Fahrerflucht, wenn Kennzeichen berührt?

Vorab: Ja bin ein schlechter Mensch, solchen Leuten wie mir sollte der Führerschein für immer entzogen werden usw...

Also, ich hab vorhin nach dem Rückwärts ausparken das Gefühl bekommen dass ich das Auto hinter mir irgendwie berührt hatte. Aber erst als ich fertig eingeparkt hab, hab ich das irgendwie nachgeschaut ob da irgendwas ist. Ich hab nix gesehen und bin gegangen. Bin später auch weggefahren, das Auto stand immer noch dort.

Bin jz vorhin noch mal zu Fuß, dort vorbei gelaufen weil mich das Gefühl nicht loslies und hab mir das angeschaut. Am Auto ist immer noch 0,0%. Keine Schäden, kein Kratzer. Aber ich hab gemerkt dass das Kennzeichen Rechts oben ne kleine Delle hat. Anscheinend hab ich das Auto doch berührt (vermute ich mal, vlt wars davor schon da aber ich glaube ich wars...)

Ich hatte Angst, dass das jz Fahrerflucht ist, weil ich vorhin weggefahren bin (aber wie gesagt hab da nix gesehen und ging davon aus, dass ich es doch nicht berührt hab) und hab gegoogelt aber es wird gesagt dass ohne Unfall, keine Fahrerflucht vorliegt. Für einen Unfall muss ein "nicht völlig belangloser Schaden" vorliegen in Höhe von 50 Euro oder mehr. Der Schaden hier wären aber so 30 Euro für ein neues Kennzeichen, höchstens.

Ich weiß nicht, was ich jetzt machen soll. Polizei rufen und mich stellen, damit ich für 5 Jahre ins Gefängnis wandere? Dem einen Zettel mit meiner Nummer hinterlegen? Nichts machen? Dem 50 Euro hinlegen als Entschuldigung?

PS: Ihr könnt mich ruhig als asozialen Unmensch beschimpfen :(

Auto, KFZ, Fahrerflucht, Kennzeichen, Auto und Motorrad
Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu. 

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?
Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.
Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.
Würde mich da über eure Meinung freuen.

Auto, KFZ, Recht, BMW, Autokauf, Mangel, 320d, Auto und Motorrad

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