Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Übergabeprotokoll
Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn meine Eltern den Mietvertrag unterschreiben?

Hallo,

mein Freund und ich werden nun endlich zusammenziehen, denn wir haben eine günstige und vorallem bezahlbare 2- Zimmer Wohnung für 380 Euro bei einer Wohnbaugesellschaft gefunden (ja, absoluter Glückstreffer) Wir haben uns vorab den Mietvertrag zusenden lassen - meine Eltern haben diesen auch für gut befunden. Bei dieser Wohnung brauchen wir weder Bürgschaft noch muss ein Elternteil den Mietvertrag (mit-)unterschreiben und zudem stehen wir bisher beide im Mietvertrag. Heute ist der Termin zur Vertragsunterschreibung.

Nun hat mein Vater jedoch gestern vorgeschlagen das er die Wohnung anmieten könnte und dann für meinen Freund und mich die Kaution übernimmt und mein Freund und ich ihm dann immer die Miete überweisen. Er hat als Vorteil genannt das er so ggf meinen Freund rausschmeißen kann, sollte es zum Streit/Trennung kommen - Was nicht möglich ist wenn mein Freund und ich im Mietvertrag stehen. Er hätte ja genau das gleiche Risiko alleinhaftbar zu sein, würde ich alleine im Mietvertrag zu stehen. Wie seht ihr die Sache? Haltet ihr es für sinnvoll das mein Vater den Mietvertrag unterschreibt? Ich finde es doof, wenn er dann alle Rechnungen etc. bekommt, denn mein Vater ist ab und an sehr kontrollierend und hat somit ja auch alle Rechte das in der Wohnung zu machen was er will.

Wohnung, Miete, Erziehung, Eltern, Mietvertrag, eigene Wohnung, erste Wohnung
Citroen C3 zu hoch für Duplex Garage - was tun?

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wird auch der Stellplatz in einer Duplexgarage aufgeführt, der für monatlich 70 Euro dazu gemietet wird. Die Maße des Parkplatzes sind nicht angegeben. Der Parkplatz wurde uns zwar gezeigt, allerdings konnten wir natürlich nur die untere Ebene ansehen. Über die Maße oder eventuelle Höhenbegrenzung wurde kein Wort verloren. Da ich auch meiner Meinung nach kein überdurchschnittlich großes Auto fahre, habe ich nicht daran gedacht, dass es da Probleme geben könnte. Jetzt haben wir durch Zufall beim ersten Benutzen der Garage mit einer Mitmieterin gesprochen und festgestellt, dass die oberen Decks nur 1,50m hoch sind. Mein Citroen ist aber 1,53m hoch. Was kann man da tuen? Ich möchte ungern 70 Euro jeden Monat zahlen für etwas das ich nicht nutzen kann. Die Wohnung möchte ich aber natürlich behalten (abgesehen davon hat diese einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren).

Ich weiß dass man die Garage nicht separat kündigen kann, wenn sie im Mietvertrag der Wohnung mit drin ist.

Auch weiß ich, dass man sich da als Fahrer "überdurchschnittlich großer Autos" vorher informieren soll siehe verschiedene Gerichtsurteile von SUV oder Porsche Cayenne -Fahrern. Aber ich fahre einen Kleinwagen... ?!?!?! Das kann doch nicht sein oder?

Hat vielleicht jemand genauere Infos zur Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.

Mietrecht, Rechte, Garage, Mietvertrag, juristisch, parken
Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

Guten Morgen, ich bin vor 6 Wochen aus meiner alten WG ausgezogen, in welcher ich Untermieter von einem der beiden Hauptmieter war. Die Kaution wurde also direkt an den Hauptmieter überwiesen und nicht an die Hausverwaltung. Wir gingen nicht im Guten auseinander, deshalb reagiert der ehemalige Hauptmieter nicht auf meine Whatsappnachrichten, SMS oder Anrufe. Jedoch möchte ich mein Geld haben, da neben der Kaution auch noch eine Abstandsszahlung von 175€ vereinbart wurde, welche Sie sich sehr wahrscheinlich von dem Nachmieter bereits einkassiert hat. Wie soll ich nun weiter vorgehen, da ich ihr das Geld auf keinen Fall überlassen will, was ja nur logisch ist, ich aber nicht vor Gericht ziehen will, da das ganze dann vermutlich deutlich teurer wird.. Meine Anwältin lässt mir heute ein Schreiben zukommen, auf dem der Sachverhalt genau beschrieben ist und dass ich ihr eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gebe, um das Geld vollständig zu überweisen, in der Hoffnung Sie möchte dann zahlen. Ich werde den Brief im Beisein eines Zeugen einwerfen und ihn unterschreiben lassen, dass er dabei war und ich den Brief in seinem Beisein eingeworfen habe. Falls dies nicht klappt, wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe,

beste Grüße,

David

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Muss ich doppelt Miete zahlen weil ich Nachmieter mit Fakten vergrault hätte?

Ich wollte die Wohnung wechseln weil der Vermieter mich angerufen hat das für meine Wohnung ein Nachmieter da wäre. Eine Frau mit 3 Kindern, ich habe eine 4 Zimmer wohnung und wohne mittlerweile alleine, da hat mir mein Vermieter angeboten in die gerade frei werdende kleine Wohnung zu ziehen, habe mir diese angesehen und das Protokoll und Schlüssel Übergabe war gestern. Der Mietvertrag wird erst in 5 Tagen unterschrieben. Nun war aber vor 2 Woche die Nachmieterin da um sich so über das Umfeld und Zustand zu erkundigen ihr habe ich dann ehrlich geschildert das die Mieter im dritten Stock ständig laut Musik hören, wirklich Ständig und das bei starkem Regen im Keller das Wasser aus der Wand rein kommt. So und heute ruft mich die Vermieterin an und sagt zu mir ich hätte die Wohnung schlecht gemacht und die Nachmieterin vergrault. Ich soll jetzt doppelt Miete zahlen da für meine jetzige Wohnung kein Nachmieter mehr da wäre. Darauf habe ich die Nachmieterin angerufen sie hat mir Ihre nummer Sa gelassen, sie hat es so geschildert das sie dem Vermieter mitteilte das sie aufgrund des Wassers im Keller die Wohnung nicht nehmen wird, da sie Schimmel befürchtet und das es wegen einem Kind von ihr nicht tragbar sei. Sie hat ebenfalls noch kein Vertrag unterschrieben. Meine Frage ich habe die Schlüssel zwar übernommen und das Übergabe Protokoll mit dem Hausmeister gemacht, will aber keine doppelte Miete zahlen, kann ich die Schlüssel wieder zurück geben und in meiner jetzigen Wohnung bleiben? Ich habe die jetzige Wohnung nicht gekündigt oder sonstige Formulare unterschrieben weder habe ich noch ausdrücklich Interesse an der Wohnung gezeigt. Ebenso habe ich bei der Übergabe gezögert zu unterschrieben bei der Übergabe weil mir die etwas mulmig war.

Vielen Dank schonmal für eure antworten und entschuldigt die große Umschreibung meines Problems

Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Zukünftiger Vermieter hat Mietvertrag verloren! Verliere ich jetzt die Wohnung?

Hallo ihr Lieben! Ich beginne am 01.09. eine Ausbildung und habe mir daher eine neue Wohnung gesucht und Ende Juli den Mietvertrag unterschrieben. HEUTE (4 Tage vor der Wohnungsübergabe) meldeten sich aber meine Vermieter und meinen, dass doch gar kein Mietvertrag vorliegt! Ich habe mehrmals diesen Monat mit Ihnen telefoniert und nie ist ein Wort gefallen. Nochmal genau zu meiner Situation: Ich habe mir im Juli die Wohnung angesehen und habe auch sofort zugestimmt. Den Vertrag mussten sie mir dann schriftlich per Post schicken (wohne aktuell 3h entfernt) und ich habe diesen innerhalb von 2 Tagen zurückgeschickt. Natürlich per Einwurf! Ich habe auch die Bestätigung, dass der Vertrag pünktlich angekommen ist, schriftlich von der Post. Dass der Vertrag angekommen ist, können sie dann doch auch eigentlich gar nicht abstreiten oder? Ich habe auch schriftlich, dass sie sich an den Vertrag binden, solange dieser innerhalb einer Woche angekommen ist und dass er pünktlich war kann ich ja belegen! Aktuell durchsuchen sie angeblich die Archieve nach dem Vertrag, falls er ja vielleicht nur verlegt wurde. Aber (ist eine große Firma) die eigentlichen Zuständigen erreicht man ja einfach nicht! Nur die arme Sekretärin. Was ist, wenn sie ihn nicht finden und der vielleicht ausversehen weggeschmissen wurde? Steht mir dann überhaupt noch was zu? Die Kaution habe ich ja auch schon überwiesen und das war keine kleine Summe. Noch viel schlimmer ist es ja, dass ich meine Ausbildung nächste Woche anfangen will, die kann ich ohne Sitz in der Stadt nämlich nicht mehr antreten, da die Berufsschule auf eine Adresse in der Stadt beharrt! Bekomme ich keine Wohnung ist also im Grunde für mich erstmal alles gelaufen! Hatte einer von euch schon mal sowas ähnliches und hat vielleicht Tipps für mich? Ich weiß überhaupt nicht was ich jetzt noch machen soll!

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Ist ein Vorbegehungsprotokoll (Vorabnahme) bindend?

Hallo,

ich habe mal zwei Fragen bezüglich eines Vorbegehungsprotokolls. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter (über 70) und wir haben zum 31.10. eine barrierefreie Wohnung, da ich seit einigen Monaten auf einen Rollstuhl angewiesen bin, die jetzige Wohnung aber nicht barrierefrei ist.

Für unsere jetzige Wohnung haben wir bereits einen Nachmieter und unter Zeugen hat eine Mitarbeiterin der LEG gesagt, dass es in Ordnung wäre, es würden lediglich ein paar Unterlagen von dem Nachmieter fehlen, der diese am nächsten Tag eingereicht hat. Es kam jemand zur Vorbegehung, um die Mängel festzustellen, die in unserer Wohnung vorhanden sind. Er schrieb auf, dass alles in Ordnung wäre, obwohl die Türen und eine Decke gestrichen werden müssen, Tapeten runter, Fliesenspiegel neu und Bodenfliesen raus. Er sagte, das können wir ja mit dem Nachmieter klären, was wir auch gemacht haben. Wir waren uns von anfang an einig. Nun aber ging der Nachmieter gestern zum Büro und die Mitarbeiterin sagte, dass er die Wohnung nun doch nicht bekommt. Sie hätte genug andere Bewerber. Darf sie sich einfach umentscheiden (ohne Begründung) und das, obwohl sie unter Zeugen etwas anderes gesagt hat?

Und was ist, wenn er die Wohnung nun nicht bekommt, mit dem Protokoll? Es wurde von beiden Seiten unterschrieben. Darin steht, dass nichts gemacht werden muss. Können jetzt die Fliesen drin bleiben und muss ich die Türen streichen? Das hätte er ja alles sehen können. Im Mietvertrag steht es allerdings drin. Im Schreiben von der LEG von heute steht aber:

"Um im Vorfeld abzuklären, welche Arbeiten genau auszuführen sind, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Wohnungsvorbegehung durchführen...."

Kann ich mich jetzt auf das Protokoll berufen?

Vielen Dank für die Information. Bianca

Mietrecht, Mietvertrag
Nachbarskinder schreien,weinen unentwegt. Was können wir machen?

Hallöchen, ich brauch mal einen rat. Wir haben im märz neue nachbarn bekommen. In einem haus mit kinderzimmern muss man mit kinderlärm rechnen das ist klar. Es geht nur dadrum dass das zwei jährige kind der nachbarn unentwegt weint. Es fängt morgens um 7.00 an und wenn wir glück haben hört es um 23.00 auf, wenn wir pech haben 1.00 nachts. Die kinder werden erst nach 22.30 ins bett gebracht dann geht der trubel erst richtig los, das kind weint bzw, schreit sich in den schlaf. Wir können nicht schlafen bevor das kind eingeschlafen ist und müssen aufstehen wenn es wach ist. Es ist einfach so laut und nicht zu ertagen. Wir müssen jeden morgen um 4.30 aufstehen und zur arbeit fahren, von nachtruhe ist nicht mehr zu sprechen. Wir haben verständniss dafür das kinder auch mal weinen oder krach machen, aber jede nacht jeden tag dieses permanente gekreische belastet meine pysche mittlerweile ungemein. Ich kann nicht mehr. Meine frage ist, was kann ich überhaupt machen ? Meine navhbarn sind nicht zu einen gespräch bereit als ich sie ganz nett drum gebeten habe bitte etwas leiser auf dem flur zu sein weil mein mann mit einem heftigen migräne anfall grade um 22.30 eingeschlafen ist, hat er sich vor mir aufgebaut und nur was soll ich machen gesagt, darf ich die polizei rufen? Mein vermieter ist im urlaub, kommt erst in 1-2 wochen wieder. Kann der überhaupt was machen?

Mietrecht, Lärm, Mietvertrag
Mietvertrag, aber Eigentümer der Wohnung in England - sehr unseriös?

Folgendes Problem:

Ich werde diesen Wintersemester anfangen zu studieren und bin gerade auf Wohnungssuche.

Ich habe online eine Wohnung gefunden und habe dann den Vermieter angeschrieben. Er hat sich zwar sehr spät gemeldet, aber ja gut.

Er meinte dann, dass er zur Zeit in England ist (sein deutsch ist auch sehr schwer verständlich), aber die Wohnung natürlich in einwandfreiem Zustand.

Zur Wohnung selbst: 2 Zimmer, 60 m², Balkon, Wasser kalt / warm, Strom, drahtloses Breitband-Internet, digitales Fernsehen, 1 PKW-Stellplatz, Spülmaschine, Müllabfuhr, Mikrowelle, Kühlschrank, Waschmaschine und Möbel sind alles vorhanden für 440€ im Monat. Kaution wäre 880€.

Nun zu meinen Fragen: Ist der Preis denn realistisch? Auf der Website stand nämlich "Kaltmiete zzgl. Nebenkosten: 440€" und in der Email von ihm meinte er dann alles sei schon mitinbegriffen. Vielleicht hat er es nicht richtig ausgedrückt, ich weiß es nicht.

Außerdem stand auf der Website, dass man keine Kaution zahlen müsste, aber in der Email dann schon. Er meinte ich solle mit ihm englisch reden, dann wäre es besser.

Aber darf er denn aus England eine Wohnung hier vermieten und wenn ja, wie sieht es dann mit dem Besichtigungstermin aus? oder dem Mietvertrag? Sollten da nicht beide Parteien anwesend sein?

Und kann man als Mieter irgendwie überprüfen, ob die Person mit der man redet (sollte es zum persönlichen Gespräch kommen) auch die Person ist, der die Wohnung gehört?

Darf er jemandem eine Vollmacht oder sowas ausschreiben, so dass jemand anderes mir die Wohnung zeigt und ggf. den Mietvertrag unterschreibt?

Normalerweise hätte ich gesagt, ich such mir eine andere Wohnung und tu da nicht lang rum, aber mein Studienort ist ziemlich am Arsch der Welt und es ist so schon schwer genug eine gescheite Wohnung, vor allem mit Waschmaschine etc. zu finden. Für mich ist es auch wichtig eine eigene Küche bzw. Badezimmer zu haben, deswegen versuch ich das mit einer Wohnung erstmal. WG usw. ist nicht so mein Fall.

Jedenfalls, schon mal danke im Voraus! Ich weiß, das ist jetzt viel auf einmal, aber ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand die Zeit nehmen und mich aufklären könnte. :)

England, Vermieter, Mietvertrag, Besichtigung, unseriös, aus
Hebeanlage in Mietwohnung defekt - wer zahlt?

Update:

Also, ich habe doch noch eine Haftpflichtversicherung. Ich bin bei meiner Exfreundin noch mitversichert.

Frage: Zahlt das dann die Haftpflichtversicherung, denn ich wohne ja nicht mehr mit Ihr zusammen im dort angegebenen Haushalt sondern seit 01.07. in der neuen Wohnung.

Danke nochmal ;)

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Hallo zusammen,

ich wohne zur Zeit in einer Mietwohnung mit Hebeanlage. Der Vermieter hat mich beim Einzug auf die Hebeanlage hingewiesen aber nur dazu gesagt, dass diese Geräusche macht und falls bei der Betätigung des Wassers (Dusche/WC, etc.) keine Geräusche zu hören sind, dies kein gutes Zeichen sei.

Ich habe wie in meiner vorherigen Wohnung feuchtes Toilettenpapier benutzt und im WC entsorgt. Auch habe ich Wattepads im WC entsorgt. Nach ca. 2 Wochen (ich war vielleicht 5 oder 6 Tage in der Wohnung) lief das Wasser nicht mehr ab. Das habe ich dem Vermieter gemeldet und dieser hat gleich seinen Monteur beauftragt. Dieser hat festgestellt, dass die Hebeanlage verstopft war und sie gereinigt. Lt. Aussage des Vermieters hat der Monteuer gesagt, dass die Anlage mit Pumpe aber jetzt nicht mehr lange mitmacht und komplett ausgetauscht werden muss. Das aktuelle Modell gibt es wohl auch nicht mehr und man muss das Nachfolgemodell nehmen, welches auch größer ist. Der Vermieter sagte, ich soll den schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Diese ist aber seit 2 Monaten abgelaufen und ich habe vergessen eine neue abzuschließen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich auf keinen Fall das neue, größere Nachfolgemodell zahlen muss sondern nur den Zeitwert der jetzigen Anlage.

Aber bin ich überhaupt für den Schaden an der Anlage haftbar? Die Hebeanlage ist nur für meine Wohnung zuständig, also es ist sicher, dass die Verstopfung von mir kommt. Ich wurde allerdings nicht darauf hingewiesen, dass ich kein feuchtes Toilettenpapier benutzen darf und es waren maximal 5 Wattepads, die ich im WC entsorgt habe.

Danke schon mal für eure Antworten ;)

Miete, Versicherung, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mietvertrag, Hebeanlage, Schaden
Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete
Geschirrspüler defekt - wer trägt die Kosten?

Hallo, ich habe ein Problem das meinen Geschirrspüler betrifft. Dieser war schon in der Wohnung als ich diese bezog und ist in die Küchenzeile eingebaut (inkl. passender Front). Da ich keinen Abschlag etc. gezahlt habe nahm ich an, dass er zur Wohnung gehört. Nun ist er defekt und ich meldete mich beim Vermieter um ihm dies mitzuteilen. Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail in der es hieß, man könne mir damit leider nicht helfen, da die Kücheneinrichtung gemäß Mietvertrag nicht als mitvermietet gilt und ich für etwaige Instandsetzungen selbst verantwortlich sei. Nun hab ich zum einen das Problem, dass der Vertrag bei meinen Eltern liegt 400 km entfernt und sie außerdem im Urlaub sind ... Ich kann das also nicht überprüfen. Zum anderen stellt sich mir jetzt die Frage was ich tun muss und was ich nicht tun muss. Ich gehe mal davon aus, dass das was der Vermieter sagt so stimmt: Wie muss ich mich jetzt verhalten? 1. Muss ich einen neuen Spüler kaufen auf eigene Kosten und diesen dann in der Wohnung belassen? Oder kann ich 2. den neuen Spüler den Nachmietern zum Kauf anbieten und ansonsten mit in die nächste Wohnung nehmen, wenn sie ihn nicht wollen? 3. Kann ich den defekten Spüler einfach entfernen ohne ihn zu ersetzen? Oder können die Vermieter von mir verlangen den Geschirrspüler vor Neuvermietung zu ersetzen? Vielen Dank schon einmal fürs Lesen :)

Küchengeräte, Mietvertrag
Küche nicht mitvermietet, wer zahlt defekten Geschirrspühler?

Hallo zusammen,

wir leben seit Herbst 2013 in unserer Mietwohnung, im Mietvertrag steht gesondert > Küche wird nicht mitvermietet, sondern unentgeldlich zu Nutzung überlassen (Leihe) Instandhaltung- und Reparaturkosten trägt der Mieter ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht. Werksgarantie bis Mai 2012>

Schon als wir frisch eingzogen waren spühlte der Geschirrspüler das Geschirr nicht richtig sauber. Schon da haben wir unseren Vermieter darauf hingewiesen und entsprechend der Kausel reagierte er auch und zwar das er dafür nicht verantwortlich ist. Nun kam es wie es kommen müsste, das blöde Teil funktioniert garnicht mehr. Aus den Sprüharmen kommt kein Wasser mehr trotz Komplettreinigung der Arme.

Nun zu meiner eigentlichen Frage müssen wir nun unserem Vermieter einen neuen Geschirrspüler hinstellen? Als wir eingezogen sind war dieser bereits 5 Jahre alt, dieses Jahr wird er 9 Jahre. Das Gerät wurde von uns ja schließlich nicht mutwillig kaputt gemacht, ich denke bei 9 Jahren spricht man eher von Verschleiss. Ich sehe das irgendwo ganz und garnicht ein und kann mir das auch nicht vorstellen das der Vermieter einmal ein Gerät kauft und alle paar Jahre von seinem Mietern ein neues Gerät erhält. Oder müssen wir uns anteilig daran beteiligen, ich weiß ja nicht ob es für solche Geräte auch eine Abschreibungszeit gibt?

Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungen und brauchbare Antworten. Und vorab ich habe mir darüber schon als wir den Mietvertrag unterschrieben haben Gedanken gemacht nur gab es ansonsten keine brauchbare Wohnung und zur Sache tut es gerade nun mal auch nichts.

Vielen Dank im Voraus an alle

Küche, Mietvertrag, Geschirrspüler
Habe Silberfische in meiner Wohnung, Chemiekeule ausgepackt, alles silikoniert was sinnig schien, hilft nichts, kann ich Vermieter Zahlen lassen?

Jetzt noch einmal detailreicher :) Ich bin im April in eine 1 Zimmer Wohnung mit nur einem Fenster gezogen. Im Flur steht eine Küchenzeile die festverankert ist, daneben ist das Badezimmer, beide Zimmer sind mit Abzügen ausgestattet, die sehr veraltet sind. dazu ist der Abzug im Bad mit Paketband festgeklebt worden. Allerdings hatte ich dann plötzlich täglich 10-15 Spinnen verteilt in der Wohnung die ich dann immer wieder umlegen musste. Ich hasse alles was krabbelt. Dann habe ich die Abzüge zugeklebt, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit daraus krabbelten. Kurz davor meine erste Begegnung mit den Silberfischen. erstmal vereinzelt, wusste erstmal nicht was das für Viecher sind. Nach einem Besuch beim Baumarkt und in der Drogerie, gab ich dann fast 30€ für Gift und Fallen aus, anschließend holte ich mir eine Silikonpistole, und einige Kartuschen, da die Wohnung wie bereits erwähnt eine Altbauwohnung ist, gab und gibt es immernoch viele undichte stellen. Meine Hausverwaltung habe ich am ersten Tag des stärkeren Befalls direkt angerufen. Der liebe Hausmeister wäre jedoch ein viel Beschäftigter Mann. und ich hätte es mir selbst zuzuschreiben, weil ich die Abzüge zugeklebt hätte. Dennoch wurde mir gesagt, dass sie den Hausmeister benachrichtigt hätten. Jetzt ist es aber so, dass ich 6 Fallen auf 25 qm aufgestellt habe und bis jetzt nur 1 Silberfischchen in die Falle getappt ist, alle anderen knapp 20 die ich nach meiner Vergiftung gefunden habe, waren am rumkriechen. Die Hausverwaltung habe ich am 1.7.2016 benachrichtigt, jedoch kam bis jetzt immernoch kein Anruf. Hinzu kommt, dass ich vor über einem Monat bescheid gesagt habe, dass die Tür in der Wohnung am Boden schleift, mir wurde gesagt dass sie neue Türen bestellen würden. Ist aber immernoch nichts passiert. Außerdem habe ich Schwierigkeiten das Fenster richtig zu schließen, und habe Angst dass es dazu kommt, dass ich das komplett auflassen muss. Ich wohne im Erdgeschoss, und pendle als Studentin oft hin und her... Außerdem habe ich meinen Nachbar gefragt, ob er auch schon einen Befall hatte, und er sagte mir dass ihm Fallen geholfen haben. und das erst vor kurzem war.. Außerdem denkt er dass die Viecher vom Flur in den Raum krabbeln würden...

Jetzt warte ich seit 1 1/2 Wochen, dass der Hausmeister sich meldet, und einen Termin mit mir ausmacht, um sich das "mal anzusehen"..

Kann ich da rechtlich gesehen irgendwas machen?

Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schädlinge, Silberfische
Darf mein Vermieter mich beim Strom anmelden obwohl Mietvertrag Miete inkl. aller Nebenkosten und somit auch inkl. Stromkosten?

Mein Lebensgefährte und ich sind am 11. April 2016 in eine neue Wohnung gezogen.

Jetzt bekommen wir plötzlich eine Schlussrechnung über 700 Euro vom regionalen Stromanbieter bzgl. der alten Wohnung.

Wie verhalten wir uns hier richtig?

Folgende Hintergrund-Infos sind wichtig:

Der alte Mietvertrag wurde nur zwischen meinem Lebensgefährten und dem alten Vermieter abgeschlossen.

Ich selbst zog im November 2015 ein und mit ihm am 11. April 2016 aus. Hierüber läuft auch genau der Stromverbrauch.

Der Mietvertrag, den mein Lebensgefährte hatte, beinhaltete alle Nebenkosten und somit auch die Stromkosten.

Das Mietverhältnis bestand über 10 Jahre und in der ganzen Zeit hat er nie Strom bezahlt. Weder an den Vermieter noch an den regionalen Stromanbieter.

Nachdem ich im November 2015 eingezogen bin, wurden die Nebenkosten auch NICHT erhöht und es wurde NICHT auf irgendwelche Stromkosten hingewiesen. Es blieb beim alten Betrag inkl. aller Nebenkosten.


Zum Stromanbieter selbst bin ich auch etwas irritiert.

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass der alte Vermieter meinen Partner nur an- und abgemeldet hätte, aber quasi kein Vertrag bestünde.

Können die überhaupt dann einen Betrag einfordern, wenn kein Vertrag besteht?

Das Begrüßungsschreiben haben wir nie erhalten. Ich habe auch am Telefon dankend abgelehnt, da wir hier einen anderen Stromanbieter haben.

Die Sachbearbeiterin meinte, wir müssen zahlen und den Betrag dann beim Vermieter einklagen. Stimmt das? Gibt es hier die Möglichkeit von einem Beratungsschein und ggf. Prozesskostenhilfe?

Anmerkung: Es gibt KEINE Möglichkeit mit dem alten Vermieter zu reden. Wir trennten uns in einem Streit und hatten sogar die Räumungsklage im Hintergrund. Sollen wir trotzdem einfach mal eine Kopie an den ALTEN Vermieter schicken mit der Bitte um Begleichung der Rechnung?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mietrecht, Stromanbieter, Mietvertrag

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