Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Ich will meine Einbauküche mitnehmen aber vermieter hat was dagegen

hallo liebe leser meine eltern und ich wohnen seit 1991 zur miete inder selben wohnung. Nun habe ich wir es entlich geschafft, nach langem sparen und viel gedult haben wir uns jetzt eine Eigetumswohnung finaziert und wollen jetzt auch umziehen. Aber der Vermieter will jetzt das wir UNSERE Einbauküche unentgeltlich in der alten Mietwohnung lassen! Weil als wir eingezogen sind 1991in die alte Mietwohnung war eine (uhralte) Einbauküche drin die aber mit der Zeit in die jahre gekommen war. Dann hatten wir einem wasserschade in der Küche und die alte Einbauküche war hin. Der Vermieter hat dann ein andere gebrauchte (schlechter zustand) Einbauküche eingebaut. Nach Jahren war die 2. ALTE Einbauküche abgenutzt(normaler verschleis) und wir hatten die Vermietung drauf hingewiesen, die aber wollte nur Instandsetzung betreiben. Wir habe Vorgeschlagen eine NEUE Einbauküche, ander wir uns auch beteiligen werden einzubauen, die dann auch zb nach beendigung des Mietverhältnisses in der der Wohnung beilben könne. Die Hausverwaltung hat das abgelehnt. Darauf hin haben wir uns, aus den ersparten, eine NEUE Einbauküche geleistet. Davon hatten wir die Hausverwaltung inkenntniss gesetzt und die waren einverstanden damit natürlich wenn die das nix kostet. Haben wir dann auch gemacht und die war sehr teuer ca 7000 euro haben wir bezahlt. Jezt sage der Vermieter/Hausverwaltung das ich die NEUE Einbauküche drin lassen muss! mit der begründung > als wir eingezogen sind vor 20 Jahren war eine Einbauküche drin. Wir würden gern Unsere Einbauküche mitnehmen schließlich haben wir die bezahlt! MeineFrage ist darf der Vermieter/Hausverwaltung das? Würde mich freuen wenn ihr da eine Rat habt

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Eigentum, Eigentumswohnung
Mitbewohner lehnt alle Nachmieter ab- Was nun?

Hallo ihr lieben,

hier meine Situation in kürze beschrieben:

Ich lebe in einer WG. Der Vater meines Mitbewohners ist mein Vermieter. Ich zahle für 14qm 400€ und kann mir dies nicht mehr leisten, da ich bald die Ausbildung beende und dann studieren möchte. Das WG-Leben ist quasi nicht vorhanden. Außer Smalltalk gibt es nix und außerdem bin ich noch als private Putzfrau am start. Heißt er macht nix, pinkelt neben das Klo und ich muss um nicht im dreck zu Leben alles regeln. Da es erst durch meinen Einzug im Juni 2012 eine WG geworden ist, benimmt sich mein Mitbewohner auch nicht so als würde er in einer WG leben. Er sieht alles als sein Eigentum an und gibt mir das Gefühl, dass ich in der Wohnung nicht zuhause bin.

Das nur zum WG-Leben.

Da der bezahlbare Wohnraum in Köln sehr begrenzt ist und ich jetzt spontan ein Zimmer zum 1.3 angeboten bekommen habe. Das kostet nur 300€ und ist gleich groß... Möchte ich ausziehen. Natürlich ist in meinem Wohnraummietvertrag vom Kölner Grund- und Hausbauverein eine kündigungsfrist von 3 Monaten definiert. Was bedeuten würde, dass ich bis zum 31.05.2013 zahlen müsste. Ich habe nun mit meinem Vermieter sowie mit seinem Sohn, meinem Mitbewohner, abgesprochen, dass ich einen Nachmieter suche und dann raus bin. Die Kündigung ist erfolgt.

Natürlich und das weiß ich habe ich mich selbst in diese missliche Lage gebracht. Dazu muss hier auch keiner etwas sagen. Fakt ist, dort zu Leben ist die Hölle für mich. Ich bin sehr unglücklich.

Jetzt suche ich seit einigen Wochen einen Nachmieter. Dieser soll Berufstätigsein und jetzt auch noch 430€ für 14qm zahlen, 800€ Kaution und auch keine Lust auf WG-Leben haben.

Es gibt tatsächlich Leute die sich für die Wohnung interessieren und 2,3 wollten auch gerne einziehen. die wollte mein Mitbewohner jedoch nicht. Er lehnt sie einfach ab und argumentiert total schlecht.

Ich ziehe definitiv zum 1.3. in das neue Zimmer. Meine Eltern würden zur Not auch 2 MM von der neuen WG tragen. Das ist aber das letzte was ich will. Einige Kollegen meinten ich soll einfach ausziehen und nicht mehr zahlen. Aber so bin ich eigentlich auch nicht. Aber was würde mich theoretisch erwarten? Bei mir ist ja nix zu holen. Ich besitze nicht mal einen Laptop pder TV.

Ich weiß nicht was ich tun soll.

In einer E-mail hat mein Mitbewohner mir kommuniziert, dass seine Eltern keinen Untermieter wünschen. Ich habe gelesen, dass führt zu einem Sonderkündigungsrecht.

Findest hier irgendwer eine Lücke, ein Schlupfloch?

Ich habe echt keine Nerven mit einem 36 jährigen Luftikuss zusammen zu Leben. Ich bin 13 Jahr jünger und hab es satt das er nichts gebacken bekommt und mit den kleinsten Kleigkeiten überfordert ist.

BItte helft mir.

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug, Kündigungsfrist, WG, Wohngemeinschaft, Nachmieter
Arglistige Täuschung durch Makler - Massiver Schimmel Befall und nasse Wännde

Hallo! Wir haben zum 01.02.13 einen Mietvertrag unterschrieben. Unrenovierte Übergabe. Bei der Wohnungsübergabe sind uns kleine braune Flecken aufgefallen. Nichts gravierend großes. Unscheinbar. Diese wurden auch dokumentiert. Kein Wort sonst vom Vermieter. Vorgestern wollten wir dann die Tapete von der Wand abreißen, wo wir neu Tapezieren wollten. Schock! Dort wo kein Fleck war: Ein großer Nasser Schimmliger Fleck der sich in die Fenster Rundung zieht. Ok wir die Vermieterin angerufen: "Ja öh über ihnen in der Wohnung war ein Wasserrohrbruch (AHA? So so davon wurde aber uns nichts in keinem Wörtchen erzählt) davon kann das kommen. Ich schick da eine Maler Firma vorbei..." Aha... Ok der Fleck war zu verschmerzen.

Im Schlafzimmer gegenüber, ich vermutete das die Wand einfach Nass war, das selbe Spiel. Noch größerer Fleck. Nagut Ok...ist ja die selbe Wand.

Der große Gau kommt noch: 3 von 4 Wänden im Schlafzimmer sind durch. Durch den schock im Wohnzimmer haben wir alle Wände untersucht, Nass (nicht mehr feucht sondern Nass) und komplett verschimmelt. Mein Lebensgefährte und ich haben nach 3 Tage arbeiten in der Wohnung schon kribbelnde Nasen, verstopfte Nasen und er leichten Husten. Er hat ne Hausstaub Allergie (leicht).

Im Wohnzimmer an der Decke ist ebenfalls noch ein brauner Fleck. Wir haben es für Dreck gehalten aber sind uns jetzt ziemlich sicher das es Feuchtigkeit ist.

Fazit: ->Komplettes Schlafzimmer verschimmelt und nass ->Wohnzimmer am Fensterbereich Schimmel ->ggf Decke im Wohnzimmer ->Angrenzende Wand zum Badezimmer ggf auch ->Wasserrohbruch (die Feuchten stellen wurden angeblich damals trocken gelegt...) erst erwähnt als man auf den Schimmel hinwies

Arglistige Täuschung des Maklers? Gibts eine Möglichkeit aus dem Vertrag wieder rauszukommen fristlos? Und Kaution usw wieder zu bekommen? Wohnen können wir dort definitiv nicht, allein schon wegen seiner Allergie und meiner Vorbelastung (hatte als Kind sehr oft Bronchitis und bin sehr Anfällig für sowas) und mit der Vorbelastung der Wohnung wollen wir das auch nicht. Hätten wir gewusst von Anfang an das dort ein Wasserrohbruch war, wären wir dort garnicht eingezogen...

Grüße

Kündigung, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag oder Wohnrecht wenn Wohnung Großeltern gehört

Hallo Leute. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

Ausgangssituation: Ich bin zurzeit Student und beziehe BAföG. Meine Freundin und ich haben nun geplant zusammen zu ziehen. Sie ist zurzeit noch in der Ausbildung, kriegt aber keine Vergütung sondern muss noch Schulgeld zahlen. Wir würden eine Wohnung mietfrei von ihren Großeltern zur Verfügung gestellt bekommen. Wir müssen eben nur die Nebenkosten bezahlen, die bei ca. 250€ monatlich liegen.

Nun zu den Fragen:

  1. Muss ich Miete bezahlen um die Mietpauschale von 224€ mehr auf mein BAföG zu bekommen oder reichen die Nebenkosten?

  2. Wenn ja, wie muss man das dann handhaben? Ich habe mich ein bisschen im Internet erkundigt, jedoch bin ich mir noch nicht all zu sicher. Erster Vorschlag wäre meine Freundin würde ein Wohnrecht bekommen und ich schließe mit ihr ein Untermietvertrag in Höhe X ab, jedoch muss sie dann für die "Mieteinnahmen", die sie ja gar nicht bekommt, sondern nur die Nebenkosten, Steuer bezahlen. Zweiter Vorschlag: Ich bin der Hauptmieter und habe ein Mietvertrag in Höhe X, jedoch ist das Problem das Selbe, ihre Großeltern müssen Steuern zahlen, obwohl sie keine Miete bekommen, da wir die Nebenkosten direkt zahlen. Und die Miete darf auch nicht zu niedrig sein, sonst sagt das Finanzamt ja auch die Miete ist deutlich unter durchschnittlichen Mietpreis.

Was kann man da am besten machen?

Oder habe ich es falsch verstanden und ich kann einfach einen Mietvertrag in Höhe von 100€ mit ihren Großeltern abschließen?

Wohnrecht, Mietvertrag, BAföG
Ist es möglich einen befristeten Mietvertrag "auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters" einzugehen.

Gemäß § 575 BGB gibt es für einen befristeten Mietvertrag (sogenannter Zeitmietvertrag) nur 3 mögliche Begründungen. (Andernfalls soll er wohl rechtswidrig sein.) Ich habe mir vorhin mit 2 befreundeten Juristen (einer Rechtsanwalt und einer Richter am Landgericht) dazu beraten. Der Anwalt meinte es sei mit der Begründung "Auf Verlangen des Mieters" trotzdem unzulässig. Der Richter hingegen meinte das das eine unzumutbare Bevormundung und Benachteiligung des Mieters sei und das dies durchaus ein rechtskräftiger Vertrag sei. (Dem Rest der Diskussion konnt ich nicht mehr wirklich folgen) Beide fügten noch hinzu das dies keine verbindliche Aussage sei und die sich erst bei Gelegenheit näher damit beschäftigen müssten.

Weiß es hier vielleicht jemand genau? Am liebsten wär mir aus Erfahrung (vor 2001 ging das auf jeden Fall, erst danach wurde folgendes Gesetz erlassen.)

§ 575 Zeitmietvertrag

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

  1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

  2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

  3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag rückwirkend unterschreiben?

Situation ist folgende: Juni 2012 bin ich zu meinem Freund gezogen. Vermieter ist sein Vater. Damals hieß es, wir brauchen den Mietvertrag nicht ändern, reicht wenn mein Freund als Mieter drinsteht, Miete geht von seinem Konto ab und "im Falle einer Trennung" zieh ICH aus. Der Vater meines Freundes hat eine Schreinerei, in der auch mein Freund arbeitet. Die Firma hatte 2011 eine schwere Zeit, sodass wir unser komplettes Erspartes seinen Eltern gegeben haben. ... dummerweise ohne es vertraglich festzusetzen, deswegen werden wir auch warscheinlich keinen Cent wiederbekommen. Da es der Firma letztes Jahr so schlecht ging, hat mein Freund viele Monate auf Gehalt verzichtet und wir haben von meinem Geld gelebt. Haben dafür mit seinem Vater, unserem Vermieter, mündlich vereinbart, dass wir in dieser Zeit keine Miete zahlen müssen. ... Lange Rede, kurzer Sinn - mein Freund hat sich mit seinem Vater gestritten und dieser will jetzt, dass ich rückwirkend den Mietvertrag zum 1.6.2012 unterschreibe. Angeblich muss das sein wegen Versicherung, Steuern...was weiss ich! In Wahrheit aber soll ich unterschreiben, weil er sich mit seinem Sohn zerstritten hat und nun die Miete des letzten Jahres einfordert. (Und das obwohl das Geld, das wir IHM geliehen haben einige Monate zuvor, doppelt so viel ist, wie er Miete bekommen würde). Jedenfalls steht er jeden Tag auf der Matte und drängt mich, den Mietvertrag 7 Monate rückwirkend zu unterzeichnen, um dann von MIR die Miete des letzten Jahres einfordern zu können........ kann mir jemand sagen ob er das kann - darf und welche Möglichkeit mir da bleibt?!

Miete, Recht, Vermieter, Mietvertrag, mietschulden
Privatsphäre gestört durch Vermieter! Was können wir tun?

Ich habe folgende Frage, und zwar wohnen wir mit unseren Vermietern in einem Haus. Sie wohnen unten, wir oben. Wir haben beide nur einen Eingang und unsere Wohnung, die vom Flur durch eine Treppe nach oben führt ist offen also wir haben keine separate Wohnungstür. Unsere Vermieter haben jedoch bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass sie den Eingang bzw. Flur nicht mitbenutzen, weil unsere Wohnung nach oben hin ja offen ist. Sie haben hintenherum einen Extra Eingang, Besucher wissen dies auch und es ist vorne an der Haustür auch ausgeschildert. Sie meinten auch, dass die Zwischentür unten vom Flur zu ihrer Wohnung immer abgeschlossen sei. Nur daraufhin haben wir eingewilligt. Im Mietvertrag steht darüber nichts, ausser dass der Flur freizuhalten ist, ausser der Kinderwagen darf dort stehen und wir müssen den Flur und die Eingangstür alleine sauber halten. Nun ist es so, seitdem wir hier wohnen, dass unsere Vermieter trotzdem durch den Flur laufen. Meistens dann, wenn wir nicht da sind. Das sehen wir dadurch, dass manchmal die Zeitung auf unserer Treppe liegt oder ähnliches. Aber auch wenn wir da sind, z.B. letzte Nacht habe ich um 04.00 Uhr unten Geräusche gehört. Mein Mann ist schnell aufgestanden und hat nachgeschaut, da ging unten schnell die Tür zu und das Licht aus. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre sehr gestört, weil man ja, wenn man unten im Flur steht, alles mitbekommt, was wir oben machen. Ausserdem haben wir das Gefühl, dass die Vermieter unsere Wohnung betreten, wenn wir nicht da sind, sie haben ja freien Zutritt, weil wir nicht abschließen können, wie auch ohne Tür, aber wir können es nicht beweisen. Können wir irgendetwas tun oder sind wir dagegen machtlos?

Haus, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung
Wohngeld Problem : gemeinsamer Mietvertrag mit Freund und sein Einkommen wird mit angerechnet

Ich habe folgendes Problem : Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben einen Mietvertrag. Nun habe ich Wohngeld beantragt, weil ich kein Bafög mehr bekomme. Da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wird das Einkommen meines Freundes mit eingerechnet. Dadruch bekomme ich statt 200€ im Monat nur 10€ im Monat mit der Begründung, dass mein Freund mit die Differenz zahlen soll. Das würde ich aber niemals von ihm verlangen. Ich habe mir überlegt, dass es sinnvoll wäre, statt dem einen Mietvertrag, zwei einzelne Mietverträge aufzusetzten. Grundsätzlich ist unser Vermieter dagegen, weil er Angst hat, dass dan einer von uns beiden kündigt und er dann nur die Hälfe der Miete einnimmt. Da kann ich ihn auch vollkommen verstehen. Aber nun hatte ich die Idee, dass man in die beiden Mietverträge eine Klausel setzt, dass wenn einer von beiden kündigt, der andere die volle Miete übernehmen muss. Ist so eine Klausel rechtens? Ich will meinen Vermieter ja nicht übers Ohr hauen ;) und zweitens : mein Freund müsste dann ja im meinem Mietvertrag diese Klausel mitunterschreiben denke ich, hab ich dann trotzdem wieder das Problem beim Wohngeld, dass sein Einkommen mitgerechnet wird?

Oder hat jemand eine andere Idee wie ich drum rum komme, dass sein Einkommen mit gerechnet wird?

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohngeld
Alte Möbel in der Wohnung zurücklassen - in Ordnung?

Hallo Community,

ich habe vor, in nicht allzu naher Zukunft auszuziehen. Ich habe schon Freunde damit genervt, aber keiner kann oder will konkrete Antworten dazu geben, keine Ahnung.

Auch Ergebnisse seitens Google orientieren sich da eher sparsam. Daher meine "letzte" Hoffnung, in der ich mich hier an euch wende.

Es geht um ein schweres Bett aus Metall (weiß), in dem zwei Personen schlafen könnten, sozusagen ein Ehebett. Ich möchte es nicht mitnehmen, da es mir zu schwer wäre als Asthmatiker damit aus dem dritten Stock...

Davon abgesehen kauf ich mir ein neues Bett, aber das Alte ist noch total gut, nur halt zu schwer für den Transport. Ich möchte auch nichts dafür haben, der Nachmieter könnte es sozusagen geschenkt haben. Ich möchte es nur nicht rausnehmen müssen, da es für mich einen unheimlichen Aufwand bedeuten würde - zumal ich alleinlebend bin und niemanden kenne, der mir da helfen könnte.

Kurz: Ich bin froh, wenn ichs los bin und eventuell einem Nachmieter damit eine Freude machen könnte. Das Bett ist wie gesagt noch voll intakt und ich möchte jetzt nicht in Schwierigkeiten kommen, weil das per Wohnrecht vielleicht nicht gestattet ist, keine Ahnung. Bin da total unsicher.

Dasselbe gilt auch Küchenoberschränke und eine Arbeitsplatte, ebenfalls in weiß gehalten. Ich würde die auch gerne zurücklassen. Ach ich weiß nicht, es wäre echt super lieb wenn mir da jemand mit kompetentem und sachlichem Rat helfen könnte.

Vielen Dank schonmal für die investierte Zeit und Geduld und hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Wohnung, Möbel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ausziehen, Auszug
Nebenkosten nach Trennung und Auszug weiter bezahlen?

Hallo liebe Wissenden,

wieder wende ich mich voller Hoffung hier an die Community.

Meine EX und ich haben uns ende September getrennt, der Mietvertrag läuft fristgerecht bis 31.1.13. SIe hat nen neuen Partner, mit dem Sie hin und wieder in der Wohnung ,,übernachtet,,! Sie hat mich mit diversen Falschaussagen bei der Polizei angezeigt um eine Kontaksperre zu erwirken und mich von der Wohnung fernzuhalten.

Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, bzw. gibt es da etwas gesetzliches, das ich bis Ende Januar keine Nebenkosten mehr bezahlen muss?

Ich meine immerhin wohne ich seit mitte September nicht mehr dort, sie hat nen neuen Partner, ich hab dort kein Internet mehr, da sie das Passwort geändert hat, sie hat mir Verboten über den Reciever Pay TV zu schauen, ich Dusche dort nicht mehr, brauch dort keine Heizung und Strom ebenfalls nicht mehr, aber soll für alles noch bezahlen!

Ich seh es irgendwo nicht ein, dort länger die Nebenkosten mitzutragen damit Sie sich mir ihrem Lover ein schönes Leben machen kann und er bezahlt nichts.

Immerhin könnte ich so im Moment 130€ pro Monat sparen, da ich ja schon wo anders zur Miete wohne und dort auch bezahlen muss!

PS: JA wir sind beide im Mietvertrag als Mieter aufgeührt

Leider hab ich im Internet nichts passendes dazu gefunden :(

Bitte helft mir!

Vielen Dank im voraus :)

Euer Infinituum

Mietrecht, Trennung, Mietvertrag, Auszug, Nebenkosten, kontaktsperre
Spülmaschine im Mietvertrag enthalten - Jetzt will der Vermieter Geld für Neuanschaffung von mir

Vor 3 Wochen bin ich in eine neue Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag ist explizit auch die Spülmaschine in der Küchenausstattung genannt. Nun wurde festgestellt, dass die Spülmaschine bereits defekt war, als ich die Wohnung bezogen habe,. Die Kaution wurde bereits an die Vormieter vor Wohnungsübergabe zurückbezahlt, so dass keine Nachforderungen mehr gestellt werden können. Meine Vermieter haben ein neues Gerät für 850 € gekauft. Nun werde ich von meiner Vermieterin erpresst dahingehend, dass sie von mir verlangt, ich müsse dieses Gerät von ihr käuflich erwerben. Bei einem evtl. Auszug würde das Gerät jedoch in der Wohnung verbleiben. Sollte ich auf ihren Vorschlag nicht eingehen, drohte sie mir damit, dass sie in 1 Jahr die Miete um 30-40 Euro erhöhen würde, dann wäre die Maschine schnell wieder bei ihr amortisiert. Außerdem stellte sie die Forderung, falls ich mich weigern würde, die Kosten der Spülmaschine zu übernehmen, dass ich auf meine Kosten die 12 Jahre alte Kühl-Gefrier-Kombination, falls diese im Laufe der Mietzeit defekt werden sollte, in Eigenregie neu kaufen muss. Auf meinen Einwand, dass die Küchengeräte ja im Mietvertrag mit aufgeführt sind und somit in der Miete enthalten, meinte sie nur, sie habe einen Rechtsanwalt befragt unbd dieser habe ganz klar gesagt, dass das nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und sie das Recht habe, eine extra Mietgebühr für Spülmaschine, Herd und Kühlschrank zu verlangen. Leider bin ich nicht im Mieterschutzbund und hier auf Hilfe der User dieser Community angewiesen. Danke schon im voraus für nützliche Infos bzw. Ratschläge

Spülmaschine, Mietvertrag
Mieterhöhung nach "Sanierung" gerechtfertigt?

Hallo, momentan finden an dem Haus in dem wir wohnen folgende arbeiten statt. Neuanstrich der Fassade, Neuanstrich des Hausflurs, Austausch der Haustür, Dacharbeiten(es ist ein Flachdach auf dem Steine liegen, diese werden vorläufig entfernt um nach Beschädigungen am Dach zu schauen), der Grundstückszaun wird erneuert und die Scheiben unserer Balkonverglasung werden erneuert.

Eben erreichte mich dann ein Brief meines Vermieters mit folgendem Inhalt: Nach umfangreicher Sanierung wird zum 01.01.2013 die Kaltmiete um 20€ monatlich auf 350€ monatlich erhöht.

Mich interessiert jetzt natürlich ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist, denn es handelt sich bei den Arbeiten meiner Meinung nach um Instandhaltungsarbeiten bzw. Schönheitsreperaturen. Die Durchführung dieser Arbeiten wurden mir vom Vermieter zwar vorher mündlich mittgeteilt, aber auf die Frage ob sich dadurch die Miete erhöht sagte er mir das sie sich nicht erhöhen wird. Auch die Frist macht mich stutzig. Wie google zu entnehmen war tritt eine Mieterhöhung 3 Monate nach Eingang der Erhöhungsmitteilung ein, das wäre in meinem Fall im Februar und nicht wie vom Vermieter gefordert im Januar. Außerdem war dort zu lesen das sich diese Frist um 6 Monate verlängert wenn dem Mieter eine vorraussichtliche Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung nicht mittgeteilt wurde..

Bitte antwortet nur wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Falls jemand einen interessanten Link zu meiner Frage hat kopiert den bitte mit in den Beitrag.

Danke für die Hilfe

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Gültigkeit eines vorläufigen Mietvertrages

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob sich jemand hier auskennt - folgende Situation:

Ich bin zum 01.08.2012 in eine WG gezogen, habe einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter unterschrieben in dem drin steht, dass der Mietvertrag vorläufig ist. Das lag dran, dass im ersten Monat das 5. Zimmer noch bewohnt war (und wir somit niedrigere Miete gezahlt haben) und ab dann das 5. Zimmer als Wohnzimmer genutzt wurde, welches wir alle zahlen. Den neuen Vertrag habe ich jedoch nie erhalten (jedoch die neue Miete gezahlt). Letzten Sonntag, den 04.11.2012, wurde mir mündlich gekündigt, weil ich persönlich nicht zu Ihnen passe, ich aber natürlich meine 3 Monate habe, was neues zu finden (gesetzliche Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart).

Jetzt ist es so, dass es in München ja sehr schwer ist eine Wohnung zu finden und ich da jetzt schon ein wenig im Druck bin - habe ich allerdings recht damit, dass solange mir keine schriftliche Kündigung vorliegt, die Frist noch gar nicht angefangen hat zu laufen, selbst mündlich wurde es mir ja auch erst am 04.11.2012 mitgeteilt, sodass ich (sofern ich die schriftliche Kündigung bekomme) erst zum 28.02.2013 ausziehen muss? (Mal ganz davon abgesehen, dass ich natürlich so schnell wie möglich raus will, aber da gehts jetzt um den worst case). Soweit ich im Internet gelesen habe, gibt es außerdem keinen vorläufigen Mietvertrag - er gilt wie der Hauptvertrag, ist das so richtig?

Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Mithilfe. :)

Mietrecht, Mietvertrag, vorlaeufig
Katzen haben unsere Mietwohnung zerkratzt

Hallo, wir hatten bis vor zwei Monaten eine Wohnung mit Echtholzfußboden an ein Ehepaar mit 3 Katzen vermietet. Sie sicherten uns vor Mietbeginn zu, dass Ihre Katzen absolut brav sind und nichts zerstören. Als wir bei der Wohnungsübergabe unseren Fußboden gesehen haben, hat uns fast der Schlag getroffen. Der Holzfußboden wies tiefe Kratzer auf. Wir haben daraufhin einen Kostenvoranschlag eingeholt. Die Kosten für das Abschleifen des Bodens belaufen sich auf € 1.650,00. Die ehemaligen Mieter wollten die Kosten noch von einem, wie sie sagten, Sachverständigen prüfen lassen. Nachdem wir dann aber nichts mehr hörten, forderte ich sie auf, den Restbetrag (Kaution über € 1.000,00 haben wir einbehalten) von € 650,00 zu zahlen. Heute haben sie uns dann folgendes geschrieben:

Da uns bereits vor unserem Einzug die Haustierhaltung unserer drei Katzen erlaubt wurde, gelten laut Mietrecht Kratzer im Parkett als normale Abnutzung des Bodens und damit zum üblichen Mietgebrauch. Der Vermieter muss bei Erlaubnis der Katzenhaltung von einem höheren Verschleiß des Bodens ausgehen, somit liegt eine vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung vor. Dementsprechend sind wir zu keinerlei Schadensersatz oder etwaiger Reparaturkostenübernahme verpflichtet. (Vergleichsurteil: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)

Aufgrund dieser Sachlage möchten wir euch demnach bitten, uns die Kaution in voller Höhe inklusive Zinsen, wie im Mietvertrag vereinbart, zurückzuzahlen. Für unsere Unterlagen hätten wir dazu auch gerne eine Kopie des Sparbuchs, auf das ihr die 1.000 EUR, wie im Mietvertrag vereinbart, eingezahlt habt. Bitte überweist den entsprechenden Betrag auf unser Konto.

ZITAT ENDE !!!

Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Was sollten wir jetzt tun. Es handelte sich a) nicht um eine Parkettboden, sondern um einen Echtholzfußboden, b) handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, sondern um tiefe Kratzer. Was kann ich diesen jetzt schreiben ? Hat jemand eine Idee, wie wie trotzdem nicht auf unseren beschädigten Boden sitzen bleiben ? Vielen Dank im Voraus....

Wohnung, Katze, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, Sachbeschädigung
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
ungefragtes Betreten des Kellers durch Vermieter

guten Morgen gestern bekam ich einen Brief meines Vermieters, in dem er mir mitteilte, dass vor etwa einem Monat eine Hausbegehung war. Dabei waren die Vermieter ungefragt in meinem Keller - zum wiederholten Male. Angeblich ist durch "unsachgemäße Lagerung von Gegenständen eine starke Luftfeuchtigkeit bereits jetzt zu bemerken" und ich soll die Außenwände freiräumen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Problem 1 ist, dass die Wände eh nicht richtig isoliert sind - wir hatten auch schon in der Wohnung Schimmel^^ Problem 2 ist, dass ich meine Waschmaschine in meinem Kellerraum haben MUSS und nicht in die Waschküche stellen darf wie die anderen Mieter -weil in meinem Kellerraum ein Wasseranschluss & -abfluss vorhanden ist. meine Frage: DARF er einfach so in meinen Keller (eigentlich ist dieser zum Abschließen, aber mein Sohn hat den Schlüssel verloren) und darf er mit diesen Argumenten kommen - verbunden mit der Ankündigung, sonst würde er den Keller "zur Vorsorge" räumen lassen?? dazu sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass hier im Haus absolut nichts gemacht wird, der Abfluss in der WaKüche ist regelmäßig verstopft, so dass sich eine riesengroße Lache auf dem Boden bildet, was nicht gerade dazu beiträgt, dass die Wäsche gut trocknet bzw dann noch angenehm riecht...im Winter dauert es etwa 3 Tage, bis die Sachen überhaupt mal trocken werden... danke für eine Antwort

Mietvertrag, Kellerraum

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag