Trennung, Partner zahlt Miete nicht etc..

Hallo,

ich schlidere kurz das Problem. Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt und jetzt kommt es zum schmutzigen Trennungskrieg. Als wir vor einem Jahr zusammengezogen sind haben wir beide den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe allerdings während dieser Zeit bis heute die Miete selbst getragen, da sie kaum Geld hatte. Nun habe ich Sie gebeten dass Sie bitte ausziehen soll und so schnell wie es geht. Sie erwiderte das es auch noch ihre Wohnung sei, womit sie auch Recht hat. Da sie aber nie Miete gezahlt hat ist der Vertrag von ihrer Seite nie erfüllt worden und ich kann den Anspruch erheben dass sie die Wohnung verlassen soll. Darüber hinaus könnte ich auch jetzt so hart sein und den mir zustehenden Mietanteil von 12 Monaten rückwirkend einklagen. Da sie aber auch Geld (von Ihrer Mutter für Möbel bekommen hat) wäre es eine +/- Null Rechnung. Ich kann versuchen das auf diese Ebene zu klären. Worum es mir eigentlich geht ist, das ich möchte dass sie schnellstmöglich aus dem Mietvertrag raus ist und nicht ständig in die Wohnung reinspaziert. Ich könnte das Schloss auswechseln, das ist rechtlich auch nicht ok, da sie ja mit im Vetrag steht. Der aber durch das nicht zahlen des Mietanteils doch nicht gültig ist oder? Über die Vereinbarung das sie nichts zahlt, existiert nur die mündliche Aussage und kein Schriftstück, das ich damit einverstanden bin? Wie soll ich vorgehen, was ist zu tun? Danke für Eure Antworten.

Trennung, Mietvertrag
Nach Trennung Mietvertrag ändern oder neu aufsetzen?

Meine Freundin und ich haben uns vor einigen Wochen getrennt und ich bin mittlerweile aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie zahlt jetzt die komplette Miete, aber wir stehen beide noch im Mietvertrag. Ich möchte nun aus dem Mietvertrag raus, damit ich nicht zur Kasse gebeten werden, falls sie auf einmal nicht mehr zahlt oder die Wohnung verkommen lässt. Leider wissen weder mein Vermieter, noch andere Leute die ich gefragt habe was nun genau zu tun ist.

Manche sagen es würde reichen einfach meinen Namen aus dem Vertrag zu streichen, einen Vermerk dazu am Ende des Mietvertrags zu setzen und das ganze von meiner Ex und dem Vermieter neu unterschreiben zu lassen. Andere sagen der Mietvertrag müsse aufgelöst werden und ein komplett neuer muss erstellt werden, in dem dann meine Ex als alleinige Mieterin eingetragen wird. Mein Vermieter wiederum meint, dass es reicht, wenn ich ihm eine Kündigung schreiben würde und ihm dazu die Schlüssel abgebe. Doch ich bezweifle, dass das reicht.

Falls der Mietvertrag neu aufgesetzt werden muss, habe ich rechtliche Mittel meine Ex dazu zu bringen, mit dem Vermieter einen neuen zu erstellen? Ich liege ihr schon seit Wochen damit in den Ohren, dass sie sich darum endlich kümmern soll, doch sie hat angeblich "keine Zeit" dazu... obwohl der Vermieter in der gleichen Straße wohnt.

Was ist zu tun?

Wohnung, Miete, Mietrecht, Trennung, Vermieter, Mietvertrag
Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick

Mieter, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Kontoauszug, Mieterschutzbund
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter
Miete zahlen ohne Vertrag?

Hallo, mein Name ist unwichtig und ich habe ein kleines Problem. Seit Januar wohne ich in einem Wg-Zimmer bei dem die Kaltmiete monatlich 200 beträgt und die Nebenkosten seperat 75. Ich hatte im Januar Kontakt mit dem Vermieter über E-mail. Er hieß mich dort wilkommen und schickte mir ein Mietvertrag Exemplar per E-Mail zum durchlesen. Ich schrieb ich sei soweit einverstanden jedoch würde ich gerne einen richtigen Vertrag unterzeichnen und über Kleinigkeiten noch Klarheit zu schaffen.

Seit dem habe ich keinen direkten Kontakt mehr zum Vermieter. In unserer Wohnung zahlt eine weitere Person keine Miete, da auch sie keinen Mietvertrag hat. Wir haben schonmal einen Brief an den Vermieter geschrieben, da es schon vor meinem Einzug ein paar Mängel zu beseitigen gab, jedoch hat er sich Nie gemeldet. Ich habe im Januar 200 Euro miete und 100 euro kaution überwiesen, aber seit dem nichtmehr gezahlt. Es ging mir auch ohne Mietvertrag mein Recht auf WOhngeld(da fsj) flöten. Die 75 Eur nebenkosten habe ich immer an meine andere Mitbewohnering überwiesen.

Da ich jetzt ausziehen werde ( ohne frist- da kein vertrag?) frage ich mich ob ich jetzt irgendwas zahlen muss.......

Ich will niemanden betrügen aber als Jetzt azubi bei einer ausbildung die ich bezahlen muss und eher finanzschwachen eltern kann ich jeden cent gebrauchen. Und er hat sich ja auch nicht gekümmert.

Ich bin ein bisschen verwirrt;)

Miete, Geld, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug
Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.

Hund, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, mieten
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Zweitunterschrift im Mietvertrag?

Hallo!

Ich muss bald umziehen und habe bereits eine Wohnung gefunden. Ich habe mich für diese beworben und mein Vater hat sich bereit erklärt, für mich zu bürgen, da ich selbst noch nicht genügend Geld verdiene, dass die Mietgesellschaft das akzeptiert. Der Mietvertrag wurde soweit schon fertig gemacht, das heißt, ich könnte die Wohnung nun bekommen. Allerdings möchten die Vermieter, dass mein Vater den Mietvertrag mit unterschreibt. Das will er aber nun nicht, er meint, er möchte "nur" für mich bürgen, aber nicht den Vertrag mit unterschreiben. Als ich ihn gefragt habe, was das für einen Unterschied macht, konnte er mir keine genaue Antwort geben, sondern meinte nur, dass er nicht in dieses Vertragsverhältnis mit rein will. Ich kann mir einfach nicht erklären, was nun der wirklich drastische Unterschied ist zwischen der Bürgschaft und dem Unterschreiben im Mietvertrag, sowohl für meinen Vater, als auch für die Vermieter, womit ich meine, dass ich nicht verstehe, warum es den Vermietern nicht reicht, dass er die Bürgschaftserklärung ausgefüllt hat und was der rechtliche Unterschied für meinen Vater wäre, wenn er jetzt anstelle der Bürgschaft den Mietvertrag mit mir zusammen unterschreiben würde.

Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Ich würde wirklich gerne verstehen, was das nun alles im Genauen bedeutet.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße!

Mietrecht, Mietvertrag, Bürgschaft
Nachbarn beschweren sich über Laute Musik...

Liebe Leute, Ich brauche dringend Euren Rat... Und zwar geht es um folgendes:

Mein Freund & Ich wohnen in einem 16 - Parteien Haus... und immerwieder kommen unsere Nachbarn, die unter uns wohnen hoch und beschweren sich über die "laute Musik". ... Am Anfang sind wie Ihen sehr entgegen gekomkmen und haben den Bass komplett rausgedreht und auf Zimmerlautstärke gehört... doch mittlerweile kommen sie auch bei der Lautstärke hoch. Dabei ist es gar nicht so laut und die anderen Nachbarn (auf unserer Etage) haben sich noch NIE beschwert! Generell ist es eig. ziemlich laut im Haus und die Nachbarin (70J. alt ca.), welche sich immer beschwert ist wohl irgendwie krank... denn sie übergibt sich jeden Tag öfters ...auch nachts!!! Und das stört ja mal richtig...aber wir beschweren uns nie...das gehört ja irgendwie dazu, wenn man in ein Haus zieht, indem mehrere Parteien wohnen...das es da auch etwas lauter sein kann. Sie hat sogar mal selbst die Musik richtig laut aufgedreht...und als wir sie drauf ansprachen, sagte sie : damit wir mal sehen wie es ist...

irgendwie der totale Kindergarten!

**Jetzt meine Frage: Kann sie rechtlich gegen uns vorgehen? Bzw. Wie sollen WIR reagieren? Was können wir da machen? ** Bis jetzt haben wir nie großartig was gesagt, als sie uns darauf angesprochen hat das wir die Musik runterdrehen sollen...aber nun reicht es irgendwie...

Bitte helft mir ;-) Danke schonmal! Liebe Grüße.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Recht, Mietvertrag, laute musik, Lautstärke
Campingplatzmietverträge sittenwidrig? Kündigungsklausel: Kündigung ohne Angaben von Gründen!

**Campingplatzmietverträge sittenwidrig? Kündigungsklausel: Kündigung ohne Angaben von Gründen, dürfte wohl wegen einseitiger Benachteiligung des Mieters rechtswidrig sein oder? ** Wer kennt sich mit dieser Materie aus? Bitte um Antwort?

Stelle man sich einmal folgende Situation vor! Man möchte sich ein wochenendhäuschen für sagen wir mal € 20000,- auf so einem Campingplatz vom Vormieter der Parzell kaufen. Im nun angefertigten Mietvertrag für die Parzell auf dem Campingpl. mit Verpächter, steht öfters bei denen folgender Satz: Beide Parteien können ohne Angaben von Gründen kündigen!

Alos ich kaufe mir ein Wochenendhaus, renoviere, bringe mit viel Liebe und Geld den sein Grundstück auf die Reihe und nach 2 Monaten gefällt dem Verpächter mein Gesicht nicht mehr und der spricht die kündigung aus, ohne Angaben von Gründen kündige ich oihnen hiermit, wie im Vertrag festgehalten! Das wäre wohl eine ziemlich einseitige Vormachtsstellung des Verpächters, der kann ja dann wie ein König regieren und vor allem schikanieren? Denke der Passus ist sittenwidrig, was wisst Ihr darüber?

gruß ottiman****

nicht gültig, da sittenwidrig 0%
Mieter zu einseitig benachteiligt 0%
solange du die Miete zahlst, kann der gar nicht wollen, wenn du nicht einstimmst in die Kündigung 0%
Diese Campingmietverträge sind so nicht rechtsbeständig 0%
Camping, Mietvertrag
Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegen

Hallo Allerseits,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Hausverwaltung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe vor 3 Wochen meine frisch sanierte Wohnung bezogen. Bei der Wohnungsübergabe (Mietvertrag war bereits seit Wochen unterschrieben) wurde mir mitgeteilt, dass in meiner Wohnung (Hinterhaus) ein 80L Warmwasserspeicher eingebaut wurde, um die Wohnung mit warmen Wasser zu versorgen. Deshalb habe ich logischerweise auch nur Kaltwasseranschlüsse in meiner Wohnung. Ich habe das erstmal so hingenommen, weil ich nicht wusste, wie sich ein solches Gerät auf meine monatlichen Kosten auswirkt. Als ich endlich mal Zeit hatte, mich mit dem Ding zu beschäftigen, habe ich festgestellt, dass dieses Teil mehr Strom verbraucht als alle meine restlichen Elektrogeräte zusammen!!!! Ich habe mir noch einmal den Mietvertrag angesehnen, da steht eindeutig drin, dass das Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Jetzt sehe ich natürlich nicht ein, dass ich auch noch doppelt zahle. Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrschnung meinen Warmwasseranteil aus den nebenkosten zu streichen. Das reicht mir aber nicht. Weder die Maklerin noch die Hausverwaltung haben mich bei der Wohnungsbesichtigung über den Einbau dieses Stromfressers informormiert. Im Gegenteil, im Mietvertrag wird auch noch behauptet, dass mein Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Das Schönste ist, dass mir niemand (nicht einmal der Hersteller) sagen kann, wie ich dieses Ding am energiesparendsten betreiben kann. Egal was ich an dem Regler ändere, mein Stromzähler (alles läuft über einen Zähler!!!) dreht sich wie ein Brummkreisel :-( Eine Schaltzeituhr kann ich auch nicht davorhängen, weil das Gerät nicht an einer Steckdose hängt sondern ein Stromkabel aus der Wand direkt in das Gerät führt.... Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? Ich will ja nicht gleich zum Anwalt rennen :-) Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen. Habe ich die Möglichkeit die Miete, um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern? Schließlich bezahle ich das Warmwasser ja angeblich mit den Nebenkosten....

Vielen Dank für schnelle Hilfe :-)

Mietwohnung, Vermieter, Stromverbrauch, Mietvertrag, Nebenkosten
wer muss zahlen bei verschleppten Wasserschaden

Hallo,

habe folgendes Problem: seit Jahren stand nach dem Duschen ständig Wasser im Bad. Wir führten das auf die Kaputte Duschabtrennung und die kaputen Fliesen und Verfugungen zurück. Nach vier Jahren lies unser Vermieter im letzten Herbst die Fugen versiegeln und vor 4 Wochen wurde eine neue Duschabtrennung eingebaut. Nach etwa zwei wochen tropfte es auf einmal von der Decke.

Klemptner geholt, der stellte fest, das der Ablauf der Dusche durchgefault ist. Schaden behoben alles soll trocknen. Gestern stellten wir fest das in den angrezenden Zimmern es schimmelt hinter den Möbeln. Die Wand ist feucht auf etwa 4m² in zwei Zimmern starker Schimmelbefall. Teppich schimmelt auch. Im Bad kein Wasser mehr. sonst auch keine anzeichen auf Feuchtigkeit.

Der Handwerker meinte, das das Wasser nach Verfugung in die Wände und Decke gelaufen ist.

Folgende Schäden: Verschimmelte Wand in 2 Zimmern und Flur ,Nasser Fußboden, Wasserflechken in darunterliegendem Raum. Schimmlieger teppich in 2 Zimmern. Aufgequollene Türzargen, verschimmeltes Bett, Schrank und Sofa. Dazu muss ja unter der Dusche auch was defekt sein, sonst würde das Wasser doch nicht in die Wand gelaufen sein.

Nun Meine Frage, 1. Wer kommt für die Schäden auf ? 2. Kann mann mich in die Schuldigkeit nehmen, da es uns nicht gleich aufgefallen ist (Schimmel). 3. Was ist mit Mietminderung ? es handelt sich um Kinderzimmer Danke für eure Antworten

Mietvertrag, Wasserschaden

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