Von kontaktpaypal@ksp.de Email erhalten, was tun?

Guten Tag, Ich habe diese Email erhalten

*Herrn XXX XXXstraße XXX Stadt Name in dem ich wohne Vorab per E-Mail

Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. Ihre E-Mailadresse: XXX Aktenzeichen: XXX

Sehr geehrter Herr XXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass aus einer Gastzahlung noch ein Betrag von EUR 15,31 aussteht und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Betrag Gastzahlung EUR 15,31 zzgl. Verzugszinsen seit dem 14.10.2016 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00 Kaufmännische Mahnkosten EUR 0,00 Anwaltsgebühr EUR 27,00 Auslagenpauschale EUR 5,40 Gesamtbetrag EUR 47,71

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 47,71 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

19.10.2016

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.*

Ich weiß das ich die 15,31 zahlen muss, da da Fehler beim abbuchen kam. Ich hatte aber keine Zeit und kann erst ab Samstag überweisen. Nun was soll ich machen? Nur die 15,31 € an Paypal überweisen? Ich habe Paypal angerufen und der war nur unfreundlich und könnte mir nicht weiter helfen... Ich hoffe mir kann jemand helfen. Es ist zwar nicht das Geld das Problem, aber es gleich sofort um das 3fache zu erhöhen? Ich danke euch schon mal.

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Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?

Hallo liebe Community.

Ich befinde mich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Aktuell bin ich berufstätig bzw. gehe seit fast 2 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Davor war ich allerdings beim Jobcenter gemeldet, da ich arbeitssuchend war. Dementsprechend erhielt ich ALG 1. Als ich die Beschäftigung angefangen habe, hatte ich eine Überzahlung gehabt, welche ich wieder beglichen habe. Dafür gab mir das Jobcenter einen Bescheid, wie viel ich zurückzahlen musste, was ich daraufhin tat. Ein paar Monate danach erhielt ich wieder Post vom Jobcenter, dass noch eine Überzahlung für KdU (Unterkunft/Heizung) fällig sei. Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt. Mit diesem Brief ging ich zum Rechtsantwalt, welcher ein Widerspruch dort hingeschickt hatte. Eine zeitlang (fast 5 Monate nach dem ersten Brief) kam nichts, bis das Jobcenter Inkasso Service Recklinghausen einen Brief mir zukommen ließ. Diesmal mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR zusätzlich. Damit bin ich wieder zum Rechtsanwalt hingegangen, welcher Widerspruch darauf eingelegt hat. Nun sind seitdem fast 2 Monate vergangen und jetzt ist ein erneuter Brief von Jobcenter Inkasso Service mir zugestellt worden. Und zwar dass ich immer noch nicht meinen fälligen Betrag gezahlt habe. Zudem teilen sie mit, dass wenn ich bis zum Tag-X nicht das Geld überweise, dann wird eine Kontopfändung bzw. Zwangsvollstreckung eingeleitet. Mein Anwalt befindet sich zurzeit im Urlaub. Die Widersprüche wurden vom Jobcenter auch nie abgelehnt.

Sollte ich lieber den Kürzeren ziehen und das Geld überweisen, damit keine Kontopfändung mir ereilt. Schließlich ist dies existenzvernichtend, wenn das gesamte Guthaben auf dem Konto eingezogen wird. Anscheinend reagiert das Jobcenter auf die Schreiben meines Anwaltes nicht.

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Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?

Hallo liebe Community,

Meine Frage richtet sich ausschließlich an Leute die in der Finanz/Steuer oder im Bankwesen tätig sind und qualifizierte/nachweisbare Aussagen machen können. Die ein/auszahlgrenze für deutsche Banken beläuft sich meines wissens nach auf 14999.- pro monat, kleine beträge( gleicher Ursprung ) werden zusammengefasst (GWG). Meine frage lautet: Wie und in welchen relationen stehen Banken im zusammenhang mit der Steuerfahndung? Sofern man 14999.- pro monat aufs Konto einzahlen kann, könnte man ja auch Täglich 500.- aus einem Automaten abheben, ohne eine Bank zu betreten. Und somit einen 15k in und ausfluss zu haben( Ohne das die Bank etwas sagt?) Da Banken ab diesem maximum von 15k eine Verdachtsmeldung machen müssen (Ungewollt) erschließt es sich mir nicht in welchem Zusammenhang das mit meinem Regulären verdienst steht. Also prinzipiell könnte ich also als Student jeden Monat 14999 auf mein Konto einzahlen und jeden tag 500 abheben (ohne eine Verdachtsmeldung). Nichts desto trotz bin ich mir sicher, dass aufgrund des Standes ( in dem Falle Student) ein Verdacht einhergeht. Was ist Möglich, was ist Kritisch, und was ist auf keinen Fall machbar ohne Aufsehen zu erregen? PS (Moderatoren/Moralapostel): Diese Frage bezieht sich ausschließlich auf ein Gedankenexperiment mit Geld in Deutschland zu handeln, wessen Herkunft unbekannt ist. Meines erachtens nach ist es also machbar pro Monat mit 15000€ Ein und auszuhandeln ohne das überhaupt jemand davon erfährt, außer die Bank die den Geldfluss beobachtet, diesen aber als ok ansieht da er die Grenze nicht überschreitet. Oder spielen andere Faktoren eine Rolle wie der Gemütszustand des Bankberaters der solche Summen auf dem Konto eines Studenten ohne Einkommen sieht? Vielen dank an die jenigen die sich die Zeit genommen haben mein Anliegen durchzulesen und ihre Meinung abgeben. Lg / Schönen tag :)

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Was kann ich gegen die betrügerischen Abbuchungen tun?

Mir bucht seit einigen Monaten die 1u1 Mail u Media GmbH regelmäßig Beträge im 50€ Bereich vom Konto ab. Ich habe schon mehrmals dort angerufen und mich beschwert. Es handelt sich um zwei verschiedene GMX ProMail Kunden. Manchmal auch nur um einen. Aber es sind beim Verwendungszweck immer die gleichen Kundennummern aufgeführt. Es gab auch eine unberechtigte Abbuchung der PayoneGmbH. Da hat allerdings ein Anruf ausgereicht. Die haben von sich aus direkt gesagt, dass es sich um Betrug handelt. Der 1u1 Mail u Media GmbH scheint das egal zu sein. Kann ich die 1u1 Mail u Media GmbH bei meiner Bank für weitere Abbuchungen sperren lassen oder gar Anzeige gegen dieses Unternehmen erstatten? Ich habe die Lastschriften immer zurückgebucht, aber neuerdings berechnet mir meine Bank pro Lastschriftrückgabe 1,90€ Gebühren. Als wären diese Betrügereien nicht schon genug. Soll ich jetzt auch noch dafür zahlen. Ich schätze mal, dass die Kriminellen über eBay an meine Bankverbinung gekommen sind. Weil ich dort manchmal etwas verkaufe und als Bezahlart auch Überweisung anbiete.

Update: Leute, vielen Dank für eure Antworten. Ich war nun mit einem Berater meiner Bank im LiveChat und habe einen Link bekommen, wo ich im Onlinebanking unerwünschte Teilnehmer für weitere Abbuchungen sperren kann. Somit ist das Problem gelöst.

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Betreibe man unbewusst Geldwäsche?

Ab welcher Summe wird die Bank nachfragen woher das Geld kommt ? Meine Bekannte wurde per Brief von Ihre Bank aufgefordert sich dort sehen zu lassen. Bin mitgegangen um zu hören um was es geht und da war schon die Riesenüberaschung ! Wegen des Verdachts auf Geldwäsche würde die Bank auf ihr Konto aufmerksam. Wir hatten vor uns kaputt zu lachen. Meine Bekannte hat einen Minijob und tut nur noch einige Sachen die wir am Sperrmühl,oder anderwo geschenk bekommen,in Ebay verkaufen. Von dem Geld das auf ihr Konto von den Käufern eingezahlt wird,lebt Sie mehr schlecht als recht.Nie hatte Sie irgend welche Anfragen bzw Anträge,an das Sozialamt bzw Arbeitsamt ( Harz 4 ) gestellt.Stehts lebte Sie zufrieden von dem wenigem und nun wird Ihr Geldwäsche vorgeworfen ? Das ist doch nicht war,oder ? Das Geld was durch Käufer eingezahlt wird und das Geld womit Sie ihre Käufe tätigt,das würde ich als Umsatz bezeichnen.Nun,wenn die Bank es sich ausrechnet,hatte meine Bekannte, pro Monat, nur selten die 500 Euro Grenze überschritten.Kann schon durch diese Summe der Verdacht auf Geldwäsche bestehen ? Wegen dem oben aufgeführten Vorfalls,wurde meine Bekannte nun, durch eine Bankangestellte dazu aufgefordert,ein Geschäftskonto sich einrichten zu lassen. Aber wozu ein Geschäftskonto ohne ein Geschäft ? Sollte nun meine Bekannte wegen dem 500 Euro Umsatzatzes, sich ein Kleingewerbe einrichten lassen ? Oder sollte Sie besser zur einem der oben genannten Ämter vorsprechen und den Rest einfach vergessen ? Danke Euch und Liebe Grüsse von uns !

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