Rechnung ohne Nummer als Kleinunternehmer?

Hallo,
ich habe im März mein Klein-Gewerbe angemeldet und dann einen Monat später die Bestätigung bekommen.
Ich dachte allerdings, dass diese sich beim Finanzamt melden und ich von dem Finanzamt Post bekomme und somit meine Steuernummer bekomme. Folgendes Problem: Hab bisher nichts bekommen und gehe davon aus, dass ich mich selbst mein Finanzamt melden muss.

Ich habe allerdings schon einen Verkauf gestartet und muss somit eine Rechnung erstellen. Weder eine Steuernummer, noch eine Umsatz-indentifikationsnummer besitze ich. Nach meinem "erforschtem" Wissen, muss eine der beiden Nummern auf die Rechnung geschrieben werden.

Kann ich eine Rechnung nun trotzdem ohne einer dieser Nummer schreiben?
Kann ich diese sonst Nachreichen oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit?

Erst seit kurzem verfasse ich mich mit diesem Thema. Seit April habe ich ca. meinen Gewerbeschein, weiß aber gar nicht wie es jetzt weitergeht.


Ebenfalls weiß ich nicht, ob ich alleine durch die Gewerbebescheinigung weiß, ob ich von der Kleinunternehmerregelung profitiere. Mehr musste ich nicht ausfüllen. Man konnte auch kein Kästchen ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Bin ich alleine Nutzer der Kleinunternehmerregelung, ohne etwas auszufüllen?
Sondern nur durch das Gewerbe.

Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus.

Rechnung, Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, steuernummer
Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?

Hallo :) ich frage hier für meine Cousine, da ich gesagt habe ich kann mich mal umhören, aber im Bekanntenkreis kennt sich mit dem Thema keiner so recht aus und sie selbst hat ein Beratungsgespräch erst Ende nächsten Monats bekommen. Sie wohnt mit ihrer kleinen Tochter (1) in einer Wohnung und bezieht momentan Hilfe vom Staat und ist sozusagen bis zum dritten Lebensjahr in Elternzeit (also sie wird in den drei Jahren vom Jobcenter ‚in Ruhe gelassen‘). Die Tochter fängt jetzt an für paar Stunden die Woche zu einer Tagesmutter zu gehen und kommt nächstes Jahr in den Kindergarten. Nun ist es so das meine Cousine früher als Kosmetikerin gearbeitet hat und sehr gut in diesem Gebiet ist und auch wirklich viele potentielle Kundinnen hätte, sie hat auch schon mit ihrem Vermieter geredet ob es in Ordnung wäre in der Wohnung sowas wie ein Home Studio zu machen und er ist damit völlig einverstanden. Sie möchte also um nicht mehr vom Staat zu leben, ein Kleingewerbe anmelden und wir haben es so ausgerechnet, dass sie ihre Kosten dann gut selbst decken könnte. Am Anfang aber eben auch nicht mehr als das, da sie sich ja auch um ihre Tochter kümmern muss und diese für nächstes Jahr erstmal einen Kindergartenplatz bekommen hat der nur bis 12 uhr geht. Nun ist es so, da sie ja von Kindergartengebühren und GEZ momentan verschont wird, dass wir uns fragen wie das mit dem Kleingewerbe wäre, ob sie das dann selber übernehmen müsste? Kennt sich hier jemand aus ? LG

Finanzen, Geld, Gewerbe, GEZ, Kindergarten, Kleingewerbe
Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen

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