kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

Ich bin 26 Jahre alt
Angesteller in Steuerklasse 1
Verdiene um die 35.000€ Brutto/Jahr bzw. 23.000 Netto/Jahr.

Ich möchte nebenbei Geld dazu verdienen. Jetzt habe ich einen Vertrag als Flyerverteiler vorliegen für eine App mit Sitz in Berlin.
Das Arbeits-, bzw. Zahlungsmodell sieht wie folgt aus:
- 10€/Std.
- 2 Einsatztage a 4-6 Stunden die Woche. 32-54 Std./Monat
- Bonusmodell: Je mehr % der verteilten Flyer sich durch den Code auf dem Flyer in der App anmelden, desto mehr Bonus kriege ich auf den Stundenlohn verrechnet, dass geht von +1€-+10,20€/Std.
Bedeutet: Ich kann pro Monat 320€ - 1090,80€ verdienen, wobei ich davon ausgehe dass es regelmäßig um die 500-600€ sein werden.

Meine Fragen:
- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen? Wenn ja, wirkt sich diese Positiv bei meinem Einkommen aus oder muss ich nachzahlen? Ich habe nämlich nichts von den Steuern abzusetzen ausser 5km Arbeitsweg und die Pauschalbeträge.

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€? Von dem Nebenjob Arbeitgeber habe ich gesagt bekommen, dass von 50€ immer 7€ an Steuern fällig wären, die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

Nebenjob, Minijob, Steuererklärung, Finanzberater, Nebenberuf, Nebenbeschäftigung, Steuerklasse, Kurzfristige Beschäftigung, Steuerklasse 6, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium
Anschreiben Aushilfe Warenverräumung so gut?

Hallo,

ich möchte mich als Aushilfe für die Warenverräumug bewerben. Ich weiß leider nicht genau was ich ins Anschreiben packen soll, obwohl ich schon viel recherchiert habe und mich an die Tipps und Richtlinien auf der Seite des Unternehmens gehalten habe.
Habt ihr Tipps, wie ich mein Anschreiben verbessern kann? Ich habe noch keine Berufserfahrung (deswegen keine Beispiele die auf meine Qualifikation hinweisen...) und auf der Website stand, dass man keine persönliche Anschrift nehmen muss (deswegen Damen und Herren)

Bewerbung um eine Aushilfsstelle in der Warenverräumung

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Studentin an der ** interessiert mich die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Aushilfskraft in der Warenverräumung sehr. Da hauptsächlich in den Morgen- und Abendstunden liegende Arbeitszeiten perfekt zu meinem Tagesrhythmus passen, hatte ich gezielt nach einer Stelle in der Warenverräumung gesucht. Über die Jobbörse * habe erfahren, dass Sie in genau diesem Bereich etwas frei haben – sehr zu meiner Freude, denn Ihre Filiale liegt äußert günstig zu meinem Wohnsitz. So bin ich nicht nur umso flexibler was die Arbeitszeiten vor und nach meinen Vorlesungen angeht, sondern habe ihre Filiale auch als Kunde schon sehr zu schätzen gelernt.

Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Offenheit sind mir sehr wichtig und so füge ich mich schnell und problemlos in jedes Team ein. Meine fehlenden Erfahrungen gleiche ich durch meine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität aus. Da Ordnung und ein gut sortiertes Angebot meinen persönlichen Wocheneinkauf immer zu einer angenehmen Erfahrung machen, möchte ich Ihr Team gerne unterstützen und helfen, diesen Standard aufrecht zu erhalten.

Ich freue mich, wenn Sie mir die Gelegenheit geben, mich in einem persönlichen Gespräch vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Arbeit, Bewerbung, Anschreiben, Nebenjob, Minijob, warenverräumung, Aushilfe Job, Motivationsschreiben, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?

Hallöchen liebe Leute!

Meine Frage ist etwas spezieller. 

Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini). 

Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr. 

Im Nebenjob 8 Std./Woche. 

Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt. 

Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt. 

Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist. 

Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit. 

Nun zu meiner Frage; 

Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage. 

Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?

Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet. 

Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht. 

Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG. 

Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?

Nachtrag:

Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.

Nebenjob, Minijob, Arbeitszeit, Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job
Bafög im Pflichtpraktikum und Nebenjob im BWZ?

Hallo Studis,

Bei mir steht ab

-März - Juli ein Pflichtpraktikum an

-Mein BWZ läuft von Okt. 2019 - Sept. 2020.

-Zwischen Okt. - März und Aug. - Sept. verdiene ich in meinem Minijob 443 Euro monatlich

-Mein Bafög beträgt 728 Euro

Nun habe ich ein Jobangebot für das Pflichtpraktikum bekommen, wo ich bis zu 450 Euro verdienen kann. Ich weiß, dass das Geld komplett auf den BWZ angerechnet wird, und wollte daher ausrechnen, ob es sich lohnt unentgeltlich oder mit 450 Euro zu arbeiten.

Ich bin zudem verheiratet, aber mein Mann bekommt ebenfalls Bafög. Demnach dürfte §25 Abs. 3 Satz 1 (610 Euro Freigrenze für den Ehepartner) nicht gelten, oder? 

Wenn ich richtig gerechnet hab, dann müsste das folgendes ergeben:

(4437) 3101 Minijob

-1000 Werbungskosten

__________________

=2101

-(21010,213) 447,51 Sozialpauschale

__________________

=1653,487

/12

__________________

=137,79

-290 Freibetrag

__________________

= 0

(4505) 2250 Praktikum

-(22500,213) 479,25 Sozipauschale

__________________

=1770,75 -> Diesen Betrag muss ich zurückzahlen? 

Ich würde also statt 728 Euro Bafög nur noch 580,44 Euro Bafög bekommen?

Dann hätte ich quasi die Wahl zwischen

72812+4437+0=11837 bei 0 Euro Bezahlung im Praktikum

580,4412+4437+4505=12316,28 bei voller Bezahlung im Praktikum

Damit würde mit Praktikumsvergütung am Ende mehr haben, als ohne, oder?

Es wäre super, wenn ein geschultes Auge nochmal drüber gucken kann, da ich so eine Berechnung wie in meinem Fall nirgends gefunden hab und es wirklich wichtig ist. Und wenn mir jmd. sagen könnte, ob die Befreiung für meinen Ehemann komplett wegfällt, weil er auch Bafög bekommt, sonst würde der Schuh ganz anders aussehen.


Studium, Nebenjob, BAföG, Praktikum, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nebenjob