Rolladen "kaputt" Mietwohnung - Vermieter Stur.

Hallo liebe Leute ich habe ein arghes Problem mit meinem Vermieter Ich bin vor 2 Monaten Umgezogen wir haben Rolläden in der Wohnung, bei dem im Schlafzimmer ist seit einzug scheinbar das Band verdreht und es geht nur sehr schwer hoch, so dass meine Freundin es alleine nicht schafft und es läuft schief runter. Ich habe meinem Vermieter das erzählt, der meinte nur das er nichts machen könnte das war schon so als er hier noch wohnte. Jetzt ist auch noch der Rolladen im Wohnzimmer kaputt der klemmt auf dem oberen drittel fest der hat ein Motor und geht weder hoch noch runter.. jetzt habe ich hier überall gelesen es ist Mietsache und der Vermieter muss für die Wartung und Reparatur aufkommen. Mein Problem er hat uns die Wohnung unte randerem schön gemacht mit der Aussage "und überalls Rolläden in der Wohnung" das war ein Grund warum wir die Wohnung genommen haben... Jetzt meint er, er will die nicht reparieren lassen bzw. er will die Rechnung nicht zahlen nur hochziehen und feststellen so das wir sie nichtmehr benutzten können - meine Frage darf er das einfach so? Am besten sind seine Ausreden von wegen die sind nur zum einbruchschutz darum geht das im Schlafzimmer auch so schwer - ich war mir immer der meineung Rolläden sind Licht /Lärm /Wärme/Einbruchschutz Ich bin Vollrechtschutz versichert nur bin unsicher ob ich gleich nach 2 Monaten zum Anwalt gehe? Jemand ne Ahnung?

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Alte Rolladenaufhängung gerissen - Wer muß die Reparatur zahlen, Mieter oder Vermieter?

Ist-Zustand: Ich bin Wohnungsmieter in einem Haus das ca. 40 - 50 Jahre alt ist. Nach meinen Informationen sind seit dem Bau des Hauses keine nennenswerten Sanierungen oder Neuerungen im Haus gemacht worden. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten bis 150 € im Einzelfall trägt.

Vorfall: Die Rolladenhalterung, d.h. die Aufhängung der Lamellen im Rolladenkasten über dem Fenster, sind beim Hochziehen des Rolladens gerissen. Ich dachte erst der Rolladengurt in der Wand zum Hochziehen sei gerissen und habe ihn ersetzt. Danach konnte ich den Rolladen jedoch immer noch nicht hochziehen und habe daraufhin die Vermieterin informiert. Diese hat einen Handwerker beauftragt nachzusehen und dieser hat festgestellt, dass die Aufhängung des Rolladens an sich gerissen war. Er hat sie ausgetauscht und dann lies sich der Rolladen wieder bewegen.

Ich soll nun die Reparatur bezahlen, bzw. meine Vermieterin hat die Kosten der Rechnung bereits bei der Rückzahlung meiner Jahresnebenkostenabrechnung für 2008 abgezogen. (ich hätte Geld zurück bekommen)

Frage: Muss ich als Mieter diese Kosten tragen??? Die Rechnung beträgt 44,17 €. Meiner Meinung nach ist das ein normaler Verschleiß, da der Rolladen so alt wie das Haus ist und ich gerade mal 3 ½ Jahre hier wohne.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon im Voraus!

Mietwohnung, Recht, Reparaturkosten

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