Halterin beauftragt Abschleppunternehmen - ist die Fahrerin verpflichtet die Fahrzeugschlüssel an dritte zu übergeben?

Hallo.
Person A ist der Fahrzeughalter.
Person B fährt das KFZ. Hat dann einen Unfall, kann damit nicht mehr zum Halter zurück fahren.

In der Stadt vom Fahrzeugfahrer, also Person B gibt es zahlreiche Händler, die das Auto so wie es ist, abkaufen würden. Man müsste nur mit dem Auto dort hin fahren, was keine 2 km wären. Aber zur Halterin ist der Fahrtweg 50 km etwa. Das Risiko möchte die Person B nicht auf sich nehmen, da es zu weiteren Schäden kommen könnte, die dann auch nicht versichert wären oder man von der Polizei angehalten und ein Bußgeld bezahlen müsste.
Nun hatte die Halterin ohne eine richtige Absprache mit der Fahrerin ein Abschleppdienst beauftragt und einfach die Telefonnummer und Adresse und Namen von Person B (Fahrerin) an das Abschleppunternehmen weiter gegeben, damit die das Auto zu der Halterin (Person A) bringt.

Person B (Fahrerin) ist der Meinung, dass das alles eh Unsinn ist, weil zusätzlich noch Geld kostet, was man sparen könnte. Zeitgleich wird also von der Fahrerin verlangt, die Autoschlüssel jemanden völlig fremdes (Abschleppdienst) zu übergeben. Die Halterin will nicht zur Fahrerin kommen, damit sie als Rechtmässige Person dabei ist.

Muss die Person B, die den Wagen sonst immer gefahren hat, wirklich ohne die Halterin den Fahrzeugschlüssel dem Abschleppdienst übergeben? Ich meine es ist nicht so. Man ist ja schließlich nicht verpflichtet.

Die Halterin lässt nicht mit sich reden, verlangt es aber und will nicht verstehen, warum man die ganze Abschleppaktion und die Kosten sparen kann. Sie stellt sich stur und zeigt keinerlei Interesse an einer Absprache geschweige denn Verantwortung, sondern schiebt alles der Fahrerin zu.
Mit anderen Worten: Man könnte den Wagen auch als gestohlen melden, wenn das Auto hinter dem Rücken von irgendeinem Abschleppdienst abgeholt wird. Dieser wurde nochmal angerufen und ihm die Situation geschildert.
Letztendlich wird wohl das Unternehmen auch nicht tätig werden, um sich nicht strafbar zu machen.

Eine Reparatur würde mehr als der Wert des Auto ist, kosten.

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