Muss ich Wertminderung zahlen für kleine Beschädigungen in Zimmertüren bei Auszug?

Hallo Zusammen, wir hatten am 31.1.2016 die Wohnungsübergabe unserer alten Mietwohnung. Hierbei wurde an 3 Türen kleine Kratzer bzw. Dellen festgestellt.

Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.

Nun haben wir von den Vermietern eine Mail bekommen, das wir für die 3 Türen mit den Kratzern jeweils eine Wertminderung über 25 EUR zahlen sollen und für die Reparatur der Kinderzimmertür 150 EUR.

Ich bin der festen Überzeugung, das die Zimmertüren, die billigen Türen sind, die es auch bei uns im Bauhaus für 37 EUR gibt (ich meine, wenn schon die Beschichtung runtergeht nur weil man nen Aufkleber abzieht :-/)

Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen? In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.

Und 150 EUR für Türblatt austauschen, wenn ne neue Tür 37 EUR kostet finde ich sowieso die Höhe.

Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht einfach vor Übergabe selbst ne neue Tür eingebaut habe...die Übergabe war wie gesagt am 31.1 und das war ein Sonntag. Hatte auch erst an dem Morgen die Aufkleber abgemacht und konnte daher keine Tür besorgen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Muss ich dem Vermieter eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Hallo, ich hab schon etliche Seiten besucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden, leider erfolglos.

Folgendes Problem:

Mein Freund und seine Eltern teilen sich Jahre lang eine Wohnung. Später sind die Eltern ausgezogen und mein Freund und sein Bruder haben die alte Wohnung übernommen. Diese haben auch Jahre in dieser gelebt.

Nun ist der Bruder von meinem Freund ausgezogen (Januar 2015) und ich bin NICHT Offiziell eingezogen. Der Vermieter wusste über alles bescheid und kam ab und zu vorbei und hat gefragt ob ich denn hier jetzt auch wohne. Er meinte es sei kein Problem, da es ihm nur um den Wasserverbrauch, Müll usw. geht.

Im Oktober 2015 haben wir uns dann zusammengesetzt und Mein Freund und ich sind jetzt Hauptmieter dieser Wohnung.

Der Vermieter will eine Gehaltsabrechnung von uns beiden haben. Da wir beide zu diesem Zeitpunkt nur in einem Saisonbetrieb gearbeitet haben und grade angefangen hatten, konnten wir Ihm nur eine "halbe" Abrechnung vorlegen, sprich nur die hälfte von dem eigentlichen Lohn, den wir für einen vollen Monat bekommen würden.

Die Saisonarbeit war vorbei und ich fing einen festeinstellung bei Firma S.S. an. Nach 2 Wochen wurde ich allerdings schwer krank und wurde gekündigt. Ich hab ca. 100€ ausgezahlt bekommen, was grade einmal 1/10 von dem ist womit ich gerechnet habe.

Mein Freund hat leider bis heute keinen neuen Arbeitsplatz.

Da mein Freund früher allein und seitdem ich da bin, wir zusammen jeden Monat pünktlich die Miete zahlen frage ich mich was der Vermieter mit den Gehaltsabrchnungen will, bzw. ob ich ihm die geben muss?

Wenn man neu in eine Wohnung einzieht kann ich das ja verstehen, weil der Vermieter gucken möchte ob man sich die Wohnung überhaupt leisten kann.. Aber da wir jeden Monat die volle Miete zahlen weiß ich nicht was er damit will..

Klar könnte ich ihm sagen, dass wir arbeitssuchend sind, aber das würde ich ungern tun, weil ich finde, dass ihn das nichts angeht.

Sorry für den langen Text, aber vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.. :)

Liebe Grüße

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Gehaltsabrechnung
Kann der Vermieter mein Eigentum auf Gemeinschaftsflächen entfernen?

Hallo, anbei folgender Fall: ___________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Mieter,

mit unseren letzten Schreiben haben wir alle Mieter Gebete, alle Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen im Keller, Keller Abgang sowie im Treppenhaus zu entfernen. Erfreulicherweise sind nun alle Bewohner des Hauses dem nachgekommen.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftig abgestellte Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen nun ohne weitere Mitteilung kostenpflichtig entsorgt werden. Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für den reibungslosen Ablauf und Ihr Verständnis für die vorbeugende Brandschutzmaßnahme und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bedanken wir uns bei Ihnen und freuen uns, wenn das in Zukunft so bleibt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Zeit in Ihrem Zuhause und hoffen, dass Sie sich noch lange wohl fühlen.

Mit freundlichen Grüßen Der Vermieter ___________________________________________________________________________________

Meine Fragen: 1. Kann der Vermieter mein Eigentum aus Gemeinschaftsräumen entfernen? Ist Diebstahl legal? Kann der Vermieter für sein handeln die Haftung ausschließen? 2. Kann der Vermieter Dinge entfernen, bei denen Gefahr in Verzug ist? Wie definiert sich Gefahr in Verzug? 3. Was ist rechtens?

Brandschutz, Mietrecht, Mietvertrag
GGegenseitige Verzichtserklaerung fuer Mietwohnung,von Vermieter umd Mieter im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen und jetzt kommen doch Forderungen?

Hallo, mich wuerde interessieren ob die untenstehende Verzichtserklaerung mich vor allen evtl. Forderungen meines Vermieters schuetzt,weil er hat diese mit mir zusammen unterschrieben,ebenso wie eine Mietschuldensfreiheitserklaerung,da es keinerlei Probleme zwischen uns privat und wegen der Wohnung gab. Nun will er kleinere Schaeden in der Wohnung auf einmal ersetzt haben und paar Haushaltsgegenstaende vom Vormieter, welche er mir gegen eine zusaetzliche Zahlung von 60€ gern ueberlies,obwohl er vor meinem Bruder der mir beim Auszug half bei der puenktlichen und besenreinen Wohnungsuebergabe (wo er ausgiebig alle Raeume inspizierte) mit allem zufrieden war,und ich alles so gemacht hatte wie vorher vereinbart wurde. Ich denke ich bin komplett raus aus irgendwelchen Forderungen oder?

Adresse Vermieter ... Adresse Mieter ...... Ort,Datum "Vereinbarung des gegenseitigen Forderungsverzichtes fuer die Wohnung:Musterweg usw. ...

Die Wohnung kann von Ihnen , Herr ..., in unrenovierten, ansonsten aber besenreinen und geraeumten Zustand , bis spaetestens .....,(letzten Miettag, siehe Wohnungskuendigungsschreiben) an mich uebergeben werden . Durch diese Vereinbarung sind dann saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und seiner Abwicklung,egal aus welchem Rechtsgrund erledigt, insbesondere umfasst diese Verzichtsvereinbarung die Ansprueche auf Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen, Maengel, Abrechnung und Nachzahlung von Nebenkosten, Rueckzahlung von Sicherheitsleistungen (Kaution),Mahnkosten etc. . Grussformel Ort,Datum ....Unterschrift Vermieter.... Ort,Datum.....Unterschrift Mieter ....."

Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Zivilrecht
Baby-Ärger mit den Nachbarn... Was soll ich nur machen?

Hallo, ich hatte hier letztens schon mal etwas wegen dem Baby der Familie unter uns gepostet. Kurze Zusammenfassung: Paar mit kleiner Tochter, 2 Monate alt, wohnt unter uns und bekommt scheinbar langsam Zähne. Es schreit sehr oft, vor allem nachts, unsere Wände sind sehr hellhörig und es bringt mich um den Schlaf. Ich bin Rettungssanitäterin und von daher kann ich es mir nicht leisten ständig übermüdet und unkonzentriert auf der Arbeit zu erscheinen, zumal ich ja auch in Schichten arbeite und das Baby zu jeder Tageszeit schreit. Bin jetzt wohl oder übel trotz Tinnitus auf Ohrenstöpsel umgestiegen, es fällt mir zwar schwerer einzuschlafen, aber immerhin schlafe ich damit durch. Jetzt kommt allerdings das nächste Problem: Durch die Ohrenstöpsel muss ich meinen Wecker extrem laut stellen, sonst werde ich gar nicht wach. Und wie gesagt, das Haus ist sehr hellhörig und ich wurde heute von besagten Nachbarn angesprochen, dass mein Wecker ja immer sehr laut klingeln würde (auch durchaus mal mitten in der Nacht, je nach Schicht) und sowohl Eltern als auch Baby davon jedes mal wach werden würden und es Theater gibt. Ich will wirklich keinen Streit mit meinen Nachbarn und ich habe auch nichts gegen das Baby, Kinder schreien nun mal, das kann und will ich ja auch gar nicht verbieten. Ich weiß aber auch langsam nicht mehr wie ich da eine Lösung finden soll, hat vielleicht jemand eine Idee?

Wohnung, Miete, laut, Schlaf, Baby, schlafen, Mietrecht, Müdigkeit, müde, Lärm, Mietvertrag, Nachbarn, Schlafstörung, Lautstärke, Krach
Darf ich schon vorher in meine angemietete Wohnung um etwas auszumessen?

Hallo, ich habe ab 1.1. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung sollte eigentlich schon ab dem 1.12 bezogen werden, aber das war mir zu früh. Der Vermieter hat sich dennoch für mich entschieden. Beim Unterschrieben des Mietvertrags wurde mir gesagt, dass ich vermutlich vor Weihnachten einziehen darf. Jetzt hat sich alles geändert, erst sollte es am 28. klappen, jetzt wurde der 30. vereinbart. Nun bin im Gespräch mit der Sachbearbeiterin und die sagt mir "ja wenn sie schon etwas eher rein wollen, müssen sie auch Miete zahlen, denn es sind ja noch Handwerker drin". Da habe ich gefragt ob ich nächste Woche kurz in die Wohnung reinschauen kann um dies und das auszumessen - "nein geht nicht, die Handwerker brauchen ihre Ruhe". Das alles ist jetzt für mich sehr ungünstig, ich habe mit vor Weihnachten gerechnet, und löse meine jetzige Wohnung schon vor Weihnachten auf, stehe also mit meinem ganzen Zeug relativ lange auf der Straße. Ich würde zumindest mal was ausmessen wollen, aber das geht auf gar keinen Fall. Ich bin mir absolut sicher das dort gar keine Handwerker mehr sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit vorher nochmal in die Wohnung zu schauen? Ich meine, ich miete sie schließlich, und habe sie nur im unrenovierten Zustand gesehen, das dürfte doch kein Problem sein oder? Oder ist es ein klassischer Fall von "die Sachbearbeiterin sitzt halt am längeren Hebel"

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

Hallo Community,

meine Partnerin und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnungsübergabe sollte vergangenes Wochenende stattfinden, obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.02.2016 gilt. Bei der Wohnungsübergabe haben wir jedoch u.a. folgende Mängel festgestellt:Laminat im Gästezimmer völlig zerkratzt(durch einen Bürostuhl), Wände und Decken nicht wie vereinbart geweißt, Sockelleiste in der Küche nur zur Hälfte vorhanden, Fliesenspiegel in der Küche komplett aufgestemmt zur Verlegung von Strom kabeln, lose Steckdosen die aus der Wand gucken, Dachfenster die Risse am Übergang haben, untapeziert und grob zugespachtelte Fensterlaibung, defekter Heizkörper wo Wasser austritt....... In diesem Zustand wollten wir die Wohnung natürlich nicht übernehmen. Der Vermieter hat angekündigt diese Mängel durch die Hausverwaltung, dem Maler und dem Vormieter behebne zu lassen, er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren". Er wollte uns am Montag mitteilen, bis wann die Mängel abgestellt sind. Bis heute(Mittwoch) habe ich noch keine Aussage erhalten. Über ehemalige Mieter haben wir jetzt zudem erfahren, dass die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 € betrug. Wir sehen eigentlich jetzt schon das Verhältnis derart gestört, dass wir gerne den Mietvertrag kündigen würden oder als unwirksam betrachten würden. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Vorab, vielen Dank für Eure antworten!

#Zusatz: Die Mindestmietdauer ist natürlich auch ein Jahr.... :(

Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Ist die Wohnungskündigung während der Ausbildung und in der Klausurphase gültig?

Guten Tag liebe Community,

Mein Freund befindet sich derzeit in einer Ausbildung zum Kaufmann und wird diese vorrausichtlich Juni nächsten Jahres abschließen. Ich mache mich jetzt für ihn etwas schlau, da er zeitlich ziemlich eingegrenzt ist (kommnt abends gg 18 Uhr erst nach Hause und muss lernen, dazu kann er auf der Arbeit nicht frei machen, da so unter umständen nicht im Einkauf übernommen werden kann). Er hat am 30.11 eine schriftliche Kündigung von seinem Vermeiter erhalten, jedoch fehlte die notwendige Begründung. Diese hat der Vermieter am 03.12 Abends um 23:xx nachgereicht. Ebenso hat mein Freund eine ganze Liste, von Zeugen beglaubigter, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die sein Mieter ihm gegenüber begangen hat. Darunter Einbruch, Ruhestörung, Verleumdnung und Übele Nachrede. Er war auch schon bei der Polizei, die ihm die Rechtssicherheit der Beweise garantierte. Mein Freund ist wie gesagt zeitlich ziemlich eingegrenzt, deswegen kann er sich auch so schnell keine Beratung bei der Mietervertretung holen. Außerdem kann er sich keine andere Wohnung suchen, bzw findet keine, die in seinem finanziellen Rahmen steht. Die Wohnung in der er grade wohnt ist ca 50-100€ günstiger als alle Alternativen die er hat und für ihn grade so bezahlbar. Aber jetzt mal zu den Hauptfragen:

  1. Ist die Kündigung in der Art wie sie eingegangen ist gültig?

  2. Darf ein Azubi während seiner Ausbildung überhaupt (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden?

2.1 Darf ein Azubi während seiner Klausurphase gekündigt werden?

  1. Der vom Vertieter angeführte Grund ist: Eigenbedarf - für die studierende Tochter. Ist das wirklich Eigenbedarf? Die Tochter ist erwachsen und unabhängig.

  2. Hat mein Freund noch andere rechtliche Alternativen?

Es währe sehr nett, wenn ihr mir zu mindest auf einen Teil der Fragen eine Antwort geben könntet. Es geht hier um eine Existenz. Vielen Dank!

Geld, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Azubi
WG-Mithauptmieter rauswerfen?

Ich würde gerne wissen was für Möglichkeiten bestehen um eine Mitbewohnerin die auch Hauptmieterin ist, loszuwerden.

Folgender Fall: 3er WG. Alle 3 Hauptmieter. Ich und die zweite Mitbewohnerin wollen das die dritte Mitbewohnerin aus der WG zieht, da sie - extremen Wasser, Strom und Heizverbrauch herbeiführt. - sehr oft Streiterein hervorruft - sich absolut vom WG-Leben isoliert obwohl vorab klargestellt würde dass keine Zweck-WG gesucht wird.

Unsere Frage ist deswegen wie können wir sie aus der WG kicken. Rechtlich ist es ja nicht so einfach da wir alle 3 Hauptmieter sind. Aber sind die hohen durch sie verursachten Betriebskosten nicht ein triftiger Grund ?

Also was ich so jetzt im Internet recherchiert habe ist Folgendes: Es ist möglich den gesamten Vertrag zu kündigen, dafür müssten aber alle 3 Hauptmieter als auch der Vermieter einverstanden sein. Verweigert aber die rauszuwerfende Person die Vertragskündigung ist dieser durch ein Gerichtsurteil zu erzwingen. Da die Person laut der GbR Auflösung zustimmungspflichtig ist. ( den letzteren Satz verstehe ich nicht ganz; bzgl. GbR?) So ein Urteil wäre leicht herbeizuführen (wie und wie lange würde so etwas in etwa dauern) Kosten würden nachträglich von der verweigernden Mitbewohnerin zu tragen sein.

Danach könnten die Mieter einen neuen Mitvertrag ohne die auszuschließende Mitbewohnerin schließ.

Gibt es jemanden der sich da auskennt, das bestätigen, ergänzen oder detaillierter erklären kann?

MfG

Wohnung, Miete, Recht, Anwalt, Gericht, Mietvertrag, Jus, WG, mitbewohner
Vermieter schickt mir keinen Mietvertrag: Was kann ich machen?

Hallo Ich bin Ende September in meine neue Wohnung gezogen . Zur Übergabe sagte der Vermieter er schickt mir den Mietvertrag per Post. Habe danach angerufen und nachgefragt . Da sagte er ich bekomm den erst wenn meine nachgemachten Schlüssel da sind. Diese waren 3 Wochen nach Einzug da. Der Hausverwalter hat ihm am Telefon auch nochmal darauf hingewiesen das er den Mietvertrag raus schicken soll.

So... letzte Woche habe ich angerufen und gefragt was nun ist. Er hätte ihn anfang November raus geschickt. Bei mir ist nie was angekommen.
Auch jetzt , 1 Woche später , immer noch nichts.

Oktober war Mietfrei da ich die Wohnung erstmal entkeimen und komplett renovieren musste. Das Problem ist , ich kann nicht mal Miete zahlen. Ich habe keinerlei Kontodaten noch Adresse oder sonst was. Am Telefon sagte er Er hätte schon mitbekommen das ich nicht gezahlt habe. Ja wie auch ? Brieftaube?

Wohn nun fast 2 Monate hier... Und er schafft es nicht den Vertrag los zu schicken. Das ich die miete für November nach zahlen muss , ist mir klar. Aber kann ich irgendwo anders vorgehen ? Mehrmaliges Aufforderen hat ja nichts gebracht .

Könnte ja nicht mal den Mietvertrag kündigen. So ohne Adresse ....

Wie oft soll ich den mann denn noch Anrufen? Könnte ja nicht mal zum ende des Monats einfach ausziEhen. ..

Vielleicht hat jemand tipps.

Und bevor jetzt kommt Beim Einwohnermeldeamt fragen .... Ich habe ja nicht mal einen Namen. .. Habe von dem Mann nichts....

Danke schon mal für die Hilfe.

Liebe grüße

Mieter, Vermieter, Mietvertrag
Muß man als Miterbe einer Immobilie einen "Mietvertrag" bei Selbstnutzung abschließen bzw. bisherige Miete ändern?

Meine Lebensgefährtin hat mit ihrer Schwester im Frühjahr diesen Jahres gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu 50/50 geerbt .

Wir bewohnen seit 2009 eine von 4 Wohnungen in diesem Haus. Bei Einzug 2009 wurde mit der Mutter im Beisein der Schwester folgendes vereinbart (nur mündlich) :

  • günstige Miete - ca 80% der üblichen Ortsmiete

im Gegenzug

  • Hausmeistertätigkeiten übernehmen
  • Verwaltung, Nebenkostenabrechnung erstellen

Alles paletti, hat bisher super funktioniert, wir kümmerten uns und restlichen Mieter sind auch zufrieden.

Tja, nun meint die Schwester der mündliche Mietvertrag galt nur zu Lebzeiten der Mutter.

Nun will die Schwester mit uns einen Mietvertrag abschließen (angeblich nötig wegen Steuer) und dabei die "Miete" auch erhöhen (ortsüblich). Und am besten noch bei allen andern Mieter neue Verträge und Mieterhöhung.

(Ich habe der Schwester bereits erklärt dass bisherige Mietverträge bzgl. der anderen Mieter auch weiterhin gültig sind und eine Mieterhöhung wegen fehlendem Mietspiegel auch nicht so einfach ist. Das ist aber andere Frage bzw. Thema.)

Das bisher gute Verhältnis der beiden trübt sich langsam, da meine Liebste natürlich auch nicht einsieht jetzt mehr zu zahlen......

Soweit ich alles verstehe sind die beiden nun rechtlich eine Erbengemeinschaft. Es wurde seit dem Tod der Mutter auch weiterhin pünktlich die vereinbarte monatliche Miete inkl NK auf ein Gemeinschaftskonto der beiden Geschwister eingezahlt. Man spricht ja dann von Nutzungsentschädigung wovon 50% der Schwester zustehen, oder ?

20% der Einnahmen verbleiben monatlich als Rücklage, der Rest wird je zur Hälfte von den beiden entnommen.

Soweit wurde zumindest verwaltungstechnisch alles in Zufriedenheit der beiden geregelt.

Welche Möglichkeiten hätte die Schwester ihren Willen bzgl. schriftlichen Vertrag oder Erhöhung durchzusetzen ?

Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen ?

Danke für rechtliche und praktische Tipps

Erbrecht, Mietvertrag, Erbengemeinschaft, nutzungsentschädigung
Garagentorantrieb defekt - muss ich tatsächlich alles selbst zahlen?

Hallo zusammen, ich habe zu meiner Wohnung zusätzlich eine Garage angemietet. Die funktioniert über Fernbedienung und direkt am Tor mit einem Schlüssel. Natürlich geht das Tor auch manuell auf... In den letzten Monaten haben viele Bauarbeiten um das Haus und in der Nachbarschaft stattgefunden. Vor ca. 4 Wochen hat es angefangen, dass das Tor beim automatischen Öffnen erbärmlich quietscht. Mein Mann hat dann mehrfach geölt. Vor 2 Wochen ist das Tor dann ständig stehen geblieben. Und vor 1,5 Wochen nun ist es nach ca. 1 m komplett stehen geblieben. Nach mehrfacher Kontaktaufnahme mit meinem Vermieter habe ich dann die Firma bestellt, welche ursprünglich das Tor eingebaut hat. Da kam dann auch ein Monteur, hat was nachgestellt und erneut geölt und ist nach ca. 10-15 min wieder gefahren, mit der Aussage, dass wäre der Baustaub gewesen. Meine Vermieter haben dann gesagt, dass sie ausnahmsweise die Kosten übernehmen. Der Monteur hat gesagt, dass der Antrieb mittlerweile 26 Jahr alt ist, aber bestimmt noch ne Weile läuft. Leider ist jetzt, nach nur einer Woche, wieder ein erbärmliches Quietschen zu hören und gestern ist es auch wieder kurz gestoppt. Habe dann umgehend meine Vermieter informiert und die kamen dann mit der Aussage, dass, falls ein neuer Antrieb her muss, ich das selbst zahlen muss. Im Mietvertrag steht Folgendes: "Die Schönheitsreparaturen sowie Reparaturen an Rollläden (Tor), Türen, Fenstern und Schlössern gehen zu Lasten des Mieters." Aber falls tatsächlich ein neuer Antrieb gekauft werden muss, bin ich tatsächlich dafür verantwortlich?

Garage, Mietvertrag
Schadensersatz durch Vermieter bei Schaden an Matratze bzw. Möbel?

Hallo, ich habe Folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Zur Situation: Ich bin Studentin und wohne seit September zur Zwischenmiete in einer WG (das heißt die eigentliche Mieterin meines Zimmers ist momentan im Ausland und ich wohne bis 29.02.2016 in ihrem Zimmer). Außer mir wohnen noch 2 andere Mädels in der WG. Meinen (Zwischen-)Mietvertrag habe ich mit der eigentlichen Mieterin des Zimmers geschlossen.

Zum Problem: Seit einigen Wochen habe ich bemerkt, dass eine Wand in meinem Zimmer (die, welche sozusagen eine Außenwand ist) klamm/ feucht ist. Am Anfang dachte ich, sie ist einfach nur kalt, hab aber heute beim Putzen gemerkt, dass sich die Tapete auch leicht ablöst und die Wand einfach echt feucht ist. Meine Matratze (das Bett steht direkt neben der Wand) ist auch feucht! Ich habe jetzt total Angst, durch die Feuchte (oder vllt auch unter der Tapete schon Schimmel?!) krank zu werden und möchte eigentlich auch nicht auf einer feuchten Matratze schlafen! Jetzt meine Frage: Was kann ich unternehmen außer den Vermieter zu informieren? Kann ich die Miete mindern, obwohl ich sie ja eigentlich nicht dem Vermieter sondern meiner Untervermieterin überweise? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz für meine Matratze?

Zur Ergänzung: Ich lüfte jeden morgens und teilweise auch nochmal kurz vor dem Schlafen gehen, es ist also eindeutig nicht mein Verschulden.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. LG

Schadensersatz, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag, WG
Wohnungsübernahme mit katastrophalen Zustand, wer trägt die Kosten?

Guten Morgen, Habe im August eine Wohnung besichtigt, da mir der Grundriss sehr gut gefiel, jedoch die Etage nicht, bot mir der Vermieter die Wohnung 1 Etage tiefer afür einen Monat später an. Wir klingelten dort, jemand öffnete und wir betraten eine Wohnung in der Berge voll Wäsche auf dem Boden lagen und großes Chaos herrschte. Ich drehte eine kurze Runde, da ich die obere Wohnung bereits genauer angesehen hatte. Der Grundriss überzeugte und die störenden Dachgeschoss schrägem waren nicht vorhanden. Ich entschied mich für die Wohnung und unterzeichnete den Mietvertrag. Ab diesem Moment verweigerte der vormieter jeden Kontakt und den weiteren Zutritt. Zum Zeitpunkt der Unterschrift verschwieg der Vermieter, dass es mit dem Mieter bereits Zahlungsschwierigkeiten und Kontakt Probleme gab. Letzte Woche fand nach großem hin und her die Übergabe statt. Die Wohnung befindet sich in einem katastrophalen, nicht bewohnbaren Zustand. Der Vermieter beruft sich auf seinen Mietvertrag in dem eine unrenovierte Wohnung übergeben wird und sieht mich in der Pflicht alle Schäden zu beseitigen und die Kosten zu tragen. Ist das so rechtens? Ich bin bei unrenovierter Wohnung von streichen und eventuell tapezieren ausgegangen.

Anbei noch eine Auflistung der Mängel : Wohnungsübernahme

Schlafzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, lose Stellen an jeder zweiten Bahn, Farbe teilweise gelb, jedoch keine sauberen Kanten, lose Kabel, Steckdosen ohne Abdeckung

Heizkörper stark verschmutzt

Zimmer drei

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, Wände stark verschmutzt, lose Kabel aus der Wand

Wohnzimmer

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner Anstrich ohne saubere Kanten, sockelleisten stark beschädigt, Heizkörper voll rosa farbreste, ca 40 Nägel und Schrauben

Diele

Tapete rauhfaser nicht fachgerecht verklebt, dunkel rosaner anstrich ohne saubere Kanten, offene heizungsrohre stark mit rosa Farbe beschmutzt, da 40 Nägel und Schrauben

Küche

Stark beschmutzte nicht fachmännisch angebrachte rauhfaser, nicht renovierbare, teils lose styropordecke, beim ablösen fiel sehr viel Putz von der Decke

Badezimmer

Stark verschmutzt, Badewannen Beschichtung defekt und rauh, Waschbecken Abfluss defekt

Alle Räume

Laminatboden ohne viertel Stab bzw sauberen Abschluss verlegt Türen und Türrahmen in sehr schlechtem Zustand, große Macken, Glasscheiben nicht fachgerecht überlackiert

Mietrecht, Kosten, renovieren, Mietvertrag, Einzug
Altbaufenster Mietwohung, Schönheitsreparaturen oder Insthandhaltung?

Liebe MietrechtsexpertInnen,

angenommen im Mietvertrag ist eine rechtswirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung vereinbart (lasse ich beim Anwalt prüfen), welche Arbeiten an den Fenstern muss ich als Mieter im Rahmen der Schönheitsreparaturen übernehmen?

Wir wohnen seid ca. 15 Jahren in einer Altbauwohnung mit Holzkasten-Doppelfenstern. Diese wurde in diesem Zeitraum weder vom Vermieter außen, noch uns innen bearbeitet. Bei Einzug waren sie einfach übermalert worden. Wir wollten unsere Schönheitrepaturen immer dann machen, wenn die Fenster auch außen gestrichen werden, da diese schon lange in schlechtem Zustand sind (Farbe bröckelt außen ab, Wasser schenkel teilweise morsch), um nicht mehrfach den Dreck in der Wohnung zu haben. Nun hat der Vermieter einen Tischler & Maler beauftragt, die Fenster außen zu überabeiten. Der Tischler hat festgestellt, dass die Fenster komplett überarbeitet gehören außen und innen, da u.a. soviele Farbschichten hat und oft nicht richtig schliessen, Holzteile fehlen.

Muss ich mich an den Tischlerarbeiten am Fenster für die Innenfester auch beteiligen als Mieter oder ist das "gangbar"-Machen der Fenster nicht vielmehr ein Mangel und somit in der INstandhaltungspflicht des Vermieters? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir nur für das Streichen der Innenfenster verantwortlich sind. oder? Was wenn der Vermieter auf das Instandsetzten der Fenster innen verzichtet, muss ich dann über die "kaputten" FEnster streichen oder kann ich es dann ganz sein lassen? Bin ich für den Anstrich der Innenfenster verantwortlich, wenn diese durch den maroden Zustand der Außenfenster ebenfalls schneller gealtert sind, weil z.b. Wasser reinläuft?

Danke für Eure Einnschätzung

PS: wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, kann ich dann vom Vermieter auch die notwendigen Reparaturen (& Innenanstrich) verlangen?

Fenster, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag, Altbau, Instandhaltung
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Eine zu unrechte Forderung?

Hallo liebe Coummunity :)

Also so siehts aus:

Der Vermieter sagt ganz konkret wir sollen den Sperrmüll anmelden und unser Zeug dazu stellen! Aber es ist bei Gott nicht so das das alles Sperrmüll ist! Klar gibts hier und paar da Sachen, die vielleicht "optimiert" werden könnten bezüglich der Platzanehmlichkeiten. Doch darf der Vermieter einen (ich sag jetzt einfach mal) "vorschreiben" was man auf seinen Dachboden zu lagern hat und was nicht? Und wenn ich - schon dabei bin - Wie verhält sich eigentlich die Rechtslage? Es gibt da ja nur die Brandschutzverordnung wo man doch keine leicht brennbaren Sachen lagern darf, die Brände auslösen können oder nicht??

Nun zu etwas Anderem:

Wie verhält es sich eigentlich zum Thema Privatsphäre? Ist es (rechtlich) in Ordnung einen Dachboden zu haben unter Mietvertrags-Klausel "Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"? Ist es ebenfalls (rechtlich) in Ordnung dann einen Dachboden zu haben, wo man gar nicht abschließen kann und der Vermieter uneingeschränkten Zugriff auf den "fremden" Dachboden hat?

Darf der Vermieter dann so ne Szene machen und einen darstellen, als ob man ein Messi wäre?

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben zu diesem Problem. Es ist sehr nervig wenn der Vermieter andauern Welle schiebt und meint immer einen Befehlen zu müssen was auf einem Dachboden zu stehen hat oder was auch nicht... -.-

Ich bitte um Rat liebe Community!

Lagerung, Mietrecht, Privatsphäre, Mietvertrag, Dachboden

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