Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus - oder wo kann ich es nachlesen:
Ruhezeiten gelten rein gesetzlich auch an silvester - so viel ist klar. Also ist ab 22 Uhr eigentlich nur Zimmerlautstärke erlaubt.
Dennoch gibt es natürlich Regelungen zum Silvesterfeuerwerk, das ja bekanntlich um 0 Uhr abgefeuert wird und auch mit Lärm verbunden ist. Ich meine mich zu erinnern, daß es für das Feuerwerk auch zeitliche Beschränkungen gibt. Kann mir zu diesem Punkt jemand was Verbindliches sagen?
Und dann die Partys: Bis wann muß der Nachbar den Partylärm mit wummernden Bässen klaglos aushalten? Ab wann kann man auf Zimmerlautstärke (wenigstens einigermaßen) bestehen - notfalls durch Hinzuziehung der Staatsgewalt?
Ich will keine Spaßbremse sein - aber da Rücksichtnahme in der Nachbarschaft nicht thematisierbar ist, suche ich einfach nach was Schriftlichen, daß ich mal in den Briefkasten einwerfen könnte... Schließlich kann man auch Spaß haben, ohne die Nachbarn zu quälen. Ich jedenfalls.
Ich bitte also nicht um Diskussionen wie "einmal im Jahr darf man doch". Ich suche eine rechtliche Beurteilung der Lage - und eine Antwort auf die Frage, wo eigentlich wer eine Grenze zieht.