Kann ich eine Wohnung für jemand anderen mieten?

Hallo, mein Freund, wohnt eigentlich 2 Stunden von mir entfernt. Er ist 19 und möchte jetzt in seine eigene Wohnung in unserer Nähe ziehen. Vielleicht auch mit mir. Aktuell wohnt er seit zwei Monaten bei mir und meinen Eltern, weil er seit zwei Monaten einen Job in der Gastronomie hat. Seine Mutter hat ein Bandscheibenvorfall und kriegt Bürgergeld, da sie nicht arbeiten kann. Mit seinem Vater hat er nicht viel Kontakt weil er weit weg wohnt und seine Eltern getrennt sind, seit er ein Kind ist.
Jetzt sind wir seit mehreren Monaten auf der Suche nach einer Wohnung. Es wird jedoch immer verlangt, die letzten drei Lohnabzüge zu sehen wenn wir eine Wohnung anschreiben. es ist allgemein sehr schwer für einen 19-jährigen mit so wenig Einkommen eine Wohnung zu mieten. Seine Eltern können ihm wie gesagt schwer helfen.

Jetzt wäre meine Frage, ob meine Eltern ihm denn helfen könnten. Ich kenne mich da nicht aus aber ich würde gerne wissen, ob es denn gehen würde wenn meine Eltern sich für eine Wohnung bewerben und den Vermieter anschreiben und ihnen erzählen, dass sie die Wohnung für den Freund ihrer Tochter brauchen. Aber sie unterschreiben sozusagen den Mietvertrag und sind ja die Mieter dann Und sie würden auch ihre Lohnabzüge dann zeigen. Und mein Freund würde meinen Eltern halt einfach monatlich den Betrag der Miete überweisen. Oder hättet ihr eine andere Idee, wie wir eine Wohnung für ihn vermieten könnten beziehungsweise für uns wir? sind echt lange auf der Suche und ich glaube, dass keiner einem Neunzehnjährigen eine Wohnung geben würde, der so wenig verdient.
Bei meinen Eltern kann er nicht mehr lange bleiben

Danke schon mal für eure Antworten. Ich hoffe es war verständlich, was meine Frage ist.

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag
Sozialwohnung ohne WBS?

Hallo, ich wohne seit 2 Monaten in einer Sozialwohnung und habe immer noch keinen WBS. Ich habe den WBS mit meiner Freundin zusammen Anfang März beantragt (wir wohnen in Hamburg). Danach haben wir uns schon auf die Suche nach Sozialwohnungen gemacht und haben uns auch Ende Mai auf eine beworben. Der Einzugstermin war Mitte Mai, bis dahin hätte der WBS auch eigentlich da sein sollen.

Bei einem Freund hat es nämlich auch ca. 2 Monate gedauert, und wir erfüllen auch alle Kriterien für einen WBS. Zwischendurch haben wir auch einen Brief bekommen wegen einem Dokument, das noch ausgefüllt werden muss, welches wir auch per Email an das zuständige Amt geschickt haben. Auf dem Brief stand auch, dass, wenn wir in 14 Tagen nicht antworten, die Bearbeitung der WBS-Anfrage abgebrochen wird. (Daran kann es aber eigentlich nicht liegen, wir haben nämlich eine Empfangsbestätigung für die Mail erhalten)

Auf jeden Fall wurde im ganzen Bewerbungsprozess nie nach unserem WBS gefragt, und wir wurden letztendlich auch für die Wohnung angenommen und haben den Vertrag unterschrieben. Nun wohnen wir schon seit 2 Monaten hier, und der WBS ist bei keiner unserer alten Adressen (wir sind beide von unseren Eltern ausgezogen) angekommen.

Nun zu meiner Frage: Sollten wir beim Amt nachfragen, wie der Stand des WBS-Antrags ist? Ich denke aber nicht, da ja sonst evtl. auffallen würde, dass wir ohne einen gültigen WBS eine Sozialwohnung bezogen haben (würden wir uns dadurch strafbar machen?) Oder wäre es besser, das Thema einfach weiterhin totzuschweigen, da der WBS ja ohnehin nur ein halbes Jahr lang gültig wäre, und uns ja ab jetzt eigentlich niemand mehr nach einem gültigen WBS fragen würde? Was denkt ihr über das Thema? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Wohnrecht, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag, wbs, Wohnberechtigungsschein, Wohnungssuche, Sozialwohnung
Mietvertrag Klauseln?

Hallo Ihr Lieben.

Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).

Es geht um folgende Paragraphen:

§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters

1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.

2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten

3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.

@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung

Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:

1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien

Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.

Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.

Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.

2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.

Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen

Straßenreinigungsordnung.

3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?

Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.

Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietvertrag
2 Extreme: Wohnung vom Sozialamt in Brennpunkt oder letztes Geld für sichere Wohnung in guter Gegend?

Sie hat ihr Studium beendet und könnte in ihrer Stadt nur eine Wohnung in einem Brennpunkt in einem Viertel weit außerhalb, es liegt abgeschnitten wie eine Satelittentadt, dort sind Geschäfte geschlossen, miese Infrastruktur, in Innenstadt mit dem Auto 20 Minuten, mit der Bahn mehrmals umsteigen 45 Minuten). Zwei Häuser weiter war ein Brandt in diesem Jahr, in der gleichen Straße vor 3 Jahren auch ein Brandt. Das Sozialamt würde den Vertrag mit gestalten und es gäb einen Vermieter, der die Wohnung quasi dem Amt überlassen hat. Die Wohnung hat im Bad Schimmel, Außen bröckelt die Fassade, alles abgenutzt. Es gibt keine Küche, nur Anschlüsse. In dem Haus wohnen Menschen, die Bürgergeld beziehen und auch vom Sozialamt unterstütz werden. Es ist eng auf eng gebaut.

Die 2. Möglichkeit in einer Ferienregion für 9 Monate eine Wohnung in top Zustand mit Einbauküche, Bad ohne Schimmel, ruhig gelegen, sie könnte sofort einziehen, sehr sicheres Umfeld. Aber hohe Miete, Zusatzkosten für Einbauküche monatlich, Kosten für Erstellung des Mietvertrags, Kosten für Umzug (da sie dort nicht wohnt).

Ich würde zur 2. raten, obwohl sie finanziell bluten würde, aber wer gibt einer Studentin noch ohne Job eine Wohnung? Und sie ist sehr zart/ zierlich/hübsch und sie hat ein mulmiges Gefühl in der Brennpunktgegend. Ich denke sie findet in einer Ferienregion schnell auch einen Aushilfsjob fürs Erste und dann wären die Geldsorgen vom Tisch, oder?

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag, Wohnungssuche
Was für Rechte hat man bei einer zeitlich schwer Nachweisbare Mietschaden der durch Täuschung bei Besichtigung vom Vermieter überdeckt wurde?

Hallo ich wohne in einer neuen Wohnung aber da ist etwas wie ein Kaminschacht da wo glaube die Abflussrohre durchlaufen und dieser Schacht riecht nach Gulli

Es wurde zur Besichtigung und bei der Wohnungsübergabe ein Geruch in der Wohnung oder in der Schadenstelle gesprüht.

Dieser Geruch ist nach einer Woche Lüften verschwunden und man nimmt den Gulli Geruch deutlicher war.

Geruchsbelästigung nach Täuschung mit anderen versprühten Geruch vor WohnungsBesichtigung und Wohnungsübergabe

Schacht stinkt nach Gulli an der Wand darin laufen wohl die wasserzulaufrohre durch Und keine Ahnung woher der Geruch aber die WC-Rohre laufen weiter vorne lang.

und sind vermutlich an mehreren nicht zugänglichen Stellen kaputt und die Mängel ohne grosse Bauarbeiten nicht zu beheben.

Auch soll das schwer Nachweisbar sein und wohl nur mit Proberiechern bei Gulli Geruch über ein Jahr zwecks Geruchsbelästigung

Omg>

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

und Gericht und Minderung wie mach ich das?

Ich war einmal unangekündigt in der Wohnung da hat es noch nicht nach dieser Chemie gerochen erst zu den Besichtigungstermin und der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter hat mich wohl vor der Unterschrift getäuscht mit den Geruch mit dem er den Schaden vertuschen wollte. Und mir damit eine schadenfreie Wohnung vorgetäuscht hat.

Dazu hab ich später erst festgestellt das nirgendswo in der Wohnung man schnell hinter den Wänden kommt weil diese einbetoniert sind.

Rohrbruch und hinter der Wand weitere Schäden beseitigen auf der schnelle nicht möglich

Auch in einer anderen Wohnung war ich paar Eingänge weiter war ich auch mit Besichtigungstermin. Da hat er auch sowas versprüht. Genau das gleiche Zeug.

Und wollte mir nur diese Wohnung zeigen weil es angeblich die beste war. Obwohl mehrere frei sind und der Vermieter mir auch zusicherte mehrere zu sehen.

Zudem hab ich jetzt festgestellt das unter und über mir in Küche und Bad alle Fenster offen sind.

Wie komme ich daraus 2 1/2 Jahre KündigungsKlausel schon unterschrieben Mietvertrag Beginnt 1.7.24

Älteren trocknene Wasserfleck an Decke im Bad klobereich über mir auch erst nach Übergabe bemerkt..

Über mir Ukrainer Familie die keine Ahnung von ihren Rechten hat. Vermieter macht kaum was zudem kann er es bei den Wohnungsmangel auch scheinbar ausnutzen. Und kündigen und Ukrainer weiter geben

Was ist die beste Möglichkeit da raus zu kommen?

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, fristlose kündigung wohnung, Mieterschutzbund, Geruchsbelästigung, Kündigungsgrund, Mietmängel
WohnungsBesichtigung / Wie kann Vermieter Schäden & Gefahren verschleiern und Täuschen vor WohnungsBesichtigung/ auf welche Täuschungen und Gefahren achten?

Was ist das wichtigste mit und fehlt noch in der folgenden Auflistung

Wie können Vermieter Schäden verschleiern und den Mieter arglistig Täuschen bei WohnungsBesichtigung / auf welche Täuschung und Gefahren sollte man achten ?

Welche Methoden gibt es noch ausser Schäden und Gefahren mit nicht schnell ortbar und zuordnungabaren Gerüchen zu verdecken.?

Wie es bei mir war

Habe einiges zusammen gestellt

Fragen und überprüfen von neu Vermieter

Im Mietblock, andere Wohnungen frei? Steigeleitung GULLI Geruch Wasserschaden / Rohrbruch

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

!!! Mietvertrag genau vor Unterschrift lesen auch wenn der Vermieter drängelt.

Möglicherweise sind Klauseln mit drin wie KündigungAusschluss für die nächsten 3 Jahre oder so besonders bei Vermietern die Mängel vertuschen mit zum Beispiel Geruch überdecken (eigene Erfahrung ! )

Oder Zeitmietvertrag.

Oder ungültige Klauseln wie Verbote für Wäsche in der Wohnung anzuhängen wegen Schimmelangst und dafür auf den mit FlederMausScheisse (am meisten Viren!) überfüllten Dachboden zum Wäsche trocknen hingewiesen ( eigene Erfahrung)

Sind Mitbewerber? Sammelbesichtigung = keine grosse Chance wenn das Einkommen nicht so hoch ist in der Großstadt

Besser Unangeküngt die Wohnung ohne Termin besichtigen besser um zu verhindern das Schäden vom Vermieter verschleiert werden

Keine Kaution vor Übergabe vorher alles überprüfen!!

Spürt man eine Veränderung auf Augen (trocken legen oder brennen auch möglicherweise erst Stunden danach) oder auf Nase brennen im Rachen unter anderem oder im Mund (trockenheit)

Funktion Verschleißteile Wasserleitung - Stromleitung - Möbel / Ausgasungen / chemisch oder anderer Geruch ( kann auch Hinweis auf Vertuschungsversuch sein von zB. Rohrschäden mit Raumspray oder andere Chemie vieleicht auch als Quelle direkt aus der Schadenstelle Ausgasungen / Wandfarbe /

Schimmelfarbe oder Billigfarbe kann man allergisch drauf sein oder andere schädliche Billig Bausubstanzen die noch verbaut sind aber schon verboten in Deutschland

Bad und Küche mit Fenster!

-Balkon wäre zum Wäsche aufhängen gut

Dusche oder Badewanne auf schimmel Kontrollieren

Besichtigung bei offenen Fenster kann auch Vertuschung von Schäden sein !!

- Raucherraum = Gesundheitsschädlich / Fenster offen bei Besichtigung ? Verschleierung oder Beseitigung von Schimmel vorher- Chlor / oder Chemie/ WC-Rohrschaden oder schimmel ?

Auffällig andere Farbbereiche obwohl gleiche Farbe ( Schimmelschaden oder SchimmelFarbe möglich - Schimmel kann immer wieder auftreten wenn es an defekte Stellen oder Baumängel liegt )

Kündigung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietkaution, Immobilien, Renovierung, Mietvertrag, Kündigungsrecht, mieten, Mieterrecht, mietkuerzung, Rohrbruch, Vermieterrecht, Wohnungssuche, Besichtigung, Besichtigungstermin, Mietschaden
Mietrecht Renovierung?

Hallo ihr lieben wir sind im Oktober 2023 in ein älteres stark renoviertes Bauernhaus gezogen. Und wir mussten dort den kompletten oberen Stock renovieren 6 Zimmer.
Tapete abreisen Putz drauf dämmen Löcher und Risse zu spachteln etc. Und streichen

sowie in jedem Zimmer Teppiche raus reisen und neue Böden rein machen.

dies hat alles ein Bekannter gemacht der im Bau arbeitet seit 40 Jahren und es sind erhebliche Unterschiede zu erkennen besser gesagt jeder Raum ist nicht mehr wiederzuerkennen wir haben ca 4000€ aus eigener Tasche dafür bezahlt.

( im Vertrag ist nichts aufgesetzt das der Vermieter sich nicht daran beteiligt aber auch nicht das er sich daran beteiligt ).
nun nach 7 monaten haben wir die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Und das kann es ja nicht sein der Mietvertrag ist unbefristet und per email wurde auch vom Vermieter bestätigt das in den nächsten 10 Jahren keiner dort einzieht deswegen ist es langfristig…

jetzt möchten wir nachtrührlich die Kosten zurück die wir für das komplette Material bezahlen mussten sowie die Stunden für den bekannten.

allerdings war dies privat mit dem Bekannten er würde uns zwar seine Stunden nochmals aufschreiben bzw dies haben wir ja und auch was das Material gekostet hat aber genügt das auch wenn es nur privat war …?
und nicht mit einem Firmen Stempel …

Bitte um dringende Infos

Haus, Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag, renovierungsarbeiten, Renovierungskosten
Vermieter unterschreibt Kündigung nicht und ist nicht zur Schlüsselübergabe erschienen, wie geht es weiter?

Hallo zusammen,
meine Freundin (22) und Ich(23) haben am 04.04 (3. Werktag des Monats) unsere Kündigung bei unserem Vermieter abgegeben. Kurz darauf haben wir telefoniert und er teilte uns mit dass das für ihn in Ordnung ist und wir am 31.05 ausziehen können.

Wir waren etwas erstaunt dass er so positiv darauf reagiert hat, als wir ihm aber dann auf Whatsapp noch ein paar Fragen gestellt haben (zum Thema Kaution, Zwischenablesung von Messgeräten, Kündigung unterschrieben zurückschicken, Termin für Schlüsselübergabe) hat er diese nicht mehr beantwortet.

Nach dem wir nachgehakt haben hat er nur eine einzige Frage beantwortet, dass wir uns am 31.05 15:00Uhr für die Schlüsselübergabe treffen. Zufrieden waren wir nicht aber da wir über Whatsapp keine Antworten bekamen dachten wir uns dass wir diese bei der Schlüsselübergabe besprechen können.

Jedoch ist der Vermieter am 31.05 nicht aufgetaucht. Nach mehrmaligen Anrufversuchen hat er uns letztendlich doch noch zurückgerufen und versprach uns in 15min da zu sein... er hat sich nicht einmal entschuldigt. Nach 15min hat er dann geschrieben dass er nicht kommt und wir ihm die Schlüssel in den Briefkasten werfen sollen. Mit der Drohung wenn wir dies nicht tuen würden, wird er uns weiterhin Miete zahlen lassen. Nach dieser Nachricht hat er mich auf Whatsapp blockiert. Telefonisch und per Email hab ich keine Rückmeldung mehr bekommen deshalb habe ich die Schlüssel in den Briefkasten geworfen.
Beim Auszug habe ich Sicherheitshalber die komplette Wohnung und alle Messstände fotografiert.

Nun stellen sich mir einige Fragen:

1. Wann kann ich meine Kaution wieder verlangen?

2. Im Mietvertrag steht dass wir für die Kosten der Zwischenmessungen aufkommen müssen jedoch aber nicht dass wir organisieren müssen dass diese durchgeführt werden. Wer ist nun dafür Zuständig?

Kurze zwischen Information:
Bei Mietbeginn war eine Einbauküche in der Mietsache die der Vermieter uns geschenkt hat da er nicht wollte dass diese ein Bestandteil des Mietvertrags ist.
Dies haben wir mit einem Zusatzvertrag entgegengenommen dass wir diese Küche als Geschenk nehmen und dafür Haften. (Im nachhinein ist uns klar geworden dass dies keine gute Entscheidung ist.) Am Tag der Schlüsselübergabe wollten wir ihm diese vertraglich zurück schenken. Da der Vermieter nicht aufgetaucht ist kahm dies natürlich nicht zustande.

3. Kann der Vermieter weiterhin Miete abverlangen da "unsere" Einbauküche nach Auszug noch in der Mietwohnung ist?

4. Wir haben keine unterschriebene Kündigung zurückbekommen und kein Übergabeprotokoll beim Auszug erstellen können. Wir haben lediglich Beweise auf Whatsapp dass wir gekündigt haben. Kann der Vermieter so tuen als ob wir nie gekündigt hätten und weiter Miete verlangen?

Meine Freundin und ich sind mittlerweile wirklich am verzweifeln und möchten diese ganze Geschichte inklusive dem gemeinem Vermieter endlich hinter uns lassen. Wir sind wirklich sehr sehr Dankbar für jegliche Hilfe/Antworten.

Mfg

Vermieter, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung
Kann Vermieter bei fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll bei Auszug Forderungen stellen?

Hallo zusammen,

heute war die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung.

Vor knapp 5 Jahren war ich dort eingezogen. Die Wohnung befand sich zwar in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand, war dafür aber für eine spottbillige Monatsmiete zu haben. Sogar eine Küche war dabei. Für die erste eigene Wohnung top.

Es war in der Wohnung keine einzige Wand weiß, alles war dreckig, die Fußleisten teils kaputt, Laminat abgenutzt ohne Ende und es befand sich eine zwar funktionierende, aber ekelhaft heruntergekommene Küchenzeile samt E-Geräte in der Wohnung. Laut Vermieter hieß es, die Wohnung solle eigentlich renoviert werden, wenn ich aber jetzt dort einziehen möchte würde es bis zu meinem Auszug aufgeschoben werden.

Also habe ich damals etwas Zeit investiert und mir die Wohnung etwas frisch gemacht, um die folgenden Jahre dort gemütlich zu verbringen.

Nun, 5 Jahre später, ziehe ich aus und die Wohnung, die schon vor 5 Jahren renovierungsbedürftig war, wird wieder nicht renoviert sondern direkt neu vermietet. Heute war die Übergabe.

Die Wohnung ist frisch gestrichen, Fußleisten neu lackiert, Besenrein und die Küche sauber und ebenfalls etwas aufgefrischt.

Die einzigen verbleibenden Mängel: Der Laminat weist Schäden auf, der Putz fällt teilweise von der Decke (ebenfalls größtenteils von mir im Vorfeld nochmal geflickt), Waschbecken hat einen kleinen Sprung und es ist alles sehr abgenutzt. Alles Schäden die schon vor 5 Jahren bestanden aber alles in allem in eine besseren Zustand als ich sie über kommen habe.

Nun war heute die Übergabe und der Vermieter tut so, als wären die Schäden und der allgemeine Zustand der Wohnung vor 5 Jahren überhaupt nicht bekannt gewesen.

Als ich den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass die Schäden schon bei meiner Übernahme der Wohnung bestanden sagte er bloß, das dies dann ja im Einzugs-Übergabeprotokoll stehen wird und er es abgleichen wird.

Der Witz daran: Ein Übergabeprotokoll zum Einzug existiert überhaupt nicht.

Denn die Übergabe damals lief wie folgt ab - Mietvertrag wurde mir per Post zugeschickt, ich sollte ihn unterschrieben zurück schicken. Daraufhin habe ich die Schlüssel ebenfalls per Post zugeschickt bekommen und konnte einziehen. Ich habe den Vermieter vor dem heutigen Tage noch nie gesehen. Und ich habe das Gefühl, dass er seine Vermietete Wohnung ebenfalls noch nie gesehen hat.

Langer Text, kurze Frage: Kann der Vermieter mir nun tatsächlich trotz fehlendem Einzugs-Übergabeprotokoll die aufgezählten Schäden in Rechnung stellen bzw. die Rückzahlung der Kaution dadurch verweigern?

Liebe Grüße

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag
Möglichkeiten gegen fristlose Kündigung Wohnung?

Ich wohne seit 14 Jahren in einem 4Parteien-Haus. Hatte zu meinem Vermieter immer ein gutes Verhältnis. Habe auch das Grundstück lange Zeit gepflegt und auch das Haus. Jetzt ist der Vermieter verstorben und der Sohn ist der Vermieter. Ich war durch einen Langzeitkrankenfall in finanzielle Schwierigkeiten geraten und war mit 2 Monatsmietern in Verzug geraten. Ich hatte auch den Kontakt zu ihm gesucht und ihm erklärt, dass ich das wieder aufholen werde und an einer Lösung arbeite. Jetzt bin ich nur noch mit einer Miete in Verzug und das sollte auch im nächsten Monat alles wieder ausgeglichen sein. ...Leider ist der Sohn nicht verhandlungsbereit und hat mir eine fristlose Kündigung geschickt. Nun musste ich mir einen Anwalt nehmen, aber ich vermute, meine Anwältin hat nicht den richtigen Biß. Sie meinte, dass ich eigentlich keine Chance hätte die fristlose Kündigung vom Tisch zu bekommen, wenn ich die Mieten nicht sofort komplett ausgleichen würde..................Ich mit meinem Rechtsempfinden und was ich alles schon gehört habe, denke aber, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, die fristl. Künd. vom Tisch zu bekommen, auch wenn man in Verzug ist. Es ist ja nicht so, dass ich gar nicht gezahlt habe, ich hinke nur immer noch mit einer Rate hinterher, weil die Krankenkasse nicht regelmäßig und regelgerecht überwiesen hat.......................und wenn man so will, habe ich ja über 14 Jahre richtig viel Miete an diesen Vermieter bezahlt, das geht in die 70 000 / 80 000 €, die er schon von mir bekommen hat, da ist es schon krass, wenn man dann wegen einer Rate in Verzug so reagiert..............Und eine Wohnung in so kurzer Zeit zu finden, ist eigentlich ein Unding............hat jemand vielleicht noch einen Tipp?

Kündigung, Vermieter, Mietvertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag