Kann der Lehrer mich anzeigen?

Guten Tag,

heute war ich in meiner ehemaligen Schule, da ich ein Zeugnis abhole wollte. Ich war vor 6 Monaten Schüler dieser Schule.

Ich warum um 14:40Uhr in der Schule mit meinem Auto und parkte auf dem leeren Schulhof, alle Autos die normalerweise dort parken waren weg, da alle bereits Schulschluss hatten.

Ausser der Lehrer, um den es geht, stand mit seinem Auto dort und wollte grade los fahren.

Als ich aus meinem Auto stieg und Richtung Eingang der Schule lief, stieg der Lehrer aus und rief „hey park dein Auto weg, sonst ruf ich die Polizei und das gibt schulische Konsequenzen“. Daraufhin rief ich „ich bin in 1 Minute wieder da, ausserdem bin ich nicht mehr Schüler der Schule“.

Dann hat er sein Handy gezückt und fotografierte mein Kennzeichen, woraufhin ich zu ihm ging und sagte das er mein Auto nicjt fotografieren soll, wir diskutieren (er war schon immer ein Aloch als Lehrer) ..

zufällig kam der Schulleiter aus der Schule und sagte das ich umparken sollte, da ich sehr sauer war verneinte ich und der Lehrer um den es ging fotografierte nochmal, während er zitterte, ich fragte ihn wieso er mein Auto fotografiert und dabei zittert. Ich ging dann zu seinem Auto um es zu fotografieren, dabei strick meine Jacke gegen seine und er schrie „Herr Schulleiter, haben sie gesehen wie er mich angerempelt hat?“.

ich lachte und sagte das dies lächerlich sei.

Am Ende sagte er das er zur Polizei gehen wird und ich sagte „ich kenne ihre Kinder“ woraufhin er schrie „wie sie sehen meine Kinder heute?!“ ich antwortet „nein, ich kenne ihren Sohn aus meiner alten Schule, er war ein Freund von mir“.
er ging zu seinem Auto und schrie „ich gehe jetzt zur Polizei“.

Ich erklärte dem Schulleiter das ich die Kinder des Lehrers aus meiner alten Schule kenne und mit denen befreundet war.

was sagt ihr zu diesem Vorfall ? Was davon will er gegen mich verwenden ?!

LG



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Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

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