Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

Motorrad, Leben, Gebrauchtwagen, Abschleppdienst, KFZ, Notfall, Unfall, Verletzung, Recht, Anwalt, Werkstatt, Führerschein, Krankheit, Gericht, Kfz-Versicherung, ADAC, Fahrzeug, ACE, anklage, Gutachten, Gutachter, Honda Civic, Kawasaki, Kfz-Mechatroniker, Kraftfahrzeug, Krankenhaus, Krankenwagen, Kriminalität, motorradunfall, Suzuki, TÜV, unfallschaden, Unfallversicherung, Unrecht, Zivilrecht, Abschleppkosten, ADAC-Plus, honda-cbr, Unfallfahrzeug, KTM Duke 125, Auto und Motorrad
Marderschreck mit 230V betreiben, Intervall statt Dauersignal?

Hallo liebe Community und Technik Freaks,

ich bin Azubi als Elektroniker, weiß jedoch grad nicht weiter.

Ich habe für unseren Carport einen Marderschreck gekauft, den ich mit 12V DC betreiben kann (eigentlich für ins Auto gedacht, jedoch kann man auch laut Anleitung den über ein Netzteil an 230V packen). Ich habs probeweise angeschlossen und das Teil läuft jetzt jedoch die ganze Zeit mit dem Ultraschall Signal durch. In Anleitung oder Artikelbeschreibung steht auch nichts davon, dass er ein Intervall oder sowas hat.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich das Teil jemand einbaut, wenns die ganze Zeit durch läuft, muss ich entweder ein falsches Netzteil haben, oder ich brauche eine Lösung dafür.

Mein benutztes Netzteil bringt 12V AC raus, ich denke daran könnte es auch eventuell liegen? Für den Marderschreck steht nämlich dabei "Ein Betrieb mit einem handelsüblichen Steckernetzteil 12V/DC ist auch möglich (Stromaufnahme bei 12V/DC <50mA)

Also brauch ich ja ein Netzteil welches mir Gleichspannung ausspuckt. Mit dem jetzigen (12V AC) gehts zwar, aber nur auf Dauersignal.

Kann mir jemand helfen, wie ichs jetzt entweder mit dem vorhandenen Netzteil in einen Impuls bekomme, der alle z.B. 30 Sekunden das Teil für ca. 3 Sekunden einschaltet?

Bzw. wer weiß, welches "handelsübliche" Netzteil ich nehmen muss, um es mit 12V/DC zu probieren?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Vorraus!

Computer, KFZ, Technik, Elektronik, Strom, Elektrotechnik, Spannung, Ultraschall, Elektro, Technologie
Privates Auto an eigene GmbH verkaufen?

Hallo Community,

Wir haben eine GmbH gegründet und diese befindet sich zur Zeit noch in der Gründungsphase (beim Handelsregister angemeldet aber ist noch nicht eingetragen). Die GmbH hat einen Gesellschafter, der gleichzeitig auch der einzige Geschäftsführer ist.

Wir haben die Hälfte des Stammkapitals für die Gründung in das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt in Höhe 12.500,00 €.

Wir würden gerne unseren privaten PKW als Firmenwagen einsetzen. Hierfür wollen wir das Auto an die GmbH verkaufen.

Der Gesellschaftsvertrag unserer Firma enthält eine Klausel die es zulässt, dass der Geschäftsführer mit sich als Privatperson Geschäfte durchführen kann.

Der Wert des Autos wurde von einem Autohändler auf 23.100,00 € geschätzt.

12.500,00 € des Kaufpreises wollen wir durch das Stammkapital bezahlen und die restlichen 10.600,00 € sollen dann durch ein Darlehen bezahlt werden, welches der Geschäftsführer als Privatperson an die GmbH gibt.

Ich hätte hierzu folgende Fragen:

  • Wenn man als Privatperson ein Auto verkauft ist es richtig, dass keine MwSt. im Kaufpreis dann enthalten ist? Das Auto wird nur Netto verkauft, oder?
  • Wer ist der Käufer im Kaufvertrag? Der Geschäftsführer, der die Firma vertritt oder die GmbH, mit Firmenadresse und so?
  • Kann auf eine GmbH in Gründung überhaupt ein Auto angemeldet werden?
  • Wenn nicht, kann man das Auto verkaufen und später die Zulassung auf die GmbH vornehmen?
  • Was gehört in den Darlehensvertrag, wenn der Geschäftsführer der GmbH als Privatperson ein Darlehen gibt?
  • Was sind übliche Zinssätze?
  • Wie schnell könnte ich den Kauf abwickeln? Könnte man sofort die 12.500,00 € Stammkapital für den Autokauf überweisen? Auch wenn ggf. das Auto später erst umgemeldet wird und die GmbH sich noch in Gründung befindet? Könnten dabei irgendwelche Probleme mit der Haftung der GmbH entstehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Auto, KFZ, Steuern, Auto ummelden, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Auto verkaufen, GmbH, Steuerrecht, gmbh-gruendung, GmbH Recht, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema KFZ