Mitbewohnerin weigert sich, auszuziehen, was nun?

Folgender Fall:

Mieter M nimmt Bekannte B vorübergehend aus Gefälligkeit in seiner Wohnung auf. B ist aber nicht die Lebensgefährtin von M und es besteht auch sonst keinerlei Verhältnis zwischen den beiden. Er erlaubt ihr lediglich vorübergehend (für paar Monate) bei ihm einzuziehen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Die Wohnung hat M damals sowieso für 2 Personen angemietet, da seine Ex-Freundin da noch bei ihm wohnte.

Nun muss M aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt und kündigt seine Wohnung fristgerecht. B wird natürlich auch informiert, dass sie spätestens zum Auszugstermin von M auch ausziehen muss. Der Auszugstermin rückt näher, B macht aber keine Anstalten, die Wohnung zu verlassen. Es kommt daher zu Streit zwischen B und M. Am Übergabetermin hat M all seine Sachen und Möbel ausgeräumt., der Hausrat von B ist aber noch da und B selber ist auch vor Ort. Der Vermieter ist natürlich sauer und weigert sich, die Wohnung zurückzunehmen. Er will mit B auch nichts zu tun haben, sondern für ihn ist lediglich M der Ansprechpartner und auch der Verantwortliche.

M stellt sich dagegen auf den Standpunkt, er habe die Wohnung geräumt und wenn diese von einer dritten Person, die dort kein Nutzungsrecht hat, besetzt wird, könne er auch nichts dafür, da sei dann zwar ärgerlich, aber letztlich ein Problem des Vermieters.

Wer hat nun Recht? Kann M sich aus der Affäre ziehen und bleibt alles am Vermieter hängen? Oder kann der Vermieter jetzt Räumungsklage gegen M einreichen, obwohl M die Wohnung ja schon geräumt hat?

Mietrecht, Mietvertrag, WG
Vermieter verschweigt Kältebrücke, Wohnung verschimmelt nun!

Folgendes Problem: Vor drei Monaten sind wir in unsere jetzige Wohnung gezogen, 2ter Stock. Über uns ist ein Speicher, der zum Aufhängen der Wäsche benötigt wird.

Was uns gleich aufgefallen ist, die Wohnung ist eisekalt, wird gar nicht richtig warm, trotz Heizung und die Wärme verschwindet schnell wieder. Nun hat die Wohnung in einem Zimmer, zufällig mein Schlafzimmer, angefangen zu schimmeln am Rand von Wand zur Decke, sowie am Fenster, trotz regelmäßigem Lüften.

Als wir den Vermieter darauf ansprachen, gestand er, dass er von dem Problem wüsste und es wäre angeblich ein Lüftungsproblem, dabei lüften wir genug. Zudem ist Winter, man kann auch nicht Tag und Nacht das Fenster auflassen. Aber keine Wohnung schimmelt so schnell.

Er sagte, es wäre schon einmal passiert und damals ein Gutachten gemacht worden, welches bestätigte, dass die Wohnung eine Kältebrücke sei. Die anderen Wohnungen haben das Problem nicht. Hinzu kommt, dass auf dem Speicher immer das Fenster auf ist, wo es reinregnet und das Kondenswasser des Trockners wird über einen Schlauch auch noch ins Mauerwerk geleitet - all das genau über meinem Schlafzimmer.

Dass es nun schimmelt, sei aber unser Problem, weil wir nicht genug lüften würden. Doch der Vermieter wusste eindeutig von dem Mängel und hat uns nicht darüber in Kenntnis gesetzt, bevor wir die Wohnung gemietet haben. Nun haben wir bereits auf die Schnelle eine neue Wohnung und können dieses Jahr auch noch umziehen, aber der Vermieter besteht darauf, solange kein Nachmieter gefunden wird, müssen wir weiter zahlen. Er kam uns entgegen und meinte bis Ende Januar. Dass vor Weihnachten wohl niemand mehr die Wohnung nehmen wird, war uns selbst klar, aber die Wohnung muss zudem erst einmal renoviert werden, was bedeutet, dass so schnell gar kein Nachmieter in die Wohnung kann. Ist das rechtens, dass wir weiter zahlen müssen, trotz dieser Mängel und den gesundheitlichen Risiken? Soweit wir ausgerechnet haben, können wir die Miete um bis zu 100€ senken lassen. Steht uns noch ein anderweitiges, außerordentliches Kündigungsrecht zu, da dies ja nun einmal Betrug ist? Oder haben wir sonst noch andere Möglichkeiten, aus dem Vertrag schneller heraus zu kommen? Eventuell Schadensersatz? Der Raum, der vollkommen verschimmelt ist, ist immerhin ein Schlafzimmer und bis wir umziehen, müssen wir schließlich weiterhin hier drin wohnen.

Ich danke schon mal für Antworten und hoffe, ihr könnt mir helfen (:

Kündigung, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag
Wohnung ohne Heizung im Bad, Küche und WC, Schimmeldämpfe und Heizungsausfall: wie Mietminderung?

Ich bin Anfang des Monats in eine Wohnung gezogen, bei der ich erst bei Bewohnung größere Mängel festgestellt habe: Bei Schlüsselübergabe wurden mir ein müffeliger Geruch gewahr. Bei der Besichtigung waren noch z. T. Möbel drin, diesen Geruch nimmt man sofort wahr, wenn man von draußen zur Haustür hereinkommt, dort befindet sich dann der Abgang zum Keller, wo v. a. in meinem Keller starker Schimmel an den Wänden ist. Der Vermieter zeigte bei Besichtigung einen falschen Keller, dessen Wände gestrichen und ohne Schimmelbefall waren. Meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoß 2 Meter weiter von der Haustür, deswegen bin ich direkt von dem Schimmelgeruch bzw. den Dämpfen betroffen. Aufgrund dieser Tatsache habe ich mit dem Vermieter direkt nach Einzug mündlich vereinbart, dass ich wieder ausziehen werde, die volle Miete weiter zahle, dafür ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung kann. Die Schimmeldämpfe nimmt man kurzzeitig wahr, wenn man meinen Flur betritt, aber dann schon nicht mehr, das liegt wohl an den Möbeln in der Wohnung. Bei Schlüsselübergabe war die Wohnung leer und da habe ich das die ganze Zeit über gerochen. Das ist schon ein erheblicher Gesundheitsschaden (mgl. Asthma, Krebs). Ein weiterer Mangel ist die fehlende Heizung im Bad. Das befindet sich als Raum ohne Zwischentür im Anschluss an der Küche. In beiden Räumen als auch im extra WC befinden sich keine Heizkörper. Ich hatte vorher mal in einer Wohnung gewohnt, wo sich das Bad ohne Heizung von den Heizungsrohren, die dort verliefen, erwärmte, aber auch nur auf 18 Grad. Hier ist es so, dass es zwar ne Menge Rohre im WC gibt, aber dort nichts warm wird. Hier gibt es nur alte Gaseinzelöfen in 2 Zimmern, da werden keine Rohre warm, wie ich vorher angenommen hatte. Am schlimmsten ist aber die Kälte in der Küche/Dusche, dort herrscht derzeit eine Zimmertemperatur von 10 Grad, wenn es draußen kälter wird, wird die Temperatur weiter absinken. Das ist im Prinzip ein unbewohnbarer Mangel. Ich habe mit so etwas nicht gerechnet, da der Vormieter fast 4 Jahre dort gewohnt hat, ich mir aber jetzt nicht mehr erklären kann, wie man es so lange in der Wohnung aushalten kann. Ich beheize die Dusche/Küche teilweise mit einem Heizstrahler, das verursacht Stromkosten von ca. 50 Cent/Tag, wenn ich den nur 1-2h einschalte. Da kommen echt Kosten auf mich zu! Zudem ist die Miete der Wohnung selber schon sehr hoch. Der Vermieter wollte im Schlaf- u. Wohnzimmer neue Heizkörper anbringen lassen, wenn ich in der Wohnung hätte bleiben wollen. Das hatten wir mündlich vor dem Einzug, nach Vertragsunterzeichnung vereinbart, da mir der Vormieter von ungeheuren Kosten beim Gas durch wohl defekte Heizkörper berichtete. Da wusste ich noch nicht von der fehlenden Badheizung. Seit 5 Tagen ist die Heizung im Wohnzimmer ausgefallen, die Reparatur wird noch 1 Woche dauern. Soll ich für diese Mängel Mietminderung verlangen? Wenn ich in 1-2 Monaten noch keine neue Whg habe, muss ich wohl!

Wohnung, Schimmel, Recht, Mietrecht, Heizung, Mietvertrag
Kündigung eines Mietverhältnisses- Denkmalgeschütztes Haus

Hallo ihrs,

Ich versuche euch das Thema um das es geht kurz und knackig zu erläutern:):

Wir (3 Personen) wohnen in Form einer Wohngemeinschaft einem über 100 Jahre alten Haus, welches unter Denkmalschutz steht. In den letzten Jahren wurde vieles nicht saniert oder renoviert. Ausserdem liegt unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bin Hauptmieter.

Nun haben wir (ich) einen neuen Vermieter (Eine Architektenfirma) bekommen. Dieser möchte am liebsten neue Veträge aufsetzen und forderte uns auf einen Mietaufhebungsvetrag zuzustimmen. das habe ich nicht getan. Um unsere Immobilie "attraktiver" zu machen wurden uns bereits Mieterhöhungen und Modernisierungskosten angekündigt, Außerdem sollten die Nebenkosten um 20 Euro erhöhnt werden, da nun ein Hausmeister tätig werden soll. Wir haben auf unseren Mietvertrag verwiesen, in dem keine Hausmeisterkosten oder eine solche Stelle vereinbart sind und zahlen weiterhin den alten Betrag.

Nurn habe ich ein paar Fragen: a) Der Vermieter darf doch nur um 20% die Miete erhöhen, da in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist oder? Kann die Mieterhöhung mehr betragen wegen eines "Inflationsausgleiches"?

b) Darf der Vermieter nur die Modernisierungskosten innerhalb unserer Wohnung zu 11 Prozent anrechnen und muss er nachweisen wie sich die Kosten zusammensetzen? Müssen wir solchen Modernisierung (keine energetischen) zustimmen, denn unsere Wohnung befindet sich in einm weitesgehend ordentlichen Zustand? Alle Fenster wurden von unserem alten Vermieter erst erneuert.. Dürfen andere Modernisierungen mitberechnet werden (Hausflur, Fassade usw)?

c) Der Vermieter möchte nicht einziehen und wir fallen auch nicht durch Mietrechtsverletzungen auf. Kann der Vermieter uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen um das denkmalgeschützte Haus komplett sanieren zu können? Es heißt hierzu als Kündigungsgrund:

Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.

Welche Auflagen hat er denn dabei zu erfüllen...muss er nachweisen das er das ganze Haus komplett sanieren kann (finanziell), was ist mit den anderen Mietparteien im Haus und muss er uns wieder einziehen lassen usw? Das Haus steht unter Denkmalschutz...kann er einfach so alles sanieren? Wir wollen in dem Haus wohnen bleiben!!!...kann nicht eine finanzielle Verwertung durch Erhöhung der Miete sichergestellt werden? Wer entscheidet oder wer weiß ob ihm Nachteile entstehen?

d) Der Vermieter hat gleich nebenan ein Haus und dort beträgt die Kaltmiete schon 300€ mehr und auch die Nebenkosten sind 20 € mehr. Es liegt auf der Hand dass der Vermieter die gleichen Preise nach Sanierung in unserer Wohnung einführen möchte. Außerdem hat er vor ddas Geschäft nebenan zu vergrößern. Er kann doch nicht zwei nebenstehende Häuser so einfach verbinden (Brandschutz)

Haus, Kündigung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Waschmaschine nicht erlaubt laut Vermieter?

Der Vermieter untersagt mir, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Einen Waschkeller gibt es nicht. Ich musste den Mietvertrag unterschreiben, da es nur sehr wenig bis keine andere Optionen gab. Um die Ecke ist ein Waschcenter, also eigentlich halb so wild.

Die Begründung lautet, dass es in anderen Wohnungen Schimmel gab, da die Mieter die Räume nicht geheizt und nasse Wäsche aufgehängt haben. Der Vermieter hat auch gesagt, dass er kontrollieren will, ob ich eine Waschmaschine aufgestellt habe. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das absolut nicht rechtens ist. Der Vermieter darf doch nicht meine Wohnung betreten, um mich zu kontrollieren.

Mir kommt die ganze Sache etwas spanisch vor. Früher gab es zu der Wohnung 3 Schlüssel(laut Mietvertrag des Vormieters). Ich habe aber nur 2 bekommen und dies wurde auch so in meinem Mietvertrag festgehalten. Irgendwie hab ich große Sorgen, dass noch ein weiterer Schlüssel existiert und der Vermieter sich so Zugang zu meiner Wohnung verschaffen will. Darf ich eventuell das Schloss bei diesem Verdacht tauschen?

Im Mietvertrag steht lediglich, dass es verboten ist, eine Waschmaschine aufzustellen. Der Grund wurde aber nicht weiter festgehalten. Laut Internet wäre so eine Klausel nur mit guter Begründung wirksam. Stimmt das? Wäre es theoretisch möglich eine Maschine in ferner Zukunft aufzustellen?

Waschmaschine, Vermieter, Mietvertrag
Muss ein Bürge die Wohnung mit kündigen?

. Also : ich hab, als ich damals umgezogen bin meine Mutter als Bürge gebraucht da ich nur Elterngeld bezogen habe. NUn hab ich am 22.6.2011 die Wohnung fristgerecht zum 1.10.2011 gekündigt.Diese Kündigung wurde nicht akzeptiert,da meine Mutter nicht mit unterschrieben hat. So haben wir eine Bestätigung von meiner Mutter geschickt, welche nicht akzeptiert wurde weil wir beide nicht auf einer Kündigung unterschrieben haben.Daraufhin haben wir nochmals ein Kündigungsschreiben hingeschickt welches angenommen wurde ... aber jetzt kommt der Hammer zum 31.12.2011 da als Eingang nicht das erste Schreiben gilt sondern das Letzte eingegangen am 26.9.2011. Was ja abgesehen davon, dass ich rechtzeitig gekündigt habe zwar frech ist weil die sich ja auch hätten gleich richtig ausdrücken können wie sie was akzeptieren, aber nun das nächste Problem darstellt ... nämlich das ich ab 1.11. meine neue Wohnung angemiete hab und da ja theoretisch 2 monate doppelt zahlen müsste. Nun habe ich gehört, das ein Bürge garnicht die Wohnung mit kündigen muss ... warum auch ??? Zusätzlich kommt hin zu , das meine Mutter im eigentlichen Mietvertrag garnicht unterschrieben hat, lediglich ein Zusatzblatt ausgefüllt hat was ich aber (glaube ich zu 98%) garnicht abgegeben habe. Mir ist das Blatt nämlich mal beim Akten sortieren in die Hände gefallen. Hat jemand nen ganz schnellen Tip für mich ??? LG Romy

Mietvertrag, Bürge
Makler stellt 2 unterschiedliche Mietverträge für Mieter und Vermieter aus. Welcher gilt?

Hallo!

Ein MIeter hat im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erfahren, dass der Eigentümer einen "ganz anderen Vertragsinhalt" vorliegen hat, als er selbst. Man gehe davon aus,
der Hausverwalter bei dem er seinerzeit den Mietvertrag unterschrieb, habe sein Mandat im Rahmen der Geschäftsaufgabe niedergelegt. Die MIete wurde von Anfang an komplett und direkt an die Bankverbindung des Eigentümers gezahlt.

Überraschenderweise erhielt der MIeter die erste Abrechnung nach 26 Monaten Mietzeit dann auch direkt vom Eigentümer.

Dieser erhebt darin eine etwas andere Kostenrechnung, als laut mieterseitigem Mietvertrag zu erfüllen wäre. Im Grunde geht man zahlenmäßig davon aus, dass genau der Betrag der Nebenkosten seit 2 Jahren nicht gezahlt wird... Was der MIeter seines Wissen rechtmäßig "warm" zahlt., steht im Exemplar des Eigentümers als Kaltmiete.

Dem Sachverhalt geschuldet, sieht dann auch die BK-Nachzahlung des Mieters aus. ^^

Bekräftigt wird dieses Vorgehen sowohl fernmündlich, als auch schriftlich durch den Eigentümer persönlich mit §XY des beidseitig unterzeichneten MIetvertrages, der mieterseitig etwas ganz anderes als den Mietzins und Nebenkosten regelt.

Interessant beim Mieter, die Vereinabrungen:

§xx Mietgegenstand: ....... "eine bestimmte Wohnfläche wird nicht vereinbart." ...... und ferner

§xy Miete, NK; Zahlungsweise "Soweit Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind, wird von einer Wohnfläche der Wohnung von xx m² ausgegangen."

Hier erfolgt die einzige zahlentliche Nennung einer Wöhnfläche zum Zwecke der BK-Abrechnung.

Mittlerweile weiß man, dass die Wohnung ca 35 % größer ist.

Ich habe nun schon einige Tage mit der Suche im www zugebracht. Kein Suchergebnis ist mir konkret genug, da der Fall doch recht speziell scheint..

Noch immer stellen sich mir einige Fragen:

  1. Wie sieht es rechtlich bei diesem Vorgang der "Urkundenmanipulation" aus?

  2. Welcher Mietvertrag hätte Gültigkeit, welche Bestandteile, ab wann und warum?

  3. Gilt zum Beispiel die 10 % Regelung bei der Wohnflächenberechnung, sodass der Vermieter die Miete einfach anpassen kann?

  4. Muss der Mieter die Nebenkostenrechnung tatsächlich nachzahlen, vielleicht sogar ab Einzug?

Wie kann man sich generell vorteilhaft verhalten?

Mit bestem Dank für Eure rechtskundigen Antworten.

Valenzetti

Mietrecht, Mietvertrag
Nebenkostenabrechnung - Problem: eine Ölheizung für zwei Häuser

Umrüstung von Öl- auf Gasheizung Auf einem Grundstück stehen zwei Häuser. In dem einen Haus befindet sich eine Ölheizung, die beide Häuser mit Wärme und Warmwasser versorgt. Der Heizungsverbrauch in beiden Häusern ist sehr sehr unterschiedlich.Wie kann am sinnvollsten eine separate Versorgung vorgenommen werden? Das Ablesen über Erfassungsröhrchen an allen Heizkörpern und einer Umlage von 30 % für die qm und 70 % über den Verbrauch kommt auch nicht in Frage, weil das eine Haus die untere Etage mit einem Kachelofen erwärmt. Außerdem steht im Mietvertrag: Schlüssel 50:50. Am gerechtesten wäre eigentlich 100 % nach Verbrauch - geht das???Welche wirtschaftlich günstigen Möglichkeiten der separaten Bereitstellung und Erfassung gibt es? Zusätzlicher Ölbrenner und separater Öltank? Gaskombigerät für eines der Häuser? Gas liegt bereits in der Straße. Könnten dabei die bestehenden Heißkörper weiter benutzt werden? Mit welchen Kosten ist für ein Gaskombigerät für Wärme und Heißwasser ist zu rechnen? Welche Kosten entstehen, wenn die Heizkörper von Öl auf Gas umgestellt werden? Damit wäre eine separate Erfassung der verbrauchten Energie pro Haus gegeben. Kann dann der Mieter aufgefordert werden, Gas beim Lieferanten selbst anzumelden (so wie das auch beim Strom geschieht)? Oder kann das Mietshaus auch komplett die Kosten für Öl direkt selbst tragen, wenn das Eigentümerhaus auf Gas umstellt? Dazu ergänzen muss ich noch, dass im Mietvertrag standardmäßig steht, dass nach qm – Verteilerschlüssel 50:50 bzw. Personen abgerechnet wird. Freue mich über kompetente Rückmeldungen. - Vielen Dank.

Mietvertrag, Gasheizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Ich habe meine Wohnung gekündigt und wollte mir eine neue Wohnung suchen. Die Wohnungssuche hatte aber bisher nicht die gewünschten Erfolge, weil mein Freund vor ca. 1,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun stehe ich 3 Wochen vor dem Abgabetermin meiner derzeitigen Wohnung und meine Vermieterin will den Mietvertrag nicht mal um 1 Monat verlängern und die Kündigung auch nicht rückgängig machen. Liegt es vielleicht daran, dass ich letztes Jahr schon einmal gekündigt habe und die Kündigung dann wieder zurückgezogen habe (aus anderen Gründen)? Kann sie mich denn einfach so vor die Tür setzen? Ich habe einen 1Jährigen Sohn und ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte (wirklich niemanden) und was soll ich denn dann mit den Möbeln machen? Wenn ich Obdachlos werde nimmt mir das Jugendamt sicher mein Baby weg oder? Das ist aber noch nicht alles......wir hätten vielleicht trotz Offenbarungseid eine Chance auf eine Wohnung nur jetzt kommts...die Arge hat einfach wirklich Grundlos für Juni 11 keine Miete bezahlt und der Vermieter dieser Wohnung verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung...diese bekommen wir nun nicht. Und DAS fällt meiner Vermieterin erst am 20. Juni auf? 3 Wochen vor dem Auszugstermin?! Wir müssen das nun klären, aber meine Befürchtung ist, dass die Arge sich mal wieder unendlich viel Zeit mit der Bearbeitung dieses Falles lässt. Und am 1.Juli ist die nächste Miete fällig. Unsere Vrmieterin sagte, wenn die Miete auch Anfang Juli nicht kommt, wird sie uns fristlos kündigen. Also sitzen wir so oder so quasi auf der Straße. Wenn ich die Juni Miete noch schnell nachzahle haben wir sowieso kein Geld mehr für die neue Kaution und wir sollen ja definitiv in 3 Wochen raus. Kann mir vielleicht jemand helfen? Oder mir einem Tipp geben? Ich will nicht auf die Straße und ich will meinen Sohn nicht verlieren.

LG, Bella

Kinder, Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ALG II, Arbeitsamt, obdachlos
Nachbar knallt ab 10 Uhr Türe laut zu

Hallo an alle, habe seit 2 Monaten neue Nachbarn bekommen und seit dem ist es eine reine Katastrophe hier zu wohnen.

  • ab 10 Uhr (da kommen immer erst heim) wird alle 15 Minuten im Treppenhaus die Wohnungtüre laut zugeknallt und bin leider direkt gegenüber. Die gehen vermutlich immer zum rauchen aber verhalten sich beim Treppe laufen extrem laut und knallen dann immer die Türe hinter sich zu
  • in der eigenen Wohnung werden ebenfalls immer die Türen zu geknallt, weiterhin ist der Fernseher immer sehr laut was mir jedoch nicht viel macht weil das wenigstens konstant die gleiche Lautstärke ist

Mein Vermieter wollte die schon längst rauswerfen, weil a) die Miete nicht gezahlt wird b) 2 Personen angegeben sind und es tatsächlich teilweise bis zu 6 Personen sind c) es sich wohl um Mietnomaden und Zigeuner handelt (das zweite Wort soll nicht beleidigend sein sondern es ist wirklich so) d) die sich total daneben benehmen: Flaschen werden in die Papiertonne geschmissen, unser Mülleimer wird mit benutzt, das Receiver Kabel wird einfach quer durchs Treppenhau verlegt usw.

Mein Vermieter war schon vor Gericht kann die jedoch wohl trotzdem nicht ohne weiteres aus der Wohnung schmeißen.

Meine Frage an euch: Kann ich etwas gegen die Ruhestörung unternehmen? Die Polizei meinte nur: Wir können eine Anzeige machen aber da werden sie kein Erfolg haben. Habe ich da einen schlechten Polizist erwischt oder ist das wirklich so?

Ich schlafe seit Wochen erst nachts um 1 Uhr ein anstatt wie sonst um 23 Uhr und bin langsam wirklich am Ende und es muss irgendwas passieren.

Den Mietvertrag kann ich nicht kündigen da ich einen 5-Jahresvertrag unterschrieben habe und noch zwei Jahre vor mir haben. Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit?

Kündigung, Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, Ruhestörung

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