Krankengeld bei Übergangsgebührnisse Bundeswehr?

Hallo,

ich bekomme noch wenige Monate ''Übergangsgebührnisse'' von der Bundeswehr.

Ich melde mich zum ersten mal in meinem Leben im zivilen Krank, weil es mir sehr schlecht geht. Die Versicherung verlangt informationen über ''Beziehen Sie eine Rente oder rentenähnliche Leistungen?''

Sind Übergangsgebührnisse eine solche Leistung? Und wenn ja, inwieweit wird das dann angerechnet? Ich verdiene 1400 € Netto plus eben diese Übergangsgebührnisse von 1200 €, ist zusammen echt megaviel, aber ich muss auch ''für andere'' hohe Kosten mittragen, was aber ''nicht offiziell'' ist :( .

Ich hätte Anspruch auf 90% meines Nettolohns in form von Krankengeld. Aber gilt das dann auch dann, wenn ich immernoch 1200 € Übergangsgebührnisse jeden Monat bekomme? Oder wird so gerechnet 1400€ Netto x 90% = 1260 € Krankgeldanspruch. Aber weil ich schon 1200 € Übergangsgebührnisse bekomme wird das abgerechnet, ganz oder teilweise? Bsp 1260 € - 1200 € = 60 €, also fast garkein Anspruch auf krankengeld? Oder nur teil des Krankengeldes?

Kennt sich da jemand aus?

Wenn Übergangsgebührnisse nicht als Rentenähnliche leistung gilt, dann haben sich meine Sorgen schon erledigt, oder? Dann müsste ich das ja nicht angeben. Aber ich weiß, dass meine GKV Kontakt zu Stellen in der Bundeswehr haben, die mir das Geld überweißen. Oder so ähnlich. Die werden das sicher prüfen. Aber wenn Übergangsgebührnisse keine Rentenähnliche Bezüge sind, dann will und muss ich das doch nicht angeben und wenn doch, dann muss ich wissen, inwieweit das Angerechnet wird.

Danke schonmal.

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Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

Recht, Krankenversicherung, Abrechnung, Arzt, Arzthonorar, Arztrechnung, Beamte, Beihilfe, private Krankenversicherung, GOÄ, Privatpatient, Wirtschaft und Finanzen
Krankenkasse Säumnisgebühren zu hoch?

Guten Tag,

ich habe ein Problemchen mit meiner Krankenkasse. Ich war arbeitslos aber das Arbeitslosengeld 2 nicht beantragt. Dadurch hat weder Jobcenter noch ich die Krankenversicherung gekümmert. Dadurch hat die Krankenkasse mir eine Rechnung 1.100,00 Euro gesendet (Pflichtbeiträge). Ich habe der Krankenkasse schon damals mitgeteilt, dass ich Arbeitslos bin und für Arbeitslosengeld 2 beantragt habe. Auch wenn ich schon mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe, dies zu bezahlen kann, hat die Krankenkasse mir jeden Monat eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühren und Säumniszuschläge gesendet.

Mittlerweile sind die Mahngebühren und Säumniszuschläge sind 700,00 Euro und es ist ca. 70% der Hauptschuld (1.100,00 Euro).

Die Krankenkasse sagt mir jetzt, ich hätte die Ratenzahlung vorschlagen können. Ich wusste aber diese Möglichkeit nicht. Die Krankenkasse hat auch dies nicht vorgeschlagen, auch die wussten, dass ich mitgeteilt habe, dass ich kein Geld oder Vermögen habe und ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin.

Ich bin bereit, die Hauptschul 1.100,00 Euro zu zahlen aber +700,00 Euro wegen der Säumnisgebühren und Mahngebühren finde ich absurd hoch. Wie gesagt, es ist ca. 70% des Hauptbeitrages...

Die Krankenkasse hat mich nie informiert oder beraten, dass es eine Ratenzahlung möglich wäre... Die wussten aber schon, dass ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger bin und kein Vermögen habe...

Wäre es irgendwie möglich, diese Säumnisgebühren löschen zu lassen? Oder irgendeine Verhandlung mit der Krankenkasse möglich?

LG

Recht, Krankenversicherung, Krankenkasse, Mahngebühren, Beitragsschulden, Wirtschaft und Finanzen
Azubi Krankenversicherung richtig angemeldet?

Ich habe bisher die Schule besucht. Dann kam ein Brief der AOK ich solle eine Schulbescheinigung schicken. Habe das vergessen und habe für den August eine Versicherungslücke. Schon im Februar habe ich aber einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und als Versicherung AOK angegeben. Nun habe ich 3-4 Tage vor Beginn der Ausbildung bei der AOK angerufen und gemeint ich würde nun eine Ausbildung zum ersten September machen. Habe dann eine Mitgliedsbescheinigung bekommen und diese paar Tage vor Beginn der Ausbildung eingescannt und per E-Mail zugeschickt. Habe jetzt hier noch einen Brief mit einer Mitgliedsbestätigung (in Klammern steht darunter zur Vorlage beim Arbeitgeber). Habe es aber bis jetzt noch nicht abgegeben. Auf der Bescheinigung vom ersten Brief steht Versicherungsnummer 12345….und auf der Bestätigung Krankenversicherungsnummer 12345…. Also die gleiche Nummer. Hätte ich diese Bestätiung auch abgeben sollen obwohl die beiden Nummer gleich sind bloß der Name unterschiedlich? Und wie funktioniert das ganze ? Wieso bekomme ich erst diese Bescheinigung und dann die Bestätigung ? Was würde passieren wenn ich es nicht gemacht hätte also nicht bei der AOK angerufen hätte. Wie meldet mich der Arbeitgeber dann an oder hat er mich bereits seit Unterschrift des Vertrags angemeldet ???

Arbeit, Versicherung, Ausbildung, Recht, Krankenversicherung, AOK, Azubi, Ausbildung und Studium
Studieren in Österreich, Krankenversichert?

Hey Leute ich brauche euere Hilfe. Online findet man unterschiedliche Aussagen und auch meine eigene Krankenversicherung konnte mir nur vage Aussagen geben.

Ab Oktober studiere ich in Österreich. Beim Hauptwohnsitz bleibt jedoch in Deutschland.

ich besitze die Europäische Krankenversicherungskarte und wollte wissen inwiefern diese für mein Studium reicht und ob ich eine private Zusatz/Auslandsversicherung abschließen muss.

Meine Krankenkasse meine die Europäische Versicherungskarte kann nur in Notfällen benutzt werden und da ist auch immer begrenzt für welche Leistungen diese anwendbar ist, d.h. geplante Arztuntersuchungen werden nicht gedeckt.

Das möchte ich aber gar nicht. Das kann ich ja alles in Deutschland machen, denn dort werde ich auch alle paar Wochen regelmäßig sein. Dennoch mir geht es darum wenn ich zum Beispiel krank bin und für meine Österreichische Uni einen Arztbescheid brauche, den ich spontan eben nur in Österreich machen kann.

Ansich finde ich die Idee einer Zusatzversicherung gut, jedoch nicht wenn die 85€+ kostet(wie bei fast allen), und ich diese nur für eine eine Krankheitsbescheinigung brauche.

Ich bin daher etwas überfordert und weiß nicht was ich machen kann, auch weil ich keine klaren Antwort bekomme und finde.

Daher wende ich mich an euch und hoffe der ein oder andere hat sich selber schon mit diesem Thema auseinandergesetzt oder kann mir weiter helfen, bzw. einen Rat geben.

Studium, Ausland, Versicherung, Krankenversicherung, Auslandskrankenversicherung, Auslandsstudium, Familienversicherung, Krankenkasse, Österreich, private Krankenversicherung, Ausbildung und Studium
Beamtenanwärter Krankenversicherung?

Hallo zusammen.

Ich fange bald mein duales Studium als Beamtenanwärter (NRW) an und kümmere mich zur Zeit um die Krankenversicherung, da ich ja dazu verpflichtet bin, mich versichern zu lassen. Nun hab ich das ganze so verstanden, das ich in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss und bei der privaten Krankenversicherung ein Teil des Betrags von Dienstherrn übernommen wird. Leider ist es so dass weder ich, noch meine Eltern oder Bekannte sich damit auskennen weshalb ich nun hier meine Fragen stellen muss.

Angenommen ich schaffe aus irgendeinem Grund das Studium nicht (wovon wir natürlich nicht ausgehen wollen) und ich habe mich für die private Versicherung entschieden, ist es möglich dann noch zur gesetzlichen zu wechseln? Man kommt da ja eigentlich nicht raus, aber wenn ich aus irgendeinem Grund es nicht schaffen sollte, im Beamtendienst zu bleiben zahle ich mich ja später dumm und dämlich und werde das ja schlecht finanzieren können.

Vorerkrankungen habe ich nicht, musste in der Grundschulzeit mal ein paar Tage im Krankenhaus verbringen, aber das war's auch. Die private Krankenversicherung scheint dann doch (zumindest während des Studiums) besser zu sein, aber sicher bin ich mir absolut nicht. Ich habe viel recherchiert und rum gefragt, alle anderen scheinen ja auch bei der privaten zu sein, aber ich habe irgendwie total Bedenken... Vielleicht kennt sich ja der ein oder andere hier aus oder ist selbst Beamtenanwärter und kann mir da weiterhelfen. ich bedanke mich im voraus herzlich für alle Antworten. :) LG

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Gesundheitsfragen bei privaten Krankenversicherungen?

Hallo zusammen,

2016 (mit 16) wurde mir beiläufig die Diagnose „intermittierendes allergisches Asthma bronchiale“ gestellt.

Ich hatte die letzten 5 Jahre keine Beschwerden, Einschränkungen im Sport oder Alltag und habe auch keine Medikamente (z.B. Asthmaspray) genommen.

Ich bin Beamten-Anwärterin und zurzeit noch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Weil ich aber in der gesetzlichen Kasse mehr als doppelt so viel zahlen muss und schlechtere Leistungen bekomme, würde ich gern in die private KV wechseln. Nach dem Studium werden die Kosten in der gKV noch erheblich höher.

Die meisten privaten Versicherer fragen ja, ob in den letzten 3 Jahren Behandlungen / Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente genommen wurden.

Ist es den Versicherern egal, dass ich vor mehr als 5 Jahren Asthma diagnostiziert bekommen habe, weil sie diesen Zeitraum nicht abfragen? Also gehen sie davon aus, dass diese Erkrankung bzw. Diagnose irrelevant ist, wenn sie in den letzten 3 Jahren nicht behandelt wurde und deshalb auch nicht mit unmittelbaren Kosten für eine kurzfristige Behandlung zu rechnen ist? Könnte es ein Problem geben, wenn ich in 40 Jahren Asthma bekomme und sie auf die Diagnose stoßen, die ich nicht angegeben habe, weil sie außerhalb des Abfrage-Zeitfensters lag?

Ich wollte sonst nächstes Jahr, wenn mein Studium abgeschlossen ist, zum Pneumologen und mich nochmal auf Asthma „testen“ lassen. Aber wenn der auch wieder Asthma feststellt und ich nach wie vor keine Medikamente brauche und keine Einschränkungen bemerke, dann habe ich ja wieder ne Diagnose, die auf dem Papier schädlich für eine künftige Versicherung ist. Außerdem weiß ich nicht, ob die Versicherer eine aufgehobene Diagnose akzeptieren oder nicht doch skeptisch werden und mich ausschließen… wenn diese Diagnose einfach im Zeitstrahl verschwindet (und das alles rechtens ist), wäre mir das natürlich am liebsten.

Ich möchte hier auch keinen Versicherungsbetrug begehen. Aber laut Definition des Sozialversicherungsrechts ist Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“. Wenn ich aber diesen Zustand nur auf dem Papier habe, dann finde ich es schwierig so zu tun, als hätte ich diesen Zustand auch. Das ist ja so, wie wenn der Arzt aufschreibt, dass 2016 mein linkes Bein amputiert wurde, aber alle Welt gesehen hat, wie ich gestern Olympia-Gold im 100m Sprinten geholt habe xD. Dann liegt der Arzt offensichtlich falsch und es ist keine Risikoeinstufung nötig.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine :D

Kennt ihr euch in diesem Themenfeld aus oder könnt aus eigener Erfahrung sprechen, ob man solche Diagnosen außerhalb des Bewertungszeitraumes angeben muss oder ob es Konsequenzen gibt, wenn man das nicht tut?

Vllt habt ihr ja auch vor Kurzem eine Versicherung abgeschlossen und könnt berichten, wie dort die Gesundheitsfragen, speziell zu Asthma, aufgebaut waren (Länge des mitteilungspflichtigen Zeitraumes).

Freu mich auf eure Antworten 😊

Liebe Grüße!

Asthma, Versicherung, Krankenversicherung, gesundheitsfragen, Beamte, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beamtenanwärter
Wurdet ihr auch schon mal vom Arzt abgewiesen? Was tun wenn Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen?

Die Frage bezieht sich auf Allgemeinmediziner/Hausärzte.

Ich bin erst vor einigen Wochen in eine andere Stadt gezogen. Hier habe ich nach einem Hausarzt gesucht, bin aber leider noch nicht fündig geworden.

Hier in der Stadt gibt es ca. 10 Allgemeinmediziner.

Als es mir dann mal nicht gut ging, bin ich zu mehreren Ärzten. Jedes Mal wurde ich abgelehnt mit der Begründung, dass sie keine neuen Patienten aufnehmen können. Mir wurde gesagt, ich solle doch ins Krankenhaus gehen wenn ein Notfall ist...

Zudem habe ich alle anderen Ärzte abtelefoniert. Jedes Mal wurde mir gesagt, dass 'Patientenstopp' herrscht und sie keine neuen Patienten aufnehmen können.

Ich wurde lediglich 2 Mal angenommen.

Einmal bin ich zu einer Ärztin. Wollten mich erst ablehnen, haben mich dann aber doch angenommen. Die Ärztin sprach kein/kaum Deutsch. Helfen konnte sie mir nicht, habe lediglich ein homöopathisches Mittel empfohlen bekommen. Dort gehe ich sicher nicht nochmal hin!

Das andere Mal bin ich zu einem Arzt. War schon 15 Minuten vor Praxisöffnung dort, musste aber trotzdem 1,5 Stunden warten weil vor mir eine lange Schlange war. Als ich im Wartezimmer saß, bekam ich mit wie andere Patienten an der Rezeption abgelehnt wurden. Bei dem Arzt bin ich mir unsicher und wolle mich eigentlich nach einem anderen umsehen.

Ich war damals immer beim Kinder- und Jugendarzt. Danach bin ich oft umgezogen und hatte eigentlich keinen festen Hausarzt. Bin nicht mobil und kann nicht jedes Mal 20 oder 30km in eine andere Stadt fahren... Ins Krankehaus möchte ich aber auch nicht, weil die in der Regel nur Notfälle behandeln und andere Patienten ablehnen.

Jedenfalls bin ich chronisch krank (psyche, etc.) und sollte eigentlich regelmäßig Medikamente einnehmen. Damals habe ich z. B. nach einem Umzug einfach ein Medikament (Psychopharmaka) abgesetzt weil der neue Arzt mich nicht kannte und mir nicht so einfach irgendwelche Medikamente verschreiben wollte. Mir wurden außerdem Bedarfsmedikamente aufgeschrieben (u. a. Blutdrucksenker und Psychopharmaka), diese nehme ich jetzt ohne ärztliche Aufsicht ein, was anderes bleibt mir ja nicht übrig.

Nach 8 Monaten Wartezeit habe ich zumindest in ein paar Wochen einen Termin bei einem Facharzt in einer weit entfernten Stadt bekommen. Ich hoffe, dass ich dann dort regelmäßig Termine bekomme.

Ich war auch schon zuvor bei einer Fachärztin. Hat Termine nur in 3-monatigem Rhythmus vergeben. Medikation und Blutwerte wurden nur alle 3-6 Monate kontrolliert. Sozusagen war man die meiste Zeit auf sich allein gestellt. Als mir dann 2 Termine abgesagt wurden, bin hatte ich keine Lust einen neuen Termin zu machen...

Wurdet ihr auch schon von Ärzten abgewiesen? Falls ja, was würdet ihr in so einer Situation tun?

Krankenversicherung, Psychologie, Arzt, Gesundheit und Medizin

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