Kindergeld (Ausbildung Abgebrochen, danach direkt Minijob)

Hallo,

Wir haben heute Post von der Familien-Kasse bekommen.

Folgender Sachverhalt

Mein Sohn hat Mitte 2011 die Ausbildung aus Mobbing gründen abgebrochen, und ging direkt im folge-monat zu einem MiniJob in einem Drogerie-Markt über.

Er hat sich deswegen auch (natürlich) nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchen gemeldet.

Auf der Familien-Kasse hat er einmal Angerufen, und gefragt wie es denn aussieht, wie viel er verdienen Darf, wie lange gezahlt wird und der Frau am Telefon auch gesagt, dass er die Ausbildung abgebrochen hat.

Heute kam ein Brief, in dem wir angeben sollen, wann die Ausbildung endet (Mit Nachweis).

Wir haben direkt angerufen und er stand in deren "System" immer noch als Azubi drin, obwohl er damals dort angerufen hat!!

Auf Gut Deutsch, sollen wir nun Unterlagen zu denen senden (Aufhebungsvertrag, Anstellungsvertrag Drogerie, Bewerbungen (von denen überhaupt nur ein Bruchteil absagen kamen, der Rest Reagierte gar nicht).

Nun haben wir natürlich Angst, dass wir eine Menge Kindergeld ( über 4500 Euro) zurückzahlen müssen, das können wir nicht!

Die Frau am Telefon meinte heute, er hätte sich Arbeitssuchend melden müssen, dann wäre es ok gewesen .. aber warum ?? Er hatte doch direkt danach wieder einen Job, er lag dem Amt nicht auf der Tasche. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht mehr (Wie die Frau DAMALS am Telefon auch gesagt hat und er bekomme bis 25 das Kindergeld, bzw. wir)

Und ja, er lebt noch zuhause Er hat nach wie vor den Selben Mini-Job und ist nun noch Selbstständig, da wie bereits gesagt, die Frau meinte, es gibt keine Einkommensgrenze mehr ...

Habt Ihr da Erfahrungen ?, was kann man da machen ? :-(

Kinder, Geld, Amt, Kindergeld
Kostgeld bei einem 18 Jährigen Schülers, der bei seiner Mutter wohnt

Hallo zusammen, Ich habe nach stundenlanger googelei mich dazu entschlossen, euch meine Frage zu stellen, und hoffe, das ihr mir helfen könnt.

Ich bin 18 Jahre alt, bin Schüler an einem allgemeinbildenden Gymnasium, meine Eltern sind geschieden, und ich wohne bei meiner Mutter. Meine Mutter ist derzeit noch im Mutterschutz, da sie mit ihrem neuen Lebenspartner ein Kind hat. Demnach ist sie nicht unterhaltspflichtig ( Einkommen unter 1100€ ). Mein Vater zahlt seit meinem 18. Geburtstag den Unterhalt für mich auf mein Konto. Das Haus in dem wir ( meine Mutter, ihr Lebensgefährte, meine jüngere Schwester (16 J.), sowie das Kind meiner Mutter von ihrem neuen Lebensgefährten und Ich ) ist Eigentum von meinem Stiefvater. Also dem Lebensgefährten meiner Mutter. Nun ist es so, das sie das Kindergeld in Höhe von 184€ komplett vom Staat für mich bezieht. Nun verlangt sie aber noch von mir, das ich den gesamten Barunterhalt von meinem leiblichen Vater, den er an mich überweist, an sie weiterleite. Das sind immerhin zusätzlich 225€!. Dh. Für Kost und Logis hat sie Satte 409€ zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das nicht etwas viel ist. Ich mein.. Taschengeld oder ähnliches sehe ich nichts von ihr. Daher muss ich neben der Schule noch recht viel arbeiten gehen, um überhaupt Geld in der Tasche zu haben. Ein paar infos zum Haus hätte ich auch noch... Ca. 130 qm. Davon 11 qm mein Zimmer. 1980 gebaut.. Gute Energieeffizienz. Kühl gehalten, also geringe Heizkosten. Im Winter ca. 14 - 16 ° im Haus! Wasserverbrauch normal. Einmal täglich 7 min duschen. Stromverbrauch, zmd. Mein verursachter hält sich auch in Grenzen. Was meint ihr...

Unterhalt, Kindergeld, kostgeld
Kindergeld nach Studienabbruch in Übergangszeit

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Kindergeldregelung, da die Gesetztestexte nicht ganz durchsichtig sind und Sonderfälle ja immer noch etwas komplizierter sind.

Ich mache derzeit ein duales Studium (direkt nach dem Abi begonnen und jetzt im 2. Semster), bin 19Jahre alt und lebe nicht mehr bei meinen Eltern sondern bei meinem Freund 400km entfernt (war aufgrund des Studiums nicht anders möglich).

Ich möchte mein Studium abbrechen, da es sich in eine andere Richtung entwickelt, als am anfang mit dem Betrieb gesprochen. Gespräche helfen leider auch nicht mehr.

Im Augst/Oktober 2014 würde ich eine neue Ausbildung beginnen. Steht mir während der Übergangszeit das Kindergeld zu? Ich würde nebenbei gerne auf 400Euro-Basis arbeiten.

Wie sieht die Lage aus, wenn ich in der Übergangszeit jetzt im Oktober ein Studium beginne? Habe ich dann einen Anspruch? Das Studium würde ich aus eigenem Interesse und zum fit halten machen, da man ja nie auslernt.

Ich brauche das Kindergeld unbedingt, weil ich finanziell darauf angewiesen bin. Meine Eltern zaheln es mir aus. Können mich aber anderweitig nicht unterstützen. Ich musste dafür lange kämpfen, da es mir früher wegen zu hohen Einkünften aberkannt wurde (alte Regelung) und nun nach 1/2Jahren warten endlich wieder gezahlt wird.

Steht mir sonst eine finanzielle Unterstützung zu?

Vielen Dank für die Auskunft und bitte keine Predigten, da ich mir den Schritt sehr gut überlegt habe.

Gruß Lulu29051

Finanzen, Studium, Geld, Ausbildung, Abbruch, Kindergeld
Eltern drohen mit Rausschmiss

Guten Abend Leute,

zuerst möchte ich euch mitteilen, dass ich gerade in diesem Moment sehr glücklich darüber bin auf gutefrage.net gestoßen zu sein. Es wird ein langer Text aber bitte liest es euch durch.

Nun zu mir: Ich bin der Steve, bin 21 Jahre jung und wohne noch bei meinen Eltern. Habe meine mittlere Reife mit 18 Jahren nachgeholt -> mit 20 fertig. War dann auf der Fachoberschule und habe mich dann doch dagegen entschieden, da es meinen Vorstellungen nicht entsprochen hat und ich mir bewusst war, dass ich eine Ausbildung beginnen möchte.

Leider hat das erst dieses Jahr mit der Ausbildung geklappt und werde zum 1. September meine Ausbildung antreten (bin sehr glücklich darüber).

Bei uns daheim läuft es seit ich von der FOS draußen bin überhaupt nicht mehr gut. Heute ist wieder mal ein Tag gewesen wo ich mir denk "wäre ich lieber nicht aufgestanden". Man wird mir einiges vorgeworfen und man behandelt mich auch nicht mehr fair. Man verlangt von mir, dass ich zum 1. September ausziehe und mir ne Wohnung suche. Ich wurde schon einmal rausgeschmissen für 1,5 Monate.

Ich habe kein Problem damit nur wenn ich über die finanziellen Aspekte nachdenke wird mir dabei schlecht. Ich werde 720€ Brutto im 1. Jahr verdienen.

Ich hab einen Stiefvater der für mich nicht unterhaltspflichtig ist - meine Mutter ist Hausfrau und passt auf meine zwei kleine Brüder auf (3 und 5). Mein leiblicher Vater kenne ich überhaupt nicht, aber weiß, dass der eine andere Frau hat und sich auch von ihr scheiden lassen hat. Auch hat mein Anwalt mir mitgeteilt, dass man schon bei meinem Vater war und man bei ihm nichts holen konnte ergo er ist "privatinsolvent".

Ich möchte ungern auf die Hilfe der Steuerzahler zugreifen, aber ich weiß leider nicht mehr weiter und siehe mich einfach in nem dunklen Loch. Weiß einer vllt. ob man da iwie eine Wohnung vom Amt bekommt?

Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann und bedanke mich schonmal vorab.

Wohnung, Ausbildung, Unterhalt, Auszug, BAB, Kindergeld
Kindergeldrückzahlung dank Exmatrikulation, ich habe es nicht gemeldet

Hallo,

folgendes Problem:

Ich habe meinen Drittversuch in meinem Soziologiestudium nicht bestanden und wurde exmatrikuliert. Ich befand mich im 7 Semester, hatte ausnahmslos gute Ergebnisse in allen Prüfungen, habe meine Forschungsarbeit mit sehr gut bestanden und war eine fleißige Schülerin. Nur leider habe ich dieses eine Fach nicht hinbekommen. Trotz Nachfrage und Bemühungen wurde es mir nicht gewährt, einen Härtfallantrag zu stellen. Also habe ich umgesattelt und werde nun ein Studium an einer Fachakademie beginnen, Ich habe den Schulplatz und meinen Arbeitsplatz bereits gefunden und alles relevante unterschrieben. Ich habe mich auf dem Arbeitsamt vorgestellt und man sagte mir, dass ich mich nicht arbeitslos melden muss, da ich genug Geld durch Nebenjobs verdiene und die Zeit zwischen Studium und Fachakademiebeginn gut überbrücken kann. Ich bin seit Dezember exmatrikuliert, habe bis Februar Kindergeld bekommen. Ich habe es einfach vergessen zu melden. Nun will das Amt einen Nachweis über das Ende meines Studiums. Das habe ich nicht. Nur die Exmatrikulation vom November. In dem Schreiben steht die Aufforderung der Kindergeldstelle im Raum, dass mein Vater nun den Betrag ab November zurückzahlen muss wenn ich nicht das Abschlusszeugniss einreichen kann. Ich weiß nicht weiter. Er weiß nicht das ich nicht mehr Student bin, ich wusste nicht wie ich es ihm begreiflich machen soll was passiert ist und das nun alles theoretisch um sonst war. Ich arbeite seit meiner Abiturzeit stets nebenbei und habe alles ganz toll alleine hinbekommen, aber nun gerät alles aus den Fugen. Was mach ich mit dem Amt? Mal anrufen und unverbindlich fragen ob eine Exmatrikulation reicht? Und was es macht das die schon im November ausgestellt wurde?

Das ist eine echt bescheidene Situation.......

Beratung, Kindergeld
18 Jahre --> kein Taschengeld + Abgaben zuhause?

Sorry… es wird mal wieder etwas länger :o)

Es geht darum, dass mein Mann darauf besteht, dass ab 18 Jahren kein Taschengeld mehr gezahlt wird und das jeweilige Kind sich sein Geld selbst verdienen soll / muss UND aber auch noch zuhause eine Beteiligung zu zahlen hat, falls man mit 18 noch bei uns wohnt.

Nun liegen wir mal wieder im Clinch, weil ich der Meinung bin, dass man das zwar prinzipiell machen kann, aber meine Meinung und Bitte wäre, das einzuführen, wenn die Kinder jeweils die normale Schullaufbahn beendet haben. Bestenfalls halt Abi, was ja nicht automatisch mit 18 Jahren der Fall sein muss, zumal manche meiner Kinder erst älter eingeschult wurden.

Ich persönlich kenne das gar nicht, weil meine Eltern das nicht verlangt haben. Ich bin zwar komischerweise auch mit 18 ausgezogen, aber auch von meinen Geschwistern haben sie kein Geld genommen, also ist mir das sowieso fremd. Aber so sei es und es ist ja auch allgemein nicht unüblich.

Logisch fände ich aber, dass das „Kind“ erstmal überhaupt die Voraussetzungen hat, auf eigenen Füßen zu stehen. Also muss ich als Mutter / Eltern ihnen doch erstmal den Rücken frei halten, solange sie noch zur Schule gehen (meine Einstellung). Mein Mann sagt, wenn man mit 18 noch zur Schule gehen „will“ (also quasi: statt Geld zu verdienen), sei das ja quasi „Privatvergnügen“…

Diese Äußerung ist mir komplett unverständlich! Schließlich ist es doch in MEINEM Sinne als Mutter / Eltern, dass mein Kind die bestmögliche Basis für’s spätere Berufsleben hat, also Abi und nicht Hauptschule und ne Maurerlehre anfangen…

Auf meinen „Kompromiss“ will mein Mann sich auf keinen Fall einlassen! Er besteht darauf: ab 18 kein Taschengeld, eigenes Geld verdienen und zuhause was abgeben.

Nun kommt aber auch noch meine andere Überlegung: Genau DAFÜR bekommt man doch Kindergeld, solange Kinder noch in der Ausbildung sind und zuhause leben! Oder verstehe ich das so falsch?

Wenn nun ein Kind mit 18 noch zur Schule geht, kein eigenes Einkommen hat und bei den Eltern wohnt, bekommen die Eltern doch das Kindergeld. Davon soll man das Kind ja „durchfüttern“. Wenn das Kind mit 18 zur Schule geht, kein eigenes Einkommen hat und aber nicht bei den Eltern wohnt, steht das Kindergeld doch dem Kind zu, oder? Oder eben demjenigen, auf dessen Kosten das Kind lebt.

ODER????

Wenn das aber so ist, hat mein Mann das nicht berücksichtigt und es wäre eigentlich DAS Argument schlechthin… aber mit meinem Mann zu diskutieren ist halt eh oft sehr aussichtslos… :o(

Grundsätzlich würde ich aber gerne wissen, was es hier so für Meinungen zu dem Thema gibt und ob ich überhaupt mit der Kindergeldfrage richtig liege.

Familie, Abgaben, Kindergeld, Taschengeld, volljährig
Mutter verweigert kindergeld und unterhalt

hey servus

is schon bissl spät aber ich bzw meine freundin hat ein problem und zwar folgendes!!

meine freundin (19) hat stress mit ihrer mum! es ist mittlerweile schon soweit eskaliert das meine freundin jetzt zuhause auszieht und zu mir kommt

ihr wird nur noch gestattet bei ihrer mutter zu schlafen wenn sie arbeiten muss (meine freundin ist auszibildende im 3.lj als köchin) sie hat viel frei in der woche und schlafen muss sie nur meist am wochenende bei ihrer mutter!

die beiden bekriegen sich bis aufs blut...was der auslöser war ist jetzt erst mal egal und gehört hier nicht rein!!

meine frage ist jetzte (ich stelle sie im auftrag meiner besseren hälfte :-D ) darf die mutter weiterhin das kindergeld für meine freundin beziehen oder muss sie es ihr überweissen oder wie oder was darf meine freundin auf die kindergeldkasse gehen und einfach das konto umändern so das sie es direkt bekommt???

zweitens is sie ein scheidungskind und hat keinen kontakt zu ihrem vater es ist auch aus unterlagen nicht richtig nach zuvollziehen ob ihre mum unterhalt bezogen hat für sie wovon sie nie etwas gesehen hat......führerschein und auto musste sie selbst bezahlen und ihre mum hat nie ein konto für sie angelegt wo eben der eventuel bezahlte unterhalt drauf geht.....

falls wir rausbekommen das sie unterhalt bezogen hat darf meine freundin das von ihrer mum einfordern wenn sie nachweißen kann das so etwas gezahlt wurde bzw darf sie ihren erzeuger im nachhinein verklagen wenn seit mindestens 2001 kein unterhalt gezahlt wurde (bis dahin reichen die gerichtsakten zurück und 2001 wurde vom amtsgericht beschlossen das unterhalt gezahlt wurde)

fragt nicht wie oft sich deswegen gestritten wurde ich hab 3 stunden vor deen akten verbracht mit einer menge urteilen drine nur wegen unterhalt

noch ein paar worte zu der mutter diese frau weiss selber nicht bescheid wie es mit dem unterhaltsklagen und eventuelen zahlungen vonstaaten ging die blickt da nicht durch bzw sagt uns zumindest das se das nicht mehr weiß (falls jetzt fragen aufkommen sollten)

mittlerweile ist es soweit das meine freundin, wenn sie zu hause ist, beklaut wird! ihr wird essen und trinken weggenommen ihr wird s telefon weggenommen und auch das fernsehbild!!!

also ihr seht is schon bissl krass......für n paar antworten wäre ich echt dankbar

euer pu007 mit freundin

Mutter, Unterhalt, Familienrecht, Kindergeld, Streit
Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Pflegekind

Hallo. Wir haben drei Kinder. Meine Frau sitzt mit unseren jüngsten 2 Jährigen Kind zuhause

Ich verdiene 1500 € brutto und wir bekommen 370 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Wir möchten ein Pflegekind in Dauerpflege aufnehmen. Wir fragen uns nun, wie sich die Aufnahme des Kindes und somit die Zahlung von Pflegegeld in Höhe von ca. 680 € und Kindergeld in Höhe von 215 € auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag auswirkt.

Wohngeld: Nach unseren Informationen wird das Pflegekind als zusätzliches Familienmitglied berücksichtigt und das Pflegegeld des Kindes zur Hälfte als Einkommen der Familie angerechnet. Ob das Kindergeld des Pflegekindes irgendwie berücksichtigt wird oder nicht ist uns unbekannt.

Kinderzuschlag: Wir wissen, das Pfelekinder kein Anspruch auf das Kinderzuschlag haben. Jedoch würden wir gern wissen, ob es durch die Zahlung von Pflegegeld und Kindergeld des Pflegekindes zu einer Reduzierung des Kinderzuschlags für unsere leibliche Kinder kommt und wenn ja, in welcher Art und Weise bzw. Umfang. Erhöht es möglicherweise unser anrechenbares Einkommen und führt zum Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze und somit zum Entfallen des Kinderzuschlags? Oder wird bei der Berechnung so getan als ob das Pflegekind und somit die Zahlung des Pflegegeldes nicht existieren?

Wir haben versucht bei den jeweiligen Ämtern nachzufragen. Dort wurde uns gesagt, wir sollen zuerst das Kind aufnehmen und alle Unterlagen einreichen. Danach erfahren wir, ob wir noch genug Geld zur Verfügung haben werden oder nicht. Die Entscheidung für ein Pflegekind haben wir uns reiflich überlegt.

Wir möchte bitte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Aufnahme auf die beiden Leistungen nun hat. Wenn jemand passende Paragraphen oder Gerichtsurteile kennt, dann würden wir uns sehr freuen. Danke für Eure Mühe im Voraus. Familie G.

Kindergeld, kinderzuschlag, pflegekind, Wohngeld
Kindergeld Rückzahlung während ALG2 bezug

Hallo,

Ich bin dieses Jahr im Mai 21 geworden, im September kam die Familienkasse auf die Idee das ich Geld zurückzahlen könne, warum auch nicht. Es handelt sich um Juni-Juli und Oktober, zusammen 552€ welche zurück verlangt werden weil ich laut schreiben zu wenig Bewerbungen geschrieben habe, und somit nicht berechtigt gewesen bin. Klingt schon mal logisch(gut ich würde menschen ggf darauf hinweisen wenn es um so etwas geht, und nicht 4-5 Monate später sagen nanana so geht das aber nicht!)

Jetzt ist meine Frage: Da ich in dieser Zeit ALG2 bekommen habe, und mir das Kindergeld als Einkommen angerechnet wurde, ging ich davon aus das wiederbekommen würde.

Falsch gedacht ? ich habe mich kurz erkundigt und mir wurde folgendes geschrieben: "betreffend ihrer anfrage bzgl Kindergeld, muss ich ihnen sagen das eine Anrechnung von Kindergeld auf ALG2 immer stattfinden muss, wenn auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wurde. Sollte sich rückwirkend herausstellen, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, so kann die seiner zeit durchgeführte Kindergeldanrechnung auf ihre Leistung nicht entfernt werden, da der Einkommenszufluss tatsächlich vorlang. irrelevant ist hierbei, ob die Familienkasse nun ihrerseits für eben jenen Zeitraum eine Rückerstattung geltend macht."

Verstehe ich das soweit richtig, wenn ich Geld ZAHLEN soll geht es immer, wenn etwas GEZAHLT werden soll geht das nicht ?

Stimmt das soweit und ich habe die Arschkarte ? dann muss ich ja auf meinen großen Haufen Geld zurückgreifen, welcher mir zur Verfügung steht.

Achtung dieser text könnte Passagen enthalten, welche als Sarkastisch zu deuten sind.

ALG II, Hartz IV, Kindergeld, Rückzahlung
Regelungen bei freiberuflicher Tätigkeit auf Honorarbasis? (bitte um schnellen Rat)

Hallo!

Habe viele Fragen zu diesem Thema und höre von jeder Person etwas anderes; weiß echt nicht mehr weiter..

Ich warte derzeit auf die nächte Bewerbungsphase fürs Studium und möchte bissl Geld verdienen. Da bietet sich mir so ein Job auf freiberuflicher Honorarbasis gut an; die zahlen sehr gut (jedenfalls für meine Verhältnisse). Hier beginnen schon die Fragen..

Bin familienversichert; die Familie erhält bspw. noch Kindergeld für mich (bin erst 19) und auch Mietzuschuss/Wohngeld.

Fragen:

-Gibt es beim Honorar irgendeine monatliche/jährliche Höchstgrenze, die ich nicht überschreiten darf, weil sonst die Hilfen (Wohngeld, Kindergeld) gekürzt werden würden? (Ich höre hier von manchen "monatlich 400€" und von anderen "jährlich 8000€"; wat stimmt denn nu..)

-Ich muss für den Job nen Gewerbeschein und ne Steuernummer-Id besorgen, was ja nicht so schwer sein sollte. Am Ende des Jahres müsste dann eine Einkommenssteuererklärung erfolgen, denke ich. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten, oder wird mir das alles eh von den Behörden dann mitgeteilt?

Mir fallen meine anderen Fragen derzeit nicht ein, ich bin echt verwirrt.

Wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar.. muss abschätzen, ob sich das für uns auch aus familiärer Sicht lohnt, dass ich so einen Job mache(n würde), wegen dem Kindergeld etc..

Würden die gleichen Probleme aber nicht auch dann auf mich zukommen, wenn ich nen normalen Minijob auf 400€-Basis machen würde (wenn es überhaupt solche Probleme gäbe; glaube mache mir viel zu viele Gedanken darüber)?

Danke im Voraus, für jede hilfreiche Antwort!

Grüße

Minijob, Freiberufler, Kindergeld, Wohngeld, freiberufliche-taetigkeit, Honorarbasis
Kindergeld bei Teilzeit

Meine 19-jährige Tochter war bis Juli 2012 Schülerin und wollte eigentlich im Herbstsemester ein Studium beginnen. Leider bekam sie nur Absagen. Um die Zeit bis zum Frühjahr zu überbrücken hat sie ihren bisherigen 400 €-Job (während der Schulzeit) seit September in einen Teilzeitjob umgewandelt. Seit September wohnt sie auch nicht mehr im elterlichen Haushalt (weil wir sehr weit weggezogen sind), sondern hat sich zusammen mit ihrem Freund am bisherigen Wohnort eine Wohnung genommen. Sie lebt praktisch von dem Einkommen aus dem Teilzeitjob und dem Kindergeld, das sie weil sie ja nicht mehr zu unserem Haushalt zählt von mir bekommt.

Mittlerweilen habe ich aber Zweifel, ob ich überhaupt noch kindergeldberechtigt bin, ob wir die Voraussetzungen für den Erhalt überhaupt noch erfüllen? Die Einkommensgrenze von 8004 abzgl. 920 für Werbungskosten+ Sozialversicherungskosten sind mir schon klar. Ich möchte keinesfalls, weil ich mich nicht richtig drum gekümmert haben später eine Riesensumme an die Kindergeldkasse zurückzahlen. Muss ich eigentlich auch in meiner Einkommenssteuererklärung die Einkünfte von Kindern, die nicht mehr in meinem Haushalt leben (Studium auswärts) angeben, wenn ich für dieses Kind Kindergeld erhalte? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für Antworten von Leuten, die mir fundiert Auskunft geben können. Vielen Dank für ihre aufgewendete Zeit!!

Bildung, Familienkasse, Kindergeld, Teilzeitjob
Oma hat Jahrelang Pflegegeld zu 80% veruntreut?!

Hallo Leute,

ich habe ein Problem. Ich war im Alter von 5-12 in einem Kinderheim untergebracht. Meine Großmutter hat mich aufgenommen weil ich damals unbedingt zu Ihr wollte und nach längerem überlegen gab Sie der Heimleiterin das okay. Was ich nicht wusste ist, dass Sie für meinen Aufenthalt bei Ihr 600 Euro Pflegegeld + 154 Euro Kindergeld für ganze 6 Jahre bis zu meinem 18. Lebensjahr bekommen hat. Das wäre eine Gesamtsumme von 54.288 Euro. Ich wurde bei meiner Großmutter immer "klein gehalten" und regelmäßig von den Onkels und Tanten "runter gemacht" und beleidigt, nur weil diese Eifersüchtig auf mich sind, da mein Vater deren Bruder er ist es nicht hin bekommen hat Finanziell für mich zu Sorgen und ich jetzt bei Oma wohnte. Als ich ein kleines Kind war stand schon fest das ich Pilot werden wollte. Ich verfolgte dieses Ziel mein ganzes Leben lang. Als ich 18 wurde habe ich hinter dem Rücken meiner Familie einen Einstellungstest für die Pilotenausbildung bei einer Flugschule in Deutschland gehabt und diesen bestanden, das hat sogar ein Sachverständiger beglaubigt. Dann stand für mich fest, ich werde Pilot. Der einzige Haken war, dass ich die Ausbildungskosten die sich auf 48.000 Euro bezifferten selber tragen musste. Zum Glück hatte ich eine super nette Prokuristin in der Flugschule die sich auf eine Ratenzahlung ein lies und für mich auch noch die BaFöG beantragte bis ich einen Job gefunden habe um das ganze zu bezahlen. So das ich es schaffte bis zu der Civil Piloten Lizenz zu kommen die es mir erlaubte Personen für Geld zu befördern allerdings nur bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 5,7 Tonnen. Also eher auf kleinen Privatflugzeugen, und dabei war der Nachteil das man damit kein Geld verdient. Höchstens 700 Euro netto im Monat. Deswegen wollte ich ja meine Ausbildung komplett Abschließen bis zur Airline Transport Pilot License, die es mir erlauben würde Urlaubsflieger zu fliegen. Dieses vorhaben musste ich aber unfreiwillig unterbrechen, denn die BaFöG wurde mir nicht mehr gewährt, das ich einen zweiten Job hatte bei dem ich etwa 1400 Euro netto verdiente und mir keine BaFöG mehr zustand. Diesen Job habe ich verloren, da mein Vertrag ausgelaufen ist und man diesen nicht verlängern wollte. Nun könnte ich ja wieder BaFöG beantragen da ich zwischenzeitlich keine andere Ausbildung gemacht habe. Aber die BaFöG alleine reichte für die Raten der Flugschule nicht aus. Ich habe die ganze Ausbildung verloren, weil meine Familie sich weigerte mir wenigstens 50 Euro im Monat zu bezahlen damit ich Geld hätte um mein "Level" von 12 Flugstunden die zur Erhaltung der Lizenz Notwendig waren zu halten. Alles war also umsonst. Jetzt bin ich Hartz IV Empfänder schon seit 2 Monaten und mit der ganzen Familie zerstritten. Keine Bank gibt mir einen Kredit für den Neuanfang meiner Ausbildung... was würdet ihr machen?? Jemanden der mir helfen kann habe ich nicht. Meine Freundin ist selbst noch im Studium.

Pflegegeld, Heimkino, Jugendamt, Kindergeld, Kinderheim
Mit 18 nach Großeltern ziehen?

Hallo, ich bin grade 19 Jahre alt geworden und gehe 2012/2013 noch ein letztes Jahr zur Schule um dann am 01.08.2013 eine Ausbildung anzufangen.

Ich lebe bei meinen Eltern mit einer kleineren Schwester in einer Kleinstadt und meine Mutter bekommt Kindergeld für mich und meine Schwester und mein Vater arbeitet ganz normal.

Jedoch leben meine Oma und Opa in der selben Stadt etwa 5km entfernt und die haben im Obergeschoss 2 Zimmer und 1 Bad welches aber schon 5 Jahre lang nicht mehr bewohnt wurde (aber gepflegt Fenster geputzt staub gesaugt etc.) und die hätten kein Problem damit wenn ich dort einziehe. Und die etwas erhöhten Strom und Wasserkosten die Sie haben werden bezahlen Sie auch minimal bis ich im August 2013 meine Ausbildung anfange. Ich versteh mich auch Super mit Ihnen!

Nur mein Vater findet es nicht ganz toll dass ich mit 19 noch Schule mache um dann im Büro zu arbeiten. Ich sollte lieber im Bau anfangen wie er aber darauf habe ich überhaupt keine Lust! Darum gibts auch öfters Streit und ich würde gerne nach meinen Großeltern ziehen.

Nun meine Fragen:

Muss ich irgendwo eintragen dass ich jetzt in einer anderen Straße Wohne/Schlafe?

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Bekommt meine Mutter das und kann es mir geben oder wird meine Oma es bekommen?

Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen? Und könntet mit berichten?

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PS: Wie gesagt die Zimmer sind in gutem zustand Strom,Wasser geht alles und ich brauche nichts dazukaufen nehme ja mein Bett, Schrank, Fernseher,PC etc alles aus meinem alten Zimmer mit. Und die Stromkosten und Wasserkosten oder Miete brauch ich nicht bezahlen.

Schule, Umzug, Ausbildung, ausziehen, Auszug, Kindergeld

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