Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

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1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

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Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

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5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

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Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Haus verkauft, Käufer nervt wegen Schlüsselübergabe noch vor Bezahlung?

Hallo zusammen, ich hab ein kleines Problem:

wir (eigentlich meine Eltern) haben uns vor einem Jahr ein neues Haus gekauft, seitdem steht das alte leer und wird zum Verkauf angeboten. Es ist noch eine Restschuld von 19000€ auf dem Haus.

Nun haben wir einen Käufer gefunden, meine Eltern waren mit dem auch schon beim Notar um den Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich war leider nicht dabei da ich arbeiten musste und dachte dass sie das auch alleine schaffen, die Maklerin und ein Herr von der Wüstenrot waren ja dabei.

Wie ich es verstanden habe zahlt nun der Käufer den Kaufpreis, das Geld geht an die Wüstenrot bei der die Restschuld besteht, die tilgen diese und überweisen uns den Rest. Dann kann der Notar alles in die Wege leiten um den Grundbucheintrag ändern zu lassen.

Nun ruft aber der Käufer fast täglich bei meiner Mutter an und verlangt sehr agressiv die Übergabe der Hausschlüssel, da er ja aus seiner Wohnung raus müsste. Scheinbar hat er gedacht nach dem Termin beim Notar gehört ihm schon alles.

Der Herr kommt aus Ungarn, eventuell ist es da ja anders, aber solange wir im Grundbuch eingetragen sind laufen ja die Kosten für Versicherung, Strom und Wasser über uns oder? Der Mann will auch groß umbauen und sofort anfangen, somit würde er ja noch aus unserem Haus Wände und Böden raus reißen. Was wenn da was passiert, ein Brand, Wasserschaden oder Unfall?

Nun hat er scheinbar eine Bleibe gefunden in der er unterkommen kann und meine Mutter hat ihm blöderweise erlaubt Sachen in unseren Garagen zu lagern. Diese sind nicht abschließbar, was für uns nie ein Problem war da das Haus recht abgeschieden steht. Als ich heute vorbei gefahren bin habe ich Schlösser entdeckt die der Herr dort angebracht hat, somit habe ich nun keinen Zugang mehr zu den Garagen die ja unser Eigentum sind.

1.: Darf er das? 2.: Dürfen wir die Schlösser entfernen und / oder den Inhalt aus der Garage nehmen? Es besteht kein Mietvertrag oder ähnliches. 3.: Dürfen wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Kosten kommen da auf uns zu und wer trägt diese? 4.: Falls er sich widerrechtlich Zugang zum Haus verschafft, sollte ich dann die Polizei rufen? 5.: Falls wir ihm tatsächlich den Schlüssel geben und er nachher nicht zahlen kann, wie bringen wir den Kerl dann aus dem Haus?

Wen können wir zu dem Sachverhalt befragen, ist es ratsam den Notar anzurufen (War letzte Woche im Urlaub) oder die Maklerin die das abgewickelt hat (war letzte Woche krank)?

Mein Vater und ich arbeiten auswärts und meine Mutter lässt sich leider zu leicht einschüchtern. Ich hab Angst dass sie nachgibt und die Schlüssel herausrückt.

Haus, Polizei, Handwerk, Anwalt, Eigentum, Finanzierung, Notar
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar
Überlassungsvertrag Immobilie nichtig, aber nicht informiert worden?

Also, zu erstmal Glaube ich das meine Familie mich über Tisch ziehen will und der Notar da mit drinne hängt. Ich werde auf jeden Fall diese Woche noch zum Anwalt gehen, aber vllt könnt ihr mir helfen das ich bis dahin ruhiger schlafen kann.

Und zwar geht es um folgendes: Im Juni letzten Jahren haben mein Bruder und ich einen Überlassungsvertrag beim Notar aufsetzen lassen, in dem ich meine Rechte an einer Immobilie Ihm überschrieben habe. Meine Großmutter, welche uns die Immobilie im Jahre 99 überschrieben hat, war zu dem Zeitpunkt anwesend und im Raum.

Jetzt kam gestern Abend eine Rückerlassung des 99'er Vertrages in dem steht das ich das hätte nicht Veräußern dürfen und sie das somit berechtigt das Haus zurückzufordern, da sie dem ganzen nicht zugestimmt hat. Ich soll sämtliche Kosten tragen (auf gut deutsch: die kriegen das Haus und ich die ganzen Schulden).

Jetzt war mir aber zum Zeitpunkt der Überlassungsvereinbarung die Schenkung von 99' nicht bekannt und meine Oma hat auch nichts dazu gesagt, das ich das nicht darf.

Hat sie somit Vorsatz begangen (ja sie ist im besitzt ihrer vollen geistigen Kräfte) und vorallem, hätte ich nicht darüber benachrichtigt werden müssen, das der Überlassungsvertrag bei Gericht (Grundbuchamt) nicht vollstreckbar ist?

Mich fuckt das ziemlich ab und wenn ich mal eben auf die Schnelle frei kriegen könnte auf Arbeit würde ich morgen schon zum Anwalt rennen da mein Bruder auch ne Falsch Aussage getätigt hat (das steht aber auf einem anderen Blatt)

Recht, Gericht, Familienstreit, Notar
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht
Haus: Kaufvertrag unterzeichnet, plötzlich Bank trotzdem abgesprungen - was nun?

Hallo zusammen, aktuell bin ich etwas ratlos.. meine Freundin und ich haben uns eine Immobilie ausgesucht die wir gerne kaufen wollen. Der zweite Schritt war nun erstmal die Finanzierung zu klären - deshalb hatten wir uns an einen Vermittler gewendet der dies alles für uns übernimmt.

Nach einigen Wochen hin und her gesende von Unterlagen, haben wir dann die erste Zusage der "Hauptbank" bekomme (265.000€) insgesamt waren es drei Banken: die Hauptbank, eine für die NK+Renovierung und eine noch für eine kleine Umschuldung damit hier die Rate kleiner wird.

Als die Zusage der Hauptbank kam sagte uns der Vermittler das wir nun einen Notartermin machen können (es ist alles durch und passt) - gesagt, getan. Wir haben einen Notartermin ausgemacht und uns einige Tage später zusammen mit dem Verkäufer getroffen um dort den vorgefertigten KV des Notares zu unterschreiben.

Nach einigen Rechnungen (die wir natürlich bezahlt haben, Notarkosten etc (BANK HAT NOCH NICHTS AUSBEZAHLT)), bekommen wir die Meldung von unserem Vermittler das die eine Bank plötzlich nochmal alles überprüfen muss - einige Tage später kam dann die Absage der Bank !!! (38.000 Euro), diese Bank ist wiederum die Voraussetzung für Auszahlung für die Hauptbank und die dritte Bank..... ebenso haben wir heute die Rechnung erhalten vom Notar und die Aufforderung zu Zahlung des kompletten Kaufpreises an den Käufer - vier Wochen Frist!

Der Vermittler meinte alles halb so wild, er kümmert sich um eine andere Bank damit die Umschuldung klappt und dann die Banken auszahlen..

Dazu kommt noch das der Verkäufer des Hauses bereits ein neues Haus gekauft hat da er unsere Zusage schon hat.

Was passiert wenn nun doch alles nicht klappt? Wir haben eine schriftliche Zusage von der Hauptbank über den kompletten Kaufpreis des Hauses, jedoch von den zwei anderen nicht wirklich schriftlich sondern nur auf Aussage des Vermittlers... hat einer Idee wie wir nun am besten vorgehen sollten?

Danke...

Bank, Immobilien, Darlehen, Notar
Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

Erbrecht, Kaufvertrag, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Notar, Zwangsvollstreckung, Notarkosten, Rechtsgrundlage
Kann man vom Notarvertrag und von der Finanzierung zurücktreten, wenn man sich doch nicht scheiden lassen will?

Hallo, im Juni habe ich mich von meiner Frau getrennt, die Ehe war nur noch nebenher, wir hatten keine gemeinsamen Interessen. Sie wurde aggressive Tierschützerin und trinkt keinen Tropfen Alkohol, ich dagegen bin ein Genussmensch geblieben. Dann verliebte ich mich intensiv in eine andere Frau. Die ersten drei Monate waren toll. Mein Nochfrau akzeptierte alles ohne Murren, zog aus, gab gemeinsam mit mir beim Scheidungsanwalt an, dass die Trennung schon viel eher stattgefunden hatte, der Notarvertrag vom gemeinsamen Haus ist unter Dach und Fach und die Finazierung der Bank, dass sie ausgezahlt werden kann, ist unterschrieben. Die Scheidung bei Gericht eingereicht. Seit meine Frau aber ausgezogen ist, fehlte sie mir. Meine Freundin bekam es natürlich mit. Ich konnte sie auch nicht mehr so lieben, wir stritten viel, weil ich einfach meine Ex nicht vergessen kann, ich schrieb und telefonierte viel heimlich mit ihr, was meine Freundin schließlich mitbekam. Sie trennte sich vor 14 Tagen dann letztendlich von mir.

Jetzt würde ich gerne meine Frau wieder haben wollen, wir sprechen viel und ich habe daher eine Frage: kann man den Notarvertrag wieder abändern und die Finanzierung rückgängig machen? Ich hätte gerne, dass alles wieder so wie früher ist. Auch wenn wir beide nebenher gelebt haben, sie ist seit 14 Jahren ein Teil von mir und ohne meine Freundin könnte ich das Haus mit der Finanzierung nicht halten. Meine mittlerweile Exfreundin will sich aber nicht mehr versöhnen, aber ich hätte ja doch lieber gerne meine Ehefrau wieder.

Scheidung, Notar
Anfertigung von beglaubigten Kopien unter notarieller Aufsicht: Benötigen Originalunterlagen Vermerk, wenn Übersetzungen zu Kopierzwecken abgetrennt wurden?

Gestern wollte ich auf dem Bürgerbüro beglaubigte Kopien von einem ausländischen Zeugnis mit angehefteter Übersetzung anfertigen lassen. Da die Übersetzungen aber so angeheftet waren, dass eine vollständige Kopie des Originals nicht möglich war, ohne die Heftklammer zu öffnen, verwies mich die Frau aus dem Bürgerbüro an einen Notar. Laut ihr durfte diese Heftklammer nur unter notarieller Aufsicht geöffnet werden, da sonst die Übersetzungen ihre Gültigkeit verlieren könnten. Daraufhin habe ich also einen Notar aufgesucht. Die Sekretärin hat dort dann einfach die Heftklammern entfernt und Kopien angefertigt, welche dann auch durch den Notar beglaubigt wurden. Leider ist die Sekretärin sehr unvorsichtig mit den Originaldokumenten umgegangen und hat zu alledem die Übersetzung und das Zeugnis so wieder zusammengeheftet, dass man jetzt eindeutig sieht, dass die Heftklammern einmal entfernt worden sind. Das Zeugnis mit der angehefteten Übersetzung wird jedoch im Heimatland an der Botschaft zur Beantragung des Visums benötigt. Laut der Frau im Bürgerbüro sind die Übersetzungen jetzt jedoch nicht mehr gültig, da die Heftklammer ja geöffnet wurde. Meine Frage ist nun: Hätte der Notar nicht irgendeine Bescheinigung darüber ausstellen müssen, dass besagte Heftklammer unter seiner Aufsicht geöffnet wurde? Oder hätte er nicht irgendeinen Vermerk auf den Originalunterlagen hinterlassen müssen?

Übersetzung, Notar, Zeugnis, beglaubigte Kopie
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Muss ich für eine Löschungsbewilligung [für ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht] Notarkosten bezahlen?

Mein Haus ist jetzt abbezahlt (Hurra!) und ich hatte telefonisch beim Kreditinstitut darum gebeten, dass man mir eine Löschungsbewilligung zuschickt. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass an diesem Punkt schon Kosten auf mich zukommen, habe jetzt aber einen Brief von einem mir unbekannten Notar bekommen mit einer Rechnung über 101,98 Euro und einer Löschungsbewilligung mit beglaubigter Unterschrift der Leute vom Kreditinstitut in Kopie. Wenn ich bezahlt habe, wird mir das Original der Löschungsbewilligung zugeschickt, steht auf dem Begleitschreiben.

Beim herumgooglen stoße ich immer wieder auf die Aussage, dass die Bank für die Löschungsbewilligung keine eigenen Kosten in Rechnung stellen darf, aber die Auslagen für eine notarielle Beglaubigung geltend machen darf.

Es handelt sich auch tatsächlich "nur" um die Notarkosten, aber trotzdem,

-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?

-muss denn schon die Zustimmung des Kreditinstituts zur Löschung unbedingt notariell beglaubigt sein? Ist das eine gesetzliche Vorgabe?

 -nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.

-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?

-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?

Notar, Löschungsbewilligung

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