Erbangelegenheit/Scheidungspapiere: Was würde mich eine Beglaubigung kosten, hätte ich zu beglaubigende Kopien?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin verzweifelt! Da meine Mutter seit September diesen Jahres leider verstorben ist, musst ich zusehen, dass ich bis nächsten Monat alle unerlässlichen Dokumente für das Erbschein beantragen zusammen habe. Die Sterbeurkunde, wie auch die Geburtsurkunde - die btw auch einer Beglaubigung bedarft ANGEBLICH - liegen bereits vor...wobei ich letztere als Kopie bei meiner Schwester ,,rum liegen" habe...die scheidungspapiere hat meine Schwester ebenfalls bei sich vorliegend, aber auch diese müssten noch beglaubigt werden, da Kopien. Ich könnte ja auch beim zuständigen Familiengericht, wo meine Eltern sich voneinander haben scheiden lassen, durchrufen, um die Dokumente neu ausfertigen zu lassen - nur würde uns das Nerven kosten, da ich und meine Schwester für das Ausstellen und Abholen der Papiere ein halbes Jahr abzuwarten hätten. Das zum einen, und zum anderen wären da die Verwaltungskosten, die 30 Euro betragen und im schlimmsten Falle anfallen könnten. Jetzt meine ich im Internet davon gelesen zu haben, dass Kopien beglaubigen zu lassen eine mögliche, bessere Alternative ist, wo ich keine mehrere Monate abwarten musst. Oder etwa doch? Vor allem würde mich natürlich mal interessieren, wie viel Euro die zuständigen Personen hierfür verlangen...natürlich könnte ich Nachgooglen, zumal ich den bequemeren Weg, die bestehende Kopie begutachten zu lassen, über Google wie gesagt auch in Erfahrung gebracht habe...aber ich werde von den Google Ergebnissen nicht schlauer, da diese Seiten für mein Verständnis nicht konkret genug waren. Mit anderen Worten: ich weiss ja nicht, ob die scheidungspapiere unter diesen zu beglaubigten Dokumenten fallen...ist dem denn so?

Recht, Erbe, Beglaubigung, Bürokratie, Notar
Finanzierungsvertrag nach Notartermin: ist das üblich, oder lässt uns die Bank sitzen?

Hallo
Ich und meine Frau kaufen uns gerade ein gebrauchtes Reihenhäuschen.

Vor Wochen haben wir uns mehrere Darlehensangebote bei größeren namhaften Banken eingeholt und uns für eine Bank entschieden.

Im ersten Beratungstermin am 25.04.18 haben wir das Finanzierungsangebot erhalten.

Zum zweiten Beratungstermin am 15.05.18 hatten wir alle Unterlagen für die Selbstauskunft vorgelegt, wir haben einen Darlehensantrag unterschrieben, Mitgliederkonten eröffnet, einen Sachverständigen der Bank beauftragt, und wir haben das Formular für die Grundschuldbestellung erhalten.

Am 30.05.18 hatten wir dann den Notartermin und haben den Kaufvertrag sowie die Grundschuldbestellung abgeschlossen.

Ich hatte eigentlich erwartet, dass zum Notartermin der Finanzierungsvertrag vorliegt. Allerdings hat uns der Bankberater versichert, dass das nicht so schnell geht und dass es üblich ist, dass der Finanzierungsvertrag hinterher abgeschlossen wird.

Fälligkeitstermin ist am 30.06.18. Ich dachte bis dahin müsste es ja dann mit dem Finanzierungsvertrag geklappt haben.

Da war ich wohl etwas naiv.
Die Bank schickt uns bis heute nicht die Vertragsunterlagen für die Finanzierungsvertrag.
Ist das normal das sich die Bank da soviel Zeit lässt?
Wir fragen regelmäßig beim Bankberater nach wann der Vertrag vorliegt. Aber wir werden immer vertröstet. Die Kreditabteilung hätte aktuell ungewöhnlich viele Anträge zu bearbeiten, und es werde schon zum Fälligkeitstermin klappen. Wir sollen uns keine Sorgen machen.
Welches Motiv kann die Bank haben solange zu zögern?
Hat jemand Erfahrung wie die Finanzierung üblicherweise abläuft.?
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich Druck machen und wie kann man da überhaupt Druck machen?
Soll ich eine neue Bank einbeziehen und mich um einen alternativen Finanzierungsantrag kümmern? Allerdings läuft ja schon die Grundschuldbestellung auf die erste Bank.

Wie ist die Einschätzung von Euch Finanzexperten? So ich auf die Aussagen der Bank vertrauen und warten, oder ist es höchste Zeit etwas zu unternehmen.

Vielen Dank für eine Einschätzung und viele Grüße,

Reinhard Richter

Bank, Recht, Immobilien, Baufinanzierung, Darlehen, Finanzierung, Hauskauf, kreditvertrag, Notar, Wirtschaft und Finanzen
Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

Recht, BWL, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, GmbH, Jura, Notar, Steuerrecht, gmbh-gruendung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Notar wechseln Kosten Gebühren? Hauskauf Notarwechsel?

Hallo zusammen, Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und hoffe auf schnelle Antworten. Wir möchten ein Haus kaufen und hatten heute einen Termin beim Notar, der von unserer Bank(Beraterin) empfohlen wurde.

Heute waren wir da, 50km gefahren, kommen da an und schon die Art und Weise wie der Notar da aufgetreten ist war mehr als unhöflich. Da meine Mutter keinen deutschen Pass hat hat er erstmal gefragt ob Sie Deutsch kann. Sie kann Deutsch verstehen und sprechen! Nur nicht fließend. Natürlich weiß Sie nicht was „Gewährungsrechte“ usw. sind. Weiß ich aber auch nicht. Dann hat er darauf bestanden einen Dolmetscher zu rufen. Wir durften auch nicht übersetzen. Natürlich wurde kein Dolmetscher erreicht, sodass ein neuer Termin angesetzt wurde. Der Notar hat vorher gesehen dass meine Mutter kein deutschen Pass hat und fragen können. Er hat uns ja den Entwurf per Mail geschickt. Er hätte also fragen und darauf hinweisen können bzw. müssen, oder??

Alles in Allem sind wir mehr als enttäuscht. Erstens ganzen Weg wieder zurück und Freitag wieder fahren. Zweitens seine Unfreundlichkeit und dass er mich nicht aussprechen lässt.

Melne Frage an euch: Was für Kosten habe ich wenn ich den Notar wechsle? Es ist ja nichts unterschrieben, nur der Entwurf steht. Übernimmt es eventuell der neue Notar, wenn ich Glück habe?

Ich danke im Voraus.

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Kosten, Hauskauf, Notar, Notarkosten, Entwurf
Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

Ich und meine Freundin haben uns nach sehr langer Suche endlich in ein Haus verliebt und wollen dieses kaufen, haben auch schon ein kleines Gutachten erstellen lassen und sind den Verkäufern im allem entgegengekommen, haben sogar den Einzug auf deren Wunsch auf März 2018 hinausgeschoben. Wir wollten nächste Woche beim Notar den Kaufvertragsentwurf anfertigen lassen um uns und den Makler abzusichern. Nun habe die Verkäufer heute dem Makler mitgeteilt, dass Sie doch erst Mitte 2019 !!! ausziehen möchten um sich keine neue Wohnung für die Bauphase des neuen Hauses nehmen zu müssen. Wir haben leider nur einen Vorvertrag vom Makler, aber nichts vom Notar, fühlen uns aber trotzdem ziemlich hintergangen, zumal wir schon ein sehr gutes Finanzierungsangebot in der Tasche haben.

Drei Optionen stehen zur Auswahl: 1. Kauf abbrechen und der Makler sendet den anderen Interessenten das Angebot mit dem späten Kauf (Verkäufer trägt die bis dahin angefallenen Kosten) (möchten wir aber nicht!) 2. Verkauf und Übergabe Mitte 2019 (Nachteil: Wahrscheinlich höherer Zinssatz bis dahin und Bereitstellungszinsen für den jetzigen Vertrag liegen bei ca. 500€/Monat) 3. Verkauf wie Anfangs geplant im März 2018 und Übergabe Mitte 2019, in der Zeit wird das Haus an den Verkäufer vermietet (Evt. Nachteil: Da ein KFW 124 Eigenheimzulage Kredit mit im Spiel ist dürften wir eigentlich nicht vermieten)

Vielleicht hatte ja schon einmal jemand eine ähnliche Situation, uns ist von allen drei Übeln das Dritte am liebsten, allerdings müsste die Miete in der Zeit auch wirklich ALLE Kosten decken. Wenn das Objekt nicht so beliebt wäre, müssten wir eigentlich auch vom Kaufpreis herunter gehen!

Haus, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Kauf, Makler, Notar, Vertragsrecht, Vertrauen
Makler betrügt bei Hausverkauf?

Hallo zusammen, mein Mann und ich möchten ein bestimmtes Haus kaufen. Dieses haben wir gemeinsam mit dem vom Eigentümer engagierten Makler und dem Eigentümer bereits mehrmals besichtigt. Vor zwei Wochen haben wir gemeinsam den Preis ausgehandelt und die (mündliche) Bestätigung bekommen, dass er uns das Haus verkaufen wird. Danach sind wir zur Bank, haben uns zur finalen Finanzierungsbestätigung den Grundbuchauszug vom Makler geben lassen. Daraufhin wollten wir alles fix machen. Haben zur weiteren Planung den Makler angerufen. Dieser meinte, dass für alle weiteren Schritte der Eigentümer nun etwas Zeit braucht, denn seine Frau hatte einen schweren Unfall. Zwei Tage später meinte er, das Haus sei nun so gut wie verkauft an jemanden, der mehr geboten hat. Es ist schon reserviert. Wir wollten auch reservieren, hierzu teilte uns ja der Makler zu der Zeit mit, der Eigentümer brauche kurz Zeit wegen dem Unfall...
So weit, so gut. Haben wir Pech gehabt, dachten wir uns. Da wir uns aber mit dem Eigentümer auf Anhieb gut verstanden hatten, haben wir heute mal bei ihm angerufen. Dieser war sehr aufgebracht, wollte uns nämlich das Haus verkaufen, hatte vom Makler mitgeteilt bekommen, dass wir uns nicht mehr melden. Er hätte jemanden, der jetzt sofort (für Kaufpreis 10.000€ mehr) reservieren würde. Da hat er natürlich dann zugesagt, wenn man von uns nichts mehr hört. Aber jetzt will er es natürlich (wie schon die ganze Zeit eigentlich) uns verkaufen, uns hatte er ausgewählt und wir waren zuerst da. Ihm ginge es da nicht um die 10k€
Der Eigentümer setzte sich heute sofort mit dem Makler und dessen Chef in Verbindung, um diesen Betrug aufzuklären (habe seine Email als cc bekommen).
Meine Fragen: - kann der Eigentümer aus diesem Grund aus dem Maklervertrag austreten und uns das Haus privat verkaufen? - Kann die Reservierung für die anderen Interessenten auch durch den Eigentümer rückgängig gemacht werden? (Ich weiß, das ist mit Gebühren verbunden, allerdings entstand der Reservierungsvertrag aufgrund von falscher Tatsachenbehauptung.)
Danke für die Antworten!

Haus, Betrug, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Einfamilienhaus, Hauskauf, Makler, Notar
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

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Rechnung, Testament, Notar
Wir haben unserem Markler die schriftliche Zusage über einen Hauskauf gegeben. Auf einmal verkauft er es an wen anders. Geht das?

Meine Familie und ich sind bei der Suche nach einem Haus nach langer Zeit endlich fündig geworden. Nach ein paar Preisverhandlungen über den Markler mit dem Verkäufer sind wir uns da dann auch irgendwann einig geworden. Wir haben dem Markler dann per Mail eine schriftliche Zusage zukommen gelassen, dass wir das Haus für den ausgemachten Preis nehmen. Der Markler hat die Immobilie in der Anzeige auch als "Reserviert" eingetragen. Dann machten wir uns umgehend an die Finanzierung. Hierzu mussten wir von einigen Firmen für die Sanierungen Angebote einholen, was teils ein paar Wochen gedauert hatte. Wir hatten sogar schon den Kaufvertrage vorliegen und einen Notartermin, der aber wegen der noch nicht stehenden Finanzierung verschoben wurde. Nun, als wir alle Angebote hatten und einen Tag vor dem abschließenden Termin mit der Bank für die Finanzierung standen, rief der Markler mich an, dass sich jetzt jemand gemeldet hätte der 10.000€ mehr für die Immobilie zahlen würde und der zuvor verhandelte Preis nicht mehr zähle. Können wir uns rechtlich nicht auf die schriftliche Zusage berufen? Darf der Markler das Haus einfach so, trotz Zusage weiter anbieten und verkaufen? Haben wir hier eine Handhabe?

Wir wären echt froh üner eine nette und schnelle Antwort!

Haus, Recht, Gesetz, Immobilien, Hauskauf, Notar

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