Wir Eltern fühlen uns hintergangen

Unsere Tochter / fast 25 Jahre alt ) wurde von uns immer unterstützt, in jeglicher Hinsicht.Auch noch als sie vor eineinhalb Jahren einen Mann kennen lernte und nach einem halbem Jahr heiratete den wir absulut auf Grund seiner kriminellen Kariere und Respektlosigkeit nicht akzeptieren konnten habe ich als Mutter ihr Lebensmittel und andere Dinge gegeben. Die Hochzeit fand ohne uns und Verwandschaft statt, nur von seiner Seite. Nach Zwei Monaten zog ihr sogenannter Ehemann ( auf Drängen seiner Mutter ) aus der gemeinsamen Wohnung aus. Wir waren froh und glücklich da es mit dem nur bergab ging, sie nicht mehr arbeitete und alles schleifen ließ. Wir besorgten und finanzierten ihr ein WG Zimmer . Dort brachte sie weil sie nicht alleine sein kann immer wieder Typen mit und es kam zu Beschwerden und sie unterschrieb dem Vermieter ( Privathaus ) das sie zum 30.04.2015 auszieht. Nun haben wir von dem Vermieter erfahren das sie seit ca. 5 Wochen ihren Ehemann in ihrem Zimmer beherbergt. Hatten ihr zugesagt das wir die Bürgschaft für eine Eineinhalb Zimmerwohnung ( bei einer größeren Wohnbaugesellschaft ) plus erster Miete und Kaution übernehmen aber nur unter der Voraussetzung das sie dort alleine einzieht. Mein Ehegatte kocht vor Wut und ich als Mutter bin unendlich traurig und enttauscht darüber das sie das verschwiegen hat und weiterhin gemacht hätte und ihn in der neuen Wohnung wohnen lassen. Hatten ihr vor zwei Wochen einen neuen Gebrauchtwagen gekauft, damit sie motiviert ist und weiterhin zur Arbeit geht. da sie so froh das das Verhältnis ist hatten wir ihr zugesagt das wir sie weiterhin etwas finanziell unterstützen aber eben nur sie. Wir sind nicht bereit ihren mann nochmals durchzufüttern. war so glücklich das das Verhältnis zur Tochter wieder besser war und nun zerbricht es wieder. Bin hin und her gerissen , bin physisch am Limit.!!! Meine Frage auch an Experten für Mietrecht: Sie würde die Wohnung nur mit Bürgen bekommen ( wegen Schulden negative Schufa) und mein Gatte müsste als Zweiter Mieter in den Vertrag. Könnte er dann auch bestimmen wer sich dort dauerhaft aufhalten darf. Sorry für den so langen Text und vielen herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort.!!!

Familie, traurig, Recht, Mietrecht, Unterhalt, Mietvertrag, Enttäuschung, Kummer
Mietbeginn ab heute, jedoch hat Vormieter noch die Schlüssel... was kann ich tun?

Hallo, gestern sollte eigentlich die Schlüsselübergabe von statten gehen, jedoch ist diese Abgebrochen worden, da der Vormieter keinerlei Aufgaben verrichtet hat, welche das Wohnungsunternehmen wollte. (tapeten abreißen, heizung Streichen, Fensterrahmen von innen streichen, Wänge zurückbauen etc.) Der Herr vom Wohnungsunternehmen fragte immer, ob wir es so übernehmen wollen, worauf wir mit Nein Antworteten. Denn so würd man ja sagen, dass wir alles so übernommen hätten und wir selber für die Arbeiten und Kosten aufkommen müssten. Jedoch hat der Vormieter einen Vertrag der vor 30 Jahren abgeschlossen wurde, darin sind dann natürlich noch die alten klauseln usw. drin, die das BGH heutzutage nichttich gemacht hat. Somit hat der Vormieter ja eigentlich recht und er braucht die Wohnung nur Besenrein verlassen. Schönheitsreparaturen fallen ja dann eigentlich dem Wohnungsunternehmen an oder? Das Wohnungsunternehmen will selbst die Wohnung so nicht übernehmen, wenn dann müssten wir sagen, dass wir die Wohnung so vom Vormieter übernehmen. Also hat der Vormieter jetzt die Schlüssel behalten, damit keiner eine Firma zur Schadensbeseitigung in die Wohnung lässt. Heute ist der 01. und unsere Mietzeit beginnt. Jetzt wollten wir uns nochmal mit dem Vormieter zusammen setzen und ein schriftstück aufsetzen, dass wir nun die Tapten mit abmachen um renovieren zu können und dafür auch einen Schlüssel erhalten und alle anderen Schönheitsreparaturen, wie Heizung, Fenster oder Rückbau der Wand nebenbei vom Vormieter mit der Wohnungsgesellschaft geklärt werden. Würde dass denn nun Ärger oder Probleme geben? Denn nun ist ja langes Wochenende und kein Wohnungsunternehmen zu erreichen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Langfristiger Mietvertrag mit Airbnb?

Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zu langfristigen Mietverträgen mit Airbnb? Ich bekomme eine Wohnung angeboten (langfristig zu mieten) für einen sehr günstigen Preis, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas machen soll. Ein deutscher "anständiger" Mietvertrag scheint mir sicherer zu sein. Außerdem wird nur eine Monatsmiete Kaution verlangt und ich kann mir das Einzugsdatum sogar aussuchen. Der Besitzer lebt in England, die Wohnung ist in Deutschland. Irgendwie erscheint mir das ein bisschen dubios. Können versteckte Kosten für Airbnb entstehen? Der Vertrag und die Bezahlung würden ebenfalls über Airbnb.com laufen. Fühle mich nicht ganz wohl dabei... Außerdem würde man mir den Schlüssel und den Mietvertrag zu schicken, ich kann die Wohnung anschauen und wenn sie mir gefällt, einfach den Vertrag zurück schicken. Wenn nicht, natürlich auch die Schlüssel. Könnte ich da evtl. auch auf dem Einwohnermeldeamt Probleme kriegen? Außerdem: der Vermieter hat anscheinend keine Ahnung vom deutschen Mietspiegel. Evtl. könnte doch dann eine enorme Mieterhöhung entstehen, sobald er das mit bekommt? Vielen Dank im voraus für Eure Infos/Meinungen/Antworten!

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Darf Vermieter die Kosten für die Installation eines Stromzählers per MV auf Mieter abwälzen?

Hallo,

dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.

Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend nur 1 Wohnung waren. Diese große Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut.

Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! In dem Mietvertrag besteht eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!

Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?

Das teilen des Stromanschluss hat über 1,5 auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.

Weiterhin wäre ich für Tipps dankbar wo man sich zum Thema Mietrecht günstig beraten lassen kann bzw. wo ich diese Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen kann? Dabei sollten die Kosten 30-50€ nicht übersteigen. Eine RV besteht nicht.

Miete, Strom, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Stromzähler
Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.

Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,

ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Gericht, Immobilien, Mietvertrag, Justiz
Mietvertrag formulierung für Heizkosten?

Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.

Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?

§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Mietvertrag, Betriebskosten, Nebenkosten
Ist ein Mietanbot auch für den Vermieter bindend?

Hallo, habe eine Frage. Wir (4 Leute die in eine WG ziehen wollen) haben eine Wohnung gefunden, über eine Marklerin, und auch schon mit der Vermieterin geredet und ein Mietanbot unterschrieben (also beide Parteien) Mietanbot hänge ich dann wo an. Morgen (20.3.2015) soll die Wohnungsübergabe und das unterzeichnen des eigentlich Mietvertrages erfolgen. Soweit so gut. Ich bin jedoch am Montag darauf gekommen das die Marklerin zuviel Provision verlangt und zwar 2 Bruttomiete obwohl die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist und sie somit höchstens 1 Bruttomiete verlangen darf. Am Anfang dachte ich es sei vielleicht ein Fehler weil ganz am Anfang wie sie uns de Wohnung vorgeschlagen hat, stand in ihrem System 4 Jahre (hab ich noch aufs gute in der Frau gehofft, da sie sehr freundlich war). Also dachte ich vll war das Angebot einfoch falsch eingeordnet und nicht ihre Schuld. Jetzt haben wir ihr eine Email geschickt um sie zu fragen ob dass vll ein Fehler ist (Weil seit wir mit der Vermieterin in Verbindung sind, ist immer nur von 3 Jahren gesprochen worden, auch der Mietvertrag den uns die Marklerin geschickt hat damit wir uns den durchlesen können war für 3 Jahre ausgelegt und natürlich auch das Mietanbot) Nun hatte diese Bitc* von Marklerin (sorry für den Ausdruck aber hier ziemlich passend) nicht ihren Fehler korrigiert, sondern sie setzt sich gerade mit der Vermieterin in Verbindung und will das auf 4 Jahre umschreiben lassen., damit sie mehr Provision kassieren kann. Jetzt hat aber die Vermieterin schon das Mietanbot (heißt wirklich so und nicht angebot) unterschrieben, wo genau 3 Jahre oben steht. Können wir jetzt darauf beharren, dass auch im Mietvertrag 3 Jahre stehen soll ?

Bitte schnell antworten weil der Termin schon morgen (20.3.2015) um 18:00 Uhr ist. Wäre glücklich wenn mir wer mit seinem Wissen weiterhelfen könnte :) Mfg Thomas

Ach und hier noch das Mietanbot. http://bridgeurl.com/mietanbot (Ist ein Kombi-Link, also mann kann links und rechts dann auf Pfeile klicken um zu den anderen Seiten zu kommen, da hier bloß ein Link erlaubt ist aber es sind ja 3 Seiten Mietanbot)

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Österreich
Wie lange auf schriftliche Wohnungszusage warten

Hallo Ihr Lieben!

Mein Mann und ich suchen aktuell eine zweit Wohnung in Deutschland (Leben in der Schweiz), wir haben uns dann viele Wohnungen im Internet angesehen und einige Vermieter angeschrieben.

Wir haben dann viele Rückmeldungen bekommen, eine Wohnung sollte direkt zum 1. April vermietet werden, wobei wir erst wieder am 11. April vor Ort wären.

Aufjedenfall haben wir dann mit einem der Vermieter Telefoniert und Email Kontakt gehalten, die Wohnung ist in der Stadt wo auch meine Eltern jetzt leben.

Nach Rücksprache durfte mein Vater sich die Wohnung gestern in unserem Namen ansehen, es waren wohl noch mehr Bewerber da. Seine Kollegin die, die Wohnungsbesichtung mit gemacht hat, meinte wir müssen uns schnell entscheiden.

Die wollen Pünktlich Vermieten und der erste der 90% zusagt bekommt die Wohnung dann auch. Aufjedenfall habe ich dann den Herren mit dem ich bereits gesprochen hatte wenige Minuten später angerufen, die Kosten haben gestimmt, die größe, unser Hund ist erlaubt und von den Fotos her ist die Wohnung absolut Perfekt. Wie mein Vater gestern am Telefon sagte "Die Wohnung ist der Hammer, mega geil wie die Kids heute sagen."

Der Herr hatte am Telefon auch direkt gesagt er macht dann alle Unterlagen fertig weil wir die ja hin und her schicken müssen, er hat ein sehr gutes Bauchgefühl bei uns und würde sich freuen das wir uns so schnell und vor allem Positiv Entschieden haben. Er bespricht das noch mit seiner Kollegin weil er wollte keine Unterlagen haben, aber fals sie noch etwas haben möchte würde er mir schreiben.

Das tat er gestern Abend auch recht schnell, er wollte die Lohnabrechnungen für Dez und die aktuelle. Ich habe ihm umgehend die Lohnabrechnungen für Dez. Jan und Feb geschickt. Hatte ich ehe schon eingescannt.

Naja bis zum 1. April ist nicht mehr so lange. Normalerweise schreibt der Vermieter direkt zurück (habe ja schon viel mit geschrieben) nur diesmal lässt die Antwort auf sich warten.

Ich bin vllt. auch ein wenig zu hibbelig, aber wie lange dauert es denn eben auf die Lohnabrechnung zu schauen und festzustellen das, es komplett ausreichen sollte. Unsere jetzte Wohnung wird vom Betrieb bezahlt, daher haben wir unser Komplettes gehalt für uns. Okay die Wohnung ist ein wenig teuer, aber die KM + NK + HK beanspruchen grade mal 20 % unseres Einkommen.

Sollte ich besser noch ein paar Tage warten? Oder ist es schon ein schlechtes Zeichen das er diesmal nicht direkt zurück schreibt?

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietvertrag
Bettwanzenbefall in WG

hey :) ich weiß dass hier vllt nicht der perfekte ort ist um alle meine fragen zu beantworten, aber ich dachte ich poste unser problem trotzdem erstmal hier bevor wir uns profesionelle hilfe holen..

folgendes: wir wohnen in einer 3er wg und haben seit ein paar monaten bettwanzen in unserer mietswohnung. so wie es sich jetzt heraus gestellt hat, hatten schon die vormieter (die ca 2 monate vor uns ausgezogen sind) probleme mit bettwanzen und sie wurden von einem kammerjäger bekämpft. im nachhinein erfolglos, aber das konnten wir natürlich nicht wissen weil unsere vermieterin das natürlich mit keinem wort erwähnt hat. sonst wären wir auch sicher nicht eingeszogen :/ auf jeden fall wurde mein mitbewohner schon im september als wir eingezogen sind gestochen bzw gebissen. anfangs dachten wir natürlich es käme von i.welchen stechmücken, wer erwartet schon bettwanzen in einer wohnung die kurz zuvor noch renoviert wurde?! unsere vermieterin hatte uns eine matratze in der wg gelassen und zu meiner mitbewohnerin (die hauptmieterin) gemeint "die kannst du behalten wenn du willst" und da unser mitbewohner keine matratze hatte, hat er sie dann genommen. und das war wohl der größte fehler den wir machen konnten...... denn er wurde ja als erstes angegriffen (wir erst anfang januar) und wir sind uns sicher dass die matratze noch befallen war!! hatten nie ein gutes verhältnis zu unserer vermietern aber haben natürlich mit ihr darüber gesprochen (dann hat sie das auch mit den vormietern zugegeben), aber über die matratze haben wir noch kein wort verloren. wir haben mit den hausbesitzern und der hausverwaltung gesprochen und beide würden die kosten für den kammerjäger nicht übernehmen (ist gesetzlich auch wirklich so geregelt anscheinend) und wer schon mal bettwanzen hatte weiß dass die ziemlich schwer wegzukriegen sind und es meistens mehr als eine behandlung benötigt. eine einzige behandlung hätte uns jetzt schon zwischen 300 und 400 euro gekostet. aber das können und wollen wir auch wirklich nicht bezahlen. hat hier jemand ne ahnung was wir da machen könnten? unsere vermieterin sieht sich ja nicht dafür verantwortlich die schädliche zu bekämpfen und das recht sagts ja auch dass es nicht ihre aufgabe ist.. aber das mit der matratze war doch total fahrlässig von ihr oder nicht?! sie hat uns die wohnung ja nicht schädlingsfrei übergeben.. ach verdammt, ich hab einfach ka^^

außerdem wollen wir so schnell wie möglich ausziehen weil es eh schon probleme mit unserer vermieterin gab und wir uns richtig unwohl fühlen (nicht nur wegen den wanzen sondern auch noch wegen anderer dinge). problem: die 3 monatige kündigungsfrist und wir müssen eigentlich noch bis ende august drin bleiben.. können wir da rechtlich i.was anfechten um eher aus der wohnung rauszukommen?! ich könnte zwar ausziehen weil ich nicht die hauptmieterin bin, aber ich kann doch nicht meine freundin die hauptmieterin is bis august in der wohnung lassen.

danke schonmal ;)

Kündigung, Mietvertrag, Bettwanzen
Was kann der Makler alles verlangen?

Wir haben eine neue Wohnung gefunden über einen Makler. Mein Partner hat den Auftrag gegeben. Der Besitzer hat sich für uns als Mieter entschieden. Nun will der Makler aber immer mehr und mehr Auskünfte von uns.

Zu Anfang hatte mein Partner schon einmal eine Selbstauskunft ausgefüllt. Nun nachdem der Besitzer sich für uns entschieden hat sollten wir die noch einmal ausfüllen, Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Einwilligung zur Schufaabfrage unterschreiben und Arbeitsvertrag schicken. In der Mieterselbstauskunft haben wir die Daten von meinem Partner eingetragen, Kopien unsere beiden Ausweise mitgeschickt, ich habe meine Schufaselbstauskunft (positiv) gleich mit geschickt und auch den Arbeitsvertrag meines Partners. Nun soll ich die Selbstauskunft auch ausfüllen und meinen Arbeitsvertrag mitschicken. Selbstauskunft ausgefüllt und auch Schufaeinwilligung gegeben und abgeschickt.

Da ich gerade dabei bin mich selbstständig zu machen habe ich natürlich keinen Arbeitsvertrag. Nun verlangt der Makler eine Bonitätsbescheinigung von meinem Steuerberater oder eine Bankauskunft. Da ich aber erst gerade dabei bin mich selbstständig zu machen kann ich das nicht vorweisen und was eine Bankauskunft ist habe ich jetzt noch nicht so richtig verstanden. Die Bankauskunft scheint mir auch etwas zu privat, darf er das überhaupt verlangen?

Mein Partner wollte alleine im Mietvertrag stehen und könnte ohne weiteres das doppelte der Miete von seinem Gehalt zahlen. Warum will der Makler soviel von mir wissen? Unsere Schufa ist positiv, mein Partner könnte die Miete auch locker alleine zahlen hat einen festen Arbeitsvertrag. Muss ich jetzt eine Bankauskunft erteilen? Was ist das genau, was steht drin? Warum reichen die Angaben nicht aus die er schon von uns erhalten hat?

Ich bin jetzt voller Panik das wir die Wohnung doch nicht kriegen. Bin für jeden Tipp und Rat dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietvertrag, Makler
Mietrückstände, Vermieter blockiert Türschloss

Guten Abend,

ich habe ein relativ großes Problem, heute Abend wollte ich nachhause in meine Wohnung, sie ist Eigentum einer Genossenschaft in unserer Stadt. Leider bin ich aufgrund einer kuriosen Geschichte mit dem Amt 3 Monatsmieten im Rückstand. Ich habe am 02.02.2015 eine fristlose Kündigung erhalten, die am 13.01.2015 losgeschickt worden ist aber erst durch den Gerichtsvollzieher abgesegnet wurde und deshalb erst dann ankam. In dem Brief sollte ich am 01.02.2015 spätestens raus, was ja praktisch schonmal unmöglich ist. Als ich dann heute die Tür öffnen wollte, konnte ich den Schlüssel nicht einstecken, es war dasselbe Schloss aber irgendjemand scheint in das Schloss eine Art Blockade eingebaut zu haben, sodass ich die Tür nicht öffnen kann. Der Vermieter war nicht mehr anzutreffen und ich musste bei Freunden unterkommen. Ich habe im Internet schon oft gelesen das der Vermieter das Schloss nicht einfach dicht machen darf und es sich dann um eine Straftat handelt, nur leider glaube ich hat mein Vermieter ein Ass im Ärmel, ich hatte sehr viel Stress mit den Nachbarn und könnte das vielleicht ein Grund sein, weshalb der Vermieter sich das Recht nehmen kann, meine Wohnung OHNE wohl bemerkt jegliche Drohung oder Ankündigung zu blockieren ?

Bitte schnell um Rat, möchte morgen früh zum Vermieter gehen und will mich vorbereiten und mich nicht totreden lassen. Als Bemerkung sage ich vorweg, ich habe vor alles zu bezahlen und das Geld kommt jetzt auch bald, aber ohne eine aktuelle Unterkunft kann ich leider nicht ausziehen.

Lieben Gruß!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
früher Ausziehen trotz Mietzeitbindung

Hallo :)

Mein Freund und ich sind letztes Jahr am 01.08.2014 zusammen in eine Mietwohnung gezogen. Laut Mietvertrag ist das Mietverhältnis unbefristet, jedoch die mindest Mietdauer beträgt 1 Jahr. Der Makler hatte uns damals zwar darauf hingewiesen, das die Vermieterin (die mit ihren Kindern auch im Haus wohnt) wohl das Haus irgendwann mal verkaufen würde, er hatte es aber so hingestellt als wäre das erst so in 2-3 Jahren angestrebt. Nun wurden wir letzte Woche sehr kurzfristig informiert das am nächsten Tag Kaufinteressenten kommen würden um das Haus zu besichtigen. Der Makler meinte, sie würden nach Kaufinteressenten suchen, die uns Mieter weiterhin übernehmen würden. Dazu ist jetzt erst mal noch ein bisschen Hintergrundwissen wichtig:

Das Haus verfügt über zwei 4-Zimmer-Wohnungen die vermietet sind in den Kellerräumen und Dachgeschossräumen hat die Vermieterin sich profisorisch mit ihren 5 Kindern eingerichtet.

Ziemlich schnell nach unserem Einzug ist uns klar geworden, hier wollen wir am liebsten sofort raus. Da wir ja mindestens 1 Jahr gebunden sind, wollten wir sofort zum 01.09.2015 ausziehen.

Zusätzlich kam jetzt dazu, das ich ende April mein 1. Kind erwarte und meine Oma bei sich im Zweifamilienhaus Eigenbedarf angemeldet hat. Dort würden wir dann zum 01.09.2015 einziehen. Der Mieter von meiner Oma ist leider überhaupt nicht begeistert und möchte alles daran setzen nicht ausziehen zu müssen. Das Verhältnis zwischen meiner Oma und den Mietern ist dadurch noch mehr gereitzt. Diese wohnen auch schon über 10 Jahre in der Wohnung, sind aber keinesfalls Umzugsunfähig.

Jetzt ist mein Problem dieses:

Die Vermieterin von unserer Wohnung hat uns noch nicht darüber informiert das das Haus verkauft wurde, dies haben wir nur nebenbei von den anderen Mietern erfahren (die jetzt ausziehen). Meine Vermieterin packt nur still und heimlich die Koffer. Als wir den Mietvertrag abgeschlossen haben, wurde bei der Wohnungsübergabe auch kein Protokoll gemacht und wir sind nicht so schlau gewesen selbst eine Bestandsaufnahme der Mängel zu machen. Wenn wir nun im September ausziehen, ist meine Befürchtung groß das wir eine riesen Rechnung von den neuen Vermietern bekommen für Schäden, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind. Ich hatte mir deshalb überlegt meine Vermieterin zu fragen ob wir vielleicht den Mietvertrag früher auflösen können und dann schon bevor die neuen Vermieter kommen ausziehen. Dann müssten wir auch keine Angst haben, das wir zahlen sollen wobei es nicht unser Verschulden ist. Ich dachte ich bringe das Argument mit ein, das es für uns besser wäre noch bevor das Kind da ist umzuziehen um nicht so viel Stress zu haben. Die Kündigung dafür wäre aber schon zu spät da heute der 06.02.2015 ist und unser Kind voraussichtlich am 26.04.2015 kommt.

Ich hab einfach große Angst davor, das wir später nicht beweisen können das die Mängel nicht von uns kommen und dann ewig viel Geld zahlen sollen.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Sollt

Mietrecht, Mietvertrag
Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?

Hallo Community,

folgende Sachlage:

Wir wohnen im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses und sind dort vor 2 Wochen frisch eingezogen. Im 1. Stock wohnt ein weiteres Paar. Zur Briefzustellung dient zur Zeit nur ein Briefschlitz in der Hauseingangstür. Ich möchte aber, dass unsere Post seperat zugestellt wird, sprich: Die Mitbewohner sollen 1) Nicht sehen welche Art von Post uns zugestellt wird (ist u.A. der Neffe des Vermieters und der soll nicht bei einer Rechnung gleich grundlos die Pünktlichkeit der nächsten Miete in Frage stellen) und 2) will ich nicht das Post wegkommt, ist nämlich schon geschehen, dass der Mitbwohner aus dem 1 Stock die Post mitgenommen hat und versehentlich eine Nachricht zur Paketzustellung (für uns) mit der Info dass das Paket beim Nachbarn ist, mit drunter gerutscht ist, und ich war natürlich tagelang auf der Suche nach dem Paket. Auch wenn es keine Absicht war, das soll eben unterbunden werden.

Leider habe ich keine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema im Netz gefunden. Darf ich nun auf eigene Kosten einen Briefkasten nur für uns anbringen? Habe natürlich versucht den Vermieter darauf anzusprechen, habe aber leider nur dessen Frau erreicht, welche gänzlich abgeneigt ist, da sie nicht will dass Löcher in die Fassade gebohrt werden. Ich glaube allerdings, dass Sie einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist und mich so abwimmeln wollte. Mit unserem Vermieter kann man denke ich über so etwas sprechen, aber natürlich möchte ich nicht nochmal anrufen und Gefahr laufen wieder mit der Frau sprechen zu müssen und auch nicht warten bis er mir irgenwann mal über den Weg läuft.

Vielen Dank für eure Tips und Auskünfte

Mietrecht, Post, Mietvertrag, Briefkasten
Nachträgliche Hausordnung gültig?

Hallo

Kurze Erklärung zu meiner Situation. Ich bin im März 2014 in ein 4 Parteien Haus gezogen. Zu der Zeit gab es keinen Putzplan oder sonstiges, dementsprechend sah der Treppenflur auch aus.(Katzenhaare etc.) Alle Parteien gehören zu einer Familie, die noch zusätzlich einen Schäferhund und Katzen besitzen. Die Katzen dürfen sich (warum auch immer) im ganze Haus und im freien aufhalten. Letztes Jahr im Sommer fand ich dann plötzlich Flöhe bei mir in der Wohnung, die meiner Meinung nach durch die Katzen kamen. Daraufhin kontaktierte ich die Wohnungsgesellschaft , allerdings wurde mir nicht wirklich bei diesem Problem geholfen.(Bis heute finde ich noch vereinzelt Flöhe !) Auch die Mieter hier im Haus haben mich daraufhin dumm angemacht. Erst nach dieser Sache wurde ein Putzplan erstellt ! Am Anfang hielt ich mich noch dran, aber da nach wie vor die Katzen überall rumlaufen dürfen seh ich dies nicht mehr ein, da ich schon oft was dagegen gesagt habe, aber immer auf taube Ohren stoße. Der überwiegende Schmutz kommt eindeutig von den Katzen und vom Hund. Dann kommt hinzu das es hier im Haus einen Speicher gibt , denn ich garnicht nutze !, allerdings die anderen Mieter.Auch die Katzen treiben sich dort oben rum. Da ich wegen diesem und auch anderen Problem bezüglich der Wohnung mittlerweile auch gesundheitlich angeschlagen bin, bin ich seit Anfang des Monats dabei mich um eine andere Wohnung zu kümmern.Und bin auf Grund dessen kaum noch zuhause anzutreffen. Als ich gestern nachhause kam lag ein Zettel mit einer Hausordnung im Briefkasten ! (Siehe Bild) Ist solch eine umfangreiche Hausordnung gültig? obwohl davon rein garnichts im Mietvertrag zu finden ist? Zumal ist bei den Betriebskosten auch: Gebäudereinigung aufgezählt. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

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Mietvertrag, Hausordnung, putzplan
Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

Wohnung, Miete, Polizei, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

Ich habe eine Frage zum Mietrecht, speziell zur Kündigung eines Mietvertrages.

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).

Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?) in dem Fall, dass man noch vor Beginn des Mietverhältnisses feststellt, dass man - aus welchem Grund auch immer - die Wohnung doch nicht beziehen möchte/kann?

Bedarf das einer regulären Kündigung? Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1) oder erst ab dem Beginn des Mietverhältnisses (Fall 2)?

Im ersten Fall könnte man ja zum Beispiel im Februar die Kündigung aufsetzen, die drei Monate später, also zu Ende Mai 2015 in Kraft treten würde, so dass man keinen Cent an Miete bezahlen müsste. Im zweiten Fall hieße es aber, dass man auf jeden Fall die ersten drei Monate Miete bezahlen muss (auch wenn man jetzt schon kündigt), da die Kündigungsfrist am 1. Juni beginnt.

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Danke im Voraus!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietrecht ohne Mietvertrag und Betretungsverbot für den Freund

Hallo Leute!

Ich bin im Oktober 2013 mit meinem damaligen Freund in die Wohnung seiner Eltern (Vermieter) eingezogen, ohne dass wir einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Jetzt bin ich nicht mehr die Freundin des Sohnes und dieser hat im Dezember ohne mein Wissen nur die Hälfte der Miete bar ausgezahlt. Außerdem ist die Miete nie komplett bezahlt worden, als wir noch zusammen waren. Der Betrag belief sich auf 712,24 Euro Warm, der bei mir in einem BAB-Antrag notiert wurde, weil ich in der Ausbildung bin und nicht bei meinen Eltern wohne. Der tatsächlich gezahlte Betrag belief sich auf 600 Euro Warm und manchmal auch 550 Euro Warm, den mein damaliger Freund gezahlt hat, denn wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass ich den Strom in Höhe von 190 Euro zahle, da ich sehr viel weniger verdiene als er und er die Miete übernimmt. Im Dezember habe ich den kompletten Abschlag an den Stromanbieter gezahlt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft auf seinen Namen, nicht auf meinem Namen. Der Ex-Freund hat im Dezember nur die Hälfte von 550 Euro bezahlt und ich habe ein Mahnschreiben erhalten, mit der Aufforderung 712,24 Euro zu bezahlen (356,12 x 2 für Dezember und Januar). Da ich noch in der Ausbildung bin, kann ich diesen Betrag nicht zahlen, denn es wird im Schreiben gesagt, dass ich den Betrag umgehend an das Konto überweisen soll und eine Ratenzahlung ist nicht möglich, da er dieser nicht zustimmt.

Außerdem wurde ein Betretungsverbot für "meinen Freund oder Bekannten" im selben Schreiben ausgesprochen, da er Kenntnis davon hat, dass ich mittlerweile einen anderen Partner habe und dieser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten wird, sollte er die Hof- oder Gebäudeflächen betreten.

Ist die Forderung und das Betretungsverbot so erlaubt? Über eine zügige Antwort würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Mietrecht, Mietvertrag, Hausfriedensbruch, Mietzahlung
Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

Wohnung, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Statt wie zugesichert Parkett, soll bei Einzug Laminat verlegt werden

Hallo zusammen,

In unserer zukünftigen Mietwohnung ist im Wohn-/Essbereich mit 45 Quadratmeter Massivholz Fertigparkett verlegt. Da der Vorbesitzer hier selbst gewohnt hat, ist an einer Wand eine Aussparung im Parkett für eine Einbauschrankwand. Außerdem ist das Parkett stellenweise durch die Sonne verfärbt. Daher haben wir bei der Vertragsunterzeichnung aufgenommen, dass der Vermieter das Parkett instandsetzt.

Laut Vermieter ist das Parkett leider nicht mehr lieferbar und eine Ausbesserung somit für ihn nicht zufriedenstellend möglich. Daher möchte er das gesamte Parkett entfernen und durch Laminat ersetzen. Er möchte uns Gelegenheit geben, die Optik mit zu gestalten. Daher will er den mittleren Laminatpreis - also etwa 10-15€ pro Quadratmeter - bezahlen. Wenn wir etwas anderes wünschen, sollen wir die Differenz übernehmen.

Müssen wir darauf eingehen? Oder können wir auf hochwertigen Ersatz bestehen?

Wir haben die Wohnung doch auch wegen des Parkettbodens für den Preis gemietet. Laminat ist zwar strapazierfähiger, aber kalt und glatt. Im Vergleich zu Parkett also weniger Wärmeisolierung (mehr Heizkosten) und keine Holz-Haptik. Wir würden uns ersatzweise ja auch mit Vinylboden zufrieden geben. Der ist auch fußwarm und imitiert durch Prägung die Holz-Haptik.

Wieviel müsste der Vermieter also für den Belag ausgeben?

Wieviel Mietminderung können wir verlangen, wenn er auf Laminat besteht?

Können wir im Worst-Case vom Mietvertrag zurücktreten, da er den Vertrag nicht erfüllt?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Mietrecht, Laminat, Parkett, Mietvertrag, Vinylboden

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