Ebay Kleinanzeigen - vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Apple Watch inseriert, UVP knapp 800€, wir hatten uns auf 550€ geeinigt. Gestern Morgen teilte ich der Dame die Bankdaten mit. Ich habe schon oft über EK verkauft, meist per Überweisung zahlen lassen und eigentlixh meist das Geld am gleichen oder spätestens am nächsten Tag auf dem Konto gehabt. Jedenfalls gab es immer eine ausreichende Kommunikation darüber, wann gezahlt werden würde. Meist bekam ich auch einen Screenshot.

Ich bekam noch einige weitere Anfragen und fragte die Dame dann am Abend, ob sie weiterhin Interesse hätte, weil ich noch einige andere Interessenten hätte. Sie bejahte dies. Ich setzte die Anzeige dann auf reserviert. Heute Morgen hatte ich noch keinen Zahlungseingang verbuchen können und schrieb sie an, dass ich die Anzeige jetzt erstmal wieder öffentlich mache, weil ich nicht ganz sicher sei, ob ihr Interesse jetzt wirklich echt sei. Daraufhin kam 4 Stunden nichts und ich schrieb ihr, dass ich, sollte ich abends keinen Zahlungseingang haben, die Uhr anderweitig weggeben würde, weil ich noch eine andere Interessentin hätte. Plötzlich kam sie aus Ihrem Loch gekrochen, dass das nicht ginge, wir hätten einen Kaufvertrag und erstens wäre ihr nicht bewusst gewesen, dass sie sofort zahlen müsse und dann wäre sie sich nicht sicher gewesen, ob ich ihr die Uhr verkaufen wolle. Nun ja, ein Wort kam zum Anderen und dann schrieb sie nicht mehr. Ein paar Stunden später versuchte ich den Streit zu schlichten und bat ihr letztendlich an, die Uhr nun einfach zu bezahlen wenn sie darauf bestände und mir einen Screenshot zu schicken und alles wäre ok. Sie antwortet nun nicht mehr.

Wie lange muss ich denn nun juristisch gesehen warten? Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie Schadenersatz geltend machen will (was auch immer ihr für ein Schaden entstanden ist...), weil sie jetzt gar nicht mehr reagiert und vielleicht so hofft, dass ich unerlaubter Weise meinen vertraglichen Pflichten nicht nachgehe.

Recht, Kleinanzeigen
Weiterleitung durch ebay Kleinanzeigen an Gewerbe- und Finanzamt - was muss ich erwarten?

Hallo Zusammen,

ich schildere euch mal mein Problem:

Nachdem ich am Wochenende für eine Freundin, zur Geburt ihres Kindes eine Windeltorte (nichts essbares) gemacht hab und diese als ganz hübsch empfunden habe, hab ich ein Foto von dieser gemacht und bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Ich dachte mir, schauen wir doch erst einmal ob daran überhaupt Interesse besteht.

Das eine Kleingewerbeameldung erfolgen muss, wenn dann tatsächlich Interesse von potenziellen Käufern vorhanden wäre und Verkäufe erfolgen, war mir dabei bewusst, wie gesagt wollte ich aber erstmal in Erfahrung bringen ob sich das überhaupt lohnt..

Naja es vergingen also zwei Tage ohne das sich jemand das Inserat angesehen hat, demnach war das Thema für mich damit auch obsolet. 

Heute früh hatte ich dann zwei E-Mails von ebay Kleinanzeigen, eine in der mir mitgeteilt wurde, dass ich gewerblichen Verkauf durchführen wurde ohne das eine Gewerbeanmeldung vorliegt und dies daher dem Finanz- als auch dem Gewerbeamt gemeldet wurde und eine weitere in der mir mitgeteilt wurde, dass das Inserat gelöscht wurde.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung und kann mir sagen, was ich zu erwarten habe? Es wurde nichts verkauft ich hab also weder Umsatz gemacht noch Gewinn erzielt.

Ich hab vorhin schon beim Finanzamt angerufen die konnten mir nichts dazu sagen, beim Gewerbeamt sagte man mir am Telefon dass die ganze Angelegenheit dadurch das eben nichts verkauft wurde wohl keine Konsequenzen mit sich bringt. Ich bin aber natürlich etwas beunruhigt und wüsste daher gerne ob damit schon jemand zu tun hatte und wenn ja mit welchem Ergebnis.

 

Viele Dank im Voraus!

Sandra

Recht, Kleinanzeigen
Gefälschte Pokemon Karten auf Ebay erworben, was nun?

Hallo,

ich habe zusammen mit meinem Bruder Pokemon Karten auf Ebay erworben, es gab pro Auktion 1 Bild von der Karten (also auch keine Rückseite, da die Karten in einer Schutzhülle waren).

Heute kamen die Karten an und musste feststellen dass es sich um Plagiate handelt.

Der Verkäufer hat es weder mit gefälscht, noch Proxy gekennzeichnet - Verkäufer wurde auch sofort angeschrieben, aber im Fall der Fälle will ich mich nun absichern, was mein Recht ist. Ich kopiere mal den Text dieser Auktion hier rein:

Titel: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Beschreibung: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Zustandsbeschreibung: 

Altersbedingter Zustand mit Gebrauchsspuren, siehe Bilder die Bestandteil der Auktion sind!                                         

(Bild oder Bilder sind Bestandteil der Auktion, Farbabweichungen durch Foto -Blitzgerät ist möglich);

Alle Markennamen/Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers und dienen hier nur der eindeutigen Identifikation.

Der Verkauf ist von privat und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

(Sie bieten auf einen gebrauchten Artikel den ich mit besten Wissen und Gewissen beschrieben habe).

Vor dem bieten bitte die Zahlungs- und Versandoptionen durchlesen, diese sind Bestandteile der Auktion.

Falls Sie damit nicht einverstanden sind geben Sie bitte kein Gebot auf meine Auktion ab.

Danach kam nur noch wie viel der Versand kostet und dass es KEIN Paypal hat, nur Überweisung.

Kann ich hier etwas tun, falls der Verkäufer sich weigert den Artikel zurückzunehmen? Es waren ja doch 85€ für 12 Karten.....

Vielen Dank!

Recht, eBay, Rechte, Kleinanzeigen, eBay Betrug, Pokemonkarten, Käuferschutz ebay

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kleinanzeigen