Kann der Vermieter Hausmeisterkosten erhöhen - trotz vereinbartem Betrag im Mietvertrag?

Liebe alle,

ich brauche sehr dringend eure Hilfe. Ich habe auch schon ausgiebig gegoogelt, aber nichts Passendes gefunden. Hier die Hintergrundinfos, für Antworten bin ich sehr dankbar!


Wir sind im Oktober 2010 in unsere Wohnung eingezogen und haben einen Mietvertrag unterschrieben, in dem neben der Kaltmiete und den Nebenkostenvorauszahlungen auch noch 20€ Hausmeisterkosten vereinbart sind. Zusätzlich ist im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart.

Im ersten Jahr haben wir ganz normal die 20€ zusammen mit der Warmmiete bezahlt. Danach kam die Nebenkostenabrechnung und die Mieterhöhung gemäß der Staffelmiete. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter aber 25€ Hausmeisterkosten berechnet. Uns ist das nicht aufgefallen (haben den Mietvertrag ja nicht auswendig gelernt) und wir haben im 2. Jahr also die 5€ mehr bezahlt. So war es auch im Jahr danach. Mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung ist uns das aber aufgefallen. Wir haben also zwei Jahre lang monatlich 5€ zu viel für unseren Hausmeister bezahlt und wurden vom Vermieter auf diese Erhöhung auch nicht aufmerksam gemacht. Auf Nachfrage hat er gemeint, dass sich die Kosten erhöht hätten, weil die arme Frau ja sowieso schon beinahe für umsonst arbeiten würde.

Meine Frage: Kann der Vermieter die Hausmeisterkosten so einfach erhöhen, obwohl diese vertraglich festgelegt sind? Spielt es eine Rolle, ob er uns vorher darüber informiert hat oder nicht? Und können wir die zu viel bezahlten 120€ zurückfordern?

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Vermieter verlangt streichen bei Auszug (Raucherwohnung)

Hallo zusammen

folgende Situation: Wir wohnen seit 3 jahren in einer mietwohnung. haben jetzt gekündigt, da wir aus beruflichen Gründen in eine andere stadt ziehen müssen. In unserem mietvertrag ist zu schönheitsreparaturen folgendes vermerkt:

  1. der mieter stellt den vermieter von allen ansprüchen zur durchführung von schönheitsreparaturen frei.

  2. der mieter verpflichtet sich während der dauer der mietzeit die schönheitsreparaturen ( tapezieren und anstreichen der wände und decken, streichen der heizkörper einschließlich heizungsrohre, der innentüren samt rahmen, der einbauschränke ...) auf eigene kosten in fachhandwerklicher ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.

  3. diese verpflichtung gilt im allgemeinen in folgenden zeitabständen:

a) innentüren samt rahmen, einbauschränke sowie fenster und außentüren von innen

5 jahre

b) tapezieren und anstreichen der wände und decken

5 jahre

....

die vorstehenden fristen kommen je nach zustand der mietsache in anwendung.

Nun meine Frage:

Als wir eingzogen sind war nicht gestrichen. Uns hatte es nicht gestört und wir haben es dabei belassen, Die vermieter sagten uns damals dass es ja ncht gestrichen ist ,wir also bei auszug auch nicht streichen müssten.

Da wir weder balkon noch terrasse in der wohnung haben haben wir im wohnzimmer unserer wohnung geraucht. ds war den vermietern bekannt.

so nun haben wir gestern gekündigt und die vermieter sagen zu uns wir müssen streichen, da wir ja in der wohnung gerauht haben.

nun also die frage: Müssen wir tatsächlich die wohnung streichen? Sind uns ziemlich unsicher was das betrifft, da unsere vermieter immer auf den eigenen vorteil auswaren und uns auch dementsprechend behandelt haben. (zb. unerlaubtes betreten der kellerräume etc.)

danke im voraus

streichen, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Neu Einzug - Keine Wohnungsübergabe - Wohnung voller Mängel - Was soll man jetzt am besten tun?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem (Hintergrund).

Ich beziehe mit meinen zwei kleinen Kindern aktuell eine neue Wohnung, die überhaupt nicht renoviert wurde, auch eine Übergabe hat nicht stattgefunden, der Schlüssel für die Wohnung wurde heute Morgen beim Vermieter zuhause abgeholt, nach Eintritt in die neue Wohnung trifft mich dann der Schock;

  • Zimmerwände sind bunt bemalt (dunkellila, dunkelgelb, dunkelblau …) jedes Zimmer eine andere Farbe, Küchentür beschädigt (Glassprung), Wände teilweise durchbohrt mit großen Löchern, Wandfliesen im Badezimmer sind beschädigt weiter ist der Keller feucht (Schimmelgefahr!)

Der Vormieter von mir hat nix renoviert (Aussage von Vormieter, er ist vor einen halben Jahr dort eingezogen und hat das genau so übernommen.) Mein Vermieter sagt mir, nachdem ich die Mängel telefonisch durchgegeben habe – das kurz nachdem ich die Wohnung aufgeschlossen habe;

. „Der Vormieter hat keine Kaution hinterlegt gehabt, er hat keine Adresse von Vormieter mehr, kann also nix machen.“

Das Einzige, was er machen kann, ist mir Eimer Farben zu kaufen und ich kann das selbst alles streichen. Ich hätte ja die Wohnung bei Besichtigung vor 2 Monaten gesehen, wusste zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht das ich die Wohnung nicht renoviert bekomme!

In mein Mietvertrag (habe noch mal nachgelesen) steht, dass ich die Wohnung bei Auszug ordentlich übergeben muss und diese weiß gestrichen übergeben werden muss. Meine Kaution habe ich pünktlich gezahlt sogar bereits vor 1 Monat, die erste Miete ist auch schon überwiesen worden.

Jetzt meine Frage an euch.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Was soll ich jetzt machen der Vermieter stellt sich quer will nix machen, noch nicht einmal eine Übergabe und die Wohnung mit mir besichtigen. Kurz, es ist ihn alles scheiß egal! Als ich ansprach das Ich die Miete kürze ist er ausgeflippt. Will auch kein Streit mit dem Vermieter. Will einfach eine vernünftige übergebene Wohnung.

Vielen Dank für eure Hilfe! Über jede Antwort bin ich dankbar.

wohnen, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Einzug
Vermieter hält sich nicht an Absprachen

Wir haben vor 5 Monaten über einen Makler 2400 Euro Provision) ein freistehendes Häuschen gemietet. Bei Vertragabschluß wurde uns versichert das das Haus aussen im Sommer renoviert wird. Mängel sind, Pflaster liegt lose rum. Carport steht unter Wasser. Fassade muß ausgebessert und gestrichen werden. Das Tor zur Zufahrt muß neu gesetzt werden. Die Haustüre ist in einem unzumutbaren Zustand (Furnier geht ab und wurde mit Stiften bekriztelt. Wintergarten muß frisch gestrichen werden,die Terasse hat sich gesetzt und daduch liegt der Balkon nicht mehr auf dem Stützpfosten. Unter dem Dachvorsprung (Holz) sind Reste vom wilden Wein den der Vermieter abgerissen hat. Der Vermieter wohnt direkt neben uns ist den halben Tag daheim und denkt nicht mal daran irgendwas zu untenehmen. Wir zahlen aber seit Einzug den vollen Mietzins trotz der vielen Mängel. Auf Anfrage wurde uns schriftlich mitgeteilt das wir von dem Zustand gewußt haben uns das Haus so aktezeptiert haben. Er wird irgendwann im Sommer wenn er möchte die westseite vom Haus kalken, das Pflaster ausbessern und eine Regenrinne setzten. das Haus ist der Schandfleck der gesamten Strasse und wir schämen uns wenn wir Besuch bekommen, da es wirklich schlimm aussieht. Ist das ein Grund für eine Mietminderung oder gar den Anwalt, da der Mietvertrag unter Angabe falscher Vorrausetungen zustande gekommen ist. Der Makler hat uns genauso angelogen, ist aber fein raus da er ja nur für die Vermittlung zuständig ist. Danke für eure Tipps

Vermieter, Mietvertrag
Stellplatz Waschmaschine

Hallo zusammen, vor gut zwei Jahren bin ich in eine 2 ½ Zimmer-Wohnung eingezogen. Im Haus befindet sich eine kleine Waschküche wo für alle Mieter zur Benutzung eine Waschmaschine und Trockner stehen (Kosten:5 Euro monatlich für die Benutzung), da es in den Wohnungen keine Möglichkeiten gibt eine Maschine aufzustellen. Da ich selbst vor Einzug eine Maschine besitze und diese nicht entsorgen wollte, für den Fall dass wenn ich mal wieder umziehen sollte, dann noch eine habe und keine neue kaufen muss. Der Makler bot mir an, die Waschmaschine neben den anderen Maschinen, aufstellen zu dürfen, was ich auch in meinen Mietvertrag schriftlich festgehalten habe. Jetzt hat meine Vermieterin in einem Schreiben, was an alle Mieter adressiert war, dass sie die Absicht habe eine neue Waschmaschine zusätzlich aufzustellen und ich möchte bitte meine Maschine dort entfernen. Ich habe ihr geantwortet und ihr freigestellt, die Maschine an einen anderen, geeigneten Platz zu stellen. Jetzt hat sie mir wieder geantwortet und ich möge meine Waschmaschine auf den Dachboden stellen und möchte im Haus fragen, dort würden sich bestimmt helfende Hände finden. Auch wenn ich helfende Hände finden würde, der Treppenaufgang hat dort 53 cm und wenn ich die Maschine quer hoch tragen würde, benötigt man mindestens 55 cm, wobei auch das Treppengeländer beschädigt werden würde. Meine Frage, wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Wie würdet ihr euch weiter verhalten? Schon mal vielen Dank für Euren Rat. Liebe Grüße Nina

Waschmaschine, Mietrecht, Mietvertrag
Schönheitsreparaturen vor dem Auszug

Hallo an alle,

ich ziehe bald aus meiner derzeitigen Mietwohnung und bin mir wegen der Schönheitsreperaturen unsicher und zerbreche mir den Kopf darüber.

Im Mietvertrag steht: "Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu gehören nur das Tapezieren (gegebenfalls auch das Entfernen alter Tapeten) und Anstreichen bzw. Kalken von Wänden und Decken, der Anstrich von Fußböden und Leistn, der Innenanstrich von Türen und Fenster sowie des Lackieren aller Heizkörper und Heizungsrohe. Diese Schönheitsreperaturen sind vorzunehmen,wenn die Mietsache bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig ist...."

und später kommt noch ein Paragraph zur Rückgabe der Mietsache: "Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben. Macht der Mieter von seinem Recht Gebrauch, die Schönheitsreperaturen nach Paragraph xy dieses Vertrages selbst vollstndig und fachgerecht auszuführen, o hat auch dies spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses zu geschehen..."

Soooo,bei mir siehts jetzt so aus, dass ich dieses "bei objektiver Betrachtungsweise tatsächlich renovierungsbedürftig" nicht gänzlich verstehe! Was soll damit explizit gemeint sein? Verdreckte, löchrige Wände und Ähnliches? Ich hatte bei mir eine Wand beim Einzug farbig gestrichen, die dann jetzt wieder weiß gestrichen und nun ist mir aufgefallen, dass sich der Weißton vom Rest etwas unterscheidet. Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen, dass ich den kompletten Raum streichen muss, nur weil sich die Weißtöne um eine Nuance unterscheiden! Zudem habe ich Dübel entfernt und die Löcher zugeklebt, deren Farbe sich auch etwas von der Wandfarbe abhebt. Ich würde es allerdings nicht einsehen, wegen sowas alles zu streichen! Ich bitte euch um euren Rat, wie das nach neuer Gesetzgebung mit den "Schönheitsreperaturen" gehandhabt wird!

Viele Grüße!

Mietrecht, Schönheitsreparaturen, renovieren, Mietvertrag, Auszug
Fristlose Mietkündigung wegen extremer Lärmbelästigung.

Hallo Forum,

ich wohne seit Oktober '12 in einem Studentenwohnheim und da ich mein Studium abgebrochen habe, habe ich ohnehin vor auszuziehen. Der früheste fristgerechte Kündigungstermin ist jedoch Oktober '13 (Klausel bzgl. mind. 1 Jahr Mietzeit). Darüberhinaus bin ich durch die extreme Lärmbelästigung meines Nachbarn ohnehin entnervt.

Meine Wohnung und die meines Nachbarn wurden als 1 Wohnung geplant, jedoch hat man kurzfristig eine Zwischenwand eingezogen um daraus 2 Wohnungen zu machen. Diese Zwischenwand ist so grottenschlecht, dass ich seit einem halben Jahr nachts jedes (!) Wort aus meiner Nachbarwohnung hören kann. J e d e s W o r t !!!

Mein Nachbar ist mir entgegengekommen in der Form dass er nur noch Kopfhörer verwendet, aber leider ist er ein exzessiver nächtlicher World of Warcraft Spieler und spielt teilweise bis 3.00 Nachts. Dabei kann ich jedes Wort hören dass er per Headset mit seinen Teamkameraden bespricht. Das Problem ist aber, dass ihn ja nicht bitten kann in seiner eigenen Wohnung nicht mehr zu reden - das wäre lächerlich. Als ich dies meinem Vermieter mitteilte, hat dieser die Zwischenwand verstärkt. Es wurde jedoch nicht besser und nun vertritt er den Standpunkt, dass man da nichts machen kann.

Folglich würde mich eure Meinung interessieren ob ich aufgrunddessen vorzeitig kündigen kann. Natürlich interessiert mich die allgemeine Gesetzeslage und die Gesetzeslage zum Sonderparagraph 2.3 in meinem Mietvertrag, der da lautet:

"§ 2.3 Mietdauer - Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt."

Über eure Meinung und Hilfe würde ich mich freuen =)

Mit besten Grüßen Robert

Kündigung, Mietrecht, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Lärmbelästigung
Dauer Lärmbelästigung Mietwohnung

Hallo ihr da draußen,

ich hatte euch schon einmal etwas über die sehr hellhörige Mietswohnung geschrieben. Unser lieber nachbar über uns trampelt den ganzen tag rum, man hört ihn laut reden auch die Streiterein hört man. Es ist ein Vater mit seinem 22 jährigen Sohn. Wenn der Sohn zuhause ist hat man auch nicht in der Nacht Ruhe! Mein Mann und ich liegen dann die ganze Nacht wach weil wir nicht schlafen können. So wie wieder in dieser Nacht. Wir leiden sehr darunter. Mehmalige Gespräche mit dem Mieter über uns hat nichts gebracht. Das Haus ist einfach mega hellhörig. So jetzt wollen wir hier ausziehen wir können nicht mehr. Wir bekommen selbst den Lärm vom Nachbarnhaus mit, die wände und die Decken sind einfach schlecht gedämmt. Wir hören sogar den Türöffner sehr laut. Nun hatten wir im Januar die Mietvertrag unterschrieben wo drinnen stand das wir 1 jahr auf die Kündigung verzichten. KLar bevor wir den Unterzeichnet hatten haben wir extra gefragt ob das Haus hellhörig sei? Man hat und gesagt das es nicht so wäre. Wir haben der Vermieterin diesbezüglich auch schon eine E-Mail geschrieben, jetzt sind 2 Wochen vergangen und sie hat sich immer noch nicht gemeldet. Als ihr Mann vor einer Woche hier war haben wir ihn nochmals darauf angesprochen, es hieße von seinerseits ist nichts drinnen.

Weiß jemand wie wir aus diesen miesen Mietvertrag raus kommen? Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hellhörigkeit
Katzenhaltung im Mehrfamilienhaus (individuelle Frage)

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 9 Monaten als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Parteien. Von diesen sind 5 Parteien Wohnungseigentümer.

Ich plane gerade die Anschaffung von 2 kastrierten Wohnungskatzen (also kein Zugang zum Rest des Hauses wie bspw. Treppenhaus oder Garten) und hole mir gerade von jedem einzelnen Wohnungseigentümer eine Genehmigung ein mit der Option zur Zustimmung oder Absage.

Mit meinem Vermieter, der logischer Weise auch der Wohnungseigentümer meiner Mietwohnung sein dürfte (?!) habe ich bereits gesprochen und er meinte, wenn mir die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine Zustimmung gibt (wären ja dann 5/9 Stimmen), wäre das kein Problem.

In meinem Mietvertrag steht unter Tierhaltung: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie bspw. Zierfischen und Wellensittichen (hier dürften ja auch Kleintiere wie Meerschweinchen drunter fallen, oder?!) bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Aus einer anderweitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten."

Dem Mietvertrag ist noch eine "Kurzfassung" der Hausordnung beigelegt worden, ind er jedoch nichts zum Thema Tierhaltung erwähnt wird.

Unsere Hausordnung hängt im Keller und beinhaltet Folgendes: "Die Haltung von Hunden, Katzen und Reptilien ist nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer gestattet."

Die Aussage der Hausordnung empfinde ich persönlich als utopisch, da niemals alle Parteien für eine Tierhaltung sind. Es kann doch nicht angehen, das hierfür wirklich jeder einzelne Wohnungseigentümer zur Tierhaltung zustimmen muss und sobald einer abspringt und bspw. alle anderen 8 nichts dagegen haben, hat sich die Tierhaltung erledigt. Oder? Wie bereits erwähnt, mein Vermieter meinte, ich bräuchte nur die Mehrheit aber ob der unsere Hausordnung komplett im Kopf hat....

Aktueller Stand meiner schriftlichen Umfrage bei den Wohnungseigentümern sieht z.Z. eher mau aus. 2 Zusagen, 2 Absagen und auf die restlichen 4 warte ich noch. Von den Mietern über uns weiß ich jedoch, das sie von ihrem Vermieter keine Tiere in ihrer Wohnung halten dürfen, daher gehe ich dort ebenfalls von einer Absage aus.

Die anderen 2 schriftlichen Absagen halte ich für absolut und unfair, muss sie jedoch wohl so hinnehmen. Aussage 1 "Wir hatten hier früher einen Hund im Haus, mit dem gab es Ärger. Daher haben wir beschlossen: Keine Tiere mehr". - Hunde sind komplett andere Tiere als Katzen (Stichwort lautes Bellen bei jedem Furz und täglichem Auslauf und somit Mitbenutzung des Treppenhauses, was bei Wohnungskatzen nicht der Fall ist), doch das wollte der Dame nicht ind en Kopf. Der andere meinte, in seiner Hausordnung würde stehen, das Tiere im Haus verboten sind. Als ich ihm erklärte, das wir dann wohl verschiedene...

Mieter, Katze, Mietrecht, Vermieter, Tierhaltung, Mietvertrag, Hauskatze, Hausordnung, Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümer
Treppenhausreinigung: Unklare Formulierung im Mietvertrag

Hallo liebe Leutz,

ich brauche eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Ich wohne seit ca. 14 Jahren im 2.OG eines 4-Parteien-Hauses, die sich wie folgt aufteilen:

EG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene) 1.OG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene, 1 Kind) 2.OG = 2 kleine Wohnungen (jeweils 1 Erwachsener)

Die Treppenhausreinigung wurde bisher folgendermaßen geregelt:

  • Keller, EG und 1.OG: Reinung durch eine Reinigungsfirma. Kosten wurden von den Parteien im EG und 1.OG getragen.

  • 2.OG: Reinigung wurde von den Mietern durchgeführt

Diese Regelung hat bisher einwandfrei funktioniert.

Jetzt ist eine der Wohnungen im 2.OG frei geworden und soll neu vermietet werden. Im Zuge dessen haben die Vermieter einseitig beschlossen, die Treppenhausreinigung nun auch im 2.OG von der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen. Ich wurde hierzu nicht gefragt, sondern mir wurde lediglich mitgeteilt, das dem nun so ist.

Kosten: 160,00 EUR pro Monat gesamt, die durch die vier Parteien geteilt werden sollen. Das sind 40,00 EUR pro Partei/Monat!!!!!

Das ist mir einfach zu viel. Das kann ich mir nicht leisten, und ich möchte gerne weiterhin selber putzen.

In meinem Mietvertrag (Mustermietvertrag Haus + Grund, Stand März 1997) steht hierzu geschrieben:

§ 5 Haus-/Treppenhausreinigung: "Wird vom Mieter durchgeführt bzw. anteilig nach WE"

§ 15 Hausordnung: "Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages"

In der Hausordnung steht:

III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."

Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.

Diese Auslegung verunsichert mich sehr. Ich habe diese Formulierung bisher immer so interpretiert, dass ich selber putzen muss, und erst, wenn ALLE einer Fremdvergabe zugestimmt haben, die Kosten anteilig nach Wohneinheit umgelegt werden.

Wie seht ihr das?

Sind wirklich beide Optionen vertraglich vereinbart, oder gilt zuerst die erstgenannte Option und dann erst die zweite, oder ist diese Klausel vielleicht sogar unwirksam, weil sie nicht eindeutig ist?

Ich wünsche euch einen schönen Abend Fragerlein

Anm.: Bitte entschuldigt, dass es sich um ein Crossposting handelt. Ich habe diese Frage nämlich so ähnlich (unklarer formuliert :-)) schon mal in einem anderen Forum gestellt, dort aber auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.

Mietvertrag, Treppenhausreinigung
Anwaltskosten bei Mietrückstand

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Am 02.03.2013 stand mein Vermieter bei mir vor der Haustür und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem er behauptet, ich hätte die Miete für Juni 2012 nicht überwiesen. Da ich zwischenzeitlich die Bank gewechselt habe, entgegnete ich, dass ich mir die Kontoauszüge aus 2012 von meiner Bank besorgen muss, um die ganze Sache zu prüfen. Für den Fall, dass er Recht hat, würde ich die ausstehende Miete dann mit der Miete für März überweisen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete bis zum 08. des Monats gezahlt werden muss. Erwartungsgemäß dauerte die Anforderung der Kontoauszüge bei meiner Ex-Bank einige Tage. Tatsächlich hatte ich es versäumt, die Miete für Juni 2012 zu überweisen.

Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)).

Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.

Frage: Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen? Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen? Ist die Höhe des Streitwerts korrekt berechnet? Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche. Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?

Besten Dank vorab.

Mietvertrag, Anwaltskosten

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