nachbarn machen mich krank?

hallo ihr lieben und zwar habe ich folgendes problem und weiß einfach nicht mehr weiter. unsere nachbarn sind extrem nervig, entweder lassen sie so gut wie jeden tag etwas fallen oder treten irgendwas um, "gestöhne" das wie urmenschengeheule klingt und das bett was dann dementsprechend auf dem boden hin und her rutscht und wenn es das nicht ist unterhalten sie sich so laut als wären sie taub (und sie sind anfang 20) und zu dem kommt noch das sie JEDEN TAG in ihrer wohnung umher stampft als wäre sie ein elefant... vor ca einem jahr hätte ich das noch selbst in die hand genommen wenn ihr versteht was ich meine. nur bin ich im 8. monat schwanger und vernünftig geworden, mein freund sagt mir immer das es "normale" geräusche sind und ich dagegen nichts machen kann, aber ich sitze in der wohnung und die geräusche machen mich richtig krank oder wenn ich welche höre machen die mich mittlerweile so aggressiv das ich am liebsten einen hammer nehmen würde und ihr die beine damit brechen möchte. ich bin eigentlich ein friedlicher mensch aber irgendwann ist meine geduld auch vorbei, nun ist es so das ich schon immer gegen die heizung haue und es meistens auch was bewirkt nur kann ich ja schlecht wenn mein sohn da ist so weiter machen und eine dauerlösung ist es auch nicht. und der auszug ist in arbeit nur leider wissen wir noch nicht wann es so weit sein wird da es super schwierig ist eine wohnung zu finden und bis dahin muss einfach eine lösung gefunden sein... muss ich das einfach hinnehmen oder kann ich da irgendwas machen ohne das ich noch wahnsinnig werde?

Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, nervige-nachbarn
Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze
Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze
Gemeinsamer Ablauf (Fallrohr) für das Garagendach seit ewigen Zeiten. Kann mich der Nachbar zwingen, einen eigenen Ablauf zu installieren?

2003 haben wir ein Haus gekauft, bei dem unsere und die Garage des Nachbarn ein gemeinsames Dach und auch ein gemeinsames Fallrohr für Regenwasser besitzen.

Dieses Fallrohr befindet sich auf dem Grundstück des Nachbarn und mündet auch dort in den Kanal. Diese Konstellation bestand bereits, als wir das Haus erworben haben. Das restliche Regenwasser, welches auf unser hinteres Dach, unsere Terrasse und einen Schuppen fällt, wird über eine Drainage abgeführt und über einen Sickerschacht versickert.

Nun wurde das Nachbarhaus vor rund zwei Jahren an neue Eigentümer verkauft, da die Vorbesitzer verstorben sind und der Sohn kein Interesse an der Immobilie hatte.

Bei den starken Regenfällen der letzten Woche ist nun der Keller der Nachbarn vollgelaufen. Sein Rückstauventil hat offensichtlich dicht gemacht (was es ja soll, wenn der Kanal überlastet ist) und somit ist das Wasser, welches hinten auf sein Haus, den Wintergarten und auch die Garage gefallen ist, in seinen Keller gelaufen. Nun plant er, für die hintere Haushälfte ebenfalls eine Drainage legen zu lassen.

Ergänzend fordern die Nachbarn nun von uns Maßnahmen, um das Wasser, welches auf unsere Garagenseite fällt, auch über unseren Kanalanschluss oder unsere Drainage selbst abzuführen. Dies würde für uns größere bauliche Maßnahmen erfordern, die zudem auch nicht billig werden.

Daher nun zu meiner Frage, ob die aktuell noch bestehende Situation mit dem gemeinsamen Garagendach nicht unter das Gewohnheitsrecht fällt.

Recht, Gewohnheitsrecht, Nachbarschaftsrecht
Sichtschutzzaun an Grundstücksgrenze (Hessen)?

Hallo liebe community. Ich habe leider ein wachechtes A. loch als Nachbarn der zwielichtige Leute bei sich empfängt. Stören täte es mich nicht, wenn dieser nicht extrem aggressiv und lästig wäre und jede kleinste Gelegenheit nutzen würde um einen Streit vom Zaun zu brechen. Er hat vorher in einer Wohnwagen Kolonie gelebt und die Leute waren alle sehr froh, als er dort endlich weggezogen ist. Er hat sich dort über alle Leute beschwert und das Leben zur Hölle gemacht und dort auch den Hausmeister als dieser nicht mehr wollte mit Anzeigen und Drohungen überhäuft.

Jetzt möchte ich das ganze beenden indem ein Sichtschutzzaun gezogen wird aber so viel ich weiß ist die Bauhöhe aus dem Nachbarschafts- oder Gemeinde- recht nur mit 1,5m angegeben in Hessen. D.h. solange man den sieht, wird er immer Streß machen. Schlägerei gab es auch schon, wo er angegriffen und verloren hat. Sowohl physisch als auch beim Gericht. Trotzdem macht er weiter mit seinen täglichen Schikanen. Wie könnte man das Gemeinderecht austricksen ?

Die einzige Möglichkeit die ich kenne ist eine lebende Hecke zu ziehen was aber leider aufgrund von Platzmangel nicht geht. Es wäre nur Platz für einen Sichtschutzzaun oder eine Mauer aber leider nur 1,5m hoch. Die bebaubare Breite beträgt nur 20cm und ist 20 Meter lang.

Deshalb als Ausweg : Könnte man auch ein Hochbeet von 1,5m errichten und auf diesem eine kurze aber dichte Hecke pflanzen die sagen wir mal 50cm hoch ist ? Ich möchte wirklich diese Hackf**esse von dem nicht mehr sehen, noch weder angespuckt oder mit Bierflaschen beworfen werden. Polizei war auch schon da und der "edle Herr" war auch schon mehrmals im Gefängnis wegen Drogen- als auch Alkoholmißbrauchs und anderen Dingen. D.h. er hat Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen. Die Situation ist unerträglich. Freunde oder Verwandte kommen schon garnicht mehr vorbei und wollen sich nur außerhalb mit mir treffen. Trotzdem davonlaufen möchte ich auch nicht. Wäre also die Idee mit dem Hochbeet machbar ?

Rein rechtlich gesehen erlaubt das Grünflächenrecht oder auch Baurecht die Errichtung bis 2m aber das Nachbarschaftsrecht verbietet es wieder. Das ist es was die Lage so schwierig macht.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht
neuer Eigentümer will Hecke auf 2m gekürzt haben

Wir, eine Eigentümergemeinschaft aus 3 Geschwistern haben auf der Südseite unseres Grundstück einen neuen Eigentümer. ca 1Jahr. Diese Seite wird durch einen Maschendrahtzaun und eine Hainbuchenhecke begrenzt. ca 12m lang, danach schließen sich zum Nachbargrundstück 3 gemauerte Garagen mit der Rückseite an. Hecke und Garagen schließen einen Garten ein, den ich mit meiner Familie nutze Auf Seiten des Nachbarn verläuft an dieser Seite eine gepflastere Einfahrt zum hinteren Bereich des Grundstückes. Unsere Hecke ist ca 50 Jahre alt, 1m dick und so hoch wie die anschließenden Garagen, ca 3m.

Im vorderen Bereich hat der Nachbar ein Stahltor, welches im offenen Zustand an der Seite mit einem Schnapper offengehalten wird.

Der Nachbar hat sich Anfang diesen Monats(März 2015) bei meinem Schwager, der auch auf diesem unseren Grundstück wohnt, darüber beschwert, das er diesen Schnapper nicht mehr nutzen kann, weil unsere Hecke auf seine Seite wächst.

Heute,29 03.2015, bekomme ich einen "netten" Brief, indem der Nachbar nochmal schriftlich auf diesen Umstand hinweist.

Soweit so gut, ich schneide diese Hecke seitdem wir vor 15 Jahren hierher gezogen sind. Und zwar wie mein Schwiegervater davor immer im Juli.

Leider weist der Nachbar auch darauf hin, das an Grundstücksgrenzen die Hecke nicht höher als 2m sein darf, was er mit diesem Brief anmahnt und zur Wahrung der Verjährungsfrist hiermit angibt, falls ihn die Hecke irgendwann mal stört.

Meine Frage jetzt: muss ich die Hecke auf 2 m zurückschneiden, wenn er innerhalb von 5 Jahren das jetzt verlangt. Den Vorbesitzer hat das nicht gestört. Die Hecke war bei unserem Einzug weit über 3m hoch, zwecks des leichteren Beschneidens habe ich sie auf 3m gekürzt. Wenn ich sie auf 2m kürze habe ich Angst, das die Hecke abstirbt, zum anderen können die Nachbarn, da gibt es eine offene Tagesbetreung, uns dann quasi auf die Terrasse schauen, die auf Wohnungshöhe ca. 1.50m über Gartenniveau liegt.

Nachbarschaftsrecht, Frist
Nachbarn beschweren sich per Briefe vom Anwalt über jede Kleinigkeit

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich wohnen seit einem halben Jahr in ein 4 Parteien Haus und bekommen wegen jeder Kleinigkeit von einem älteren Ehepärchen Mahnbriefe, nur weil der Nachbar Anwalt ist und die Frau von ihm meint, irgendwelche Sonderrechte zu haben, weil sie hier schon 40 Jahre im Haus wohnen (normale Mieter). Egal ob das unser Balkon ist, wenn der was daran nicht gefällt, sei es Pflanzen, Weihnachtsbeleuchtung, Deko, Flaggen( wegen der Fussball WM) etc.droht sie uns mit Briefen (mit den Briefkopf ihres Mannes), es zu ändern oder zu entfernen. Aber nicht nur an den Balkon stört sie sich, egal ob es das Treppenhaus oder der Hausmüll ist, sie sucht immer irgendwas um uns mit irgendwelche Aufforderungsbriefe zu belästigen. Auf ein Gespräch wird sich gar nicht erst eingelassen, wir haben es schon so oft versucht. Unserm Vermieter haben wir es auch schon gemeldet und er ist auch auf unserer Seite weil der Fall schon seit Jahren bekannt ist und durch deren Aktion schon 5 Familien ausgezogen sind. Nur so wirklich darum kümmern tun die sich nicht. Wir werden zwar vertröstet das der Vermieter sich mit denen in Verbindung setzt und sie bittet das mit den Briefen zu unterlassen, aber so wirklich glauben tue ich nicht dran. Meine Frage: Was kann man noch dagegen unternehmen, damit das aufhört? Ich hab auch keine Kraft mehr dazu sich wegen so ein blödsinn jedesmal aufzuregen, weil ich auch schwanger bin. Danke schon mal!

Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit
Nachbar lässt durch eine Firma ohne meine Erlaubnis meine Garagenwand -zigfach durchbohren, um einen

Hallo :) Gesetzt den Fall, man erwirbt ein Grundstück, auf dem sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine eigene Garage befindet, an die der Grundstücksnachbar vor geraumer Zeit seinen Sichtschutzzaun angedübelt hat, ohne dass der frühere Grundstückseigentümerund Garageneigentümer eine (schriftliche) Einwilligung gegeben hat.

Der Käufer des Grundstücks mit der grenzständigen Garage hat kürzlich mitbekommen, dass der Nachbar dessen Sichtschutzzaun, der garagenhoch ist, durch einen neuen hat ersetzen lassen und das, ohne mit dem aktuellen Grundstücksnachbarn und Garageneigentümer zu sprechen, vielmehr hat dieser jetzt die Garagenwand mind. 20x beim Durchbohren etc.-zigfach beschädigt (multiple Sachbeschädigung). Der frühere Eigentümer der Garage hat zu keiner Zeit seine Einwilligung zum Anbohren seiner Garage gegeben, der neue, jetzige Eigentümer verlangt unverzüglich den Rückbau des ohne Zustimmung angebrachten hohen Sichtschutzzauns und eine Wiederherstellung und fachgerechte Reparatur der Garagenwand bzw., dass diese durch eine neue ersetzt wird, nur dies ist bei einer Fertiggarage wohl nur schwerlich zu bewerkstelligen.

Ich sehe es juristisch so, dass der aktuelle Grundstückseigentümer den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns verlangen kann, so auch die vollständige Reparatur bzw. Wiederherstellung der Garagenwand. Auch wurde mit dem Garageneigentümer zu keiner Zeit über die Erneuerung des Zauns gesprochen, erst recht hat dieser natürlich nicht gewusst, dass seine Garagenwand zifgach durchbohrt und hierbei massiv beschädigt worden ist, er verlangt, dass der Nachbar für den gesamten Schaden in voller Höhe aufkommt und seinen Zaun so anbringt, dass die Garagenwand, die ihm ja nicht gehört, nicht in Anspruch genommen wird.

Selbst dann, wenn der fühere Garageneigentümer seine Zustimmung zur Anbringung des Zauns gegeben hätte, muss der jetzige hiermit nicht einverstanden sein und hätte schon allein deshalb den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns von seiner Garagenwand verlangen können.

Wie seht ihr diesen Fall ?

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Mietrecht, Immobilien, Jura, Nachbarschaftsrecht
nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Fundament Garageneinfahrt reicht bis 15cm auf Nachbargrundstück. Entfernung?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem, daß Fundament meiner Garageneninfahrt ( Pallisadeneinfassung der Pflastersteine ) reicht bis zu 15cm auf das Grundstück meiner Nachbarn. Die Einfahrt wurde vor ca. 7-8 Jahren errichtet, damals mit mündlicher Duldung der Nachbarn, daß das Fundament ihr Grundstück berühren darf. Damals stand dort eine Tujahecke im Beet als Grenze, mittlerweile sind wir mit den Nachbarn zerstritten, der Nachbar möchte nun eine Mauer als Grenzbebauung errichten. Nun hat er uns aufgefordert, dass Fundament zu entfernen, es reicht bis zu 15cm in sein Grundstück.Das Fundament würde ich eher als unterirdisch und normal nicht sichtbar bezeichnen. Der Nachbar pflastert zusätzlich sein Grundstück, hat seine Fläche dementsprechend tief ausgekoffert, würden wir das Fundament entfernen, besteht die Gefahr das die Pallisadeneinfassung umkippt, bzw. durch das auskoffern des Nachbarn würde unsere höher liegende Einfahrt evtl. absacken. Was kann ich, oder muß ich tun? Im Zweifel würde ich eine Reihe Pflaster entfernen, sodass die Pallisaden inkl. Fundament auf unserem Grundstück stehen, was die Einfahrt aber enger macht. Zur Zeit stehen die Pallisaden außen bündig zur Grenze, lediglich dessen Fudament ragt in das Nachbargrundstück mit max. 15cm. Bisher war es geduldet worden.

Für Tips währe ich sehr dankbar.

Herzlichen Dank aus NRW.

Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht
Wurzeln einer alten Eiche stören Nachbarn

Hallo, ich habe mich gerade hier neu registriert, war aber auch vorher schon ziemlich oft auf dieser Seite unterwegs. Nun habe ich selber eine Frage, die hier so noch nicht diskutiert wurde.

Folgender Sachverhalt. Auf unserem Grundstück befindet sich am Rand, quasi auf Grenze, eine 100jährige Eiche. Als wir vor ca. 25 Jahren dort gebaut haben, wollten wir sie fällen lassen, was uns jedoch untersagt wurde, da sie unter Naturschutz steht ("vitale, landschaftsprägende Eiche"). Unser Nachbar hatte bereits einige Jahre zuvor dort gebaut und sein (unterkellertes) Haus steht nur 3 meter davon entfernt.

Nun macht uns eben dieser Nachbar darauf aufmerksam, dass das Pflaster, dass direkt zwischen der Eiche und seinem Haus verläuft, durch die Wurzeln angehoben wurde und er befürchtet außerdem, dass sie in das Mauerwerk seines Kellers eindringen könnten bzw. bereits sind. Er hat es zwar noch nicht so formuliert aber er will natürlich darauf hinaus, dass wir für die Beseitigung der Wurzeln und Schäden aufkommen sollen.

Frage: Darf er das tatsächlich von uns verlangen? Grundsätzlich hat er natürlich das Recht auf seiner Seite(?). Aber a) steht die Eiche unter Naturschutz, b) stand die Eiche bereits, bevor er dort gebaut hat und c) er musste damit rechnen, dass das früher oder später passiert.

Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlichst Voraus. Evtl. gibt es ja einen ähnlichen Präzedenzfall, den jemand kennt.

Gruß, KivasF

Baum, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Wurzel
Nachbar beschwert sich über Bepflanzung am Gartenzaun

Meine Eltern liebten es Grün die Nachbarn eher kahl und gepflastert. Ein seit Jahrzehten bestehender Bewuchs aus Eiben, Koniferen, Hängezeder und Zierstraüchern zwischen 50cm und 2m vom Zaun entfernt, ist den Nachbarn ein Dorn im Auge. Früher haben meine Eltern jedes Jahr bei den Nachbarn, auch an den anderen Grundstücksgrenzen, die Seiten der Nachbarn beschnitten, also von den Nachbargrundstücken aus. Seit ein paar Jahren können meine Eltern das nicht mehr tun. Laut BGB § 910 kann der Nachbar, so wie ich es kenne, Herübergewachsenes selber abschneiden. Die anderen Nachbarn tun das nun auch schon ein paar Jahre. Die besagten Nachbarn hadern aber mit ihrem Schicksal. 2007 beschwerten sie sich schriftlich. Schrieben, dass sie wenn sie Laubsäcke gestellt bekommen hätten, hätten sie auch Zweige selber abgeschnitten. Da sie sich auch über überhängende Äste in über 3m Höhe und herüberfallende Eibenfrüchte beschwerten, fragte ich eine Rechtsberatung. Dort wurde mir gesagt, der Luftraum wäre sozusagen frei. Wenn keine Gefährdung oder eine Behinderung besteht können Äste über den Zaun wachsen und herunterfallende "Natur" ist auch zu dulden. Ich ließ zum Frieden zur Nachbarschaft alle störenden Äste von einer Firma entfernen. Der Chef erklärte ihnen dies auch als letzten Kulanzakt. Jetzt beschweren diese Nachbarn sich wieder und drohen mit Klage. Wie sieht es nun damit rechtlich aus?

Garten, Nachbarschaftsrecht
Absturzgefahr, Zaun ist wohl Pflicht. Aber, wohin muss er und wie hoch muss er sein?

Hallo zusammen,

wir haben am Hang gebaut, und damit für den Nachbarn über uns eine potenzielle Sturzgefahr an der Grundstücksgrenze geschaffen, denn dort geht es nun etwa 5m steil bergab. Einen Zaun haben wir bisher nicht errichtet, weil auf der Grenze eine Lorbeerhecke wächst. Zwischenzeitlich wurde das Haus verkauft, und die neuen Nachbarn haben Zuwachs bekommen, der nun im Alter ist wo er schnell mal durch den Lorbeerbusch nach unten rutschen und stürzen könnte. Das wollen wir natürlich nicht, also boten wir an den Zaun zu erreichen. Ob wir das müssen steht jetzt erstmal auf einem anderen Blatt.

Das Problem ist ein anderes. Des Nachbars Hecke wurde quasi auf der Grenze gepflanzt, bestenfalls 20 cm dahinter, sicher aber kein halber Meter, was meines Wissens der Mindestabstand wäre. Nun gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: A - Die Hecke muss weg damit der Zaun auf der Grenze stehen kann, B - Wir verschenken einen halben Meter unseres Grundstücks und lassen die Hecke stehen. Ich finde beides nicht gut, aber eine der beiden Varianten wird es wohl werden.

Kann jemand was zur baurechtlichen Situation sagen? Wie weit müsste die Hecke weg sein? Und, by the way, wie hoch muss eigentlcih der Zaun sein? Und, muss es überhaupt ein Zaun sein, reichen hier nicht dezentere Stahlseile? Wir wohnen in NRW.

Dank

Gartenzaun, Nachbarschaftsrecht, Sichtschutz, Zaun

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