Gebasteltes verkaufen->Kleingewerbe -> Frage zur Anmeldung und Buchungen?

Guten Tag zusammen,

ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch zu machen. Ich arbeite Vollzeit und möchte das Gewerbe als Nebentätigkeit führen, für mich eher als Hobby. Ich habe nicht vor, die 17.500 € Grenze im Jahr zu überschreiten. Verkaufen werde ich über Ebay, hier und da auf Trödelmärkten, die in der Nähe einmal im Monat stattfinden und Weihnachtsmärkte. Ich bastel saisonale Dekorationen/Geschenkideen/Accessoires her und verkaufe diese. Ein Geschäftskonto soll eröffnet werden, ausschließlich fürs Gewerbe.

Dazu ein paar Fragen:

  1. Ich habe bereits in den letzten Jahren Bastelmaterial eingekauft (Belege vorhanden) die ich unter „vorweggenommene Betriebsausgaben“ buchen werde. Wie sieht es aber bei meinen vorhandenen Maschinen und Werkzeugen aus? Ich habe eine Nähmaschine die ich vor ca. 10 Jahren gekauft habe, einen ca. 12 Jahre alten Drucker und einen 7 Jahre alten Laptop. Wie bringe ich diese ins Unternehmen ein? Genauso Sägen, Hammer, Zangen, Tische (für die Ausstellung auf den Märkten) usw. Kann ich dazu Eigenbelege schreiben und den Wert (gebraucht) schätzen? Evtl. mehrere Artikel thematisch zusammenfassen? „Nähmaterial“, „Werkzeug“, „Bastelmaterial“ usw.?
  2. Wie verläuft die Abschreibung beim Kleingewerbe?
  3. Wird ein Reisegebwerbe für die Märkte benötigt? Ich werde gelegentlich auf den Trödelmärkten verkaufen und auf den Weihnachtsmärkten jedes Jahr. Wonach richtet sich der Preis? (schwankt bei uns zw. 50 -500 €) Was habt Ihr für einen Preis bezahlt?
  4. Ich stelle alle Artikel in meiner Mietwohnung her. Ich habe kein Arbeitszimmer und keine Werkstatt. Kann ich trotzdem anteilige Miete buchen? Strom läuft über den Namen meines Verlobten, daher kann ich wohl keine Stromkosten angeben? Falls beides oder eines geht, muss ich dann von meinem Geschäftskonto jeden Monat den anteiligen Betrag auf mein Privatkonto, von dem die Miete und Strom abgebucht wird, überweisen? Der Ordnungshalber fände ich das praktisch. Hierzu dann ein Eigenbeleg?
  5. Für die Ebay-Verkäufe stelle ich mit laufender Nr. Rechnungen aus (ohne Ust mit Hinweis auf die Regelung). Wie mache ich das auf den Märkten? Kann ich das so machen: Ich nehme Geld vom Geschäftskonto (Standgebühr vor Ort bezahlen, Wechselgeld) und schreibe mir in einer Liste alle Verkäufe auf. Was ich dann Bar am Ende vom Tag habe, überweise ich wieder aufs Konto, trage die Summe als Tageseinnahme in die EÜR und hefte die Liste zu der Buchung im Kontoauszug als Beleg. Muss ich den Beleg auch eine Rechnungsnummer geben? Kann man das so machen oder hat jemand eine einfachere Lösung?

Dass die Handwerkskammer zur Kasse bittet ist mir bekannt, da warte ich noch auf eine Antwort, habe mal höflich nachgefragt welche Kosten da für mich anfallen. Eventuell lassen sich dadurch schon Probleme/Missverständnisse im Vorfeld vermeiden.

Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

LG Cathey

basteln, Recht, Weihnachtsmarkt, Buchführung, Gewerbe, Kleingewerbe, Trödelmarkt, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe abgemeldet. Steuererklärung nachholen? Muss ich Steuern zahlen? Bekomme ich eine straffe?

Hallo ihr Lieben, 

Ich habe mich im Jahr 2016 selbständig gemacht ein Gewerbe angemeldet und Ende 2017 wieder abgemeldet. Es handelt sich hier lediglich um ein kleingewerbe eher Minijob Art. Mit EINNAHMEN aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1700€ und im Jahr 2017 in Höhe von ca 3400€. Ich bin verheiratet und mein Mann ist ein normaler Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen vom ca 30000€

Ich war darmals zur Beratung bei einem Steuerberater der mit sagten das ich die Einnahmen meines Gewerbe usw bei einer einfachen Jährlichen Steuererklärung auflisten kann und keine zusätzliche Anmeldung bei dem Finanzamt nötig ist. Auch ein extra Geschäftskonto wäre nicht nötig bei diesen Einnahmen. Meine Buchführung ist auch gleich 0 lediglich die EINNAHMEN aus meinen Dienstleistungen sind mir bekannt da diese Dieret auf mein Konto überwiesen wurden über die Ausgaben habe ich keine groß Übersicht da es über mein privat Konto lief wo auch Lebensmitteleinkäufe und ähnliches von abgingen. Rechnungen/kassenbons habe ich auch nur sehr spärlich behalten.

Kann ich also wirklich meine Einnahmen aus meinem Gewerbe bei der normalen Steuererklärung von mir und meinem Mann ausfliesten? oder muss ich speziell das Gewerbe beim Finanzamt nachträglich anmelden und im Prinzip direkt wieder abmelden? 

Kann ich Probleme bekommen da ich einige Rechnungen/Kassenbons nicht mehr habe? Bekomme ich eine straffe weil ich meine Steuern für 2016 und 2017 nicht gemacht habe?

Bekomme ich auf Grund des Privatkontos Probleme muss ich dann Kontoauszüge usw bei den Steuern einreichen? 

Welche Kosten könnten hier bei einem Steuerberater auf mich zu kommen?

Ich danke euch schon mal fürs lesen

Steuern, Recht, gewerbesteuer, Kleingewerbe, Lohnsteuer, Steuerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Ein Jahr Work and Travel in Kanada. Kann ich trotz Abmeldung aus Deutschland auf Heimatbesuch mit meinem Nebengewerbe arbeiten?

Hallo an Alle,

folgende Fragen brennen mir wie verrückt auf der Seele. Ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Studiums und möchte gern das nachholen, was in der Jugend/Schulzeit verpasst habe. Ein Jahr nach Nordamerika und dieses arbeitstechnisch, wie auch reisetechnisch kennen lernen.

Ich arbeite seit meiner Schulzeit in den Ferien und auch während meines Studiums bestand neben der Uni mein Alltag aus arbeiten um finanziell unabhängig zu sein von meinen Eltern. Ich habe hier viele lukrative Jobs und einer Davon ist einmal im Jahr.

Nun gibt es so einiges was mir Fragen auswirft bezüglich dem Datum, wann ich losfliegen soll. Die Hauptfrage dabei ist, wenn ich mich laut Meldegesetz aus Deutschland abmelde, ob ich weiterhin bei Heimatbesuch(en) die Möglichkeit habe mein Nebengewerbe ausüben zu können oder ob eine Abmeldung ein automatisches Arbeitsverbot in Deutschland mit sich führt.

Also hier dazu meine Fragen:

  1. Ist es möglich trotz Abmeldung aus Deutschland das Gewerbe aufrecht zu erhalten
  2. Wenn ich es aufrecht erhalten kann, darf ich dann auch Heimatbesuch auch arbeiten?

Ps. habe natürlich die Deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt an.

Ich hoffe einige von euch haben damit Erfahrungen und können mir AUSSAGEKRÄFTIGE AUSSAGEN darüber geben.

Vielen Dank. :-)

Schule, Kanada, Abmeldung, Kleingewerbe, Work and Travel, Meldegesetz, Working Holiday Visum, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Unverschämte Kunden (Kleingewerbe) - Was tun?

Hallo ich weiß nicht, wie ich reagieren soll, wenn Kunden unverschämt werden und immer weiter nachfragen.

Hier ein paar Beispiele:

  1. Wollen immer den gleichen Preis, wie der günstigste Händler im Internet, wenn nicht fragen sie sich warum ich (manchmal geht es um 10€!!) mehr nehme. Wenn ich ihnen dann erkläre, dass ich auch am Material Gewinn machen muss  und ihnen nicht einfach den gleichen Preis geben kann, wie den, den ich bezahlt habe. Das wären dann 0€ obwohl ich es empfehle, besorge und einbaue. Sie würden gerne das Model wissen, es selber kaufen und dann mich zum Einbau holen für 15€ oder so und ihnen ist es egal, dass ich es empfehle und mein Fachwissen überhaupt nicht bezahlt wird, etc. 
  2. Zahlungsverzug, da ich in Vorkasse gehe
  3. Zahlungsverzug, da sie 1 Woche nach Einbau Preise im Internet gucken. Sie waren mit Preis und Model einverstanden und jetzt sagen sie es wäre viel teurer gewesen. Aber das ist klar, wenn man irgendeinen (am besten noch gebraucht auf eBay) Händler raussucht, der es gerade ziemlich günstig da hat. Vielleicht ist es auch ein Sonderangebot. Davon konnte ich 1 Woche vorher nichts wissen. Muss ich es dann zurück nehmen? Vor allem, wenn der Kunde es dann einfach nochmal selber in günstiger kauft und ich soll das von mit, was er immer noch nicht bezahlt hat wieder umsonst ausbauen. Das heißt Zeitaufwand und kein Geld. Zusätzlich kann ich die ausgepackte und benutzte Ware nicht mehr zurückgeben. Das heißt
  • kein geld für Arbeitszeit
  • minus beim Material
  • meine Empfehlung wird gekauft, aber woanders, nicht bei mir (Idee geklaut)

Was soll man da machen?? Danke für Antworten!

kaufen, Kleingewerbe, Kunden, unverschämt
Ist es Rechtens, dass ich für das Jobcenter eine BetriebsWirtschaftlicheAuswertung (BWA) erstellen muss ?

Guten Tag liebe Ratgeber/innen,

im Juni 2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Von Juni bis Ende November 2015 habe ich nicht mehr als 900 € verdient, ohne große Ausgaben getätigt zu haben. Seit November 2015 wurden keine Einnahmen bzw überhaupt jegliche Anstrengungen, um Einnahmen zu generieren unternommen. Ab Anfang 2016 bin ich über das Jobcenter hilfebedürftig. Nach einem Kurs vom Jobcenter, haben wir gemeinsam besprochen dass ich das Gewerbe wieder "aufnehme/aktiv betreibe" (es war nie abgemeldet) und ich mich so Stück für Stück aus der Hilfsbedürftigkeit rausarbeite. Seit Wochen wurden meine Termine beim Team "Selbständige" abgesagt und verschoben. Anträge werden spät geprüft und wegen 1 fehlenden Kreuz mehrere Wochen liegen gelassen. Jetzt wurde ich aus der Leistungsabteilung "rausgeschmissen" und erhalte weder mein normales Geld für den Lebensunterhalt noch Geld von dem Selbständigen Team. Heute war ich in der Leistungsabteilung und da habe ich meine Situation geschildert: Kein Geld auf Konto, Strom/Gas, Miete, etc. kann nicht abgebucht werden. Die Sachbearbeiterin sagte mir nur: Warum das Gewerbe noch angemeldet ist, vorher brauchen wir eine Gewerbeabmeldung oder sie reichen eine BWA (=BetriebsWirtschaftliche Auswertung) ein über die Einnahmen/Ausgaben aus dem letzten Jahr. (Auf einmal fällt denen auf, dass das Gewerbe noch nicht abgemeldet ist ?)

Fazit: Ich habe Sozialleistungen bekommen und aufgrund dessen habe ich keine Einnahmen im Gewerbe generiert. Jetzt möchte ich mit Unterstützung vom Jobcenter das Gewerbe aktiv betreiben und die Dame fragt mich nach der BWA.

Wie stelle ich diese auf ? Nur von Juni bis Dez. '15 oder bis heute'16 ?

Was kann ich unternehmen damit ich schnellstmöglich Unterstützung bekomme ? Miete, Essen, etc. ist alles nicht möglich.

Ist es für das JC überhaupt Rechtens, nach meiner BWA zu fragen? Obwohl ich ausdrücklich erklärt habe, dass ich 0 € auf dem Konto habe und nächste Woche quasi sterben könnte ?

Macht es Sinn, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten (Beratungsschein) ?

Selbständigkeit, Anwalt, Hartz IV, Kleingewerbe
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Video, Film, Name, Dienstleistung, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, Künstler, Produktion, Steuerberater, Umsatzsteuer, Künstlername
Gewerbeanmeldung wie Tätigkeiten Formulieren?

Ich muss/will eine Gewerbe anmelden. Es gibt zwar etliche Infos diesbezüglich im Internet aber wiederum zu Punk 15 (Angemeldete Tätigkeit) wenig Hilfen.

Man soll ja dies ja so genau wie möglich Angeben aber doch wieder nicht zu genau, damit man sein Gewerbe nicht umschreiben muss.

Hier mal eine kurze Beschreibung, was ich alles machen möchte:

  • Programmierung von Webseiten, Software und Hardware
  • Verkauf dieser Software (naja macht ja sonst kein Sinn)
  • YouTube Videos

Ich hab schon paar mal gelesen, dass einige die Programmierung ziemlich genau umschreiben. Ich möchte mir halt offen lassen, was ich Programmiere. Ob dies nun Webseiten sind, Software oder Software für Maschinen (also was kein typischer PC ist). Außerdem möchte ich mir die Option geben, Computer zu reparieren usw. So kann ich auch Rechner reparieren, damit Geld verdienen und halt entsprechende Sachen von der Steuer absetzen.

Dann kommt noch die Frage wie man YouTube da mit einpflegen kann. Einerseits hab ich geplant Hilfevideos zu Soft und Hardware zu veröffentlichen (passt ja noch) und dann Richtung Gaming.

Es muss halt so Formuliert sein, dass ich alles machen kann aber nicht zu sehr Eingeschränkt bin. Ich möchte da halt ungerne hinschreiben, was ich für Webvideos mache und mir quasi offen zu lassen, auch mal Tanzvideos oder so hoch zu laden (hab dies zwar nicht vor aber man weiß ja nie).

Ich möchte mich halt besonders nicht im Webvideo Sektor besonders stark einschränken und vieles Ausprobieren, wenn ich darauf lust hab. Wäre ja quatsch für jede neue Eingebung, sein Gewerbe umzuschreiben.

Notfalls schreibe ich auch einfach alles hin und wenn die Meckern, kann man ja nachbessern.

YouTube, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe
Kleingewerbe, Nebengewerbe Bootsbau möglich?

Hallo, benötige euren Rat.

Kleine Holz Boote und Kanus zu bauen ist ein Hobby von mir. In den letzten drei Jahren ( während meiner Ausbildungszeit zum Tischler) habe ich eine große Leidenschaft entwickelt. Habe in den Letzten Jahren kleine Boote bis 5 meter länge in Leistenbauweise Klinkerbauweise und Stich and Glue Bauweise nach Bauplänen von bekannten Bootsdesigner gebaut ( Ted Moores, Iain Oughtred). Die Ergebnisse waren für mich sehr zufriedenstellend. Mein Letztes Boot war ein offenes Knickspanten Segelboot in Stich an Glue Bauweise, nach eigenen Plänen im Stile einer Skerry. Nach ausgiebigen Testfahrten und nach dem ich und erfahrenen Segler die Segeleigenschaften für Gut befunden haben, konnte ich dieses als gebraucht Boot im Internet gut Verkaufen.

Da ich für dieses Boot nun Schablonen und Mallen gefräst habe, glaube ich das ich mit ein wenig mehr Routine es wirtschaftlich in größerer Stückzahl bauen könnte, sodass neben meinem Hobby vielleicht noch etwas daran zu verdienen sein könnte.

Da ich nach meiner Gesellenprüfung, kommenden Oktober ein Studium beginne, mache ich mir schon Gedanken, wie ich mir in Zukunft etwas nebenbei verdienen kann.

Am liebsten wäre mir natürlich wenn ich mit meinem Hobby etwas dazu verdienen kann. Werkstatt, Lagerraum, Idee und gewisse Erfahrung sind vorhanden. Überzeugt von meinem Bootsdesign bin ich auch.

Ich würde nun von euch gerne Wissen, ob es Mittel und Wege gibt, meine Idee auf legalem Weg zu verwirklichen. Bin selber ja kein gelernter Bootsbauer, sonder Schreiner.

Hoffe ihr könnt mir helfen, schon mal vielen Dank

Gruß Schöngeist

Boot, Kleingewerbe
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Kleingewerbe als Fotograf - Jobcenter AlgII?

Hallo Zusammen, undzwar habe ich eine Frage, bezüglich einer Kleingewerbeanmeldung als Fotografin und dem Jobcenter. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterwelfen.

Da ich in jungem Alter meine erste Tochter bekommen habe, und wir daraufhin unser zweites Kind bekommen haben, bekomme ich AlgII und eine Ausbildung war mir bisher, aufgrund der Kinderbetreuung nicht möglich. Die Zeit Zuhause habe ich damit verbracht, mir das Fotografieren mit allem was dazu gehört, selbst beizubringen.

Nun möchte ich ein Gewerbe eröffnen und hoffe dadurch schnell nicht mehr vom Jc abhängig zu sein. Allerdings kann ich nicht davon ausgehen, dass ich direkt genug verdienen werde und bin daher erstmal auf eine Aufstockung von AlgII angewiesen.

Leider bin ich total unwissend auf dem Gebiet und habe Angst Fehler zu machen und nachher ohne Geld dazustehen. Meine Beraterin ist sowieso total unfreundlich und bearbeitet meine Anträge immer erst nach Wochen und zahlreichen Telefonaten :-( Deshalb frage ich euch, wie ich meinen Traum am besten verwirklichen kann und damit nicht mit dem JC in die Quere komme.

Was das Fotografieren angeht, es liegt mir und meine Bilder kommen sehr gut an. Ich habe bisher zahlreiche Leute fotografiert und zur Krönung durfte ich sogar eine Hochzeit fotografieren und nächste Woche noch eine. Einen Businessplan habe ich auch schon erstellt. Eine Kamera besitze ich natürlich, die ich aber bald gerne durch eine Bessere ersetzen würde. Dafür reicht mein Alg Satz natürlich nicht. Nur darf ich offiziell keine Einnahmen haben, was ich gerne ändern und zudem auch Werbung machen möchte. Habe bisher mal ein bisschen Geld für die Aufwandsentschädigung bekommen. Insgesammt seit April, ca. 250€. Dabei habe ich soviel fotografiert und könnte für meine Arbeit auch Geld verlangen. Da komme ich um ein Gewerbe/Kleingewerbe nicht drum herum.

Wie gehe ich am besten damit um, welchen Schritt soll ich gehen und wie komme ich mit dem JC nicht in die Quere?

Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar? Liebe Grüße

selbstständig, Fotograf, Gewerbeanmeldung, Hartz IV, Kleingewerbe

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