HILFE! Ladendiebstahl und jetzt?

Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.

Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:

[1] Ich möchte mich äußern.

[2] Ich gebe die Straftat zu.

[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.

[4] Ich möchte mich nicht äußern.

[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.

Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)

Bußgeld, Diebstahl, Folgen, klauen, Ladendiebstahl
Ladendiebstahl - Fragen zu Strafmaß und weiterem Vorgang

Ich habe letzte Woche Ladendiebstahl bei Rossmann in Höhe von 40 € begangen. Ich bin 23 Jahre alt und Ersttäterin. Es piepte an der Kasse (einen Teil habe ich bezahlt) und ich habe die Tat abgestritten und so getan als hätte ich die Sachen aus Versehen in meiner Tasche vergessen. Nachdem es piepte wurde ich erst noch nett dazu aufgefordert in meinen Sachen nach evtl. vom letzten Einkauf lospiependen Sachen zu schauen. In meiner Angst versuchte ich versteckt meine Tasche in einem Regal zu verstecken, da dort ja die geklauten Sachen drin waren. Dies sah der Mitarbeiter, dieser Vorgang ist nun auf dem Überwachungsband. Ich habe mich damit gerechtfertigt, dass es mein erster Instinkt war, da ich plötzlich so eine Angst hatte. Habe mich jedoch weiter aus dem Diebstahl rausgeredet. Die Polizei wurde gerufen, Hausverbot.

1) Sehr wahrscheinlich werde ich beim Gericht vorgeladen, oder welche Möglichkeiten bestehen da noch? 2) Sehr wahrscheinlich werde ich ein Strafmaß als Geldstrafe bekommen, wie viel ungefähr wenn mein Nettoeinkommen bei 700€ liegt? 3) Welche Strafen könnten in meinem Fall noch auf mich zukommen? 4) Spielt es eine Rolle, dass ich die Tat am Tattag bis zuletzt abgestritten habe? Denn ich habe vor, bei Gericht Reue zu zeigen und die Tat zuzugeben. Wir dies dann somit sofort angenommen? 5) Unter welchen Umständen wird dies in mein Führungszeugnis eingetragen oder eben auch nicht? 6) Wird mir meine Raktion mit dem Verstecken der Tasche noch zusätzlich als schlecht angerechnet? 7) Besteht überhaupt eine Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht das Verfahren aufgrund von Geringwertigkeit einstellt?

Bitte nur Antworten bei denen ihr euch sicher seid. Gerne auch eigene Erfahrungswerte erwünscht. Vielen Dank!

Ladendiebstahl, Strafrecht, Ersttäter, strafmass
Zweimaliger Ladendiebstahl, welche Strafe - erste Tat eingestellt und jetzt?

Hallo Zusammen,

ich habe vor 9 Monaten einen Ladendiebstahl (Wert: 25€) begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ohne Konsequenzen eingestellt.

Letzte Woche habe ich diesen Fehler leider wieder begangen! Ich wurde erneut beim Ladendiebstahl gestellt und die Polizei wurde eingeschaltet. Der Wert der Ware war 90€.

Ja, ich weiß, dass ich selbst Schuld bin - ich möchte euch auch bitten überflüssige Kommentare dazu zu unterlassen, da ich selbst genau weiß, wie dumm ich bin!

Jetzt zu meiner Ersten Frage: Der Erste Diebstahl wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt - ist dieser Diebstahl, oder das Verfahren trotzdem irgendwo Aktenkundig - wie schon erwähnt, ist das Verfahren eingestellt? Findet der Staatsanwalt heraus, dass ich vor 9 Monaten bereits einen Diebstahl begangen habe?

Meine zweite Frage betrifft die zu erwartende Strafe. Ich bin psychisch sehr krank und hatte schon dreimal Krebs. Aus diesem Grund bin ich mit 40 Jahren in einer befristeten Rente. D.h. ich habe ein geringes Netto-Einkommen (insg. mit Kindergeld 1500€). Ich habe aber fixe Belastungen von monatlich 1150€ (Haus-Hypothek, Strom, usw.)! Das heißt aber nicht, das ich Geld übrig habe. Lebensmittel, Kinderkleidung, Pampers, usw. lassen mich mit Sparsamkeit auf monatlich Plus/Minus 0€ kommen. Welche Strafe hat mich zu erwarten?

VIELEN DANK für eure Hilfe!!!

Ermittlungsverfahren, Ladendiebstahl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Verurteilung
Bei Ladendiebstahl im Wert von 200 Euro erwischt mit 15

Ich (14) war mit einer Freundin (15) in einer Parfümerie in der sie Nagellacke und Parfüm im Wert von 200 Euro geklaut hat. Eine Verkäuferin hat sie erwischt und die Polizei gerufen. Als die angekommen sind ist sie Zusammengebrochen. Wir wurden beide durchsucht und mit zur Meldestelle genommen. Auf dem Weg dorthin war sie total komisch. Sie ist in Tränen ausgebrochen und hat ständig gesagt dass vielleicht jetzt jemand bemerk was sie denkt und in der nächsten Sekunde hat sie die Polizisten total ruhig gefragt ob man ein Abitur braucht um Polizist zu werden. Sie wurde in einem Warteraum gelassen und ich wurde mit in einen Nebenraum genommen wo ich ständig gefragt wurde ob meine Freundin Drogen genommen hätte weil sie so komisch war. Ich war mir absolut sicher dass sie das nicht hatte und als ich in den Warteraum kam saß sie auf dem Boden und hat geweint. Wir mussten 2 Stunden warten bis ihre Mutter kam.Ich habe 2 Tage später wieder mit ihr geredet und sie kann sich an kaum etwas vom ganzen Tag erinnern.

Was habe ich (nichts geklaut aber auch nicht versucht die Straftat zu verhindern) und was hat sie (15, erstes Vergehen) für eine Strafe zu erwarten? Und was kommt als nächstes, müssen wir eine Aussage machen oder vors Gericht? Mir ist klar dass das echt total dumm von uns war und wir bestraft werden müssen aber ich mache mir wirklich Sorgen wie es jetzt in den nächsten Wochen weiter geht..

Polizei, Ladendiebstahl, Strafrecht
Aldi Ladenverbot wegen 'Ladendiebstahl geringwertiger Sache'- Wie muss ich vorgehen?

Ich brauche Rat! Ich weiß nicht, wie ich vorgehen muss!!

Gestern war ich in Aldi Süd in Köln einkaufen und beim rausgehen, hat mich ein Ladendetektiv angesprochen und wollte sehen, was ich in der Tasche hatte. Der Tag war heiß, ich war in Eile und hatte füchtbaren Kopfschmerzen, wollte nur schnell weg. Ich habe ihn die Tasche gezeigt und da hat er 3 Sachen gefunden (eine Mozarella, ein Parmesankässe und ein t-shirt, alles im Wert von 9,33EUR), für die ich kein Beleg hatte. Es war nicht absichtig, ich habe die Mozarella genommen beim reingehen und dann vergessen, dass ich sie genommen habe. genau so für das T-Shirt. Er meinte, dass er mich gesehen hat wie ich die Mozarella + T-Shirt genommen habe, den Parmesan nicht, und auch als er ins Video reingeschaut hat, hat er nichts gefunden. Weil der Parmesan noch kalt war (ich hatte die neue Packung vor dem Einkauf aus meinem Kühlschrank genommen, da ich für's Kochen mit einer Freundin verabredet war), haben sie mir den auch aufgeschrieben. Für die anderen zwei Sachen hat er mir kein Video gezeigt.

In dem Moment wollte ich einfach weg, mir war so peinlich, da ich das nicht absichtig gemacht habe, und mir war's eeilig, deshalb habe ich mich nicht verteidigt - nur eine Strumphose, die auch in der Tasche waren, aber die ich am Tag davor gekauft habe und auch kein Beleg mehr hatte, habe ich abgestritten. Allerdings habe ich nicht versucht die Situation zu erklären, weil ich mir gedacht habe, dass alles als "Rechtfertigung" klingt, und dass sie die Ohren voll davon haben müssen - so habe's ich auch gesagt, dass sie mir eh nicht glauben würden, dass ich in dem Moment es eigentlich eeilig hatte, dass ich Kopfschmerzen hatte, dass ich gerade in einer Prüfungsphase bin, und den Kopf nur in den Bücher habe, und dass all deswegen ich es einfach vergessen habe, dass ich die Mozarella und das T-Shirt in die Tasche eingesteckt habe. Was der Parmesan angeht, habe ich auch nicht versucht abzustreiten, weil die Wahrheit so unglaubwürdig klang.

Der Laden hat eine Tatbestandsaufnahme gemacht, Daten usw. wurden erfastt sowie eine Bearbeitungsgebühr o.ä. (das was der Detektiv bekommt) von 50 € gezahlt (per Überweisung) + lebenslangen Hausverbot.

Ich dachte, dass die Sachen dann erledigt wäre (auch wenn ich das mit dem lebenslangen Hausverbot übertrieben finde). Ich habe aber in Foren gelesen, dass man dann eine Beschuldigten- Anhörung bekommen kann/wird. - ist das so?

  1. und wenn das so ist, womit muss ich rechnen?
  2. eine Geldstrafe?
  3. Ich bin eine nicht-EU-Studentin und habe ein Einkommen von unter 800EUR im Monat, kann man in dem Fall die Strafe irgendwie entkommen?
  4. Wie schlimm ist so eine Vorstrafe ("Ladendiebstahl geringwertiger Sache, 242, 248a STGb", oder?) im eigenen 'Lebenslauf/Akte' zu haben?
  5. kann dies mein Recht zu einer Aufenthaltserlaubnis beschädigen?
  6. Könnte ein Gerichtsverfahren geben?
  7. Welche wären die Vor- und Nachteile davon?

Danke für die Hilfe!!

Recht, ALDI, Gerichtsverfahren, Hausverbot, Ladendiebstahl, Strafe, Student
das erstemal beim Ladendiebstahl erwischt

Hallo Ich habe heute einen ziemlich dummen fehler begannen, und bin beim ladendiebstahl bei h&m erwischt worden, weiss auch nicht welcher teufel mich dazu bewegt hat, egal ich muss da jetzt zu stehen. Wohl gemerkt es ist das erste mal und ich bin bereits 45 jahre alt, aber alter schützt vor tugend nicht . Der ladendetekiv hat mich am ausgang abgefangen und mit ins Büro genommen, meine tasche kontrolliert und die sachen gefunden, bei der frage ob ich den ladendiebstahl zugeben will habe ich mit ja geantwortet. Er hat meine personalien aufgenommen und eine strafanzeige geschrieben und die polizei benachrichtigt, zur kontrolle meiner Personalien. Mir wurde 2 jahre hausverbot erteilt in allen Filialen. Die polizei begleitete mich noch aus dem Geschäft *peinlich :( aber hat nen lernfaktor, nie wieder! einer der beamten fragte wieviel bargeld ich dabei habe, aber mehr sagte er nicht, es hieß ich bekomme post! Jetzt meine brennende frage, was passiert nun, ich habe ja keine ahnung, da ich zuvor noch nie mit der polizei in berühung kam. Strafanzeige? Geldstrafe? Oder komme ich glimpflich davon mit einer verwarnung weil es das erste mal war? Muss ich noch Strafe zahlen, habe panik das mein arbeitgeber davon erfährt, weil dann dann kann ich sicherlich meine sachen packen, wünschte. Es wäre rückgängig zumachen. Ich bitte um dienliche hilfe und keine Moralpredigt, ich weiß was ich getan habe, wer hat ähnliche erfahrung und kann mir sagen womit ich rechnen muss Über wirklichen rat bin ich sehr dankbar Paul

Freizeit, Ladendiebstahl, rechtshilfe
Äußerungsbogen Beschuldigte

Ich habe Anfang Sommer Sachen bei C und A im Wert von ungefähr 60 Euro geklaut. Bei Durchsuchung meiner Wohnung haben die Polizisten mir noch 23! Sachen entnommen die aber nicht alle geklaut waren. Ich bereue meine Tat sehr... Ich habe jetzt folgende Fragen: 1. mein Straftat ist als "sonstiger einfacher Ladendiebstahl Par. 242 StGB" gekennzeichnet, welche Strafe kann man dafür als NICHT Vorbestrafte 19 Jährige bekommen? 2. Ich habe ein Äußerungsbogen zum Ausfühlen bekommen was würden sie mir raten da anzukreuzen und zu schreiben? Ich habe solche Äußerung geschrieben, soll ich sie an die Polizei verschicken?

Äußerung zum Sachverhalt.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit möchte ich mich zum Sachverhalt ‚äußern.

Ich gebe zu, dass ich am 2.07.2011 Ware entwendete, dennoch kann ich nicht zugeben dass die bei der Durchsuchung der Wohnung entnommene Sachen alle geklaut waren. Der Geschäftsdetektiv hat mir darauf gewiesen, dass wenn ich zu Hause noch Sachen von C und A besitze und nicht mit einem Kassenbon nachweisen kann, dass sie gekauft sind, diese entnommen werden und dass ich sie lieber alle selber der Polizei übergeben soll. Dies habe ich auch getan, da ich wirklich neue Sachen ohne Kassenbon zu Hause hatte und ich war so erschrocken und gestresst ,dass ich einfach alle Sachen aus C und A , die ich bei mir gefunden habe der Polizei übergab. Von diesen 23 Sachen waren wirklich manche Teile geklaut, was ich dem Detektiv auch sofort zugegeben habe, dazu zählten : blaue Jeans, Hut, blaues Kleid, rote Caprihose ,schwarze Weste und Unterwäsche, andere Sachen waren mein Eigentum und diese habe ich aus Angst und wie oben schon gesagt wurde, wegen der stressigen Lage ,in der ich mich befand ,der Polizei händigte.

Ich bereue meine Straftat sehr und werde sie niemals wiederholen. Ich gebe den oben genannten Teil des Vorwurfes zu und wäre mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden, dabei bitte ich Sie aber zu beachten, dass meine Familie ALG2 bekommt.

Finanzen, Ladendiebstahl, Strafe

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