Kleingewerbe, Selbstständigkeit im Veranstaltungstechnik Bereich

Schönen guten Abend miteinander,

Da die Veranstaltungstechnik, sprich Ton-, Licht-, Videotechnik mich schon seit junger Kindheit fasziniert und ich mein damaliges Schulpraktikum in diesem Bereich absolviert und bei der Firma dann auch immer wieder gejobbt habe möchte ich mich nun gerne damit selbstständig machen und habe dazu eine Menge an Fragen bei denen ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. :-)

Also, An technischem Material habe ich bereits einiges privat gekauft, kann ich dieses dann problemlos gewerblich nutzen oder muss ich das umschreiben?Kommen nach der Gewerbeanmeldung weitere Kosten (IHK o.ä.) auf mich zu?Sollte ich einen Unternehmensberater aufsuchen?Darf ich in dem Bereich überhaupt ein Gewerbe anmelden bzw. mich selbstständig machen ohne Meister- oder Gesellenbrief?Ich brauche für die Ausübung ein Firmenfahrzeug, ich tendiere da zu einem Geländewagen mit Allrad und Anhängerkupplung und einem Anhänger mit Kofferaufbau.Desweiteren brauche ich eine kleine Lagerhalle.Gibt es für diese Dinge dann die Möglichkeit sich Zuschüsse vom Staat / Land zu holen (lebe in NRW)?Oder kann man dann einen Firmenkredit über die Bank aufnehmen?Brauche ich beim Kleingewerbe ein Geschäftskonto?Kann ich mir am Anfang das Material was mir zur Ausübung eines Auftrages fehlt leihen oder ist das beim Kleingewerbe ein problem wegen der MwSt. was ich gelesen habe. Diese ist ja irgendwie beim Kleingewerbe quasi nicht vorhanden oder wird nicht ausgewiesen?Besteht die Möglichkeit ein Kleingewerbe in ein Vollgewerbe (so nenne ich es einfach mal) "umzuwandeln"?Kann ich einen Helfer auf 400 Euro Basis beschäftigen?

Fragen über Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir Antworten geben, möchte beim Ordnungsamt und bei der Bank nicht vollkommen planlos auftauchen, Google bat mir leider keine derartig präzisen Suchergebnisse als das diese mich weiter gebracht hätten.

Gruß

Selbständigkeit, Kleingewerbe, Veranstaltungstechnik
Nebenverdienst durch verschiedene Dienstleistungen?Geht das legal? Kleingewerbe anmelden?

Guten Tag,

Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u.  Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden, darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren... Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es  bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten? Darf denn jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden? Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten? Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für  viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss.Für welche Dienstleistungen gilt dies?Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?Gibt es  die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

 

Dienstleistung, Gewerberecht, Kleingewerbe, Nebenverdienst, Steuerrecht
Darf ich ohne entsprechende Ausbildung "Steuerberatung" betreiben?

Hallo, ich habe folgendes Anliegen bzw. Vorhaben. Vorab meine Ausbildungen...

Ich habe Fachabitur im bereich Wirtschaft, Steuern, BWL und VWL absolviert. Nach dem Fachabitur habe ich eine 3 jährige Ausbildung bei einer Bank absolviert. Nun möchte ich gerne ein Kleingewerbe eröffnen. Wie dies alles funktioniert ist nicht das Problem. Lediglich mein Vorhaben könnte mich vor ein Problem stellen.

Und zwar möchte ich für andere Kleingewerbetreibende und für Privatpersonen die jährlichen Steuererklärungen anfertigen und somit als "Steuerberater" auf privater Schiene agieren. Damit ich meine Leistungen auch berechnen kann, würde ich entsprechend ein Kleingewerbe gründen.

Meine Frage richtet sich nun an Personen, die mir meine Frage aus eigener Erfahrung oder anhand entsprechender Gesetzestexte belegen können.

Ich weiß nicht, ob ich das rechtlich machen darf, oder ob es in Sachen Haftung und Beratung ein Problem gibt.

Zur weiteren Info. Die Steruerklärung als kleingewerbetreibender und als Privatperson darf man ja selber asl Pivatperson erstellen. Das ich als ungelernter keine Steruerklärung/beratung für Großunternehmen betreiben kann ist mir klar, aber ich möchte mich halt ausschließlich auf die Kleingewerbetreibenden und Privatpersonen beschränken.

Bzw, wo kann ich mich entsprechend informieren ???

Um hilfreiche Antworten wäre ich äußerts Dankbar !!!

Rechtlich nciht gestattet - Du machst Dich strafbar... 78%
Kein Problem. Kleingewerbe anmelden und los gehts !! 11%
Nein, auf keinen Fall ohne entsprechende Ausbildung !! 11%
Beratung, Steuern, Kleingewerbe

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