Wer muss die Stromrechnung (rückwirkend 6j.) zahlen?

Hallo, wir sind 02.2008 in eine neue Wohnung gezogen und keinen strom gezahlt weil wir bis jetzt auch keine Rechnung vom Stromversorger erhalten haben. Wie wussten auch nicht wer für welche kosten aufkommen muss. Der Vermieter hat die Stromanmeldung beim Versorger auch nicht gemacht, das kamm jetzt per zufall raus. Wir sind auch davon ausgegangen das die Stromkosten bei uns in den Nebenkosten drin enthalten sind, weil unser Vermieter uns auch garnicht drauf hingewiesen hat. Jetzt habe ich den Mietvertrag durchgelesen und da steht nirgendswo auch nur ein Wort von der Stromversorgung. Ok, ab jetzt wird natürlich gezahlt, aber was ist mit den 6 jahren rückwirkend? Wer muss dem Stromversorger was melden?, und woher sollte ich wissen wer unser Stromversorger ist? Gibt es irgendwelche verjährungsfristen in so einer Sache? Was ist wenn darauf auch keine hinweise im Mietvertrag zu finden sind? Es ist so dass zunächst der Vermieter diese Rechnung (für das letzte Jahr nur) erhalten hat, dann hat er diese dem Verwalter geschickt, und erst der Verwalter hat den Stromanbieter drauf hingewiesen das die Wohnung bereits seit 02.2008 bewohnt ist, und dann hat der Stromanbieter uns die Rechnung geschickt (knappe 3 tausend). Wir haben auch die ganzen 6 jahre keinen vom Stromanbieter bei uns im Haus (6 fam.) gesehn, keine Auhnung wer was und wann abgelesen haben könnte und wie die 6 jahre rückwirkend berechnet werden können. Wie die Nachbarn die Stromrechnungen bezahlen wissen wirauch nicht! Kann der Stromversorger mir oder dem Vermieter einen Versorgungsvertrag für 6 jahre rückwirkend "andrehen"?, und muss ich den unterschreiben? Bei dem neuen Versorgungsvertrag ab dem 01.01.2014 wie schon gesagt besteht ja keine Diskussion, und wird bezahlt. Bitte Bitte Hilfe! Vielen Dank im voraus!!!

Energie, Mietvertrag, Nachzahlung, Nebenkosten, Stromrechnung, Stromversorger, stromvertrag
KANN UND DARF EIN VERMIETER AUF ZWEI MIETVERTRÄGE FÜR EINE WOHNUNG BESTEHEN?

Ich habe vor Jahren mit meinen Exmann und unseren Kindern eine Wohnung gemietet die aus zwei Wohnungen zusammengelegt worden ist, haben sie zusammengelegt da sie in die zweite Wohnung kein Bad einbauen konnten! Der Vorstand damals hat uns die Wohnung gegeben unter der Bedingung das sie da die Anzahl der Wohnungen der Genossenschaft erhalten bleibt, auf unser Bedenken hin wegen Mieterhöhungen hat er uns versichert das es keine oder wenn dann nur sehr selten, vielleicht alle 10 Jahre mal! Das war auch so bis er vor einigen Jahren in den Ruhestand ging und seit dem der neue Vorstand da ist gibt es eine Mieterhöhung nach der anderen, aber bis zu Renovierung vor letztes Jahr komischer Weise nur bei mir! Hab Ihn schon öfters darauf angesprochen das ich ja nur eine Wohnung habe und ich auch einen Mietvertrag haben möchte, aber dann kommt nur immer man müsste Ihnen ja die Möglichkeit lassen das er wieder zwei Wohnungen daraus machen kann...kennt die Wohnung gar nicht, hat sie noch nie gesehen und wollte auch nicht glauben das ich kein zweites Bad habe...das er immer mit berechnet hat. Was hat denn das mit mir zu tun? Ich habe nur eine Wohnung mit einen Stromkreis, einen Sicherungskasten, einen Stromzähler, seit der Renovierung auch nur eine Klingel, einen Briefkasten und das wichtigste nur eine Eingangstür für angeblich zwei Wohnungen! Dadurch berechnet er natürlich auch zwei Mal Betriebskosten...wie für Hausreinigung, Kabelgebühr und Grünanlage die er durch die Anzahl der Wohnungen teilt, obwohl im Mietvertrag steht das er Betriebskosten nach qm berechnen muss! Komm mir langsam ganz schön verarscht vor! Es wäre sehr schön wenn mir jemand von euch helfen könnte, vielleicht weiß jemand von euch wie nur einen Mietvertrag verlangen kann...bin euch für eure Hilfe dabei sehr dankbar!!!

Mietrecht, Mietvertrag
Unterschrift gefälscht vom Vermieter

Hallo,

Mein Freund hat vor einem Jahr eine Wohnung in meiner Nähe gesucht. Ich wohne noch bei meiner Mutter und bin dort auch gemeldet. Ich habe ihm die Kaution über moneyfixx gestellt, weil er nicht viel Geld hatte. In meinem Namen in der Mieterselbstauskunft habe ich mich auch mit vorgestellt, aber von vornerein angemerkt, dass ich definitiv nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden möchte. Es galt lediglich mehr oder weniger als Info, da ich ja Kaution stellte, aber auch nicht bürge für eventuelle Mietschulden. Ich bin nur Kautionsteller, nicht mehr und nicht weniger. Nach einiger Zeit stellte ich bei ein paar Übernachtung fest, dass es in der Wohnung unfassbar kalt ist. Es gibt nur eine Fußbodenheizung. Der Übernachtspeicher läuft und funktioniert nicht, dies teilte ein Freund auch dem Vermieter mit, dieser entgegnete darauf nur müssen sie eben mit ihrer Freundin kuscheln. Behoben wurde nichts. Erst nach einschalten eines Anwalts wurde ein Sanitärtechniker geschickt. Dieser stellte einen Defekt im Zentralkasten der Heizung fest. Eine Reparatur erfolgte nach mehrmaliger Aufforderung dennoch nicht. Es war Winter und gerade mal 13-15 Grad in der Wohnung, nach durchlüften nur 12. Mein Freund hat eine Wohnung im Dachgeschoss. Als wir eines Abends im Wohnzimmer saßen und ich auf der Couch lag, die in einer Ecke steht, draußen war Sturm wunderte ich mich wo diese pfeifenden Geräusche herkommen, dann war es klar es zieht hinter der Wand irgendwas schien also nicht mit der Verkleidung zu stimmen. Es zog dermaßen. Der Klospülkasten ist defekt das Wasser speichert sich nicht und läuft nur in einanatur! In der Badewanne gibt es keinen Kaltwasseranschluss es muss immer direkt am Spoiler die bade Temperaturen jeweils für was man gerade machen will immer wieder neu eingestellt werden. Die glasfront beim Balkon ist nicht isoliert es zieht immer durch. Bei anderen Mietern des Hauses ist großer schimmelbefall wir können zwar nichts augenmerkmal erkennen aber ich habe schon gemerkt das meine Lungen nach zwei Tagen bei meinem Freund sich schlechter anfühlen als wenn ich bei meiner Mutter bin. Hinzu kommen Kopfschmerzen. Mein Freund wurde gesundheitlich vor einem halben Jahr arbeitslos und konnte dementsprechend die Miete nicht mehr zahlen. Nun hat der Vermieter beim Amtsgericht Klage erhoben auch gegen mich ich soll jetzt für alles aufkommen hinzu kommt das er auf den Mietvertrag meine Unterschrift gesetzt hat sprich gefälscht beim Amtsgericht eingereicht, auf dem original bei uns ist allerdings keine von mir was beweist das es nicht, eine ist was auch durchs bloße Auge zu erkennen ist, ich war bei Unterzeichnung nicht einmal anwesend und hatte gearbeitet. Nun soll ich als Gesamtschuldner aufkommen. Ich habe auch schon Anzeige erstattet und in 2 Tagen ist der Gerichtstermin der Anwalt hat uns kurz vorher sitzen lassen wir vermuten das er vom Vermieter geschmiert wurde haben uns dort auch schon bei der Anwaltskammer beschwert. Was nun?

Mietrecht, Mietvertrag
Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?

Moin liebe Community,

ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.

Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.

Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.

Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?

Hier die Klausel aus meinem Vertrag:

"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?

Vielen Dank für die Antworten schonmal.

Grüße R.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
Unvollständiger Mietvertrag?

Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.

1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!

3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.

4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).

5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.

Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.

Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..

Danke für Eure Anregungen!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Wie oft in der Woche Treppenhaus putzen?

Hallo zusammen

Gemäss Vertrag muss jeder Mieter mal das Treppenhaus putzen. Mehr Informationen sind diesem Vertrag leider nicht zu entnehmen in Bezug aufs Treppenhaus.

Unter den Mietern wurde dies auf Wochen aufgeteilt. D.h. jeder ist mal von Mo-So dran. Mir ist dabei nicht klar, ob dies jeden Tag bzw. mehrmals passieren muss oder nur einmal während dieser Woche.

Sprich: Was wenn ich schon am Montag putze und die Treppen sind Donnerstag wieder "dreckig" (ein paar Blätter von draussen auf den Treppen). Muss ich dann nochmals putzen?

Ein älterer Herr (der motzt aber bekanntlich so ziemlich jeden Mieter wegen so ziemlich allem an was nicht seinem Empfinden von Ordnung entspricht) weist mich jedes Mal sehr unfreundlich darauf hin, dass ich mitTreppen putzen dran gewesen wäre und von wegen ich hätte sie nicht geputzt, was sicher schon mal zutraf, da man ja auch mal ferienhalber abwesend ist. Aber in der Regel putze ich immer 1x in der Woche wenn ich in dieser Woche dran bin, aber halt nie mehrmals. Und ganz ehrlich gesagt, hab ich mit einem 100% Job genug in meinem eigenen Haushalt zu tun als dass ich da jeden Tag die Treppen im Flur putzen gehe.

Bin halt nur etwas irritiert und rege mich ehrlich gesagt auch ziemlich auf über sowas, denn es ist ja wirklich nicht so, dass ich nicht putze. Wenn der trotzdem immer motzt, frage ich mich langsam, warum ich überhaupt noch 1x in der Woche putze.

Oder mach ichs wirklich falsch?

Wie ist das bei euch mit dem Treppenhaus? Was meint ihr dazu? Soll ich mal den Vermieter direkt anfragen?

putzen, Mieter, Vermieter, Mietvertrag, Nachbarn, Treppenhaus
Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

Hallo! Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und leider jetzt bei den Renovierungsarbeiten gemerkt, dass diese Wohnung sehr viele Mängel hat und nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich weiß, ich war ziemlich voreilig und dumm. Die Beseitigung dieser Mängel würde mein Budget übersteigen, so dass ich zu dem Entschluss gekommen bin, die Wohnung wieder zu kündigen. (Rostwasser, seltsamer Geruch trotz Lüftens etc.) Ab dem nächsten Monat beginnt das Mietverhältnis. Bisher trage ich nur die Nebenkosten und renoviere. Einen Vertrag habe ich jedoch bei der Stadt noch nicht abgeschlossen (Gas, Strom). Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen. Nun aber meine eigentliche Frage: Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?Um Gas und Strom muss ich mich selbst kümmern. Könnte ich den Vertrag bereits beenden, da sowieso nieman der Wohnung ist und dies niemand nutzt?Über jede Art von Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!Vielen Dank bereits!!

Kündigung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Mietvertrag über den Tod des Vermieters hinaus?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit bei einem älteren Freund in sein Zweifamilienhaus, in die obere Etage einzuziehen. 4ZKDB, Garten, ruhige Gegend...einfach top.

Meine Frau hat mit ihren Eltern vor vielen Jahren da mal gewohnt. Dann sind sie ausgezogen. Der Kontakt zum dem älteren Freund riss aber nicht ab. Er war mit seinen drauffolgenden Mietern nie richtig zufrieden.

Meine Frau und ich besitzten mittlerweile nun eine Eigentumswohnung die wir sowieso vermieten oder verkaufen möchten. Da kommt uns das Angebot des älteren Freundes sehr entgegen. Für nur 300,00€ (!!!) Kaltmiete könnten wir bei ihm Wohnen.

Er wünscht sich uns sehr als Mieter. Die jetztigen haben schon zum Jahreswechsel gekündigt. Wir würden ihm den Garten und das Haus Pflegen.

Das Problem ist jedoch dass er schon 85 Jahre ist. Was passiert nach seinem Ableben?

Er hat zwei Söhne die nicht gerade arm sind (Steuerprüfer und Oberkommissar). Jedoch bestimmt nicht auf das Haus verzichten würden.

Wie können wir uns bei unserem alten Freund absichern dass wir nach seinem Tod dort weiter leben dürfen. Dass die Miete nicht um das Doppelte erhöht wird oder dass wir sogar wegen Eigenbedarfs die Wohnung in dem Haus verlassen müßten.

Nur über sein Testament oder doch vielleicht über einen Mietvertrag der über seinen Tod hinaus geht.

Klingt alles komisch aber ich wollte mal hier ansetzten bevor ich mit ihm darüber rede. Ist mir auch etwas unangenehm schon jetzt mit ihm über seinen Tod zu sprechen.

Danke im Voraus für Ratschläge, Robert

Tod, Erbe, Vermieter, Mietvertrag
Mietverhältnis aus mehreren Gründen kündigen

Sehr geehrte Forumsnutzer,

momentan befassen wir uns mit einem eher größeren Problem und wollten uns hier rechtliche Hilfestellungen suchen und wenn möglich Tipps für eine rechtliche Kündigung des Mietvertrages erhalten.

Ich schildere die Lage einmal kurz und knapp:

Von einer Freundin die Mutter lebt in einem zwei Familienhaus mit Untermietern, sie ist natürlich die Eigentümerin des Hauses. Die Untermieter haben jedoch gegen einiges verstoßen:

  • Sie bedrohten und beleidigten die Vermieterin
  • Änderten "selbst" den Mietvertrag und ersetzten somit den ersten Mietvertrag (ist so etwas überhaupt rechtmäßig?)
  • Verkauften ohne das Einverständnis und des Wissens Holz des Grundstückes
  • Es wurden sich nicht an mündliche Absprachen gehalten (Hilfe bei alltäglichen Betreuungen der Vermieterin)

Dazu kommt das die Tochter der Vermieterin nun auf Eigenbedarf der Wohnfläche pochen möchte und von diesem auch Gebrauch machen wird. Der Vertrag wurde auf 5 Jahre angesetzt für eine Kündigung ist es möglich durch diese Gründe die das Mietverhältnis durchaus stören zu kündigen?

Hinzu eine kurze Erläuterung des Eigenbedarfs, die Tochter lebt in einer eigenen Wohnung es wurde allerdings mündlich abgesprochen das sie nach 2 Jahren zurück in das Mutterhaus ziehen könnte da sie dann ihr Abitur abgeschlossen haben dürfte, dies wurde aber von dem MIETER im zweiten Vertrag (den sie selber verfassten) auf 5 Jahre erhöht. Dazu sollte sollte ich erwähnen das die Tochter den ersten Mietvertrag mit unterzeichnet hat um diesen zu bezeugen, wobei sie allerdings im zweiten Mietvertrag nicht mehr mit unterzeichnete da es angeblich im Auge des Mieters nicht Rechtensgewesen wäre.

Anbei möchte ich mit anfügen das die Vermieterin ein Pflegefall der Stufe eins ist und somit Hilfe benötigt und diese auch zugesprochen bekommen hat allerdings nur Mündlich mit Zeugen. (dies minderte die Miete)

Nun meine eigentliche Frage wie genau läuft nun die Kündigung ab? Fristlose Kündigung? Drei monatige Kündigung (Ordnungsgemäße wegen Eigenbedarf und unzumutbaren Zuständen) oder erleichterte Kündigung (6 Monate)

Über einige Hilfen wären wir sehr erfreut vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße

Steffen

Mietvertrag, kündigen
Streit wegen Ablöse für WG-Zimmer

Hi Allerseits,

ich bin im Begriff ein WG-Zimmer in einer 3er WG zu übernehmen und bin nun im Streit mit dem Vormieter.

Wir haben ursprünglich mündlich ausgemacht, dass ich seinen "Designer-Schrank" (NP:570€) für 500€ übernehme, weil das die Grundvoraussetzung war, um die Wohnung überhaupt zu bekommen. Zusätzlich kommen noch 400€ für Geräte, wie Staubsauger, Waschmaschine und Küche hinzu, die vor ein paar Jahren mal angeschafft wurde.

Da ich von der Nachricht, endlich ein WG-Zimmer bekommen zu haben, so überrascht war, aber ich ihm erst mal am Telefon gesagt, dass ich, wenn auch widerwillig, seinen Ablöseforderungen nachkomme, woraufhin er den Kontakt zur Hausverwaltung, welche auch gleichzeitig Eigentümer sind, vermittelt hat.

Nach einiger Überlegung und auf Rat meiner Eltern, die schließlich einen Großteil bezahlen, habe ich die Verwaltung angerufen und abgesagt und denen auch die Bedenken hinsichtlich der Ablöse von insgesamt 850€ geäußert. Auch die Verwaltung schien relativ überrascht ob der Summe und hat mich keine 2 Minuten später kontaktiert und mir zugesagt, dass ich keine Ablöse zahlen müsste, da das Zimmer schließlich leer zu übergeben wäre.

Alles in Allem hätte ich 1000€ Kaution, 850€ Ablöse und 400€ (erste Miete), also 2250€ zahlen müssen, bevor ich auch nur einen Schreibtischstuhl drinne hätte.

Meine Frage, inwiefern ist eine Ablöse verpflichtend für mich als Nachmieter zu zahlen, da er mir auch gedroht hat, dass ich das WG Zimmer nicht bekomme, sollte ich nicht zahlen.

Mietrecht, Mietvertrag, Ablöse
Was bedeuten diese Mietvertragsklauseln und sind diese wirksam?

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich demnächst zusammen ziehen wollen und wir den fertigen Mietvertrag schon vorliegen haben, wollte ich fragen, was folgende Auszüge bedeuten und ob diese rechtens sind.

§4 Miete, Betriebskosten

"Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters, durch die Betriebskosten erspart werden, dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für gleichwertige Leistung des Dritten, insb. eines Unternehmens, angesetzt werden könnte"

§ 5 Indexmiete

  1. Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete gemäß § 4 Ziff. 1 durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (lndexmiete), und zwar wie folgt: Die Nettokaltmiete ändert sich jeweils frühestens nach Ablauf eines Jahres im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber dem Preisindex verändert hat, der für den Zeitpunkt des Mietbeginns bzw. für den Zeitpunkt der jeweils letzten Mieterhöhung gilt.

§ 8 Haftungsausschluss / Aufrechnungsverbot / Obliegenheit

  1. Der Mieter kann nur mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Mietminderungen, die wegen der Vorfälligkeit der Miete im laufenden Monat entstanden sind. Diese Rückforderungsbeträge einer eventuell zu viel bezahlten Miete für den laufenden Monat können vom Mieter in den Folgemonaten zur Aufrechnung gebracht werden.

§ 11 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

  1. Der Mieter trägt die Kosten für in den Mieträumen anfallende Kleinreparaturen. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen der Fensterläden. Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu 85 Euro pro Einzelfall. Pro Mietjahr ist der Aufwand für den Mieter auf 8% der jährlichen Nettokaltmiete begrenzt.

§ 12 Schönheitsreparaturen

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten, soweit erforderlich: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohr esowie das Pflegen und Reinigen der Fußböden. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

VIelen Dank für Eure Antworten!!!!

Wohnung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, klausel, Wirksamkeit
Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

In meinem Mietvertrag steht, wieviel die Miete kostet und wieviel die Nebenkosten betragen. Sonst nichts. Es steht weder da, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch die Information/Vereinbarung, dass der Strom extra berechnet/gezählt wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch dachte ich logischerweise, dass der Strom zu den Nebenkosten gehört (da ja sonst nichts im Mietvertrag steht, den ich unterzeichnet habe). Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich für jeden Monat, den ich hier gewohnt habe, einen bestimmten Betrag an Strom extra zahle. Ist das erlaubt, wenn im Mietvertrag NULL darüber steht? Es steht weder, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch der Betrag, der zusätzlich für Strom gezahlt werden soll bzw. dass Strom extra berechnet wird. Ich wusste bis vor kurzem nichts davon und wurde total überrumpelt, denn angesichts meines Mietvertrages, ging ich davon aus, dass mit Miete & Nebenkosten alles abgedeckt ist. Hätte ich eher gewusst, was Sache ist, wäre ich auch sehr viel früher aus der Wohnung ausgezogen. Habe ich denn das Recht, die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen? Im Grunde genommen habe ich ja den Vertrag nur für den angegebenen Mietbetrag + den angegebenen Nebenkostenbetrag unterschrieben und sonst für nichts weiter. Liebe Grüße

Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Strom, Mieter, Recht, Vermieter, Kosten, Mietvertrag, mieten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

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