Darf der Vermieter eine Einzugsgebühr verlangen?

Hallo, Ich bin angehender Student und will jetzt in eine Wohnung ziehen. Nach der besichtigung habe ich eine Reservierungsvereinbarung bekommen, ich muss 300€ bezahlen damit die Reservierung gültig wird, zur absicherung falls ich die Wohnung doch nicht nehme (was ich auch verstehe). Bei Vertrags abschluss bekomme ich das geld allerdings nicht herraus, sondern wird in eine Einzugsgebühr umgewandelt! Ist das rechtens?

Zitat aus der Reservierungsvereinbarung:

"Der Interessent wurde darüber aufgeklärt, dass die Wahl eines Wunschapartments nicht zwingend zu einem Mietvertrag über dieses Apartment führt. Die Vergabe der Apartments erfolgt durch VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Diese wird hiermit beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Erklärungen einen Mietvertrag vorzubereiten und einen Termin für dessen Unterzeichnung zu vereinbaren. Die Reservierungsgebühr beträgt 250,00 € zzgl. der jeweils gült. ges. MwSt., gesamt 297,50 €. a) Kommt es zu einem Abschluss des Mietvertrages, entsteht ein Rückzahlungsanspruch des Interessenten. Gegenüber der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH schuldet der Interessent dann eine Einzugsgebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. der jeweilig gültigen gesetzlichen MwSt. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass aus buchhalterischen Gründen der Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Reservierungsgebühr und der Forderungsanspruch hinsichtlich der Einzugsgebühr gegeneinander verrechnet werden. Der Interessent schuldet die Einzugsgebühr als Abgeltung für den Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH, welche sich verpflichtet, das Apartment tatsächlich zu übergeben mit allem damit verbundenen Aufwand. b) Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, weil verfügbare Apartments nicht mehr vorhanden sind, erstattet die Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurück. c) Kommt ein Mietvertrag, aus vom Interessenten zu vertretenden Gründen nicht zustande, (z.B. weil der Interessent sich anders entschieden hat) so verbleibt die Reservierungsgebühr bei der Firma VETTER Wohnbau & Immobilien GmbH. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der o. g. Betrag auf dem folgenden Konto bei ... unter dem Verwendungszweck „Reservierungsgebühr CampusCity“ eingegangen ist, unter dem Vorbehalt, das zu diesem Zeitpunkt noch ein freies Apartment verfügbar ist."

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag
Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

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Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Der Vermieter und die Nachbar wollen uns loswerden, wie können wir dagegen vorgehen?

Hallo Liebe gemeinde,

wir haben ein Problem mit unserem neuen Vermieter/Hausverwaltung und einem unserer Nachbarn.

Das Problem: Der Nachbar stichelt die anderen Nachbarn gegen uns auf mit Unwahren behauptungen. Erzählt dem Vermieter man wäre Handgreiflich geworden und schwärzt uns an wenn das Kinderfahrrad mal 30 Minuten im Flur gestanden hat. Die Nachbarn helfen Ihm nach seinen Erzählungen über uns dann dabei uns weiter zu Schikanieren.

Die Hausverwaltung tut dagegen garnix und Irgnoriert alle unsere Schriftlich beschwerden oder Anfragen. Sollte sich aber ein Nachbar beschweren bekommen wir sofort eine Abmahnung die meist nicht gültig ist da Sie nicht Unterschrieben wird und per Email als Word Dokument geschickt wird.

Der Eigentliche Vermieter hält sich im Hintergrund und redet mit uns nicht. Bis vor kurzem wussten wir nicht einmal wer es ist, bis eine Klage kam wo es um 803 Euro geht obwohl wir keine Mietrückstände haben.

Die Hausverwaltung versucht jetzt mit allen Mitteln die Kosten in die höhe zu treiben. Nebenkostenabrechnung soll angeblich Kaltwasser 1000 Euro mehr verbraucht worden sein. Auch besagter Nachbar wird mit seiner Schwarzarbeit aufgeührt und als wäre das nicht genug wollen Sie 20 % mehr Miete und übersteigen dabei den Ortsüblichen gemittelten Satz.

Erst heute hat sich der Vermieter mit dem Nachbarn getroffen um sich einen Brief von uns abzuholen worin wir die Nachbarn doch bitten damit aufzuhören und beigefügt haben was wir alles tun damit die Nachbarn von uns nix hören oder sehen.

Was will die Hausverwaltung nun mit dem Brief und was können wir Unternehmen dagegen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?

Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....

Folgende Situation:

Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.

Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.

Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)

Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert

Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.

Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....

Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...

Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?

Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarn, Nutzungsrecht
Kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, weil eine Familie unerwartet Nachwuchs bekommt?

Hallo Community, meine heutige Frage bezieht sich auf den Bereich Mietrecht.

Ich selber habe Fachkenntnisse aus dem Bereich. Meine Prüfung liegt schon etwas zurück und das Mietrecht ändert sich ja (fast) regelmäßig, bzw. gibt es Neuerungen. Ich habe meine Antwort zu der Frage schon. Ich möchte allerdings sicher gehen und daher ein paar andere Meinungen zum Thema bekommen. Idealerweise von Fachleuten, die wich selbst, berufsbedingt Sachkenntnis über das Thema besitzen.

Folgende Situation: Eine Familie mit drei Kindern bezieht ein Haus zur Miete. Miete wird regelmäßig und pünktlich bezahlt. Nun ist die Frau unerwartet und ungeplant Schwanger geworden. Die Vermieterin wurde der guten Ordnung halber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt. Die Mieter waren etwas beunruhigt darüber, wie die Vermieterin reagieren würde. Zuerst sagte sie V. (V. = die Vermieterin), dass sie zwar nicht gerade glücklich darüber sei, aber auch kein Unmensch und die M. (M. = Mieter) keinen Grund zur Sorge hätten. Nach ein paar Tagen Bedenkzeit, hat die V. ihre Meinung jedoch revidiert und den M. geraten, dass sie ausziehen sollen. Sie bezieht sich auf eine angebliche Aussage der M., dass die Familienplanung abgeschlossen ist und kein weiteres Kind zu erwarten sei (hier ist jedoch schon fragwürdig, ob und wie diese Aussage seitens der M. überhaupt getätigt wurde!). Fakt ist, dass die Schwangerschaft ein "Unfall" war. Zu einer Abtreibung kann die V. die M. ja nun nicht zwingen. Dies ist auch mit den Moralvorstellungen der M. nicht vereinbar.

Da in dem Haushalt nun drei Kinder leben (6, 5 und fast 2 Jahre) denke ich, dass die M. schon mal prinzipiell keine juristisch korrekte Handhabe hat. Darüber hinaus würde aufgrund des Vorhandenseins von Kindern und einer Schwangeren ein Härtefall entstehen, der eine Kündigung mittels richterlicher Verfügung außer Kraft setzen lassen kann. Ich gehe davon aus, dass die V. keinerlei Handhabe hat eine Kündigung durchzubekommen.

Wie ist Eure Meinung dazu? (Bitte keine Copy & paste-Texte als Antworten!)

Mietrecht, Mietvertrag, BGB
Studentenwohnheim "Bett kaputt"- Rechnung gekriegt was tun?

Hallo, ich schildere kurz das Problem: Ich wohne seit 1,5 Jahren im Studentenwohnheim. Das Zimmer wird möbeliert vermietet und ist im Mietpreis enthalten. Nun ist es so gewesen, das vor ein paar Monaten, als mich auf das Bett gesetzt habe, die eine Ecke kaputt gegangen ist. Ich habe unverzüglich es der Hausmeisterin gemeldet. Das Bett war noch in einem kompletten Zustand nur eben die Ecke ist kaputt gegangen. So habe ich 1 Monat auf die Handwerker gewartet und auf dem Boden geschlafen damit nicht noch mehr etwas beschädigt wird. Als die Handwerker dann da waren, haben sie es schnell gerichtet und alles gut. Dann kam die böse überraschung reingeflattert in Höhe von 280 euro !!! für eine ecke zamschrauben. Ich habe daraufhin die verwaltung angeschrieben und die sachlage erklärt aber es hieß dann ich hätte es mit absicht bzw fahrlässig kaputt gemacht und das bett angeblich komplett zusammengebrochen war. Zudem die Rechnung ja wirklich ein Wucher ist für eine Schreibe reinschrauben fast 300 euro. Ich habe kein einkommen nur mein Bafög von dem ich auch lebe. Ich habe der dame auch erklärt das ich das nicht zahlen kann und will da es von alleine kaputt gegangen ist zudem ich auch anmerken muss, das es ein älteres bett ist. Ich seh es einfach nicht ein das mir sowas vorgeworfen wird, zudem ich auch zeugen habe, dass das bett noch ganz war und eben nur die eine ecke eingebrochen war. Trotz des Gesprächs mit der Verwaltung wurde ich nicht ernst genommen und jetzt wieder eine rechnung mit Mahnung gekriegt.Die frage ist jetzt wie die chancen aussehen für mich ob ich die rechnung so hinnehmen muss ? Haftpflich habe ich nicht.

Danke

Mietrecht, Mietvertrag, Student, Wohnheim
Der Vermieter macht nichts am Haus, darf er trotzdem eine Mieterhöhung durchführen?

An die Profis hier, die sich auskennen!: Wohne seit 2004 in einem Haus zur Miete. Der Vermieter hat sich nie ums Haus gekümmert (abgesehen von wichtigen Reparaturarbeiten), zum Beispiel die ganze Elektro- und Wasserrohre sind komplett veraltet (10 A-!Sicherungen!! aus den 50er Jahren) hat auch nie die Miete erhöht und sich selten, wenn überhaupt, mal blicken lassen. Vor einigen Monaten hat seine (Geldgeile!) Tochter ihn ins Altersheim gesteckt und macht jetzt all seine finanziellen Angelegenheiten, auch das Haus. Hat mir damals auch entsprechende Informationen zukommen lassen, hat sich auch persönlich ein Bild vom Haus gemacht, haben zusammen alles (von Dach bis Keller) inspiziert und über eventuelle Renovierungsarbeiten gesprochen. Vor etwa 2 Monaten war sie mit einem Gutachter wieder hier gewesen, mit der Absicht, das Haus samt Grundstück zu verkaufen. Heute habe ich ein Brief bekommen, dass sie die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel anpassen will. Zwischendurch habe ich sie immer wieder auf die Renovierungen angesprochen, habe allerdings nie eine richtige Antwort bekommen, obwohl es das Haus wirklich dringend nötig hätte (Bilder)! Soweit die Situation! Jetzt die Frage: Darf sie eigentlich die Miete erhöhen und sich am Marktspiegel orientieren, obwohl hier nie was passiert? Wie soll ich reagieren? Kann sie mir kündigen, wenn ich die Mieterhöhung ablehne (habe 2 Kinder, 16 + 7)? Soviel ich weiss, ist doch jeder Vermieter sogar verpflichtet regelmäßige Renovierungen vornehmen zu lassen, oder nicht?

Und zur info: Einen Umzug in eine andere Wohnung kann ich mir leider nicht leisten und in einem Mieterbund bin ich auch nicht! PPS.: Ich vermute sehr stark, dass sie mich mit dieser Mieterhöhung nur raus bekommen will, um Haus und Grundstück zu verscherbeln

Bitte nur ernstgemeinte Antworten

Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Glasbruch an Balkontür in Mietwohnung - wer kommt für den Schaden auf?

Hallo,

zunächst ist das passiert: Die Balkontür ist gesprungen (also das äußere Glas vond er Doppelverglasung), ohne dass da etwas gegen gekommen ist oder ich dagegen gestoßen wäre. Ich vermute das hängt mit den Fassadenarbeiten zusammen, da waren zeitweise Vibrationen in der gesamten Wohnung zu spüren. Über dem Rahmen der Balkontür sind auch etwas wie Setzrisse, zumindest ein aufgerissener Spalt zwischen Fassade und Rahmen, aber das war schon vor den Arbeiten.

Ich habe meinen Vermieter angerufen, der meint, Glasbruch sei mein Problem, ich solle doch den Mietvertrag mal lesen. Dann war ich beim Mieterbund, die das nicht so gesehen haben und so wie ich nichts entsprechendes im Mietvertrag gefunden hatten. Die haben dann auch einen Brief an den VM geschrieben, der aber unbeantwortet blieb, seit mitte Mai, genauso wie der zweite, der jetzt kürzlich raus ging. Und jetzt erst habe ich Dämel im Mietvertrag unter dem Punkt Betriebskosten entdeckt: "Glasbruchversicherung - Mietersache".

Jetzt bin ich vollkommen verwirrt. Ich dachte bisher ganz einfach, ich könne durch mich verursachte Schäden oder eben "mein Hab und Gut" versichern. Aber die Balkontür gehört mir ja nicht und ich habe sie auch nicht beschädigt. Das ist in meinen Augen halt so, als würde ich eine Gebäudeversicherung für die Mietwohnung oder eine Krankenversicherung für wen anderes abschließen. Wenn ich mich irre, hab ich immerhin was gelernt.

Also, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - vielen Dank! :)

Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Stromverbrauch

Hallo, ich bin am 1. März 2015 in eine Souterrainwohnung (Keller) eingezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung war alles toll. Einige Tage später war ich bei der Vermieterin zuhause und habe den Mietvertrag unterschrieben. Dann kam es wie es kommen musste, ich wurde Krank und mir ging es grotten schlecht und lag nur im Bett. Am 27.02.2015 rief mich meine neue Vermieterin an und sagte wir müssten heute unbedingt die Wohnungsübergabe machen. Ich fuhr also zur Bank holte Geld und fuhr in meine neue Wohnung. Angekommen, schaute ich das alles ok war (war es) gab meiner neuen Vermieterin das Geld und habe das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Als wir dann die Wohnung verlassen haben und die Dame meinen Namen am Briefkasten angebracht hatte, kam es:

Die Dame meinte das der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Heizung etc.) über meinen Stromzähler laufen würde. Es ist ein Zwischenzähler eingebaut, allerdings müsse ich den Strom für die Allgemeinheit erstmal "vorlegen" und würde es am Ende vom Jahr wieder bekommen. Ich habe daraufhin regelmäßig die Zähler abgelesen und festgestellt, dass die "Allgemeinheit" in der Woche ca. 40 kWh verbraucht. Ich leige bei ca. 30-40 kWh. Als ich nun für 2 Wochen im Krankenhaus war und dann 4 Wochen in Reha, habe ich in meiner Wohnung alle Sicherungen ausgeschaltet außer einer Steckdose für meine Fritz!Box. Habe alle Stecker rausgezogen, Kühlschrank aus etc. Als ich nach 6 Wochen wieder kam und habe die Zähler abgelesen, stellte ich fest, dass auf "meinem" Zähler 35 kWh verbrauch waren und der "Allgemeinzähler" 55 kWh. Ich habe meine Vermieterin gebeten dies zu ändern und einen anderen Zähler einbauen zu lassen oder mir monatlich mit der Miete entgegenkommen soll. Beides hat sie in einem sehr frechen Ton abgelehnt.

Daher meine Frage: Kann ich das Mietverhältnis fristlos kündigen? Immerhin wurde mir das vorher nicht gesagt und im Mietvertrag steht auch nichts. Erst als ich die Wohnung übernommen hatte, habe ich davon erfahren. Umgerechnet nach Rücksprache mit meinem Stromanbieter muss ich nun für die Allgemeinheit im Jahr ca. 900 € vorlegen........

Kündigung, Mietrecht, Stromverbrauch, Mietvertrag, Kündigungsfrist
Reinigung von Gemeinschaftsfläche im Haus

Hallo, ich wohne in einem 3-Familienhaus. In der Hausordnung ist geregelt, dass jeder Mieter seinen Bereich im Treppenhaus putzen muss. Bedeutet: Die Mieter im ersten Stock müssen nur die Treppe vom 1. OG ins EG putzen. Die Mieter im Erdgeschoss müssen nur den Bereich von deren Wohnung zur Haustür putzen (ca. 3 qm).

Ich allerdings (wohne im Keller) muss von der Eingangstür die Treppe nach unten putzen ca. 15 Stufen und den gesamten Vorraum bis zu meiner Wohnungstür (ca 20 qm). Allerdings hat jeder Mieter einen eigenen Kellerraum. Somit ist der Vorraum regelmäßig versifft. Beispiel: Ich habe Samstags alles gereinigt, musste Sonntags ins Krankenhaus und Dienstags rief mich meine Vermieterin an und sagte ich soll sofort das Treppenhaus putzen es wäre total versifft. Jetzt am Samstag habe ich wieder geputzt. Am Montag war es wieder verdreckt.

Somit meine Frage: Das Treppenhaus (hauptsächlich mein Bereich wie oben beschrieben) wird von allen Mietern genutzt. Darunter auch riesen Schweine :-). Muss ich wirklich das gesamte Treppenhaus alleine putzen? Immerhin ist es Gemeinschaftsfläche. Ich benutze ja auch nicht die Treppen ins 1. OG oder im EG den Vorraum (bis auf vielleicht 50 cm um in den Keller zu laufen). Es ist nach zwei Tagen alles wieder dermaßen dreckig, dass ich eigentlich 3x die Woche putzen müsste. Gibt es irgendwo einen Paragraphen dafür? Ich finde nichts im Internet!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

putzen, Mietrecht, Mietvertrag, Treppenhausreinigung
Pauschalwarmmiete ja oder nein?

Hallo ihr lieben!

Wir (2 Erwachsene) wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus. Da die Vermieterin und ihr Mann keine Renovierungsarbeiten mehr an dem schlecht isolierten Haus durchführen wollten, und da keine Ablesegeräte für eine genaue Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser vorhanden waren und auch nicht installiert werden sollten, wurde zumindest mündlich abgemacht, dass Warmwasser und Heizung pauschal gezahlt werden sollen.

In unserem Mietvertrag wurde folgendes für die Nebenkosten monatlich vereinbart:

  1. „Wasser, Kanal 40 €“
  2. „Heizung 100 €“
  3. „Grundgebühr Müll 10 €“

Im vorgedruckten Mietvertrag wurde weder Betriebskosten"vorschuss" noch Betriebskosten"pauschale" angekreuzt (allerdings beginnt der Punkt 1. nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“, nur das Kreuz fehlt) aber es wurde mündlich vereinbart, dass 1 + 2 pauschal gezahlt werden und wir keine Abrechnung erhalten (weil mangels Zähler auch gar nicht möglich), der Abfall hingegen je nach Anzahl der Leerungen der eigenen Tonne am Jahresende abgerechnet wird. Genauso ist bei den Vormietern vor uns auch gewesen und für uns für die letzten 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter Kalorimeter einbauen und verbrauchsabhängig abrechnen, aber nur in Bezug auf Heizung, da Warmwasser nicht getrennt berechnet werden könne.

Lässt sich mangels entsprechendem Kreuz im Mietvertrag aus den Tatsachen

1) fehlende Ablesegeräte

2) bisher fehlende Nebenkostenabrechnungen in den Vorjahren

3) Punkt 1. beginnt nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“

notfalls beweisen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, falls der Vermieter abstreitet?

Danke im Voraus

Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Vermieter schreibt Termine vor

Guten Abend,

mein Vermieter hat eine Firma damit beauftragt die Rauchwarnmelder bei allen Mietern auszutauschen. Dazu wurde erst einmal ein Termin für alle Mieter einer Etage (ist ein riesen Wohngebäude) festgelegt, was ja auch Sinn macht. Da die Mieter aber recht kurzfristig darüber bescheid bekommen haben (2-3 Wochen vorher) war natürlich nicht jeder Mieter anwesend. Nun haben manche, darunter auch ich, eine Nachricht bekommen wo ein weiterer Termin vorgegeben ist. Sollte man diesen Termin nicht einhalten, würde eine, das in Rechnung gestellt. Sachlage: Ich wohne alleine und habe auch keine Vertrauensperson im Umkreis von 100 KM der ich den Schlüssel anvertrauen würde, dazu bin ich beruflich sehr gebunden (habe schon Wochen im Vorraus mehrere festgelegte Kundentermine am Tag, die ich nicht für einen Rauchmelderaustausch absagen kann. Ich habe dem Vermieter mehrmals mitgeteilt, dass der Termin doch bitte mit mir abgesprochen werden soll, damit ich mir rechtzeitig Zeit einräumen kann. Doch darauf will man sich anscheinend nicht einlassen und verharrt darauf das der Termin am 11 Mai in der Mittagazeit stattfindet, wofür man sich 3 Stunden Zeit nehmen soll. Das bedeutet für mich mein ganzer Arbeitstag würde ausfallen und ich könnte ggf. viel Geld verlieren. Mehrmals schon habe ich angeboten den Termin aufgrund meiner beruflichen Bindungen mit mir abzusprechen und mich nicht ohne Alternative auf einen Zeitpunkt festzunageln. Wer ist im Recht?

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag

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