Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Steuern, Rechnung, Designer, Design, Recht, Grafikdesign, Dienstleistung, Druck, Freelancer, Freiberuflich, Gewerbe, Kleingewerbe, Mediengestalter, Privat
Kleingewerbe anmelden - Was für eins denn genau? (Handel & selber herstellen)

Hallo,

habe vor ein Kleingewerbe anzumelden. Allerdings würde ich am liebsten in zwei Richtungen gehen und habe dazu ein paar Fragen. Und zwar geht es zum einen um das einfache einkaufen von Ware und diese in unveränderten Zustand über das Internet weiterzuverkaufen (Handel). Zum anderen - und hier fangen die Fragen an - würde ich gerne einen Teil der gekauften Ware abändern und auf Plattformen wie Dawanda (aber auch Ebay; eigener Online-Shop) verkaufen. Ich hatte vor einigen Jahren neben meiner Ausbildung schonmal ein Kleingewerbe für Internethandel - damals sagte man mir bei der Gewerbeanmeldung "Sie dürfen mit diesem Gewerbeschein aber nicht selber Produkte herstellen und verkaufen" - hatte ich nicht vor, also einfach nur "In Ordnung, das ist nicht geplant" gesagt und fertig. Aber was hat es damit auf sich? Was müsste ich denn nun genau für ein Gewerbe anmelden? Macht das selber herstellen buchhalterisch, u.s.w. viel mehr Aufwand? Geht das dann über die Handwerkskammer? Ich hab keine Lust auf zu viel Trouble und Komplikationen. Je nachdem, werde ich mich dann doch auf einfaches kaufen und verkaufen beschränken.

Mir geht's - um es an einem einfachen Beispiel zu verdeutlichen - darum: Angenommen ich kaufe Vasen für 300€ ein, verziere diese, so dass daraus Einzelstücke entstehen. Die Materialien, die ich dafür verwende kosten nochmal 300€. Nachdem ich alle Vasen verkauft habe, hab ich einen Umsatz von 1500€ gemacht. Nun möchte ich bei den Kosten, die mir entstanden sind natürlich nicht nur die 300€ EK-Preis der Vasen angeben, sondern auch die 300€ für die Materialien (rein fiktive Zahlen). Bei einem reinen "Handelsgewerbe" wird das wohl nicht gehen. Also: Wie nennt sich das Gewerbe das ich anmelden müsste, und was kommt durch das herstellen von Produkten zusätzlich auf mich zu, was bei reinem Handeln nicht wäre?

Danke schonmal!

DaWanda, Handel, Kleingewerbe
Selbständige Buchhalter/in

Hey ihr Lieben,

Ich habe da mal eine Frage. Zuerst erkläre ich mal kurz mein Vorhaben. Ich bin gelernte Steuerfachangestellte mit sechs Jahren Berufserfahrung und möchte mich gern als Buchhalterin selbständig machen. Ich habe mich bereits darüber informiert, welche Tätigkeiten ich als selbständige Buchhalterin ausüben darf und welche Tätigkeiten nur von Steuerberatern ausgeübt werden dürfen. Mit Kleingewerbe und den dazugehörigen Rechtsgrundlagen kenne ich mich aufgrund meiner jahrelangen Arbeit in einem Steuerbüro gut aus. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich das von zu Hause aus kontiere und die Buchhaltung erfasse und ggf. wollte ich noch laufende Lohnabrechnungen anbieten. Ich möchte bei Steuerberatern anfragen ob diese Buchhaltungen und Löhne abzugeben haben, weil sie die Bearbeitung aufgrund von interner Arbeitsüberlastung vielleicht nicht schaffen. Ich könnte dann die Buchhaltung und die Löhne zu Hause bearbeiten und die Daten zu dem jeweiligen Steuerberater senden, welche dann die Daten einlesen können und nur noch die Umsatzsteuer-Voranmeldung senden müssen. Möglicherweise kann ich mir ja auch noch einen eigenen Kundenstamm aufbauen. Meine Frage ist nun: Wie muss ich mich zu Hause EDV-technisch ausstatten? Wie bekomme ich eine DATEV bzw. Addison Lizenz? Bekommt man überhaupt als selbständige Buchhalterin eine Lizenz für eine Software wie DATEV oder Addison? Oder ist es auch möglich sich per Home Office auf die Server der Steuerberater zu schalten (mit deren Einverständnis), sodass ich auf deren Server arbeiten und deren Lizenzen nutzen kann ? Funktioniert so was vielleicht auch per Team-Viewer? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit und kann mir Tipps und einen guten Rat geben? Ich weiß, dass eine DATEV Lizenz sehr teuer ist daher würde ich es bevorzugen mit Addison zu arbeiten, aber wenn ich auf einem anderen Server und einer anderen Lizenz (von Steuerberatern zur Verfügung gestellt) noch kostengünstiger arbeiten könnte, wäre das natürlich eine bessere Variante. Ich danke euch schon mal für alle guten Tipps. Liebste Grüße.

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Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

Ich würde gerne am Wochenende mit einem Kleingewerbe (ich glaube es wäre in diesem Fall freischaffende Künstlerin?) ein wenig Geld verdienen. Die junge Frau beim Finanzamt hat mir gesagt, dass ich mit einem Kleingewerbe 17.500€ im Jahr umsetzen darf. Heißt, dass ich ein formloses Schreiben bei meiner Steuererklärung beifüge mit allen Ein- und Ausnahmen und wenn nicht mehr als 17.500€ bei rum gekommen ist, liegt dieses Geld noch im Steuerfreibetrag. Zusätzlich sagte sie mir, dass, wenn ich einen anderen Job habe - sei es nun 400€ oder Teilzeit - haben diese Jobs rein garnichts mit dem Geld bzw. den Steuern meines Gewerbes zu tun. Jetzt steige ich da aber nicht mehr hinter, weil ja in diesen undurchsichtigen Gesetzen, jeder was anderes behauptet.

Ist es wirklich so, dass ich im Jahr NUR mit meinem Gewerbe 17.500€ Steuerfrei verdienen darf oder kann? Oder ist es vielleicht so, was mir realistischer vorkommt, dass mein Gesamtjahreseinkommen, mit z.B. 400€-Job nicht über 17.500€ kommen darf, um Steuerfrei zu arbeiten? Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung? Wenn ich noch zusätzlich einen 400€-Job habe, bin ich noch über meine Familie versichert. Bleibt es auch dabei, wenn ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelde?

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Denn ich habe das Gefühl, keiner was so wirklich was Sache ist... :(

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Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich bin Student und bekomme BAföG und arbeite nebenbei noch als Studentische Hilfskraft und bekomme ca. 200 € im Monat (6 Stunden in der Woche). Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen. Jetzt werden vielleicht viele sagen und was passiert wenn es mehr wird. Nein ich beabsichtige das ggf. so zu steuern (bei Gewinnmax. einfach nichts mehr anbieten), dass ich max. 200 € Gewinn pro Monat erziele, ich bin ja schließlich Hauptberuflich Student und will es auch zunächst bleiben. Dazu brennen mir nun einige Fragen auf der Seele. Ich würde jetzt gerne von euch wissen, ob jemand bereits über Erfahrungen berichten kann usw. ? Stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis, oder stehen ggf. Vorteile aus dem aktuellen Status auf dem Spiel? Hier meine Fragen (bitte beachtet die bereits genannten Rahmenbedingungen):

1) Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

2) Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

3) Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen? 3.1. Will das Finanzamt wissen, was bisher über dieses Konto verkauft wurde (als Privatperson), oder zählt nur der Zeitpunkt nach der Anmeldung (Ich habe z. B. ab und zu mal ein paar gebrauchte DVDs aus meinem Bestand verkauft)? – Ein gut bewertetes Konto hat schließlich Vorteile beim Verkauf, deswegen macht es schon sinn (20 Bewertungen), oder?

4) Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Gruß

E-Commerce, Krankenversicherung, BAföG, Gewerbe, Kleingewerbe, Rechtsberatung
Gewerbeummeldung Wohnortwechsel

Hallo,

eine komplizierte Geschichte, vor ca. 2 Jahren wohnten wir in Stadt A. Dort habe ich ein Kleingewerbe angemeldet (für das ich aber ortsübergreifend selbstständig tätig war), war aber kurze Zeit später nicht mehr in dem Bereich tätig.

Dann sind wir ins Dorf B gezogen (anderes FA) und habe dort auch an das zuständige FA eine Gewerbesteuererklärung abgegeben (für die minimalen Einkünfte, dann wurde ich wieder etwas aktiver, allerdings im anderen Bereich und habe nun Einkünfte von ca. 200-300 Euro im Monat bin aber dafür in unterschiedlichen Orten und Gemeinden unterwegs.

Nach einem Jahr mussten wir leider schon wieder in ein anderes Dorf (C)ziehen. Das gleiche FA wie im Dorf B ist zuständig für die Steuererklärung, allerdings wieder eine andere Gemeinde.

Mein Gewerbe habe ich nie umgemeldet, weil ich nicht dachte, dass es relevant wäre, da ich ja eh keine Gewerbesteuer zahle und sowieso immer an anderen Orten tätig bin. Einkommensteuerrechtlich versteuere ich ja beim richtigen FA. Allerdings mache ich mir jetzt doch Gedanken, ob ich da nicht einen Fehler gemacht habe. Hätte ich mein Gewerbe schon beim ersten Umzug ummelden müssen? Und wenn ja, wie funktioniert das? Muss ich dann in Stadt A mein Gewerbe abmelden und in Dorf C wieder anmelden? Oder reicht es, wenn ich in Dorf C eine Gewerbeummeldung mache?

Sorry, ich hoffe es steigt jemand hier durch und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank,

LG

Selbständigkeit, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe

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