Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Farbmarke zum streichen angeben?

Sehr geehrte gutefrage.net-Community,

ich ziehe diesen Monat aus meiner Mietwohnung aus und plötzlich verlangt der Vermieter, dass ich die Wohnung in einem ganz speziellen Farbton und mit einer allergikerfreundlichen Farbe streiche. Als ich den Mietvertrag durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass in diesem nichts über Farbton oder Ähnliches steht. Unter "§20 Auszug des Mieters" des Mietvertrages steht lediglich "Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben". Jedoch hat der Vermieter selbst, einen handschriftlichen Zusatz bei "§22 Sonstige Vereinbarungen" hinzugefügt, und zwar steht dort: "Die Wohnung wir bei Einzug in fachgerecht renovierten Zustand übergeben und bei Auszug fachgerecht renoviert an den Vermieter zurückgegeben. (Flächen sind mit Brillux zu verwenden. [...]"

Mal abgesehen von Grammatikfehler, kommt es mir auch sehr bizarr vor, dass er sich über die Marke der zu verwendenden Farbe äußert. Nun wollte ich mal nachfragen, ob dies überhaupt erlaubt ist, eine bestimmt Marke zum streichen der Wände vorzuschreiben? Ebenfalls wollte ich nachfragen, ob es ihm überhaupt möglich ist, jetzt noch einen Farbton zu wünschen, plus der Bedingung einer allergikerfreundlichen Farbe, da dies im Mietvertrag ja nirgends vereinbart wurde.

Nach eigener Recherche im Internet, habe ich bereits herausgefunden, dass die Farbauswahl allgemein sehr eingeschränkt ist und der Vermieter höchstens Farbtöne angeben darf (bspw. "Neutrale Farben"), aber auch nur, wenn dies im Mietvertrag notiert wurde. Deshalb bin ich mir fast sicher, dass sein Wunsch nach einem bestimmten allergikerfreundlichen Farbton, nun im Nachhinein, nichtig ist. Ebenfalls habe ich gelesen, dass wenn eine Klausel im Mietvertrag nicht rechtens ist, entfällt meine komplette Pflicht zur Renovierung als Mieter und wird somit an den Vermieter selbst übertragen. Wissen sie, ob das stimmt?

Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich schon einmal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

SnAcKx

streichen, Recht, Mietrecht, renovieren, Mietvertrag, Auszug, Mietstreit
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

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Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

Hallo,

meine Freundin wohnt seit ca. einem halben Jahr in meiner Wohnung mietfrei, da Sie Studentin ist und kein eigenes Einkommen besitzt.

Die Eltern besitzen ein Haus in dem Mieter seit mehreren Jahren wohnen, welche aber nur Probleme machen. Es wurde Eigenbedarf angemeldet und wir dürfen in dieses Haus einziehen, natürlich ist die Miete in dem Haus sehr günstig, da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Ich soll die Hälfte der Miete bezahlen und die andere Hälfte der Miete wird durch die Eltern meiner Freundin für meine Freundin bezahlt.

Ich habe dadurch natürlich deutlich geringere Fixkosten im Monat, da ich nicht mehr eine ganze Wohnung alleine zahlen muss und zudem auch nochmal die Hälfte von einer deutlich geringeren Miete zahle.

Durch das hohe Einkommen der Eltern und das Wohnen im Eigentum der Eltern, kriegt meine Freundin weder BAFÖG oder Wohngeldzuschuss, obwohl Sie nicht arbeiten geht. Sie ist zu dem Schwanger geworden. Mein Schwiegervater möchte jedoch das nur meine Freundin im Mietvertrag steht, da dann eine Chance besteht wohl BAFÖG zu beantragen???

Ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann - ich bezahle ja auch schließlich meinen Anteil (Auch wenn es deutlich geringer ist als das was ich vorher bezahlt habe).

Ich habe ja auch meine eigene Wohnung gekündigt, wo ich geschützt war vor "Rausschmiss" für eine Wohnung wo ich jederzeit rausgeschmissen werden kann.

Wie sieht Ihr das ganze? Klar soll man die Zukunft in der Beziehung nicht schwarz malen aber es man muss es auch auf diese Hinsicht betrachten.

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Mieter Unbekannt verzogen. Briefe und Rechnungen häufen sich.Meldeamt kann und möchte auch keine Auskunft geben?

Hallo liebes GF Nutzer,

abgesehen davon das der Mieter mir einen Berg an Spermüll hinterlassen hat und die letzte Miete nicht gezahlt häufen sich nun die Briefe und Rechnungen des Mieters der Unbekannt verzogen ist. Das Bürgerbüro/Meldeamt hat keine Einträge und würde diese mir auch nicht nennen. Ich war bereits da

Versicherung 6000 Euro, Telekom 400 Euro, Krankenkasse usw. Gerichtsbriefe Es hört nicht auf mit seinen Briefen.

Mehrfach hatte ich Ihn vor Auszug drauf hingewiesen einen Nachsendeantrag der Post zu stellen und auch sich rechtzeitig abzumelden und mit der neuen Adresse anzumelden. Anscheinend ist dem alles egal gewesen.

1.) Was kann ich als Vermieter tun? Ich werde mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Sollte ich lediglich einen einen Zettel an den Briefkasten kleben mit Name XXX unbekannt verzogen. Bitte keine Zustellung.

2.) Wir haben 2 neue Mieter. Die sind jedoch der deutschen Sprache nicht mächtig und es erfordert viel Hilfe von mir als Vermieter. Mit dem unverschämten spurlosen verschwunden Mieter habe ich immerhin eine Schlüsselübergabe gemacht und auch die Zählerstände für Strom Gas und Wasser am Tage des Auszuges notiert und festgehalten.

Die Mieter werde ich erstmal rückwirkend in die Grundversorgung anmelden. Was passiert wenn der Ex Mieter jetzt auch bei Gas Strom und Wasser nicht gekündigt hat und ich diese Rechnungen in Zukunft wieder im Mietsobjekt im Postkasten erhalte? Und was ist mit der Telekom? Mieter haben kein Telefon und auch kein Internet daher können sie ohne das Passwort icht rein. Im Telekom Brief steht das er demnächst gekündigt wird wegen offenen Rechnungen

3.) Ich bin nicht Vertagsinhaber und auch werde ich mich mit Sicherheit nicht um seine Briefe kümmern. Er ist 100 Prozent ins Ausland verschwunden. Habt ihr einige Tipps für mich??

Vielen Dank

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Mietaufhebungsvertrag Abfindung aushandeln, wie gehe ich vor?

Wir wollen aus einem Gentrifizierungs-Viertel wegziehen (Kinder und bedürfniss nach mehr Platz und Natur) und erhoffen uns eine Abfindung ( unsere Kaltmiete würde bei einer Neuvermietung laut Mietspiegel um 200€ steigen). 

Würde der Mieterschutzbund bei einem Beitritt helfen, eine Abfindung auszuhandeln? Auch wenn es keinen Rechts-Anspruch darauf gibt?

Falls Mieterschutzbund nicht hilft, worauf können wir uns berufen? Gibt es Paragraphen die Ausgleichszahlung festlegen/rechtfertigen? Unser Mietvertrag ist fast 15 Jahre alt, das tut vielleicht noch zur Sache. Sie ist ca 70qm2 groß, drei Räume ist (inzwischen) " gute Wohnlage", Szeneviertel, Park ÖPNV-Knotenpunkt 3min zu Fuß, und Bahnhof 8min, Balkon und Hinterhof. Also begehrte Wohnung, gute Ausgangslage für Verhandlungen über eine Ausgleichszahlung.

Wir wohnen bei der Vonovia (vormals Annington), schröpfen also niemanden,der es nicht verdient hätte.

Allerdings bezweifle ich, daß sie uns Kampflos das Geld hinterherschmeißen. Bevor ich mich an der Seite eines Anwalts in die "Schlacht" werfe, möchte ich nur Sichergehen, daß ich zu den Kosten eines Umzugs nicht noch Geld in ein aussichtsloses Projekt stecke.

Unsere Wohnung ist die Einzige im Haus, die nur teilsaniert (unser Vormieter hatte sich geweigert, Vollsanierung zu lassen) ist (undichte Fenster,Schimmel und Wasserschäden, um nur ein paar der Mängel aufzuzählen,die erst die Gagfah, dann die Vonovia jahrelang ignoriert hat, bis der Mietspiegel durch die Decke Schoß) , sie haben also ein gesteigertes Interesse daran,die kürzlich beschlossenen Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Abfindung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Ausgleichszahlung, Gentrifizierung
Gemeinsamer Mietvertrag, er ist ausgezogen, will den Mietvertrag nicht kündigen. Wie ist die rechtliche Lage?

Hallo,

mein Exfreund ist vor ca. 1,5 Jahren zu meinen Kindern und mir gezogen und steht auch im Mietvertrag mit drin, es hat nicht geklappt, er ist vor zwei Monaten überstürzt ausgezogen und zahlt seitdem keine Miete mehr. Ich habe ihn bereits mehrfach aufgefordert mir die Kündigung des Mietverhältnisses zukommen zu lassen, er sagt dazu hat er keine Zeit bzw. Lust und das sei mein Problem. Weiterhin hat er noch seine ganzen Sachen bei mir, die er nicht alltäglich braucht. Ich fordere ihn seit sechs Wochen dazu auf endlich seine Sachen zu holen. Das sind so viele, dass ein ganzer Raum dadurch nicht nutzbar ist und stellt für mich eine psychische Belastung dar, da ich dadurch immer wieder an die recht unschöne Trennung erinnert werde. Er hat sich auch nicht abgemeldet, so dass seine ganze Post immer noch bei mir ankommt. Da er hoch verschuldet ist, stand schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Meine Kinder leiden extrem unter dieser Situation.

Was kann ich tun um ihn aus dem Mietvertrag zu streichen und was ist mit seinen Sachen? Muss ich die für ihn aufbewahren? Habe ich das Recht ihn abzumelden, da er es nicht macht? Er wollte unbedingt aus dem Mietvertrag raus, da er sich die Miete nicht leisten kann, jetzt zahlt er einfach gar nichts und holt seine Sachen nicht und meldet sich nicht um. Ich möchte nicht länger mit seinen Angelegenheiten konfrontiert werden. Welche Rechte habe ich?

Kündigung, Recht, Mietvertrag
Muss ich nach Schlüsselübergabe und Mietende noch Nebenkosten bezahlen?

und zwar geht es darum ..
mein Mann und ich haben unsere Wohnung zum 31.10.18 fristgerecht gekündigt. Wir haben auch für den 31.10 den Termin für die Wohnungsübergabe.
Jetzt kommen wir aber zu meinem Problem, bei dem mein Mann und ich nicht einer Meinung sind.
Unser Mietverhältnis endet am 31.10. Also schließt sich für MICH daraus, dass wir für November und Dezember ja logischerweise nichts mehr zahlen müssen, weder Miete noch Nebenkosten. Mein Mann hatte mit dem Hauswart gesprochen und dieser sagte ihm, dass wir für November und Dezember die vollen Nebenkosten, sowie einen Zuschlag von 12-18% zu zahlen hätte ?!
Mein Mann hat dies abgenickt, da der Hauswart ihm gesagt habe, er müsse ja die Kosten trotzdem denken.
Aber es ist doch nicht mein Problem, wenn es keinen Nachmieter gibt, der zum 01.11 hätte einziehen können, oder sehe ich das falsch ?!
Das ich für den 31.10 keine Abrechnung verlangen kann, ist mir bewusst. Es geht mir nur expliziet daraum, dass ich denke, dass die uns über den Tisch ziehen wollen.
Zumal im Mietervertrag nur etwas davon steht, dass ein angemessener Teil er Kaution einbehalten werden kann. Weder von weiteren Nebenkostenzahlungen noch von irgendwelchen Aufschlägen ist dort die Rede.
Ich hoffe, ich finde Jemanden, der mir weiterhelfen kann.
P.S mein Mann ruft nachher auch nochmal seinen Anwalt an.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Rücktritt Vonovia Mietvertrag?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine neue Wohnung, der Mietvertrag ist ab dem 4.10.2018 gültig also erst seit gestern. Und ich sitze NICHT in meiner neuen Wohnung sondern bin woanders untergekommen weil ich leider noch keinen Schlüssel für meine Wohnung bekommen habe. Nach seeeehr sehr langem Hinterhertelefonieren wurde ich von der Vonovia auf einen Objektverwalter verwiesen den ich anrufen sollte. Hab ich gefühlte 100 mal angerufen keiner hat abgenommen. Ich schrieb eine SMS mit bitte auf Rückmeldung ect.. Es kahm recht schnell eine Sms zurück "Ich bin im Urlaub und nicht vor ort ich melde mich am Sonntag für einen Übergabetermin. Also ich Miete eine Wohnung an, ab dem 4.10 und soll die Schlüssel aber erst am 8.10 bekommen. So wieder Vonovia angerufen darauf hingewiesen. Mir wurde mitgeteilt dann müsse das seine Vertretung eigentlich machen...Ja schön is aber keine da, anscheinend das war's. Ich war ein wenig wütend und sagte das ich aber auch erst Miete zahle ab dem Tag wo ich mein Mietobjekt auch nutzen kann. Es wurde erst einmal bejaht und Mietvertrag wird nochmal geändert ect blabla... Ich habe es dann geschafft dem Objektverwalter dazu zu bekommen das ich meine Schlüssel schon morgen bekomme wow toll ey nach der oddysee...

nach einiger Recherche habe ich festgestellt das diese Wohnungsverwaltung Vonovia eine sehr konstante durchgehend richtig miese Bewertung hat...

Nun ist meine Überlegung da der Mietvertrag erst seit gestern läuft, und ich ja noch nich mal hin oder rein kann. Die ganze Sache noch abzubrechen und den Vertrag zu widerrufen. Aber im Netzt steht geht ja eigentlich aber dafür muss das das und das vorrausgesetzt sein. Kann ich in diesem Fall widerrufen oder werden die sich quer stellen ?!? Man muss dazu sagen komplette Vertragsabwicklung lief über Fernkommunikation Email Telefon Post ect...Achso man muss auch noch dazu sagen das unerwarteter Weise fehlerhaft war...offiziell stand ein Neubeginn ab 4.10.2019 drin auf Nachfrage sollte ich es Handschriftlich durchstreichen und ändern...aber das bringt mich bestimmt auch nicht weiter...Ja und wenn nich muss ich da wohl durch und bei den Bewertungen graults mich richtig. Hät ich mal vorher geguckt.

Ich hoffe hier ist ein Fuchs bei, der sich in Sachen Mietrecht auskennt. Ich bedanke mich schon einmal im voraus

Mfg

Benny

Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Muss ich zum Auszug die Tapeten in meiner Wohnung entfernen?

Hallo,

ich habe letztes Jahr meine erste Wohnung bezogen. Die Vormieterin habe ich noch kennengelernt, aber in meinem Vertrag steht nichty von einer Übernahme der Wohnung. Die ist an sich nicht mehr besonders gut in Schuss.

Gestern war der Hauswart da und hat die Vorabnahme gemacht. Er meinte dann, die Wohnung ist so runtergekommen, ich brauche nicht zu streichen. Sobald ich ausziehe, würde die Wohnung von grundauf renoviert. Deshalb müsste ich jetzt zum Auszug die Tapeten runter holen, damit die Wohnung quasi renovierbereit ist. Eigentlich hätte das ja die Vormieterin übernehmen müssen, aber ich hätte die Wohnung ja so mit einigen ihrer Möbel übernommen und damit auch ihre Pflichten.

Nun steht im Internet überall, dass Schönheitsreparaturen, die das Runterholen der Tapete auf jeden Fall miteinbezieht (das habe ich auch bei der Verwaltung nochmal nachgefragt, die haben mir das so bestätigt), nur dann machen muss, wenn im Vertrag festgehalten ist, dass die Wohnung renoviert ist. Ist sie ja aber anscheinend nicht, sonst müsste sie ja nicht renoviert werden. Im Vertrag ist auch gar kein Zustand festgehalten, da steht nur "der tatsächliche Zustand der Wohnung ist im Übergabeprotokoll festgehalten". Im Übergabeprotokoll steht "Die Wohnung ist in vertragsgedecktem Zustand übernommen".

Irgendwie bin ich mit dem ganzen gerade etwas überfordert. Ich sehe überhaupt nicht ein, für die die verranzte Wohnung bereit zum Renovieren zu machen, nur weil ich ein paar Möbel übernommen habe. Der Hauswart meinte zu mir, es habe da schon Verfahren gegeben, aber das sei immer so eine Sache, wie die ausgehen. Verklagen will ich die jetzt auch nicht unbedingt, weil unnötiger Aufwand und mein Vater will ja auch seine Kaution bald wieder zurück. Gibt es sonst noch irgendwas was man da machen kann? Ich hatte schon überlegt, Mitglied beim Mieterverein vor Ort zu werden, aber das kostet aus 87 Euro im Jahr.

Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietvertrag
Darf mein Ex meine Wohnung betreten?

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Ex zusammen gewohnt (Mietvertrag lief nur auf ihn), seit April 2017 läuft dieser nur (!) auf mich, weil wir uns getrennt haben und er in der Kaserne wohnt (da hat er sich aber anscheinend erst vor 1 Monat gemeldet).

Er hat bei der Kündigung seines Mietverhältnisses im März 2017 gleichzeitig den Satz mit unterschrieben "Der Mieter sichert zu, die Wohnung sowie Nebenräume inkl. aller Schlüssel zum o. g. Datum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben".

Jetzt ist ihm gestern eingefallen, dass er hier noch Sachen von sich drin hat die er haben will. Ich möchte ihn aber am liebsten nicht mehr wieder sehen (er hat mich damals verletzt mit der Trennung), habe ihm damals schon gesagt er soll alles mitnehmen und er war auch einmal hier. Erst haben wir uns mündlich geeinigt dass er die Wohnung ja wieder haben kann sobald ich eine neue habe, aber er wollte sie seit gestern am liebsten sofort zurück und den Mietvertrag wieder abändern lassen, ohne meine Einverständnis. Er wollte dann ein Schreiben aufsetzen dass ich bis Dezember 2019 noch hier wohnen dürfte, aber ich denke dass er mich dennoch raus werfen könnte wenn er ja allein im Mietvertrag steht zählt diese Vereinbarung vestimmt weniger ?!

Er droht mir mit der Polizei zu kommen um die Sachen rauszuholen (Schloss habe ich natürlich nach der Trennung austauschen lassen).

Ich wollte eine Auflistung haben damit ich diese Sachen raus stellen kann in den Flur im Dachgeschoss, er meinte bloß ich wüsste genau was es alles wäre und hat mich daraufhin blockiert.

Was soll ich jetzt am besten machen ?

Fühle mich auch etwas bedroht durch ihn. Und muss ich an dem von ihn genannten Termin den er haben will zur Ausräumung wirklich zu Hause sein und ihm die Türe öffnen?

Wohnrecht, Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung
Küche abbauen lassen und Kosten?

Hallo,

meine Familie und ich hatten ein kleines Problem mit unserer Nachbarin und Vermieterin.

Anscheinend soll bei derNachbarin richtig nass gewesen sein, weil ein Wasserrohr kaputt ist.

Sie war auch richtig aggressiv als sie mit mir darüber geredet hat (war alleine an dem Tag).

Dann hat sie mir auch gesagt, dass sie ein Reparierer / Installateur kontaktiert hat und wir sollen die Küche "spontan" bis morgen abgebaut haben, weil die Leute es auch dann reparieren.

Danach hab ich ein Anruf vom genannten R/I bekommen und der meinte auch dass wir die Küche versuchen sollen abzubauen.

Ich habe ihm aber auch direkt gesagt, dass wir davon nichts wussten, also vom Küchenabbau, weil es damals eingebaut wurde (meine Eltern haben die Wohnung geholt bevor ich und mein Bruder in Deutschland waren).

Der hat sich entschuldigt und meinte, aber auch dass er davon auch nichts wüsste und nur sein Job macht.

Nach dem Telefonat hab ich mir aber direkt sorgen gemacht, weil wir wirklich nicht wussten, was wir machen mussten.

Als die dann kamen hat sich aber festgestellt dass, die einfach ein Loch in die Wand schneiden konnten. Gut dass wir die Küche doch nicht zwingend mit Gewalt abgebaut haben.

Aber dann kam die Vermieterin heute Morgen mit ein Mann und hat sich das Loch angeguckt.

mein kleiner bruder wa da und wäre ich nicht aufgewacht währen die wahrscheinlich nur reingekommen und wieder raus ohne was zu sagen.

aber als ich dann gefragt hab was die da wollen, meinte die Vermieterin dass sie jemanden selbst engagiert hat um das Wasserrohr zu fixen (echt schnell wie sie reagiert hat, die vorherige Situation, die ich erzählt habe ist schon 3 Wochen her).

Sie meinte, dass wir die Küche abbauen sollen und ist dann zügig wieder rausgegangen, ich bin aber hinterher gerannt und hab ihr gefragt, wer die Kosten übernehmen soll und sie meinte was von Versicherung oder so, ich konnte es, aber leider nicht wirklich verstehen, weil sie so gestottert hat und hab leider auch vergessen nachzufragen (ich weiß, selbst schuld).

hab auch leider vergessen ihr zu sagen dass wir wirklich nichts vom abbauen wüssten und wir nicht sicher sind ob wir es abgebaut bekommen.

das passiert halt alles so schnell für uns und ich denk mir immer noch was die alle denken. die kommen hierher und sagen dass alles und erwarten, dass wir einfach mitspielen. Die Nachbarin engagiert Leute und sagt uns spontan "baut eure Küche ab" .

jetzt kommt die Nachbarin und versucht noch nicht mal uns zu sagen wie und wo wir die Hilfe oder Service für sowas bekommen.

  • was ist wenn die jetzt da sind und wir die Küche nicht abgebaut haben?
  • was kann dadurch passieren?
  • wie sollten wir mit der lage vorgehen?
  • müssen wir irgendwelche kosten übernehmen, auch wenn wir nichts kaputt gemacht haben? (wie denn auch, das Wasserrohr ist in der Wand)
  • wenn wir dazu gezwungen werden die Küche abzubauen, an wem sollten wir uns wenden? (Köln)

tut mir leid für manche unnötigen Informationen und für mein Deutsch.

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Wohnung, Küche, Mietrecht, Kosten, Mietvertrag, abbauen
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Als Mieter Bagatellschäden/Kleinreparaturen zahlen im Welchem Rahmen?

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Wohnung hab ich paar Schäden die durch Gebrauch entstanden sind und weil die Teile zudem Alt sind.

Bei mir ist die Spülfunktion der Toilette defekt und die Badezimmer Tür fällt immer raus. Zudem ist bei einer Rolllade der Gurt gerissen.

Toilette wurde repariert aber die Badezimmer Tür noch nicht und Rollläden.

Die Rechnungen soll ich zahlen.

Hab in meinen Mitvertrag reingeschaut und folgendes gefunden.

§10 bagatellschäden/Kleinreparturen

Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgenden angegeben Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten am denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtung für Wasser,Strom Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.

Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUr, maximal 320,- zzg. MwSt im Jahr, aber nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ( Kalt ) ( bei mir 800 Euro )

Meine Frage nun wen die Toiletten Reparatur über 100 Euro kostet gilt dann der Fall mit den 80Euro oder der mit den max. 320Euro.

Ist die 320 für mehrere Reparaturen gedacht?

Denke zwar nicht das die Toiletten Reparatur teuer wird aber die Badezimmer Tür könnte echt Teuer werden, zudem ist mir auch klar dass ich keine Differenz zahlen muss.

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Reparatur, Mietvertrag, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
Hab ich Recht auf die Hälfte von Miete von meinem Ex-Freund?

Hallo ,mein ex freund ist in Mitte Oktober 2017 ausgezogen, bis da hat er mir auch bar bezahlt die Hälfte und die Miete würde von Anfang an immer von meine Konto abgezogen( es war sein Vorschlag dass ich in Wohnung bleiben soll und er zieht zu seinem Vater ein) trozdem ist in Mietvertrag drin geblieben , Schlüssel hat er mir auch freiwillig abgegeben. Wohnung haben wir auch schon gemeinsam gekündigt da ich auch mittlerweile ausgezogen bin( Mai 2018), Kündigungsfrist endet Ende August 2018.Ich habe aber bis vor kurzem erfahren dass i eigentlich recht auf die Hälfte von Miete habe da er in Mietvertrag drin steht. Ich wollte erstmal nur das er mir die letzte 3 Monaten ( Kündigungsfrist ) zahlt aber da hat er natürlich nicht drauf reagiert dann habe es weiter an Anwalt gegeben.Er hat seinem Anwalt mit fast ganze Aussage voll angelogen und so entsprechend hat auch der erste Brief an mein Anwalt ausgeschaut hat. In zwischen ist der Stand dass es wahrscheinlich noch ein Brief von unsere Seite geschickt wird und danach wahrscheinlich aber schon kommt zu Prozess. Meine Frage ist hat hier jemand mit so eine Situation wie meine Erfahrung ?wie sind meine Chancen das ich das Geld bekomme weil wenn ich wegen seine ständigen anlügen nicht der recht bei Prozess bekomme müsste ich wieder wegen ihm weiters Geld zahlen weil er mich schon genug Geld in Beziehung gekostet hat😔 Werde für jede Hilfe dankbar

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Perfekte Wohnung, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

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