Hallo liebe Community, ich konnte die letzte Mathearbeit nicht mitschreiben, da ich krank war und so die Schule nicht besuchen konnte. Heute kam meine Mathelehrerin ins Klassenzimmer und ließ mich unangekündigt nachschreiben. In meiner Hinsicht ist dies ja auch gesetzlich korrekt, jedoch haben wir in der nächsten Stunde eine reguläre, angekündigte Französisch-Arbeit geschrieben. Meinen Recherchen zufolge, darf man in Rheinland-Pfalz nur eine Arbeit am Tag schreiben (siehe http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SoSchulO+RP+%C2%A7+46&psml=bsrlpprod.psml). Nun wollte ich fragen, ob dies auch in diesem Fall gilt, weil es sich hier um eine Nachschrift und eine reguläre Arbeit handelt - und dies jeweils in zwei hintereinander folgenden Schulstunden! Ich besuche ein Gymnasium in Rheinland-Pfalz.
Ich würde mich über eine hilfreiche und aussagekräftige Antwort sehr freuen! Stefan