Nebenjob/Minijob/400 Euro Job mit 18 ohne Erfahrung?

Ich bin nun 18, auf Ausbildungssuche. Habe die Realschule mit 2,8 Abgeschlossen und möchte Industriekauffrau lernen. Da ich für 2012 nun keinen Ausbildungsplatz in dem Bereich mehr finden konnte, habe ich beschlossen mir einen 400-Euro Job im Einzelhandel zuzulegen, um die Zeit mehr oder weniger nützlich zu überbrücken. Denn wenn ich für 2013 eine Ausbildung kriege, ist das noch über ein Jahr hin.

Nun meine Fragen:

Hat jemand Erfahrung damit gemacht, sich in einer ähnlichen Situation um einen kleinen Nebenverdienst zu bemühen? Schließlich habe ich noch keine Berufliche Erfahrung in dem Feld (Meine Schulpraktika beliefen sich auf Fotografin & Erzieherin). Darf ich ohne Erfahrung/Ausbildung in dem Beruf arbeiten? (Es geht schließlich nur um einen Aushilfsjob auf 400 Euro Basis) Soweit ich weiß brauch man bei einem 400 Euro Job keinen Sozialversicherungsausweis, aber angenommen sie bieten mir einen höheren Verdienst an, wie erlange ich dieses Ausweis? Stellt der Arbeitgeber diesen Antrag oder muss ich mich schon im Vorfeld darum bemühen? - Wenn ich mich darum bemühen muss - wo stelle ich einen solchen Antrag? Kann ich einfach ins Geschäft gehen, einen Mitarbeiter ansprechen und sagen: Entschuldigung, ich wollte mich erkundigen ob sie noch Aushilfen suchen?' oder muss ich dafür Bewerbungsmappe, Lebenslauf, Zeugnis und Schriftliche Bewerbung mitschleppen?

Nunja, diese Fragen schwirren mir schon länger im Kopf herum, denn ich hab mich schon bei einigen Betrieben beworben, entweder für eine Ausbildung oder eben für so einen 400-Euro Job. Bisher kamen nur Absagen, deswegen fürchte ich mich - ich denke mal verständlicherweise - ein wenig davor direkt abgelehnt zu werden. Ich möchte einfach im Vorfeld darüber informiert sein wie ich vorgehen soll, ehe ich da reinplatze und meine Chance auf einen Job vertue, nur weil ich nicht genug vorbereitet war.

Ich bedanke mich herzlichst fürs Lesen und freue mich auf jede - nahezu - Hilfreiche Antwort. :)

Job, Nebenjob, Ausbildung, Sozialversicherungsausweis, erster job
Bewerbung um bibliothekarischen Aushilfsjob. Ist die Bewerbung so in Ordnung? Habt ihre Ergänzungen oder Anmerkungen?

Hallo allerseits, ich würde mich gerne an unserer Uni als studentische Aushilfskraft in der Bibliothek bewerben. Die Bewerbung soll in Form eines tabellarischen Lebenslaufs und einem kurzen Bewerbungsanschreiben erfolgen. Während mir der Lebenslauf wenig Probleme macht, bin ich bei dem kurzen Bewerbungsschreiben schon unsicherer. Es wäre super, wenn mit jemand ein paar Anregungen, Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge zu dem folgenden Anschreiben geben könnte. Ach so, im Bereich Bibliothek habe ich keine Erfahrungen (außer der im Studium übliche Umgang mit der Bibliothek). Erfahrungen werden auch nicht zwingend vorausgesetzt. Hier also das kurze Anschreiben:

Bewerbung um eine Stelle als bibliothekarische Aushilfskraft

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich im Oktober 2011 mein Studium an der Universität Landau fortgesetzt habe, bin ich nun auf der Suche nach einer Nebentätigkeit, um meinen Lebensunterhalt unabhängig und selbstständig gewährleisten zu können. Deshalb bewerbe ich mich bei Ihnen als bibliothekarische Aushilfskraft um mit meiner Leistungsbereitschaft und Motivation ihr Team zu ergänzen.Zu meinen Stärken zählen Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit sowie mein freundlicher Umgang mit Menschen. Selbstverständlich können Sie sich auf meine Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten verlassen, da ich bereits während meiner Ausbildung und der anschließenden Berufstätigkeit Erfahrungen mit Spät- und Wochenenddiensten sammeln durfte.Ich danke Ihnen, dass Sie sich Zeit genommen haben, mich kennen zu lernen. Gerne stelle ich mich Ihnen in einem persönlichen Gespräch vor.

Bewerbung, Nebenjob
Eltern kontrollieren mich wegen Islam,Bin 17 bald ausziehen

Hallo, Ich 17 (nächstes Jahr im Februar 18) habe zurzeit immer wieder Streitigkeiten mit meinen Eltern,mögliche Auslöser dafür ist die Religion der Islam

.Ich habe kein Problem damit zu beten oder mich an bestimmte Regeln zu halten,aber meine Eltern behandeln mich wie ein Projekt (bin Einzelkind) und stellen sich meine Zukunft vor wie welche Frau ich heiraten soll,ich darf nur mit Islamischen Kinder raus bzw. etwas unternehmen,darf oft nicht ins Kino oder Freibäder oder Strand außer wenn ein Erwachsener dabei ist den meine Eltern kennen und wann ich erst ausziehen "dürfe". Vor drei Monat sagte ich meinen Eltern,dass ich nach der Schule (Oberstufe bin zurzeit in der 11. Klasse) ausziehe,sie hingegen sind ausgeflippt haben mich beschimpft und wurde geschubst,Mein Vater meinte warum ich dies mache,hat er mich nicht gut erzogen oder ob ein Mädchen mich veträumt hat usw.

Wenn ich ehrlich bin habe ich kein Leben,was ich damit meine ist,kaum Freizeit,habe einen Nebonjob nach der Schule wovon ich nur jeden Monat 50 Euro bekomme und Rest geht an Eltern und Kindergeld nehmen auch meine Eltern.In letzter Zeit machen meine Eltern enormen Druck auf mich wie lern mehr und verschwende deine Zeit nicht,sie machen das wahrscheinlich weil ich gesagt habe ich will ausziehen...

Ich habe wirklich vor noch in diesen Jahr oder nächstes Jahr zum Jugendamt zu gehen,ich will wenn ich ehrlich bin Weg von meinen Eltern und nichts mehr mit denen zu tuhn haben,wie kann ich nun vorgehen?Ich kann auch bis Februar warten und rechtlich ausziehen aber meine Mutter bezieht HartzIV und mein Vater ist zurzeit Arbeitssuchend also auch HartzIV...Mir steht natürlich mein Kindergeld und mein Nebenjob Gehalt 280 Euro zu aber reicht das um während der Schule um eine Wohnung zu finanzieren? Ich brauche Unterstützung und will abhängig von meinen Eltern sein,bitte versteht mich und habt ihr Ideen was ich machen könnte,wenn ihr in meine Situation wärt?

Islam, Schule, Stress, Nebenjob, Eltern, ausziehen, Kindergeld, Staatshilfe, streng
Länger Bafög durch Latein?

Hallo GFler,

Ich bin derzeit im 3. Semester und muss grad das latinum nachholen. Da dies sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, und ich außerdem noch nebenbei arbeite, glaube ich nicht, dass ich alle Scheine aus dem Grundstudium bis zum Ende des 4. Semesters zusammen bekomme. Ich schätze, dass ich im 5. Semester noch mindestens 2-3 Kurse aus dem Grundstudium nehmen muss. Um aber nach dem 4. Semester noch Bafög zu bekommen, muss man alle notwendigen Scheine vorweisen können. Angeblich bekommt man aber ein Semester länger Zeit, wenn man eine Sprache nachholen muss. Hab jetzt auf der Bafög-Seite geguckt und das gefunden:

§ 15a Förderungshöchstdauer

(1) Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung.

(2) Auf die Förderungshöchstdauer sind anzurechnen 1.Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fördernden Ausbildung verbracht hat, 2.Zeiten, die durch die zuständige Stelle auf Grund einer vorangegangenen Ausbildung oder berufspraktischen Tätigkeit oder eines vorangegangenen Praktikums für die zu fördernde Ausbildung anerkannt werden, 3.in Fällen der Förderung eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Masterstudiengangs nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Abs. 1a Nr. 1 als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannten einstufigen Studiengang über das achte Fachsemester hinaus verbracht hat.

Zeiten, in denen der Auszubildende eine Teilzeitausbildung durchgeführt hat, sind in Vollzeitausbildungszeiten umzurechnen. Legt der Auszubildende eine Anerkennungsentscheidung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 nicht vor, setzt das Amt für Ausbildungsförderung die anzurechnenden Zeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Umstände des Einzelfalles fest.

Weicht eine spätere Anerkennungsentscheidung der zuständigen Stelle von der Festsetzung nach Satz 3 ab, so ist sie zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende nachweist, dass er den Antrag auf Anerkennung zu dem für ihn frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt hat.

(3) Setzt ein Studiengang Sprachkenntnisse über die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein hinaus voraus und werden diese Kenntnisse von dem Auszubildenden während des Besuchs der Hochschule erworben, verlängert sich die Förderungshöchstdauer für jede Sprache um ein Semester. Satz 1 gilt für Auszubildende, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 1. Oktober 2001 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben haben, mit der Maßgabe, dass auch der Erwerb erforderlicher Lateinkenntnisse während des Besuchs der Hochschule zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer führt.

Also (3) sagt ja genau das aus, was mir gesagt wurde. Jedoch verwirrt mich der 2. Satz bei (3).

Kann mir jemand näheres dazu sagen? Oder hat jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht?

Vielen Dank!********

Studium, Geld, Nebenjob, BAföG, Universität, Semester

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