Mietvertrag... Vermieter hat "vergessen" Hundehaltung zu verbieten!

Hallo,

Bitte ein bisschen Geduld, Deutsch ist nicht meine erste Sprache und ich versuche so klar so schreiben wie möglich!

Also, wir wohnen zeit über ein Jahr in unsere Mietwohnung. Der Vertrag den wir im März 2013 unterschrieben haben ist so ein blauen Formular wo Mann nur ausfüllen muss (http://www.avery-zweckform.com/avery/de_de/Produkte/Formularbuecher-und-Formulare/Vertraege/Wohnraum_Mietvertrag_2859.htm).

Unseren Makler hat uns von Anfang an erzählt dass Katzen erlaubt sind aber Hundehaltung müssen wir mit den Vermieter klären (wegen Größe und Rasse, etc). Wir haben letztlich telefonisch und schriftlich gefragt (beides mal sehr nett und freundlich) und heute haben wir eine schriftliche Rückmeldung bekommen dass die Vermietern Hunde in die Wohnung nicht dulden werden.

Hier kommt's... im Vertrag haben die es nicht angekreuzt dass wir als Vermieter eine Zustimmung brauchen für Tierhaltung. Ganz klein ist da eine Referenz zum Paragraph 11 wo es steht dass wann es nicht angekreuzt ist das Tierhaltung (wie Hund) erlaubt ist. Es ist ganz klar dass unseren Vermieter es einfach nicht durch gelesen haben aber haben es trotzdem unterschrieben. Haben wir dass recht ein Hund in unsere Wohnung zu halten? Haben wir überhaupt eine Chance?
Umziehen wäre schwer wegen Wohnungsmangel in unsere Stadt und wir sind an Probleme mit unseren Vermieter gewohnt da dass die von vorne an uns als Kinder behandelt haben (obwohl wir beide fast 30 und berufstätig sind).

Im Anhang sind 2 Bilder von den Vertrag...

Bild zum Beitrag
Hund, Mietrecht, Tierhaltung, Mietvertrag
Festsaal 17 Tage vor Stufenparty storniert. Vermieter verlangt weiter Miete vom Saal. Kann er das?

Am 09.04.14 haben wir, meine Tochter und ich einen Mietvertrag über einen Tanzsaal einer Tanzschule für eine Stufenparty am 17.05.14 für ca. 50-100 Jugendliche unterschrieben ohne Bewirtung und Persohnal. Mit der mündlichen Zusage, den Vertrag 14 Tage vor beginn der Party, noch stonieren zu können. Da wir nicht wussten ob diese Party überhaupt statt findet, sich genug Teilnehmer finden werden. Der Saal wird aber heufig vermietet und der Wunschtermin schon vergeben war. Am 30.04.14 hat meine Tochter ( noch 17 Jahre) per E-Mail den Vertrag Stornirt, wegen mangelder Teilnehmer. Eine Rückmeldung kam nicht. Es kam statdessen ein Schreiben vom 18.05.14 in dem der Vermieter die volle Miete von 250€ verlangt. Mit dem Hinweis: Muß ich bei Veranstaltungs Absage für die Kosten aufkommen. Der Raum konnte nach der Reservierung nicht mehr anderweitig genutzt werden.** Im Miet-Vertrag steht: Unter §8 Sonstiges: Der Vertrag ist für beide Seiten bindent und kann nicht kurzfristig storniert werden. Der Vermieter verpflichtet sich den Mietvertrag wie beschrieben einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, auch bei Ausfall der Veranstaltung, die enstandenen Kosten aus dem Mietverhältnis zu tragen.** Über diese Klausel bin ich nicht hingewiesen oder aufgeklärt worden. So einen Vertrag hätte ich in diesem Fall so nicht unterschrieben. Zumal er uns mündlich einen 14 tägiges Rücksichtsrecht zugesichert hat. Erstens:17 Tage vor der Stufenparty gekündigt, ist doch keine kurzfristige Stornierung für eine Saalmiete? 2.)Der Saal konnte demzuvolge an andere Mieter vermietet werden oder anders genutzt werden. 3.) Ist so eine Klausel überhaubt rechtens? 4.) Es giebt doch das Recht auf Rücktritt, oder? Wäre ja nicht das erstemal, das eine Feier platzt und der Saal nicht mehr benötigt wird. 5.) Es sind doch keine Ausfall-Kosten aus dem Mietverhältnis entstanden, oder? Wie komm ich aus dem Vertrag wieder raus? Wer weis da Rat oder Hilfe?

Mietvertrag
Reparatur von elektrischen Rolladen - Wer zahlt?

Hallo zusammen,

wir sind letzte Woche schon vor Ende unseres Mietvertrags (endet am 31.5.) aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Mit dem Vermieter hat bereits die Wohnungsübergabe stattgefunden bei der wir ein Protokoll erhalten haben das alles in Ordnung ist. Nach Absprache mit dem Vermieter wurde ein Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens nach dem Übergabetermin durchgeführt. Da wir selbst nicht mehr am alten Wohnort anwesend sein konnten, hat der Vermieter die Arbeiten des Parkettlegers überwacht und laut dessen Aussage auch zufrieden abgenommen - Beweisfotos für die ordentliche Arbeit liegen uns vor.

Nun haben wir einen Anruf vom Vermieter erhalten daß die elektrischen Rolladen auf dem Balkon nicht mehr funktionsfähig seien. Die Frage ob wir schon jemanden für eine Reparatur beauftragt hätten, zielte wohl darauf ab daß man uns die Kostenübernahme dafür aufdrücken will. Wir haben zwar noch keine weiteren Infos hierzu vom Vermieter, rechnen aber damit daß er uns die Reparatur in Rechnung stellen will.

Im Mietvertrag sind die Rolladen bei den Schönheitsreparaturen nicht erwähnt, da geht es nur ums Tapezieren und Streichen.

Es gibt einen weiteren Paragraphen der besagt daß man Schäden an Haus und Wohnung sofort anzeigen muß und für verspätet angezeigte Schäden haften muß. Wir haben die Rolladen aber in den ganzen vier Jahren die wir dort gewohnt haben nie benutzt weil uns das zu dunkel war. Zählt das dann trotzdem als verspätete Anzeige die uns zur Last gelegt werden kann?

Desweiteren steht im Vertrag daß wir beweisen müssen daß ein Verschulden unsererseits nicht vorgelegen hat. Wie kann man so etwas in so einem Fall nachweisen? Wir können aufgrund der großen Entfernung auch nicht mal eben zur alten Wohnung fahren um das vor Ort zu klären.

Zuguterletzt haben wir auch eine Kleinreparaturklausel im Vertrag, die besagt daß wir Bagatellschäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu 80 Euro im Einzelfall mit tragen müssen. In diesem Paragraphen sind dann u.a. auch Rolladen mit aufgeführt.

Bedeutet dies unterm Strich daß wir 80 Euro an der anfallenden Reparatur tragen müssen oder kann man uns das nicht mehr anlasten weil wir schon ein Übergabeprotokoll haben das besagt daß mit der Wohnung alles in Ordnung sei? Es sei vielleicht auch noch erwähnt daß wir den Parkettboden aufgrund teilweise eigenem Verschulden auf eigene Kosten haben reparieren lassen, das könnte u.U. auch schon als "Kleinreparatur" gelten, oder?

Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag fristgrecht gekündigt + keine Schlüsselübergabe = Vertrag ungültig?

Guten Tag,

ich und meine Freundin haben einen Mietvertrag zum 16.04. unterschrieben, haben aber noch vor dem eigentlichen Einzug den Vertrag fristgerecht zum 01.07. gekündigt und wurden nun vom Vermieter gebeten, die restlichen drei Monatsmieten (kalt) bis zum besagten Vertragsende zu bezahlen. (April anteilig, Mai und Juni).

Nun haben wir am 16.04. natürlich die Wohnung gerne übergeben haben wollen, damit wir auch die Zählerstände bis zum Vertragsende kontrollieren können. Zumal es unser Recht ist, bis 1.7. den Schlüssel zu haben bzw. die Wohnung zu nutzen.

Leider war zu diesem Zeitpunkt der Vermieter noch in der Wohnung wohnhaft (Bilder belegen das) und nicht wie vereinbart rechtzeitig ins EG umgesiedelt. Somit haben wir keine Schlüsselübergabe erhalten.

In unserem Mietvertrag ist neben dem Vertrag auch ein Übergabeprotokoll als Bestandteil des Vertrags angegeben/angekreuzt. Da uns dieses Protokoll nun zum 16.04. fehlte, war für uns der Mietvertrag somit ungültig/unvollständig. Wir sind also schriftlich per Einschreiben vom Mietvertrag zurückgetreten und haben keine Miete überwiesen.

Jetzt wäre meine Frage, ob hier der Vermieter doch noch auf seine 3 Monate Miete pochen kann oder nicht? In unseren Augen hat er am Tag der eigentlichen Übergabe "Vertragsbruch" begangen.

Vielen Dank für die Hilfe.

Kündigung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Soll Schlüssel früher abgeben-trotzdem Miete zahlen?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Hier die komplette Mail der Nachmieter: Hallo ihr beiden wir waren heute bei dem Herrn .... und haben den Mietvertrag unterschrieben Wir haben jetzt abgesprochen das wir von euch dann wenn ihr raus seit ( das war der 27.04??) von euch die Schlüssel bekommen Wollen wir das dann auch am 27.04 mit dem Geld machen? Dann noch eine Sache der Vermieter will ja noch Reparatur arbeiten im Mai durchführen und deswegen können wir erst zum Ende des Monats rein und würden deswegen uns nicht an der Miete beteiligen

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Hilfe - Vermieterin lässt uns nicht einziehen trotz unterschriebenem Mietvertrag!

Liebe Community,

Folgende Situation: Heute morgen hätte laut Mietvertrag und Vereinbarung mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe stattfinden sollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Vermieterin hat bei dem Treffen gesagt, die Wohnungsübergabe könne nicht stattfinden, da wir nicht wie von ihr NACHTRÄGLICH und per E-Mail gefordert eine Bürgschaft mit uneingeschränkter Haftung unserer Eltern mit zur Übergabe gebracht haben. Den mitgebrachten Verrechnungsscheck über die erste Miete könne sie auch nicht annehmen, das Konto sei ja möglicherweise gar nicht gedeckt und die zweite Hälfte der Kaution haben wir ja auch noch nicht bezahlt. Dies seien ausreichende Gründe für sie, dass die Wohnungsübergabe nicht stattfinden könne. Sie würde uns die bereits bezahlte Kaution zurücküberweisen und versuchen "den Schaden gering zu halten".

Damit will sie uns jetzt womöglich auch noch den Mietentfall, der ihr "durch uns" entstanden ist bei uns geltend machen. Wir stehen jetzt ohne Wohnung da, eigtl wollten wir ja heute einziehen. Zusätzlich fürchte ich um die bereits bezahlte Kaution.

Wie sollen wir jetzt vorgehen? Schließlich kann sie nicht einfach von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten...sie kann ihn ja nur kündigen. Aber dazu braucht sie doch triftige Gründe. Und die nachträglich geforderte Bürgschaft sowie die noch nicht vollständig sondern nur zur Hälfte bezahlte Kaution sind meiner Meinung nach dafür nicht ausreichend. Ich weiß gerade gar nicht mehr weiter, wir wären gern in die Wohnung eingezogen, aber unter diesen Umständen will ich gerade eigtl. nur noch meine Kaution zurück...

Vielen Dank für eure Hilfe

Kündigung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, WG, nachforderung
Mietwohnung Dachbodennutzung (Speicher)

Hallo Freunde

Meine Frau und ich bewohnen eine Mietswohnung im Dachgeschoss, es sind inkl. uns 2 Mietparteien und und ganz unten sind Büroräume. Die Partei im 1. OG hat Kellerräume und das Büro bzw. die Büroräume ebenfalls. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.

So nun meine Frage - heute morgen morgen polterte es fürchterlich auf dem Dachboden, ich hab die Tür aufgemacht und da inspizierte der Herr der die Büroräume unten angemietet hat unseren Dachboden ich fragte was er da machen würde und er sagte er hätte die Hälfte jetzt angemietet und möchte dort seine Akten lagern, er müsse aber die Seite nehmen wo der Grossteil unserer Sachen stehen Umzugskisten Malerzeugs usw. Wir müssten diese Fläche frei machen weil er einen abschliessbaren Bereich daraus machen muss wegen der gesetzeslage Akten usw. Wir haben aber ebenfalls persönliche Dokumente in Kisten da und müssten dann ja ebenfalls einen abschliessbaren Bereich errichten, Als wir vor 5 Jahren einzogen sagte der Vermieter auch das der Speicher zur DG Wohnung gehöhrt, Was ist jetzt die rechtliche Lage ? Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Dachboden, Keller
Darf der Vermieter einfach das Hausgrundstück betreten?

Guten Tag liebe Wissenden. Ich habe ein wenig Klärungsbedarf. Hier die Vorgeschichte:

Wir haben ein Haus mit Garten gemietet, freistehendes Haus mit kl. Garten vor und gr. Garten hinterm Haus. In unserem Mietsvertrag steht, dass wir für die Gartenpflege zuständig sind. Machen wir auch, sind oft im Garten schneiden, pflanzen und mähen regelmäßig den Rasen...

Im Februar dieses Jahres war unser Vermieter (nennen wir ihn "V") wegen einer feuchten Stelle im Haus (ein Versicherungsfall). Alles soweit OK. Wir sprachen über Garten, Gartenpflege usw. Das wir schon einiges gemacht haben, erzählten wir, aber auch, dass wir noch so einiges vorhaben. Unsere Nachbarn zB hätten gern mehr Sonne und wollten von uns das wir einige Bäume zurück schneiden. Das alles hatten wir V erzählt. Er sagte, ja OK, machen sie das. Wir machten einen Termin aus, mit Gartenbegehung und gingen von Ecke zu Ecke und besprachen und was gemacht werden könnte. Der Baum weg, diese Hecke kürzer usw...

Nach der Besprechung einigten wir uns auch darauf, sobald wie möglich mit den Arbeiten zu beginnen. Taten wir auch gleich den Samstag drauf. Hatten aber, da es ein großer Garten ist noch nicht alles abgeschlossen. Wir hatten vor das über ca. drei Samstage zu verteilen, auch wegen des Gärtners, Termine und der Geräte die ich dafür leihen musste.

Ein paar Tage später rief V an und sprach aufs Band: "Wir würden uns nicht melden und er hätte noch nichts gesehen, keine Beschneidungsarbeiten (wir hatten zuerst hinten angefangen). Er drohte wenn wir uns nicht melden würde er heute mir einem Gärtner kommen und den auf unsere Kosten die Arbeiten machen lässt. Wir schrieben ihm eine Mail zurück, das wir wie besprochen zeitnah angefangen haben aber noch nicht fertig sind. Darauf die Rückmail: Wenn wir bis zum kommenden Samstag nicht die Arbeiten erledigt hätten, würde auf unsere Kosten ein Gärtner kommen.

Gut, wir hatten daraufhin letzten Samstag alle Restarbeiten erledigt, einen Gärtner kommen lassen der mit der Teleskopsäge die hohen Bäume beschnitten hat. Einige Sachen hatten wir auf Anraten des Gärtners so belassen – aber zu 90% alles beschnitten. Heute ist Sonntag, ein Tag später, V steht mittags um 12:50 Uhr unangemeldet vo der Tür und sagt: „Guten Tag, ich würde gern den Garten besichtigen, ich habe gesehen Sie haben schon einiges gemacht, sind Sie denn jetzt fertig?“. Ich sagte: „Oh, Überraschungsbesuch? Ich mag aber keine Überraschungsbesuche und außerdem passt es mir gerade nicht, bitte rufen Sie mich an und machen Sie einen Termin aus, dann können wir zusammen gucken.“ Danach ist V ohne zu fragen auf das Grundstück gegangen und hat sich ein Teil der Gartenarbeiten angesehen. Ich muss dazu sagen, nur im vorderen Teil, nicht hinterm Haus.

Meine Frage: Darf V ohne Erlaubnis auf das Grundstück? Darf V so einen Druck ausüben? Darf V bestimmen, was wie kurz geschnitten werden muss? Zur Info: V investiert nicht 1,- € ins Haus, immer nur das aller Nötigste. Danke!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag

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