Mietrecht: WG Mitbewohnerin gibt Wohnungsschlüssel nicht und lässt Zeug stehen

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt helfen.

Meine WG Mitbewohnerin (waren zu 3., jetzt noch ich und mein bester Kumpel), ist aus dem Mietvertrag in dem jeder gleichmäßig stand zum 1.12. ausgezogen. Wir waren so nett und haben zugestimmt das Sie bis zum 6.12. ihre Möbel in Ihrem alten Zimmer stehen lassen darf. Ohne Berechtigung hat sie aber auch noch bis zum 6. dort gewohnt, geduscht, Strom verbraucht.

Auf die Frage ob esmöglich wäre nach dem 6.12. noch etwas im Keller stehen zu lassen, habe ich Ihr schriftlich per SMS Nein gesagt. Trotzdem hat Sie ihr altes Bett reingestellt, was sie derzeit probiert auf ebay zu verkaufen. Kellerschloss habe ich sofort ausgetauscht, sodas sie keinen Zugang mehr hat.

Leider ist unser Verwalter ein ziemlicher Faulpelz und hat wie ich meine nicht wirklich Ahnung von seinem Job und hat mir erbost mitgeteilt das ich!!! als Mieter dafür sorgen muss das die Schlüssel bei mir abgegeben werden.

Habe mich jetzt belesen und möchte der Frau Ibold eine Frist setzen und sie auffordern bis zur Schlüsselrückgabe weiterhin die Miete zu zahlen und sollte Sie das Bett und Ihren Müll nicht entsorgen Räumungsklage einreichen, welche Sie tragen muss.

Doch müsste das nicht mein Vermieter machen? Diesen kümmert das alles jedoch nicht und zuverlässig ist er auch nicht. Einmal musste ich für meine Ausbildung ein Schriftstück von Ihm ausfüllen lassen, er sagte werfen sie es Freitag ein, Samstag haben sie es im Briefkasten. 1 Woche später habe ich es dann persönlich wieder bei ihm abgeholt, wo er vor meinen Augen noch ausgefüllt hat schnell.

Bitte helft mir, will nicht das ein alter Mitbewohner meinen Wohnungsschlüssel hat.

Mietrecht, Mietvertrag, WG
Alte Rechnung über Kleinreparaturen - gilt hier § 548?

Guten Tag,

mein ehemaliger Vermieter hat mir gestern eine alte Rechnung über Kleinreparaturen weitergeschickt, die aus dem Jahr 2011 stammt und die er jetzt beglichen haben möchte. Das Mietverhältnis wurde Mitte 2012 beendet. Ich bin mir nicht sicher, ob hier die 6 monatige Verjährung aus §548 gilt. Der Vermieter weist darauf hin, dass ich bis zum 15.12. überwiesen haben muss, weil sonst eine dreijährige Verjährungsfrist eintreten würde und er gezwungen wäre ein gerichtliches Mahnverfahren zu starten...

Ich zitiere: "Im Rahmen einer routinemäßigen intemen Überprüfung der Objektunterlagen mussten wir leider feststellen, dass die Kleinreparaturen des Jahres 2011 noch nicht vollständig an alle Mieter weiterberechnet wurden, was mit diesem Schreiben nachgeholt wird.

Dies vorausgeschickt übersenden wir Ihnen anbei in Kopie die Rechnung der Firma ... vom 16.10.2011 bezüglich der Erneuerung von Silikonfugen in o.g. Mieteinheit zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.

Gemäß der mietvertraglich vereinbarten Kleinreparaturenklausel bzw. gemäß vereinbarter Umlage der Gasdurchlauferhitzerwartung im Rahmen des mit Ihnen vereinbarten Mietvertrages sind Sie verpflichtet, derartige von den jeweiligen Mietvertragsklauseln gedeckte und vermieterseitig verauslagte Kosten zu tragen."

Anschließend folgt noch der Hinweis auf die Überweisungs- und Verjährungsfrist. Die Silokonfugen hatten nichts mit der "Gasdurchlauferhitzerwartung" zu tun, weshalb mir der Hinweis unbegründet erscheint, sondern mit Undichtigkeit der Dusche und folgendem Schimmel.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Besten Dank und viele Grüße!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
defekte Heizung fällt immer wieder aus, Mietminderung?

Hallo zusammen. Wir haben erhebliche Probleme mit unserem Vermieter. Es handelt sich dabei um eine Investmentgesellschaft, deren Gebahren mit "unseriös" noch wohlwollend beschrieben ist.

Neben einigen anderen Problemen ist seit über einem Monat die Heizugsanlage in unserem Mehrfamilienhaus defekt, sie fällt im Abstand von 2-3 Tagen nach einer Störungsmeldung des Brenners regelmäßig aus. Der Vermieter wurde darüber informiert, verweigert aber eine fachgerechte Wartung bzw. Reparatur. Er veranlaßt nach der Meldung durch die Mieter wiederholt nur einen Neustart des Brenners durch den Hausmeister, woraufhin die Heizung wieder bis zur erneuten Störung funktioniert.

Ich würde uns als überdurchschnittlich tolerante Mieter bezeichnen, doch nach dem fünften Ausfall in der Heizperiode und der damit verbundenen Auskühlung der Wohnung wollen wir dem Vermieter nun durch eine Mietminderung zu einer Reparatur der Heizung bewegen. Wir haben uns nun im Netz informiert und wollen die Miete für den nächsten Monat nach Ankündigung kürzen. Unsere Frage ist nun, ob eine Minderung um 15% der Warmmiete hierfür angemessen ist?

Weiterhin wurden im vergangenen Monat zum wiederholten mal jeweils die Gas- und Wasserversorung durch die Stadtwerke eingestellt, weil der Vermieter dort erhebliche Außenstände hat. Erst durch zahlreiche Telefonate durch uns Mieter wurde die Sperre nach jeweils einem Tag wieder aufgehoben. Können wir diese Umstände in die Minderung für den nächsten Monat mit einbeziehen?

Vielen Dank für die Antworten!

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietvertrag
Darf ein Vermieter zwei Interessenten nahezu gleichzeitig einen Mietvertrag anbieten?

Ich habe eine Wohnung der Deutschen Annington besichtigt, an einem Montag. Zwei Stunden später kam eine SMS, der Mietvertrag sei unterwegs. Der traf dann endlich Freitagmorgen ein. Kurz danach rief auch schon eine Mitarbeiterin an, wann ich die Unterlagen denn zurückschicke. Erst am Montag, weil vorher die Miete von der ARGE (Teilzeitjob, Aufstockung ALG II) genehmigt werden muss. Montags zur ARGE (ich wohne in A, arbeite in B, habe eine Umzugsnotwendigkeitsbescheinigung von A bekommen). Miete ist 9,60€ zu hoch. Die Mitarbeiterin hat alles Mögliche versucht, geht aber nicht. Habe den Vermieter (Deutsche Annington) angerufen. Ob es eine Lösung gäbe. Müsste der Regionalleiter entscheiden. Ich wurde später zurück gerufen. Nö, Lösung nicht nötig, man hat einem anderen Interessenten auch einen Mietvertrag geschickt, und er wird die Wohnung zu den geltenden Konditionen nehmen.

Heute, Mittwoch, bekam ich ein Schreiben von der Deutschen Annington, Datum 24. November, letzten Montag (als ich bei der ARGE war, angerufen habe). Ich soll innerhalb von 7 Tagen die fehlende Unterlagen einreichen. Hmmm. Wozu denn? Aber meine Frage, geht das, zwei Interessenten einen Mietvertrag anzubieten? Gibt es von Seiten des Vermieters keine Verbindlichkeit? Ich habe dafür eine sehr hübsche Wohnung abgesagt, die ich tatsächlich bekommen hätte.

Liebe Grüsse, Jacqueline

Mietrecht, Mietvertrag
Wartungspflichten des Mieters

Hallo an alle,

ich habe gerade ein Problem mit meinem Vermieter. Mein Vermieter möchte seine Immobilie verkaufen. Dagegen ist auch momentan nichts einzuwenden. Gestern sendete er mir eine Email mit dem Hinweis auf folgende Passage unseres Mietvertrages:

"Der Mieter hat auf seine Kosten die mitvermieteten Einrichtungen und Anlagen in den Mieträumen, wie Etagenheizung, Nachtstromheizung, Warmwasserversorgungsgeräte, usw., zu pflegen und 1 mal jährlich durch einen Fachmann reinigen und warten zu lassen. Die Wartungskosten trägt der Mieter nur bis zu DM 280,00 jährlich und auch nur, soweit der Vermieter selbst keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die Kosten als Betriebskosten erhebt"

Ich habe mich noch nie um Wartungsarbeiten gekümmert (genauso wie mein Vermieter), da ich dachte, dass das eine Angelegenheit für den Vermieter wäre. Ich habe auch niemals einen Fachmann beauftragt (ich wohne übrigens seit sechszehn Jahren in dieser Wohnung) . Das Problem sind auch nicht die jährlichen Kosten. Die Frage ist, ob mir irgend ein Nachteil entstehen könnte da ich nie einen Fachmann eigenständig damit beauftragt habe.

Mein Vermieter möchte jetzt auf einmal irgendwelche Quittungen zugeschickt bekommen, für den potenziellen Käufer um einen Nachweis des pfleglichen Umgangs mit dem Wohneigentum vorweisen zu können. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich mit dem Mietrecht nicht sehr vertraut bin.

Danke im voraus für eure Antworten.

Mietrecht, Heizung, Mietvertrag, Wartung, Wartungskosten, Warmwasser
WG Problem mit Mitbewohnerin

Also folgendes :

Ich habe eine Mitbewohnerin die durch Couch surfing vor 1 2 Jahre jemanden kennengelernt hat der seit ich nun in der wg eingezogenen bin (September) schon um 3 mal hier übernachtet, Schön und gut aber es ist immer eine Woche am Stück am Anfang lief er hier sogar nur im Handtuch Rum bis ich gesagt hab das ich ihn an den Ohren rausziehe wenn ich Besuch bekommen sollte und er so im Flurstehen würde.

Meine Mitbewohnerin hat als ich ihr sagte das sie ihren Besuch auf max 3 Tag also am Wochenende beschränken soll total kindisch reagiert und gemeint es wäre normal selbst das mit dem Handtuch wäre normal gewesen lol. Sie versteckt die ganze Story von ihrem love sogar vor ihren Eltern . Naja nach dem er 2 Wände mit Wein bekleckert und die Situation sich nicht entschärft hat hat sie wohl bemerkt das ihn nicht so gern in der Wohnung hab. 2 Wochen schweigen und dann hat sie erneut Besuch. Nach 3 Tagen hab ich sie gefragt wann ihr Besuch gegangen wäre ich War froh weil ich dachte sie hätte es kapiert mit den 3 Tagensie antwortete er ist iimmernoch da als ich fragte wer es denn ist antwortete sie nicht und tada 2tagen später rennt der selbe Typ aus dem Bad. Und nun ist er schon wieder daaaa omg es ist echt kein Hotel hier und ich find es total und angebracht in 2 Monaten 3 Wochen hier jemanden zu haben. Wir stehen beide im Mietvertrag und meine Vormieter in meinte bei ihr habe sie sowas nicht abgezogen o.O wir reden kaum mehr wir schreiben nurnoch zettel und hängen sie an die Tür des anderen falls mal iwas ist.

Kann ich mich an den Vermieter wenden oder was soll ich tun sie versteht Worte anscheinend nicht...

Lg.

Mietrecht, Mietvertrag, WG, mitbewohner
Miete - Untermiete Betrug?!

Hallo, Ich schildere euch mein Anliegen bzw das einer bekannten mal auf die schnelle.. Und zwar hat diese besagte Person eine Wohnung zur Untermiete an gemietet. Vertrag ist bestehend. Wohnung ist von der Wohnungsgesellschaft in diesem Fall espabau ebenfalls abgezeichnet und erlaubt. Meine Bekannte bekommt derzeit Hilfe von Staat. Die Vermieterin hat den Vertrag selbst aufgesetzt. Ich denke ihr ahnt es.. Als wir von der espabau auf Verlangen des jobcenters ein schreiben über die Gesamtmiete verlangt haben um zu sehen wer wie viel zahlen soll.. Meinte die Vermieterin es würde kein neuen Vertrag geben und die Miete sei seither erhöht. Den alten Vertrag hätte sie nicht. Nun hat die bekannte von der espabau selbst ein schreiben geholt.. Und ja die Miete beträgt wesentlich weniger als angegeben. Die insgesamt Miete beträgt lediglich 435. laut Geheiß der Vermieterin wollten Bekannte und sie sich die laufenden Kosten teilen. Bekannte zahlte seit zwei Monaten aber nun 330€ pro Monat. Vertrag ist ebenfalls darauf ausgelegt. Die qm Anzahl der Vermieterin in der Wohnung beträgt sogar etwas mehr als die der bekannten. Muss die Grundmiete nicht nach qm berechnet werden? Ist dies nun Betrug oder hat bekannte nun selber schuld? Gar Betrug an der espabau? Da die versucht Profit aus dem Eigentum eines Dritten zu machen? Ps: das Geld musste sie sich leihen und vorstrecken da jobcenter sich natürlich zu Recht geweigert hatte. Bitte rechtliche Informationen! Am besten sogar Paragraphen zu diesem Thema?

Danke im Voraus! LG!

Miete, Vertrag, Mietvertrag, Jobcenter, Untermiete
Kaution noch vor Schlüsselübergabe bezahlt. wurde ich abzegockt?

servus,

ich war/bin auf Wohnungssuche. Als ich dann im internet auf eine Wohnungsanzeige stoß, rief ich da direkt an. Der Mieter und auch Eigentümer der Wohnung lud mich in die besagte Wohnung ein. Ich besichtigte Sie(13.09) und bekam auch direkt die mdl. zusage, dass ich sie bekäme und zum 1.10 einziehen könne. Die Kaution sollte ich in bar bezahlen, damit er sie direkt auf ein Sparbuch einzahlen kann. Dies habe ich dann 2 tage später also am 15.09 gemacht und ihm die Kation in bar bezahlt. Natürlich gegen quittung und auch der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterschrieben und ausgehändigt. Die Schlüsselübergabe sollte am 01.10 stattfinden, da er die Wohnung bis dato selbst benötige.

Eckdaten: 1.0 Zimmerwohnung mit terasse EG 44qm, 350 euro kalt + Nebenkosten 70euro(ohne strom) =420,-. Vollmöbliert.

Die möbel seien ihm egal, da er sowieso kurz vor der Rente sei, nach mexiko ziehe und der Transport seiner Möbel zu aufwendig und zu teuer sei. Dort habe er sich ein Haus gebaut. Allerdings wollte er ein Abschlag von 100,- für die Anlage und das 5.1 system.

Da Ich die Wohnung besichtigt , ihn persönlich kennengerlent und auch sein Autokennzeichen gesehen habe, schien mir die situation nicht suspekt.

Nun, da ich ihm ja noch die 100,,- abschlag für die anlage geben muss, habe ich ihn die letzten tage versucht zu erreichen. das telefon bimmelt zwar aber keiner nimmt ab nur die mailbox. auch bin ich mal spontan zu der wohnung aber rolladen alle unten.

Außerdem hat er gesagt (13.09) dass der Hausmeister mir die Schlüssel am 1.10 übergebe, da er morgens ja schnell schnell zum flughafen müsse. Am 15.09. sagte er dann er mache es selber und es könne evtll. bis 18uhr, 19uhr dauern.

Jetzt fange ich langsam an, die situation in frage zu stellen. Ich habe keine Perso von Ihm gesehen, kein grundbucheintrag gesehen.

Bin ich da jemandem auf den Leim gegangen? Zockt der mich ab? was meint ihr? ich drehe durch. ist alles neu für mich

Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag
Mieter wollte auf einmal Mietminderung und fristlose Kündigung wegen einer Badsanierung. Rechtens?

Hallo, ich bin Vermieter eines Mehrfamilienhauses. Eine Mieterin meldete vor zwei Wochen Brüche an den Fliesenfugen im Badezimmer. Schnell am nächsten Werktag habe ich einen Betrieb für die Fliesenlegung beauftragt und ihn darum gebeten, zu schauen, ob der Untergrund in Ordnung ist, weil die Fliesen erst vor einem Jahr gelegt wurden.

Mit der Mieterin sprach ich auch den Beginn der Arbeiten ab, möglichst wenn sie auf Geschäftsreise ist, sowie die Farbe und Form der Fliesen.

Die Handwerker stellten fest, dass der Untergrund und auch zwei von insgesamt fünf Holz-Balken durch Feuchte beschädigt sind und dass der vorige Betrieb ohne diese Prüfung Fliesen auf Fliesen gelegt hat.

Die Mieterin wurde während ihrer Geschäftsreise am ersten Tag informiert. Die Handwerker meinten aber auch, dass durch neue Balken und Osb-Platten ein neuer stabiler Untergrund geschaffen werden kann. Zum Glück ist das ca 8qm grosse Badezimmer von drei tragfähigen Mauern umgeben, so dass die Arbeit innerhalb von vier Werktagen erledigt werden kann, inklusive der Verlegung neuer Bodenfliesen. Ich gab sofort den Auftrag und liess auch die Badewanne erneuern.

Das Blöde war, dass sie zwei Nächte woanders übernachten musste. Dabei habe ich ihr Übernachtungen und/oder Nutzung der sanitären Einrichtungen in der Wohnung eines Verwandten von mir angeboten. Die Wohnung liegt in der gleichen Etage und ist neu renoviert. Der Verwandte ist derzeit nicht vor Ort, und gab mir vor seiner langen Reise einen Schlüssel und per Telefon auch die Erlaubnis dazu.

Jedenfalls rief mich die Mieterin einen Tag später, wo ich sie über die bevorstehenden Reparaturen informierte an und schlug eine Mietminderung und eine fristlose Kündigung vor. Ich lehnte beides ab und wies sie auch auf das "Geben und Nehmen"-Prinzip hin. Bei Schäden habe ich sie nie warten lassen und habe mich sehr viel um die Erweiterung der häuslichen Ausstattung gekümmert, z.B. Kellersanierung, Türsprechanlage und auch die Gestaltung des Treppenhauses, obwohl mich niemand darum gebeten hatte.

Sie ist wieder zurück in ihrer Wohnung und hat ein nagelneues, fast schon kernsaniertes Badezimmer. Das ganze hat tatsächlich vier Werktage gedauert, und habe jeden Tag Fotos von der Sanierung bekommen. Da wurde wirklich viel gemacht.

Bei aller Korrektheit habe ich doch einiges an "Rachegedanken" wegen der Undankbarkeit. Zu ihrem Einzug bekam sie auch eine Küche und schlug sogar selbst eine erhöhte Miete vor. Die Küche baute ich bis zur Schlüsselübergabe mit allem Schweiß ein und verlangte keine höhere Miete.

Irgendwo will ich jetzt ihre Miete erhöhen. Sie wohnt seit acht Monaten in dieser Wohnung. Kann ich die Miete jetzt erhöhen oder muss ich warten, bis sie 12 Monate gewohnt hat?

Danke

Miete, Mieter, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
INDIVIDUALVEREINBARUNG: Muss Mieter Kosten für die vom Vermieter veranlasste Renovierung bezahlen?

Hallo, meine Frage bezieht sich auf das Mietrecht. Mein Partner und ich wohnen seit über einem Jahr in einer Wohnung zur Miete (damals Erstbezug). Vor einigen Wochen hatten wir ein Gespräch mit unserem Vermieter, in dem zum einen eine Mieterhöhung Gegenstand des Gesprächs war, zum anderen setzte er uns eín Schreiben mit einer Individualvereinbarung bezüglich der Renovierungsarbeiten bei Auszug vor. Dieses Schreiben ging einher mit einer Mietvertragsänderung, die den Unterpunkt Renovierungen ersetzt. Die Individualvereinbarung besagt wie folgt: "Bei Beendigung der Mietzeit trägt der Mieter die Kosten für die - vom Vermiter in Auftrag zu gebende - Renovierung der Mieträume, soweit sie zur Wiederherstellung des Zustandes beim Einzug (es handelt sich um den Erstbezug einer neu erstellten Wohnung) erforderlich ist. Die Renovierung umfasst u.a. das Streichen der Wände und Decken. Weiter das Reinigen des Parkettbodens und das Lackieren der Türen und Türzargen, Balkontüren sowie der Fensterrahmen."

Der Vermieter setzte uns dieses Schreiben zur Unterschrift vor, ohne mit uns darüber zu sprechen oder zu verhandeln. Wir fühlten uns in der Situation stark unter Druck gesetzt und haben die Vereinbarung unterschrieben. Im Nachhinein haben wir große Angst, dass der Vermieter nun unfairerweise seine Wohnung auf unsere Kosten bei Auszug neu renovieren kann. Natürlich ist uns bewusst, dass man die Mietwohnung bei Auszug wieder in einem guten Zustand zurückgeben sollte. Dennoch macht uns diese Formulierung große Bauchschmerzen.

Haben wir in dieser Sache etwas zu befürchten?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag
Der Vermieter beleidigt

Ich hatte vor einigen Wochen hier bereits eine Frage bzgl. der nächtlichen Ruhezeiten gestellt und auch viele liebe Antworten und Hilfen bekommen. Leider ist das Thema immer noch nicht abgeschlossen. Die Wohnung hatte ich gekündigt und der Vermieter hat mir das auch schriftlich bestätigt, dass mein Vertrag am 30.09.2014 endet. Meine neue Wohnung konnte ich zum Glück schon bereits beziehen, es sind in der alten Wohnung allerdings noch Möbelstücke deponiert, die ich Mitte September dort rausholen möchte. Meine Miete habe ich auch ordnungsgemäß bezahlt. Die Vermieter haben sich selbst um eine Nachmieterin gekümmert, wie in meiner ersten Frage schon geschrieben, sollte ich bei der Besichtigung nicht dabei sein, darauf habe ich mich aber nicht eingelassen und bin den Kompromiss eingegangen und habe die Wohnung zur Besichtigung aufgeschlossen, an den Termin, den der Vermieter vorgegeben hat, dass war während meiner Arbeitszeit. Nun habe ich vor einer Woche die Wohnung außer den verbliebenen Restmöbeln geräumt und da ich noch Urlaub hatte, bin ich eine halbe Woche nicht mehr dort hingefahren. Gestern bekam ich einen Anruf von der Vermieterin, dass die Nachmieterin die wohnung betreten will, um etwas auszumessen. Ich habe als Termin das kommende Wochenende genannt, dass wollen die VM aber nicht, weil die dann nicht da sind und ich doch nicht dabei sein soll und ich sollte mich nicht so anstellen, es wären doch bestimmt keine Wertsachen mehr in der Wohnung. Auf meine Antwort, dass ich aber unter der Woche keine Zeit habe und ich es nicht möchte, dass die meine Wohnung betreten, wurde das Telefonat grusslos beendet. Mein Freund hat nochmal angerufen, um vielleicht doch noch einen Termin für die Nachmieterin für das Wochenende anzubieten, da wurde er vom Vermieter als "Korinthenkacker" beschimpft. Nun mal meine Fragen: Müssen wir denen überhaupt noch Zutritt geben, nach solchen Beleidigungen und müssen die VM beim Ausmessen für neue MÖbel der Nachmieterin dabei sein? Und muss ich mich bei den Vermietern abmelden, wenn ich für ein verlängertes Wochenende nicht da bin? Und was kann man gegen solche Beleidigungen machen? Die Wohnung habe ich ja noch bis Ende September gemietet und auch bereits bezahlt. Alternativtermine für Besichtigungen haben wir auch gegeben, was sollen wir denn noch tun? Vielleicht kann mir da ja jemand Tips geben, denn so langsam verliere ich in Nerven.

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Grillen auf Dachterrasse erlaubt, wenn auf Balkon verboten?

Hallo zusammen.

Es geht um Folgendes: Der Mieter/Eigentümer über unserer Wohnung hat vor kurzem versucht, uns das Grillen auf unserer Dachterasse zu untersagen und uns dabei die Hausordnung unter die Nase gehalten, in der steht, dass grillen auf den Balkonen verboten ist.

Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass uns diese Regelung betrifft, da wir eine Wohnung mit Dachterrasse und keine mit Balkon gemietet haben.

Das soll jetzt auch keine Wortklauberei sein, denn unsere Dachterasse ist wirklich rießig, so dass es uns bei jeder Wetterlage möglich ist, den Grill so zu stellen, dass das kleine bisschen Rauch, das bei unserem Kugelgrill entsteht, niemals direkt in eine der umliegenden Wohungen zieht. Und da wir da auch immer drauf achten, ist die Geruchsbelästigung auch bestimmt nicht größer, als wenn irgendjemand anderes in der Straße in seinem Garten grillt. (Was wir u.a. auch dadurch bestätigt sehen, dass wir seit Einzug schon gut 15-20 Mal gegrillt haben und dieser Nachbar das nun zum ersten Mal bemerkt hat.)

Aber wir sind uns nunmal nicht sicher, wie das rein rechtlich aussieht. Ist grillen auch automatisch auf der Dachterrasse verboten, wenn in der Hausordnung das Grillen auf Balkonen untersagt ist? Auch wenn der Makler damals ausdrücklich gesagt hat, auf der Dachterrasse sei das grillen erlaubt?

Grillen, Mietrecht, Mietvertrag, Balkon, Hausordnung, Makler, Dachterrasse
Feuchter/Nasser Keller-Vermieter hat sich aber abgesichert im Mietvertrag

Ich und mein Partner sind dieses Jahr im März zusammen gezogen. Zu dieser Wohnung gehört auch noch ein Keller. Als ich mal aus Zufall in den Keller gegangen bin, war der halbe Fussboden unter wasser. Zu diesem Zeitpunkt hat es draussen wie aus Eimern gegossen. Als es ein paar Tage später wieder so dolle regnete bin ich in den Keller und habe geguckt woher das kommt. Es drückt regelrecht aus der einen Aussen wand (das sieht aus wie ein kleiner Wasserfall und die helfte der wand ist richtig feucht). Wenn es regnet bildet sich hinten rechts im Keller (wo es durch drückt) ein kleiner Fluss der zieht dann an der Wand lang bis vorn links zum Eingang. Da es vorn am Eingang am tiefsten ist sammelt sich dort das ganze wasser bis zu einer Fütze und die wird dann so groß das sie den halben Fussboden bedeckt.

Haben dem Vermieter Bilder und Videos geschickt. Die wiederum hat uns am Telefon gesagt das im Mietvertrag unter 'PUNKT 17 INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN' folgendes steht: "Für Feuchtigkeit bzw auftretendes Grundwasser im Keller wird keine Mietminderung gewährt. Für Schäden als Folge von Feuchtigkeit wird keine Haftung übernommen."

  1. Unter Indeviduelle Vereinvarungen versteh ich das man das so zwischen Mieter und Vermieter aus macht! (Haben wir nicht)

Und 2. Wollt ich jetzt, nach dem ich alles geschildert habe wissen, ob wir trotzdem irg.was dagegen machen können?

Mietrecht, Mietvertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag