Eigentum/Gütertrennung bei einem Haus bei Hochzeit und anschl. Scheidung - Ehevertrag nötig?

Ich versuche es möglichst kurz und prägnant zu fassen.

Ich besitze eine Immobilie die ich 2 Jahre vor der Ehe gekauft habe. Kaufpreis sagen wir 200.000€. 100.000€ aus meinem Eigenkapital bezahlt, 100.000€ Schulden sind noch drauf. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen. Rate an die Bank zahle nur ich.

Lebensgefährtin wohnt mit im Haus und trägt die Nebenkosten(400€ im Monat was in etwas einer Miete entsprechen würde).

Aussage/Stand heute : Ich hab das Haus + das finanzielle Risiko zu tragen und Sie zahlt nur Miete hat dafür aber auch nicht das Risiko aber auch nie Eigentum.

Gehen wir davon aus wir heiraten nun in 2014 und da es nicht so läuft wie geplant (was ich nichth offen will) lassen wir uns 2021 wieder scheiden.

Da sich dann an die mündliche Aussage von oben natürlich keiner mehr erinnert meine Frage ob Sie etwas einklagen/erwirken kann ,z.B. 50% der abgetragenen Schulden in den 7 Jahren (weil es ja eine Zugewinngesmeinschaft wäre). Oder wäre Sie da "aussen vor" da ich ja als einziger im Grundbuch eingetragen bin, alleine den Kaufvertrag unterschrieben habe, alleine den Kredit abbezahlt habe und das Risiko getragen habe und sie "nur Miete" gezahlt hat ?

Oder wenn dem nicht so ist, könnte man so etwas vorab über einen Ehevertrag regeln ? Das bei einer Scheidung klar ist, dass die Immobilie mir gehört und alles was in den x Jahren Ehe abbezahlt wurde auch meins ist ? Bei "anderen" Gütern also Fernseher, Küche, Auto etc. wäre mir das ziemlich egal aber die Immobilie wäre meine Altersvorsorge und hätte für mich allerhöchste Wichtigkeit.

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort ! DANKE!

Liebe, Leben, Scheidung, Immobilien, Ehe, Ehevertrag, Gerechtigkeit, Gütertrennung, Notar, Verantwortung, Wert, zugewinn
Vermieter im Altersheim - Mietpreis erhöhung rechtmäßig?

Hallo Community

Meine Oma wohnt seid anfang der 70er in einem Zweifamilienhaus welches damals der Vermieter und mein Opa zusammen gebaut haben. Da mein Großvater damals beim Bau geholfen hat, und meine Großeltern auch immer den gemeinsam genutzten Garten in Ordnung gehalten haben, hat der Vermieter damals die Miete mit 100 Mark kalt angesetzt, Freundschaftspreis praktisch, es wurde auch kein Mietvertrag erstellt damals. Zur Euro wende 2002 wurde einvernehmlich auf 100€ kalt erhöht und seitdem hat sich nix geändert an den Rahmenbedingungen.

Im jahre 2013 leben in den 2 Wohnungen allerdings nurnoch meine Oma, und die Frau vom Vermieter. Mein Großvater ist leider 2010 verstorben, der Vermieter 2012.

Die Frau vom Vermieter ist nun allerdings bereits 90 und Pflegebedürftig, wurde ein Jahr nun von einer Osteuropäischen Pflegekraft zuhause gepfegt, aber aufgrund ihrer Demenz und der damit einhergehenden Agression nun in ein Altersheim eingewiesen. Die Bevollmächtigte der Vermieterin, die das veranlasst hat, hat aber mit dem Einweisen ins Altenheim alles an einen Notar abgegeben, und dieser hat ihr gegenüber nun bereits angekündigt, das die Miete meiner Oma wohl viel zu niedrig wäre, und sie jetzt um das Altenheim zu Finanzieren angehoben würde.

Allerdings ist das Haus auch in keinem guten Zustand... im Keller schimmelt es teilweise, die Kacheln kommen von der Wand, die Wasserrohre sind fast dicht von Kalk, sodass man kaum Druck auf dem Hahn hat, und das Dach ist an einigen Stellen wohl undicht.

Die erste Frage für mich wäre: Kann man einer fast achzigjährigen die seid knapp 40 jahren in dieser Wohnung lebt, so einfach die Miete drastisch erhöhen?

Die zweite Frage wäre, wenn dem so geschieht, könnte man dann nicht zumindest gegen den Notar vorgehen, weil das Haus schwer renovierungsbedürftig ist? Bei dem bisschen an Miete haben wir bis jetzt ja nur nie was gesagt.

Pflege, Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Altenheim, Notar
Notar-Kosten für Kaufvertragsentwurf, Verkäufer meldet sich nicht mehr

Hallo, ich wollte ein Haus kaufen und habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt. Auf seinen Wunsch habe ich einen Notar ausgesucht und ihm die Namen, Adressen etc. weitergeleitet und im Gegenzug dann den Kaufvertragsentwurf.´an den Verkäufer weitergeleitet. Der Verkäufer hat dann Änderungen im Vertrag gewünscht, die ich wieder weiterleiten musste. Der Notar stellte daraufhin fest, er könne mindestens eine dieser Änderungen nicht vornehmen, weil sie gegen §276 BGB, Abs. 3 verstoße. (Der Verkäufer wollte im Falle arglistiger Täuschung seinerseits nicht haftbar gemacht werden können.) Diese Info habe ich dem Verkäufer wiederum weitergeleitet, woraufhin dieser meinte, er könne nicht verstehen, dass ich mit seinen Änderungswünschen nicht einverstanden sei. Ich habe ihm dann noch einmal geschrieben, dass es die Aussage des Notars sei, gesetzlich so nicht möglich und unabhängig von der Person des Käufers. Seitdem habe ich vom Verkäufer nichts mehr gehört, er hat aber wieder sein Verkaufsschild aufgestellt. In der Zwischenzeit hat der Notar mir eine Rechnung über >500 Euro für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs geschickt.

Mal abgesehen davon, dass ich die Summe für das Einsetzen von ein paar Namen und eine Summe in einen Standardkaufvertrag durch die Bürokraft des Notars, für ziemlich üppig halte: Ist es nicht Aufgabe eines Notars, einen Kaufvertrag zu entwerfen, mit dem beide Parteien einverstanden sind, der gesetzlich rechtens ist und von allen verstanden wird? Sollte man die Rechnung nicht an denjenigen schicken, der einen Gesetzesverstoß wünscht und sich dann nicht mehr meldet - anstatt an denjenigen, dem die ganze Organisation "auf´s Auge gedrückt" wurde?

Immobilien, Notar
Verkäufer zögern Hausübergabe hinaus

Ich habe wieder mal eine Hauskauf-Frage.

Unser Hauskauf ist "erledigt", wir haben den Kaufpreis am Mittwoch komplett bezahlt und dieser ist nachweislich am Donnerstag, also gestern, dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden. Im Kaufvertrag steht, dass die Besitzübergabe mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Darunter verstehe ich, dass das sofort der Fall ist.

Mit dem Makler (die Verkäufer lassen den Makler immer noch alles regeln, weil sie selbst entweder keine Lust haben oder mit uns nichts zu schaffen haben wollen) ist vereinbart, dass wir noch am selben Tag der Kontogutschrift die Hausübergabe machen. Nun war das ja gestern der Fall, aber man hat nicht auf der Bank nachgesehen, werde das jedoch heute tun. ABER: Übergabe kann erst am Sonntag erfolgen, weil vorher keine Zeit ist. Angeblich arbeitsbedingt. Wir wohnen im selben Ort wie die Verkäufer, auch noch in derselben Straße und sind gestern abend geg. 20:00Uhr dort vorbeigefahren - beide Autos stehen vorm Haus, wie jeden Abend. Was soll das? Warum wird das Ganze dermaßen verzögert? Das Haus steht seit fast 2 Jahre leer, am Auszug kann´s nicht liegen.

Wir sind stinksauer, denn wir hatten fest damit gerechnet, bereits am Samstag einen Containerdienst kommen zu lassen und auch schon anzufangen mit den Entkernungsarbeiten. Es wäre wieder ein Samstag, der uns fehlt. Wir haben all unsere Pflichten im Vertrag übergenau genommen, haben pünktlichst bezahlt, haben denen sogar gestattet, bis zum Sperrmüll noch einige Sachen in der Garage zu lagern - und jetzt sowas. Ich habe dem Makler geschrieben, dass ein Termin am Sonntag für uns nicht möglich ist und dass er für heute einen vereinbaren soll... Daraufhin kam nur, dass heute nicht geht und dass wir es dann eben auf nächste Woche verschieben müssen...

Jetzt zur eigentlichen Frage. Ich habe schon das Notariat angerufen, was wir tun können, kann aber erst gegen Mittag mit dem Notar sprechen. Kennt sich hier jemand aus? Gehört das Haus rein rechtlich schon uns? Müssen die Verkäufer die sofortige Übergabe tätigen, weil es ja wie oben geschrieben im Kaufvertrag steht?

Ich danke für eure Antworten und entschuldige mich für den aufgebrachten Text - der entspricht aber genau meiner Verfassung....

Hauskauf, Makler, Notar
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Mein Opa ist Verstorben und meine Oma verteilt seine Wertgegenstände.

Mein Opa ist vor einer Woche Verstorben :( und meine Oma verteilt jetzt schon an irgendwelchen Leuten seine Wertvollen sachen aus der Wohnung. Kann man da was gegen machen? Meine Mutter hatte sie drauf angesprochen das sie ein Recht hat auf die Sachen, und meiner Mutter wurde vor vielen Jahren versprochen das sie die Sachen von meinen Opa mal bekommt falls er mal Sterben muss!!!

Sie hatten meine Mutter sogar extra zu sich kommen lassen zu sich nachhause damit sie das alles klären können, weil meine Mutter so an den Sachen hängt. Als wir meine Oma getroffen hatten hat sie uns gesagt das sie schon ein paar Sachen an ihre andere Tochter Verschenkt hat ohne das meine Mutter davon was wusste! Meine Mutter hatte sie drauf angesprochen und meine Oma meinte meiner Mutter steht mal garnix zu, aber Verschenkt die von meinen Opa Verstorbenen Sachen an ihre andere Tochter.

Kann meine Mutter sich dagegen irgendwie wehren??? Ich habe mal irgendwoe Gelesen, das auch Wertgegenstände von meinen Opa man Erben kann? Was kann meine Mutter am Besten dagegen machen? Kann sie sich überhaupt dagegen wehren das meine Oma jetzt Sachen Verschenkt und meine Mutter da hängen lässt? Wir sind voll fertig, gerade ist mein Opa tot und meine Oma fängt schon an Sachen zu Verschenken.

Wir würden uns über ein paar Wertvollen Infos echt freuen.

Erbrecht, Erbe, Notar
Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Notar, Nachlassgericht

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