parka auch schön kuschelig aus.

Angekommen ist ein Parka, welcher allerhöchstens für den Herbst/Frühling geeignet ist. Ich habe daher einen Rücksendenatrag gestellt und den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Zumal er bei Grösse M auch nur 58cm lang ist und keine 75cm wie angegeben.Er müsste ja bei 2 No Grösser auch länger sein. Aber dies bemängel ich noch nicht mal.

Der Verkäufer nimmt den Artikel zwar zurück, allerdings muss ich die Portokosten zahlen. Der Artikel kostet 49.90 EUR + Versand. Der Rückversand kostet 30.00 CHF exkl aller Gebühren vom Zoll. (Schweiz-Deutschland)

Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, dass ich den Artikel nicht gekauft hätte, wenn er als Übergangsjacke oder leichter Parka oder nur leichte Fütterung deklariert gewesen wäre. Das ist er aber nicht und der Verkäufer beharrt darauf, dass mit (80% Polyester / 20% Baumwolle) eindeutig klar gestellt ist, wie die Fütterung ist. Auf den Fotos ist die Fütterung nicht zu erkennen.

Nun habe ich mich an Amazon direkt gewendet, da ich doch nur ein vorfrankiertes Rücksendeetikett möchte. Laut Amazon heisst es aber, das der Artikel ja wohl bei mir eingetroffen ist und ich deshalb die Rücksendung selbst zahlen muss, da der Artikel nicht defekt oder falsch ist. Hier bekomme ich nur vorgefertigte Standard-Antworten. Vorallem habe ich erst eine Info über meinen Antrag bekommen, als ich nachgefragt habe. Von amazon selbst wäre sonst kein Info gekommen.

Ich finde das ist argliste Täuschung und echt ne Frechheit, dass ich das nun Bezahlen muss. Zumal ich ja nur die Artikelkosten also 49 EUR gutgeschrieben bekomme. Somit bleibe ich auf den Versand + Rückerversandkosten von zusammen über 60 CHF sitzen.

Ich weiss, es sind nur 60.00 CHF, aber ich finde es trotzdem total frech und wollte mal wissen, wie hier meine Rechte sind? Immerhin habe ich die Jacke nur gekauft, weil sie als Winterjacke beschrieben war. Ich meine wenn ich die Jacke nun in den Müll schmeisse, bleibe ich nur auf 50.00 EUR sitzen, das wäre dann weniger, als wenn ich sie zurück gebe.

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Was tun, wenn man bei eBay Kleinanzeigen keine Ware erhält?

Wahrscheinlich leider einem Betrüger aufgesessen: Bei eBay Kleinanzeigen per Überweisung bezahlt und keine Ware erhalten. Ich weiß, macht man eigentlich nicht, aber die ganze Sache klang aus unterschiedlichen Gründen extrem glaubwürdig und seriös. Unter anderem war eigentlich nur Abholung und Barzahlung angeboten worden. Erst auf explizite Nachfrage hat der Verkäufer auch Versand angeboten.

Inzwischen kam von eBay eine Mail, dass der Account des Verkäufers wegen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt wurde - also gab es wohl noch mehr betrogene Käufer. Nun besteht aber noch Kontakt zum Verkäufer, der weiterhin versucht, die Angelegenheit in die Länge zu ziehen. Das Paket sei angeblich längst unterwegs. Auf die Frage nach der Sendungsnummer geht er nicht ein.

Was sollte man jetzt tun? Anzeige bei der Polizei erstatten? Die Kontonummer liegt natürlich vor. Ob der Name stimmt, weiß ich nicht. E-Mail-Adresse und korrekte Handynummer liegen vor, aber keine Postadresse.

Aber was, wenn es doch kein Betrug ist? Ich will natürlich nicht unberechtigt Anzeige erstatten, aber kann mit der Angelegenheit natürlich auch nicht ewig warten. Die Nachricht von eBay deutet darauf hin, dass es noch mehr Opfer gibt, also sollte das möglichst schnell gestoppt werden. Irgendeinen Tipp, was man dem Verkäufer schreiben könnte?

Und letztendlich: Ja, das Geld ist wahrscheinlich weg, aber welchen Weg gäbe es zivilrechtlich? Es handelt sich um eine Summe zwischen 500 und 1000 Euro, da wäre es schon wirklich, wirklich nett, das Geld wiederzusehen...

ERGÄNZUNG:

Der Verkäufer antwortet weiterhin auf Mails. Wäre es vielleicht eine Idee, irgendwie weitere nützliche Informationen aus ihm herauszulocken?

Und: Er hatte ja ursprünglich immerhin nur Abholung und Barzahlung angeboten. Ist das ein üblicher Trick?

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Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

Guten Tag alle zusammen,

Zunächst einmal zu meiner Person:
Ich habe mich nach einer bereits erfolgten Ausbildung und 2 Jahren im Berufsleben nun erneut dazu entschieden eine weitere Ausbildung zu beginnen.
(2-Jahre im selben Betrieb wie bisher da es eher als Weiterbildung gedacht ist).

In meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit handwerklichen Dingen und der Verarbeitung von Leder und Textilien, was wohl meinem Berufsleben geschuldet ist)

Da die nächsten 2 Jahre finanziell also wieder etwas geringer ausfallen, habe ich mir überlegt einen Online-Shop zu eröffnen in dem ich gefertigte Lederartikel vertreibe.

Nachdem ich mich bereits um die Erstellung von Impressum, AGB's etc gekümmert habe, interessiert mich nun vor allem folgendes:

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?
Ich habe nicht vor eine UG oder sonstige Gesellschaftsform zu eröffnen, zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte respektive es ungern gesehen wird.

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?
In der erneuten Lehre verdiene ich wieder so wenig, dass ich nichtmal normale Steuern zahlen muss.

-Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit "bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf anbiete.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten begangen hätte, etc.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank! :)

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Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?

Ich habe für ca. 300 € einen Artikel bei einem Online-Händler erworben. Nachdem ich wochenlang keine Ware erhielt, habe ich gegooglet und einige negative Berichte über ihn gelesen.

Nach Androhung rechtlicher Schritte und einer Aufforderung zur sofortigen Zurückzahlung kam plöztlich das Paket 2 Tage später an. Es wurde von meiner Lebenspartnerin leider angenommen, weil sie nichts von der Bestellung wusste. Ich hätte natürlich die Annahme verweigert, weil die Ware viel zu spät eintraf und obwohl ich eine Rückzahlung gefordert hatte.

Jetzt fangen die Probleme jedoch erst an.

Ich habe umgehend ein Widerrufsformular in das Paket gelegt und es auf eigene Kosten am Folgetag zur Post gebracht. Nachdem nun 15 Tage vergingen ohne Rückmeldung oder Rückerstattung seitens des Händlers habe ich die Sendung online getrackt und siehe da: 

Die Sendung liegt seit 10 Tagen auf der Post und wird vom Händler einfach nicht abgeholt!

Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus. Ich bin somit schon 2 Tage über der Widerrufsfrist.

Jetzt meine wichtigen Fragen:

  • Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes? Ich habe ja deutlich gemacht, dass ich den Artikel nicht mehr erhalten will, indem ich eine Rückzahlung fordere.
  •  Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?

Danke vorab für eure Hilfe. Bitte nur antworten, wenn wirklich Sachdienliches vorliegt.

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