Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

Reinigung, Mieter, Mietvertrag, Putzfrau, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?

Guten Abend.Ich habe folgende Frage. In meinem Mietvertrag (oder besser gesagt in dem Zusatzschreiben "Zusatz zum Mietvertrag, Übergabeprotokoll" steht: ": „Die Wohnung sollte beim Auszug verlassen werden, wie vorgefunden.“ - nun sagt mir bitte, was das im Klartext heißt!

Vor meinem Auszug, etwa drei Wochen vorher, habe ich die Fenster geputzt (mitsamt einer Zahnbürste die Rahmen und Ecken), leider war das der Vermieterin nicht gut genug, sodass Sie mir angeboten hat, den Schlüssel zu behalten und die Fenster nochmal zu putzen, was ich jedoch abgelehnt habe, denn für mein Empfinden waren die Fenster i.O. Das Pollen und Blütenstaub im Mai fliegn kann ich leider nicht verhindern.

Desweiteren hat sie die Wohnung, die ich geputzt (nass gewischt, Spinnweben entfernt), abermals geputzt! Das möchte Sie mir nun in Rechnung stellen. Ist dies überhaupt rechtens, wenn im Zusatzprotokoll steht "Verlassen, wie vorgefunden"? Ist diese Klausel rechtens oder handelt es sich dabei um eine starre Klausel?

Bin ich verpflichtet, die Fenster nochmal zu putzen und ihrer Reinlichkeit nicht zu genügen? Warum sonst putzt sie abermals die Wohnung, Rollokästen usw.

Danke für eure Antworten, vielleicht gibt es ja irgendwo einen Paragraphen, den ich ihr "nahelegen" kann :-)

Hinzu kommt, dass uns beim Auszug an der Stelle, wo in der Küche die Kühl-/Gefrierkombination stand, ein Riss im PVC entstanden ist ( V-förmig, etwa 5cm lang). Selbstverständlich habe ich bei der Übergabe gesagt, dass ich für den Schaden aufkommen würde, bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie den Boden fachmännisch kleben lassen würde, aber NEIN! Frau Vermieterin hat einen neuen Fußboden verlegt, den Sie mir mit 511 Euro in Rechnung stellt.
dies habe ich an meine private Haftpflichtversicherung übergeben, die darüber nur müde gelächelt haben und meinten, dass ich wenn überhaupt, lediglich den Zeitwert zahlen müsse.

So, ich glaube, das war erstmal alles :-)

danke euch, liebe Grüße,P.

Mietvertrag, Auszug, klausel
Was kann ich gegen Müllsammler machen?

Hallo liebe Community,

ich versuche mal unsere Situation ein wenig zu beschreiben. Im März zogen wir in eine Wohnung, diese wurde neu renoviert. Bei der Besichtigung standen im Garten und im Hof viel Müll vorallem Sperrmüll, davon ausgehend dass dies aufgrund der laufenden Renovierung der Fall ist, hatte uns das nicht weiter beunruhigt.

Nun wohnen wir schon seit März hier und der Garten so wie der Hof sind immernoch voll mit Müll. Im Garten stehn die alten Badewannen und Toiletten aber auch Bretter mit spitzen ausstehenden Nägeln.

Nun ist es so dass der weitere Mieter der Sohn der Vermieterin ist, laut Mietvertrag weder Hof noch Garten etwas mit uns zu tun haben, allerdings ist es einfach sehr unangenehm ständig auf den Müll angesprochen zu werden (von Besuchern oder Arbeitern), wenigstens kann man erklären dass man mit diesem Dreck nichts zu tun hat. Allerdings ist Hof und auch Garten für unsere 2 jährige Tochter zugänglich und ich sehe da wirklich Gefahr wenn ich mal nicht mitbekommen sollte, dass sie dort hin gelaufen ist. Punkt Nummer drei ist meine Sorge, dass das ganze Mäuse oder Ratten anziehen könnte.

Meint ihr es gibt eine Möglichkeit zu interagieren? Ich sehe es sehr schwierig, da uns ja Hof und Garten eigentlich nichts angehen und er auch noch der Sohn unserer Vermieterin ist...aber kann es wirklich der Zustand sein, das einfach so hinnehmen zu müssen und sich irgendwie immer schämen zu müssen wenn jemand sieht dass man zu diesem Haus gehört?

Ich hoffe auf einen hilfreichen Austausch mit euch :)

PS ich habe auch schon versucht diskret mit dem Nachbarn zu reden. Habe gefragt ob er auch Sperrmüll zum anmelden hat oder auch die Nachfrage ob er das alles noch braucht...Sperrmüll sagte er habe er keinen, da er alles noch brauchen würde...wie gesagt es handelt sich um abgeschlagene Fliesen aus den 70ern und Wannen/Toiletten...nichtfunktionierende Elektrogeräte, unzählige Bretter und zerstörte Lampen und ständig kommt mehr dazu, weil er beim Sperrmüll anderer zugreift und auch glaubt diese Dinge unbedingt zu brauchen.

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Haftungsausschluss gemäß § 536a BGB im Mietvertrag?

Hi zusammen,

ich stehe gerade kurz vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages für meine neue private (nicht gewerblich genutzte) Wohnung. Fast alles ist schon geregelt, der Vermieter macht einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Es gibt nur leider zwei Klauseln die mich sehr im Mietvertrag stören und auf die der Vermieter besteht:

----- Schnipp -----

  1. Soweit Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.
  2. Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß § 566 Absatz 2 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

----- Schnipp -----

Die beiden Klauseln stammen aus einem vorgefertigten Vertrag den man bei Immoscout24 runterladen kann.

Man kann einiges zu dem Thema googeln. Allerdings betrachten fast alle Artikel das Thema aus Vermieter-Perspektive und finden es daher einen Haftungsausschluss auch ganz in Ordnung. Eine Aussage, wie man das als Mieter finden soll, finde ich nicht.

Folgende Fragen habe ich dazu:

  1. Bin ich etwas zu naiv wenn ich das unterschreibe und verzichte im Ernstfall auf zehn-tausende von Euro wenn meine komplette Einrichtung unter Wasser steht weil es einen nicht voraussehbaren Wasserbruch gab? Oder ist das Standard und könnte bedenkenlos unterschrieben werden?

  2. Zusätzlich würde mich interessieren, ob die Hausratversicherung sowieso zahlen würde und von daher diese Klauseln keine Relevanz für mich hätten.

  3. Im § 536 (4) BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam." Vielleicht kann ich einfach unterschreiben und die Klausel ist sowieso unwirksam und kann ignoriert werden?

Es ist kompliziert ... Danke für eure Mühe, sich durch diesen langen Text zu quälen :-)

Viele Grüße

Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, haftungsausschluss
Eigentümer verweigert Verkauf von Kleingarten und kassiert von mir (Pächter) jährlich Gebühren?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Jahr 2011 einen Kleingarten für 600,-€ gekauft (mit Pachtvertrag etc.). Im Jahr 2014 wollte ich den Garten aufgrund Zeitmangel und Krankheit verkaufen.

Der Vereinsvorsitzende sagte mir im Jahr 2014 folgendes: "Wir finden für Sie einen Käufer und Sie selbst dürfen keine Käufer suchen."

Als den den Garten im Jahr 2011 gekauft habe gabs damals keine Abmachung zwischen den Verein und mir an wem ich das Garten verkaufen könnte. Andere Garteninhabern haben bereits mehrmals selbst einen Käufer gefunden und dann verkauft.

Es ist jetzt 2 Jahre her und der Verein hat mir kein einziges Käufer vorgeschlagen. Dazu musste ich weiterhin den Garten pflegen, Pflichtstunden leisten und gebühren bezahlen. Das ist sehr ärgerlich!

Ich habe daraufhin einen verkaufsschild ausgehändigt (April/2016) und gab mehrere interesannten. Nach 3 Tagen habe ich mich mit einen Käufer für 600€ geeinigt. Doch der Verein verweigerte es. Begründung "Sie können keine Küufer aussuchen"; oder "Es gibt hier keine Garten für Türken oder ältere Menschen" (Obwohl ich auch eine türk. Migrationshintergrund habe).

  1. Was Eure Meinung/Ratschläge dazu bitte?
  2. Was passiert bei eine Kündigung des Mitgliedschafts und Pachtvertrags? Muss ich weiterhin gebühren zahlen und ganz wichtig was passiert mit der Gartepreis von 600€. wie bekomme ich das Geld zurück?
  3. Sollte ich einen Anwalt einschalten wegen Betrug und Diskriminierung? Ich zahle jährlich sinnlose gebühren und leiste Pflichtstunden.

Satzung Auszug (Google: pachtvertrag kleingarten remscheid. 5. Link als pdf-Datei) > §10 4. Das Pachtverhältnis endet mit dem wirksam werden der Kündigung des Pachtvertrages Die Anwendung von § 545 BGB - stillschweigende Verlängerung des Pachtverhältnisses - ist ausgeschlossen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses fällt der Kleingarten an den Verpächter zurück. Der Pächter ist nicht berechtigt, gegen den Willen des Verpächters über den Kleingarten anderweitig zu verfügen. 5. Der Verpächter gestattet dem Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit einem Pachtnachfolger Pflanzen, Laube und andere Einrichtungen im Kleingarten zu belassen, um einen Verkauf dieser Bestandteile an den Nachfolgepächter zu ermöglichen. In diesem Falle hat der Pächter bis zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages alle sich aus dem gekündigten Pachtvertrag, der Bauordnung und der Kleingartenordnung sowie der Satzung ergebenden Pflichten so zu erfüllen, dass dem Verpächter und dem Verein finanzieller Schaden nicht entsteht Er muss sich bei Nichterfüllung eine kostenpflichtige Inanspruchnahme gefallen lassen. 6. Der abgebende Pächter ist verpflichtet, solange kein Nachfolger für die Parzelle gefunden und diese nicht beräumt ist, eine Nutzungsentschädigung, die sich mindestens analog zur Höhe des jährlichen Kleingartenpachtzinses und der öffentlichen Lasten für diese Parzelle zusammensetzt, zu zahlen** >

Garten, Rechtsanwalt, Verein, Recht, Mietrecht, Anwalt, Kaufrecht, Mietvertrag, Abzocker, Diskriminierung, Kleingarten, Kleingartenverein, pachtvertrag
Hauseingang wird Tag und Nacht verschlossen, Kein Türöffner oder Sprechanlage vorhanden, 4 Stock?

Hallo Zusammen,

zu meinem Problem:

Ich wohne seit Januar 2015 in einem 4 stöckigen Altbau. Wir haben weder Türöffner noch eine Sprechanlage. Bislang waren die Zugänge zum Haus immer offen, sodass Boten, Besuch, Lieferdienste ohne weiteres bis zur Wohnungstür kamen.

Nun hat die Vermieterin die Schlösser zu den Wohnhaustüren auswechseln lassen und fordert das diese Tag und Nacht verschlossen sein müssen, zwecks Diebstahlschutz. Der Brandschutz soll durch den Hinterhof gewährleistet sein, welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist und man dadurch auch nicht auf offene Straße fliehen könnte.

Problem für mich, ich muss nun jedesmal 4 Stockwerke runterlaufen ohne vorher zu wissen, wer sich da nun vor der Tür befindet. Ich muss auch jedesmal mit runterlaufen, um Besuch rauszulassen. Darüberhinaus kann ich auch keinen Besuch mehr bei mir nächtigen lassen ohne nen eigenen Schlüssel auszuhändigen.

Für mich sinkt die Wohnqualität dadurch enorm. Zugleich sehe ich keinen Brandschutz mehr gegeben.

Vertraglich ist dahingehend nichts geregelt, doch zählt das zugleich als Freifahrtsschein?

Könnte ich als Mieter nicht erwarten, dass statt Schlösser, die kompletten Türen ausgetauscht werden. Welche die sich von außen nicht öffnen lassen, jedoch von innen?

Oder gibt es noch Möglichkeiten bzw Paragraphen die sowas untersagen? Da zum Einzug vor 1 1/2 Jahren diese Barrikade noch nicht bestand.

Vielen Dank im Voraus,

Grüße, Timo

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

Hallo, ich wohne seit etwa 5 Monaten in einer WG mit noch einem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter ist. Ich habe keinen Mietvertrag und bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter weiß, dass ich mit in der Wohnung gewohnt habe. Seit ich eingezogen bin waren kleine Schimmelflecken an einer Wand, diese haben sich in den letzten paar Wochen ausgebreitet, was meinem Mitbewohner bekannt war. Nun hat sich mein Mitbewohner darum gekümmert, dass Handwerker kommen und den Schimmel entfernen, dafür sollte ich meine Sachen zusammenpacken, und in der Küche abstellen. Nun bin ich zu einem Freund gefahren wo ich das Wochenende Verbringen wollte während die Handwerker arbeiten. Ich bin etwa 2 Stunden aus dem Haus da ruft mich mein Mitbewohner an, und sagt mir, dass es viel zu viel Schimmel ist, und dass er die kosten so nicht tragen kann, da es wohl alles meine Schuld ist hat er meine Möbel jetzt vor die Wohnungstür gestellt und ich soll bitte alle meine Sachen in den nächsten Tagen abholen.

Nun gut, bei jemanden der so etwas macht möchte ich natürlich auch nicht mehr wohnen, deshalb habe ich kein Problem damit meine Sachen abzuholen, allerdings sehe ich es nicht ein, dass er die gesamte Miete für diesen Monat einbehält.

Ich habe am 1.4. 300€ Miete gezahlt, habe wie gesagt keinen Mietvertrag, und die Zahlung ist auch nicht quittiert. Habe ich irgend eine Möglichkeit, mein Geld, zurück zu bekommen? Darf er mich überhaupt einfach so vor die Tür setzen, ohne Ankündigung, auch wenn kein Mietvertrag existiert? Darf er einfach so meine Möbel ins Treppenhaus stellen? Werde natürlich so schnell es geht einen Anwalt kontaktieren, wollte mich vorab nur schon mal informieren.

*Miete wurde bar bezahlt. 

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, WG
Wie überzeuge ich den Vermieter im persönlichen Gespräch?

Hallo liebe Leute!

Ich sitze gerade wie auf heißen Kohlen.

Folgendes: Ich bin gerade auf Wohnungssuche und habe die für mich perfekte Wohnung gefunden.

Natürlich habe ich mich auch noch um andere gekümmert, aber an dieser hab ich mich einfach festgebissen und deshalb auch die anderen Wohnungen etwas nachlässig behandelt. Die Vermieterin muss schon lachen wenn ich mich melde, weil ich allein in der letzten Woche schon dreimal durchgerufen hat. Keine Ahnung ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist...

Jetzt möchte sie, dass ich mal vorbei komme.Wie überzeuge ich sie denn un von mir? Ich finde die Wohnung einfach klasse, glaube allerdings dass ich kein besonders guter Kandidat bin. Ich beende zwar gerade meine Ausbildung und verdiene auch sehr gut, heißt ich kann mir die Wohnung auf alle Fälle leisten, aber bei Azubis und Studenten wollen Vermieter ja meist eine Bürgschaft und ich habe leider niemanden der für mich bürgen könnte. Meine Mutter würde zwar gerne, verdient aber zu wenig weshalb ich schon öfter zu hören bekommen habe, dass ich dringend jemand anderen brauche - den es aber nicht gibt.

Was kann ich machen, um die Wohnung zu ergattern? Mein Interesse habe ich schon allein durch die Anrufe bekundet, ich habe ja auch eigentlich genug Geld um mir die Wohnung zu leisten, außerdem werde ich übernommen, was meine Einkommensverhältnisse ja auch sichert. Klingt für mich persönlich gut, aber ich habe trotzdem bammel, dass das nicht klappt. Was kann ich also tun/machen um ihr zu signalisieren, dass ich die perfekte Mieterin bin??

Danke schonmal!

Finanzen, Wohnung, Geld, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, ausziehen, mieten, WG
Wer muss e Herd in reparieren /ersetzen?

Hey Leute, Bin im November in eine neue Mietwohnung gezogen.Kurz darauf stellte ich fest das der vorhandene e-herd stark abgegriffen, unhygienisch und nicht voll funktionstüchtig ist ( der drehschalter für den Backofen ist abgebrochen,und der Backofen schaltet nach kurzer Zeit ab und nur gelegentlich oder garnicht wieder zu).Auf Anfrage bei meiner Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt das in meinem Mietvertrag folgende Klausel steht.: § 22 Sonstige Vereinbarungen

(1) Sofern bei der Übergabe des Mietobjekts eine Einbauküche vorhanden ist, wird diese dem Mieter lediglich für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich kein Mietvertragsbestandteil. Die einwandfreie Funktionalität der Einbauten und seiner Gerätschaften wird nicht gewährleistet. Der Vermieter haftet nicht für Instandsetzungen oder Ersatz. Im Falle eines Defektes hat der Mieter den Vermieter hierüber schriftlich zu informieren, eine Instandsetzung oder Ersatz erfolgt jedoch nicht. Beschädigungen, die der Mieter verursacht, sind auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Küche dem Vermieter wieder herauszugeben. Die Kosten für die Entsorgung eines defekten Gerätes trägt der Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

Aus dem oben genannten Gründen muss ich ihnen leider mitteilen, dass wir keine Arbeiten an ihrer Einbauküche, Herd oder am ihrem Herd vornehmen werden.

Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind? Und sollte die o.a.Klausel wirksam sein, wer haftet wenn durch den defekten Herd z.b. Kabelbrand o.ä.entsteht? Danke im Vorraus für Antworten

wohnen, Mietrecht, Mietvertrag, Mietschutz
Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

Hallo Liebe Leute,

ich möchte Euch ein paar Fragen stellen. Zu Erste würde ich Euch die Situation ja mal erklären. Am 15.Januar habe ich der Vermieterin die Kaution 1050 Euro bezahlt. Sie möchte, ich schnell zu einziehen. Damals kann ich noch nicht vertrag unterschrieben. Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu mieten. Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen. Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

Am 30.Januar hat sie mich fragt, ob ich die Wohnung mieten. Ich habe sie eine Nachricht geschrieben zu mitgeteilt. "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. "

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Diese Woche habe ich die Vermieterin mal angerufen. Und ich hat sie höfflich gesagt, dass sie die Kaution zurückgeben soll, weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen. Aber sie denkt, dass ich sie versprochen habe. Sie kann mir die Kaution überhaupt nicht zurückreichen. Dann ignoriert sie mich einfach.

1, "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. " Beeinflusst diese Nachricht mich, um meine Kaution zu bekommen ?

2, Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

3, Ich habe auch gedacht darauf, ich mich mit einen Anwalt/in für Wohnrecht zu beraten. Aber ich weiß nicht, wie viel kostet ein/e Anwalt/in in Hamburg.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben ?

vielen Dank und freundliche grüße,

R

Wohnung, Miete, Hamburg, Kaution, Mietvertrag
Haus verkauft und die Mieter werden rausgeschmissen. Was tun?

Hallo, habe eben von meinem Nachbarn mitbekommen dass er mit dem neuen Vermieter unseres Hauses gesprochen hat und er ihm gesagt hat dass er das Haus jetzt abgekauft hat und die jetzigen Mieter raus müssen da an dieser Stell was Neues gebaut wird. Ich habe schon länger gehört dass das Haus verkauft werden soll, habe auch meinen Vermieter angerufen und gefragt was es damit auf sich hat, doch der meinte es wären nur Spekulationen. Jetzt wurde aber das Haus verkauft, ich habe sehr viel hier in die Wohnung investiert um das Ganze zu renovieren. Ich habe momentan kein Geld für den Umzug und auf der Arbeit sieht es gerade sehr brenzlich aus, so dass ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen gekündigt werde und dann Hartz 4 beziehen muss. Das macht die Sache noch problematischer, denn wenn ich dann aus der Wohnung raus muss, habe ich höchstwahrscheinlich keinen Job mehr und wie soll ich denn bitte als Hartz4 Empfänger eine Wohnung bekommen? Und wie ich gehört habe, muss das alles innerhalb von 3 Monaten stattfinden nachdem man die Kündigung bekommen hat. Habe im Internet schon viel darüber nachgelesen aber nichts passendes für mich gefunden.So wie es aussieht habe ich GAR KEINE Rechte. Das heißt, ich würde keine Umzugskostenerstattung bekommen oder die Kosten für die Renovierung oder Sonstiges. Ich bin gerade am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll. Rufe den Vermieter schon seit Tagen an, aber er geht nicht ran. Hatte schon mal jemand von euch einen ähnlichen Fall? Oder wisst ihr was ich da machen kann, was mir da eventuell zu steht? Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

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Was erlaubt sich mein Vermieter?

Hallo, ich habe einige Fragen zum Mietrecht

Ich und mein Freund wohnen seit 4 Wochen in einem kleinen freistehenden Haus mit Garten, der zu allen Seiten geschlossen ist, man kommt nur durchs Tor rein. Dieses Haus wurde jahrelang als Ferienhaus für zahlende Gäste genutzt und dieses Jahr aufgrund von mangelnder Nachfrage fest an uns vermietet. Leider benimmt mein 71 jähriger Vermieter sich ein wenig merkwürdig und ich bin mittlerweile schon total genervt.

1. Es ist nun schon 2 mal passiert, dass er mich nackt gesehen hat weil er einfach unangemeldet durch den Garten gelaufen ist, um da irgendwas zu holen was er hat stehen lassen. Unser Schlafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster sind vom Garten aus einsehbar. Einal zog ich mich gerade um, da ging er am Schlafzimmerfenster vorbei, das zweite mal kam ich gerade aus der Dusche und stand vorm Spiegel, Fenster war offen, ich nackt und er rannte im Garten herum.

Ich ging beide male sofort raus und schimpfte mit ihm, er solle sich doch vorab anmelden, ich möchte keine Angst haben müssen das er mich ständig nackt sieht wenn er etwas holen muss. Beim ersten mal grinste er und sagte: Och ich fänd das ja gar nicht schlecht", sagte dann aber er melde sich beim nächsten mal an. Beim zweiten mal ranzte er mich an, er hätte ja geklingelt aber ich sei so ein Langschläfer (es war Samstags um 11 Uhr morgens und ich stand während er klingelte unter der Dusche), er müsse ja seine Bank und Tische noch aus dem Garten holen. Dann düste er ab.

2. Mein Vermieter weigert sich das riesengroße (ca. 1x1,50m) Werbeschild für explizit das Ferienhaus in dem wir nun fest wohnen (da steht qm Zahl, Hausnummer, seine Telefonnummer etc. drauf), welches direkt an unser Haus montiert ist, zu entfernen. Ich bat ihn dies zu tun, da ich öfters Kundengespräche im Haus führe und es komisch aussieht wenn ich offiziell in einem Ferienhaus wohne, vor dem Kunden sieht das aus als hätte ich keine feste Adresse und es verschandelt optisch auch das Haus. Er sagte: "Das ist doch total lächerlich, dass Sie dieses Schild stört. Schämen Sie sich denn in einem Ferienhaus zu wohnen? Ich habe noch weitere Ferienhäuser in der Umgebung und das ist gute Werbung für mich (die Werbung auf dem Schild bezieht sich aber nur auf unser Haus!!). Ausserdem weis ich doch nicht wie lange Sie noch hier wohnen." Und er dekoriert vor dem Haus mit zich Figürchen, Blumen und Fahrradständer, was uns nicht gefällt, was er aber so haben will.

3. Unser Vermieter klingelt sturm. Gestern morgen gegen 10:30 ging es los. Ich bin derzeit krank und mein Freund hat noch geschlafen also gingen wir nicht an die Tür. Von 10:30 bis 14 Uhr klingelte er alle 20-30 Minuten 2-3mal. Irgendwann wurde es meinem Freund zu bunt und er ging runter. Der Vermieter wollte (natürlich auch unangemeldet) dass wir ihm beim tragen einiger Dinge aus unserem Garten helfen, in dem er natürlich wieder herumlief ohne uns bescheid zu sagen.

Was denkt ihr? Was darf er, was darf er nicht? Danke und lieben Gruß

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag

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