Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag
Kann man mich verklagen?

Kurze Beschreibung der Situation: Ich bin zu meiner Freundin in ihre Mietwohnung gezogen. Damit ich da wenigstens schon mal gemeldet bin, habe ich für die Ummeldung die Mietbescheinigung vom Vermieter (natürlich) ausfüllen lassen und unterschrieben. Offiziell wohne ich also da. Seit dem teilen wir uns auch die Miete; alles kein Problem. Wichtige Nebeninfo: Wir haben (noch) keinen Mietvertrag untereinander bzw. mit dem Vermieter ausgemacht. Er weiß lediglich nur, dass ich hier bin und möchte damit am liebsten auch nichts zu tun haben, da meine Freundin sich darum kümmern soll.

Jetzt ist leider die Situation so, dass die Beziehung auseinander bricht und von ihrer Seite kommt nur noch böses. So will sie z.B., dass ich sofort ausziehe, aber ich soll natürlich weiterhin Miete zahlen. Ich denke mir: Warum soll ich dann noch Miete bezahlen, für eine Wohnung in die ich nicht rein darf? Darüber hinaus entsteht dann das Problem, dass, wenn ich eine andere Wohnung finde, ich quasi doppelt bezahlen würde, was ich als Schüler natürlich nicht tragen könnte. Sie besteht trotzdem darauf und wollte es "notfalls einklagen" und bezieht sich dabei auf die 3 Monate Kündigungsfrist.

Meine Frage also: Kann sie tatsächlich von mir verlangen (auch gesetzlich) ihre Wohnung zu bezahlen - auch wenn ich bereits eine neue Wohnung habe - obwohl ich nicht mal in einem Mietvertrag stehe?

Nachtrag: Meine Freundin ist die alleinige Mieterin und ich bin (zumindest mündlich) ihr Untermieter. Ich zahle ihr einen Teil ihrer Miete (quasi Hälfte Hälfte), aber es steht nirgends wie viel ich eigentlich zahlen müsste. Der Vermieter weiß nur, dass ich mit ihr wohne auf Grund der Mietbescheinigung für die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen,

Claver

Miete, Recht, Mietvertrag
Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?

Hallo liebe Community,

ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.

Folgender Sachverhalt:

Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.

Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)

Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.

Schon mal Danke für die Mühe :D

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Besucher, Hausordnung, Rechtsberatung, übernachten, Wohnheim, Besuch
Vermieter nach Katzen Erlaubnis fragen, darf der Vermieter Katzen in einer Mietwohnung verbieten?

hey , ich möchte mir gerne eine katze holen aber im Mietvertrag steht das man sich katzen oder hunde nur mit Erlaubnis des vermieters holen darf. ich würde gerne nochmal mein vermieter drauf ansprechen , weiß aber nicht wie?

Habe mein vermieter vor fast einem Jahr schonmal gefragt und er hat geantwortet : nein sonst wird es von katze zu hund von hund zu esel von esel zu Elefant... außerdem meinte er das er nicht erlaubt weil er nicht will das andere mit was anderem zu ihn kommen zb ein hund.

hier ist seine antwort (vom letzten jahr):hallo.....

es tut mir sehr leid für ihre tochter aber katzen und auch andere haustiere sind im mietshaus nicht gestattet. so steht es in ihrem mietvertag und auch in denen der nachbarn. Wir bitten um verständniss,dass wir auch bei "nur" ener Hauskatze keine ausnahmen machen können, da dann andere parteien den wunsch nach z.b Hunden oder auch terratien mit schlangen etc. an uns heran tragen können

wir hoffen sie verstehen dies .....

IM MIETVERTRAG: Die haltung eines sonstigen haustieres , insbesondere einer katze oder eines hundes ist nur mit vorheriger zustimmung des vermieters zulässig.sie wird nur für den einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines wichtigen grundes wiederrufen werden . ein wichtiger grund liegt insbesondere vor , wenn mitmieter in ihren rechten aus dem mietverhältnis beeinträchtigt werden.

Tiere, Wohnung, Haustiere, Katze, Vermieter, Mietvertrag, Katzenhaltung
Vermieter vertuschte scheinbar den Schimmel, was kann ich machen?

Hallo alle zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen, und zwar bin ich im Juli 2015 in meine erste eigene Wohnung eingezogen. Nach einiger Zeit bemerkte ich aber das ich in dieser Wohnung ständig krank war und ziemliche Probleme mit der Luft bekam. Da ich Stauballergiker bin, dachte ich, es käme von den Schränken, daher ging ich hin und zog diese nach vorne um auch hinter den Schränken mal alles aus sauber zu machen. Hinter meinem Schrank war die ganze Wand pech schwarz. Daraufhin hab ich meinen damaligen Vermieter kontaktiert und bat ihn mal vorbei zu kommen. Darauf erhielt ich die Antwort das er nächste Woche vorbei käme und sich das mal anschaut. Daraufhin habe ich mir für die kommende Woche frei genommen, damit ich auf jeden Fall zu Hause bin. Es kam nur nie jemand. Auch nach weiteren nachfragen wurde ich immer betröstet. Irgendwann als ich es dann garnicht mehr in der Wohnung ausgehalten habe, bin ich zusammen mit meinen Tieren zu meinem Freund gezogen, habe die Wohnung aber vorerst behalten, da ich nicht wusste wohin mit meinen Möbeln. Mein Freund hatte zu dem Zeitpunkt eine voll eingerichtete Studenten Wohnung (35m2) und selbst kaum noch platz. Jetzt haben mein Freund und ich im Juli 2017 endlich eine neue gemeinsame große Wohnung gefunden, und ich bin aus meiner Alten Wohnung ausgezogen. Aber ich habe bis heute keine Kaution, geschweige denn eine Nebenkostenabrechnung (Habe ein halbes Jahr gezahlt aber nichts verbraucht) Die Krönung des ganzen war, das mein ehem. Vermieter neue Mieter in diese Wohnung einziehen ließ. Und zu uns sagte wir sollen den Schimmel einfach überstreichen.. Durch mein Vormieter erfuhr ich das der Schimmel schon dort war, bevor ich einzog

Hat jemand ein Rat für mich, was ich tun könnte?

Fühle mich sehr über den Tisch gezogen

Kann man auch im Nachhinein noch zum Mieterschutzbund gehen?

Besteht evtl die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?

Vorsicht, die Bilder sind Beispielbilder!!! Kommt aber sehr genau hin ;)

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Miete, Schimmel, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Kautionsrückzahlung
Müssen beide Ehepartner im Mietvertrag stehen?

Mein Mann und ich möchten gerne umziehen. Wir haben aber 2 Probleme: 1. bekomme ich nur 300,- Euro Elterngeld, (und zzgl. 190,- Kindergeld), daher ist mein Einkommen kaum der Rede wert und wird auch nicht direkt als festes Einkommen gerechnet. 2. habe ich einen negativen Schufaeintrag der die Vermieter wahrscheinlich nicht begeistern wird. Nun zu meiner Frage: wäre es möglich und rechtens, dass mein Mann den Mietvertrag alleine unterschreibt und wir aber offiziell zu dritt mit dem Kind einziehen? Er verdient ca 2500,- Euro netto mit einem festen Arbeitsvertrag, ca 500,- noch mit einem Nebenverdienst und wir haben noch eben noch die 500,-€ also insgesamt ca 3500 Euro. Damit ich eben nicht meine SCHUFA Auskunft abgeben muss und das unsere Chancen vlt erhöht.

Vielleicht doch noch eine weitere Anmerkung und Frage: mein Mann hat einen kleinen Kredit (damals direkt bei der Bank fürs Auto), keine spektakulären Zahlen, Kredit liegt bei 250 Euro monatlich und wurde immer regelmäßig bezahlt. Soweit ich weiß stehen ja in der SCHUFA auch in Anspruch genommene Kredite, auch wenn diese regelmäßig bezahlt werden. Könnte dies zu einem Problem werden und falls ja, könnte z.B. jemand der keinen SCHUFA Vermerk hat den Vetrag für uns unterschreiben und wir ziehen aber stattdessen ein? Oder habt ihr eine andere Idee, wie man das machen könnte?

Danke schon mal im Voraus.

Recht, Mietvertrag, negative Schufa, Schufa, Wirtschaft und Finanzen
Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler, Vermieterrecht, Vermieterwechsel, Zwischenmiete

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