Eine Klavierlehrerin ist arbeitslos geworden und muss ALG II beantragen. Kann man sie verpflichten, ihr Instrument zu verkaufen?
Das Klavier ist schon einige Jahre alt - wurde 2005 für knapp 10.000 Euro gekauft.
Sie benötigt ein Klavier um selber regelmäßig zu üben. Ohne dies würde ihre eigene Spielfähigkeit schnell abnehmen und sie könnte dann keine sehr guten Schüler mehr unterrichten.
Außerdem möchte sie "privat", also in ihrer Wohnung, Schüler unterrichten bis sie wieder eine Anstellung bekommt. Sie hat bereits 3 solche Schüler, die regelmäßig 1 mal/Woche zum Unterricht kommen. Den Unterricht zahlen die Eltern mit einer festen monatlichen Überweisung und einem Vertrag, der je 1/2 Jahr läuft. Dann hat sie noch eine erwachsene Schülerin, die sich immer für eine einzelne Stunde meldet, wenn sie wieder zum Üben kam.
Da das Klavier notwendig für die Berufsausübung ist - egal ob derzeit mit wenigen Schülern oder hoffentlich bald wieder angestellt - würde man ihr den Zugang zu ihrer Arbeit verwehren, wenn man verlangen würde, dass sie das Instrument verkauft ...
Aber das ist jetzt meine Einschätzung - wie ist es denn rechtlich?